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Peckenstein, Lorenz. Theatri Saxonici. Teil 2. Jena, 1608.

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vorgenommen / seinen Fortgang haben müssen / zugenamet / erstlichen angelegt / von solchem dann eine gedenckwirdige Historia in Scriptis referirt wird / daß zur Zeit Keyser Friederich zu diesem seinem Schwager eingekeheret / vnd als er das newe Schlos besehen / gesagt haben sol / demselben nichts als eine Mauer zur Befriedung / mangeln thete / Dem der Landgraff geantwortet / Er gar bald auch noch bey des Keysers Anwesen darzu kommen wolte / dessen der Keyser gelächelt vnd ferner gefraget / wie bald solches geschehen solte / Der Landgraff geantwortet / Auffs lengste in dreyen Tagen / Der Keyser fast abermal gehönlechelt / vnnd gesagt / das were ein vnmügliches Werck / da er auch gleich alle Werckleute in gantz Deutschland darzu auffbrechte / Darauff der Landgraff den Keyser zur Malzeit geführt / vnd inmittels Bestallunge thun lassen / das ein jeder von Adel / so viel er derer vnter sich gehabt / sampt dem besten Kern aus den Städten mit jhrem besten Schmuck / auch jhrem Harnisch vnd besten Wehren zur Stete kommen / Vnd als solches geschehen / dieselben ringsherumb in eine Ordnung vmb das Schlos anstellen lassen / also / wo ein Thurm auffgebawet werden sollen / dahin ein Graff oder Freyherr mit einem Fendrich gestellet / vnd demselben ein Schlachtschwerdt blos in die Hand geben lassen / also alles dermassen angeordnet / vnd die Glieder in einander geschoben / daß auch bald nicht müglichen ein Hund dadurch reissen solte / Darauff nach der Malzeit den Keyser angesprochen / wofern seine Majestet die Mauer / so allbereit fertig / sehen wolte / geschehe jhm zu willen / Der Keyser solches vor einen Schertz auffgenommen / als aber der Landgraff solches betewret / vnd der Keyser sich vmbgesehen / auch das Schlos mit geharnischten Kriegsleuten allerding in guter Ordnung vmbgeben / vnnd gleichsam vermauret befunden / hat er sich drüber verwundert / vnd gesagt / Er die Zeit seines Lebens keine schönere vnd wolbestalte Mauer gesehen / dem Landgraffen vor seinen Dienst gedanckt / vnnd solches offtermals berühmet. Dieses Schlos ist jetzo gantz vnd gar niedergelegt / vnd andere Gebewde dahin transferirt, auch Stadt vnd Schlos zum Stifft Zeitz geschlagen.

LIV.
Freyburg.

ISt gar ein altes vnd weit vmbfangenes Bergschlos / vom Landgraff Ludowigen dem Springer / Anno 1125. an der Vnstruth erbawet / jetzo ein sonderes Amptshaus / mit sondern newen vnnd

vorgenommen / seinen Fortgang haben müssen / zugenamet / erstlichen angelegt / von solchem dann eine gedenckwirdige Historia in Scriptis referirt wird / daß zur Zeit Keyser Friederich zu diesem seinem Schwager eingekeheret / vnd als er das newe Schlos besehen / gesagt haben sol / demselben nichts als eine Mauer zur Befriedung / mangeln thete / Dem der Landgraff geantwortet / Er gar bald auch noch bey des Keysers Anwesen darzu kommen wolte / dessen der Keyser gelächelt vnd ferner gefraget / wie bald solches geschehen solte / Der Landgraff geantwortet / Auffs lengste in dreyen Tagen / Der Keyser fast abermal gehönlechelt / vnnd gesagt / das were ein vnmügliches Werck / da er auch gleich alle Werckleute in gantz Deutschland darzu auffbrechte / Darauff der Landgraff den Keyser zur Malzeit geführt / vnd inmittels Bestallunge thun lassen / das ein jeder võ Adel / so viel er derer vnter sich gehabt / sampt dem bestẽ Kern aus den Städten mit jhrem besten Schmuck / auch jhrem Harnisch vnd besten Wehren zur Stete kommen / Vnd als solches geschehen / dieselben ringsherumb in eine Ordnung vmb das Schlos anstellen lassen / also / wo ein Thurm auffgebawet werden sollen / dahin ein Graff oder Freyherr mit einem Fendrich gestellet / vnd demselben ein Schlachtschwerdt blos in die Hand geben lassen / also alles dermassen angeordnet / vnd die Glieder in einander geschoben / daß auch bald nicht müglichen ein Hund dadurch reissen solte / Darauff nach der Malzeit den Keyser angesprochen / wofern seine Majestet die Mauer / so allbereit fertig / sehen wolte / geschehe jhm zu willen / Der Keyser solches vor einen Schertz auffgenommen / als aber der Landgraff solches betewret / vnd der Keyser sich vmbgesehen / auch das Schlos mit geharnischten Kriegsleuten allerding in guter Ordnung vmbgeben / vnnd gleichsam vermauret befunden / hat er sich drüber verwundert / vnd gesagt / Er die Zeit seines Lebens keine schönere vnd wolbestalte Mauer gesehen / dem Landgraffen vor seinen Dienst gedanckt / vnnd solches offtermals berühmet. Dieses Schlos ist jetzo gantz vnd gar niedergelegt / vnd andere Gebewde dahin transferirt, auch Stadt vnd Schlos zum Stifft Zeitz geschlagen.

LIV.
Freyburg.

ISt gar ein altes vnd weit vmbfangenes Bergschlos / vom Landgraff Ludowigen dem Springer / Anno 1125. an der Vnstruth erbawet / jetzo ein sonderes Amptshaus / mit sondern newen vnnd

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[37/0038] vorgenommen / seinen Fortgang haben müssen / zugenamet / erstlichen angelegt / von solchem dann eine gedenckwirdige Historia in Scriptis referirt wird / daß zur Zeit Keyser Friederich zu diesem seinem Schwager eingekeheret / vnd als er das newe Schlos besehen / gesagt haben sol / demselben nichts als eine Mauer zur Befriedung / mangeln thete / Dem der Landgraff geantwortet / Er gar bald auch noch bey des Keysers Anwesen darzu kommen wolte / dessen der Keyser gelächelt vnd ferner gefraget / wie bald solches geschehen solte / Der Landgraff geantwortet / Auffs lengste in dreyen Tagen / Der Keyser fast abermal gehönlechelt / vnnd gesagt / das were ein vnmügliches Werck / da er auch gleich alle Werckleute in gantz Deutschland darzu auffbrechte / Darauff der Landgraff den Keyser zur Malzeit geführt / vnd inmittels Bestallunge thun lassen / das ein jeder võ Adel / so viel er derer vnter sich gehabt / sampt dem bestẽ Kern aus den Städten mit jhrem besten Schmuck / auch jhrem Harnisch vnd besten Wehren zur Stete kommen / Vnd als solches geschehen / dieselben ringsherumb in eine Ordnung vmb das Schlos anstellen lassen / also / wo ein Thurm auffgebawet werden sollen / dahin ein Graff oder Freyherr mit einem Fendrich gestellet / vnd demselben ein Schlachtschwerdt blos in die Hand geben lassen / also alles dermassen angeordnet / vnd die Glieder in einander geschoben / daß auch bald nicht müglichen ein Hund dadurch reissen solte / Darauff nach der Malzeit den Keyser angesprochen / wofern seine Majestet die Mauer / so allbereit fertig / sehen wolte / geschehe jhm zu willen / Der Keyser solches vor einen Schertz auffgenommen / als aber der Landgraff solches betewret / vnd der Keyser sich vmbgesehen / auch das Schlos mit geharnischten Kriegsleuten allerding in guter Ordnung vmbgeben / vnnd gleichsam vermauret befunden / hat er sich drüber verwundert / vnd gesagt / Er die Zeit seines Lebens keine schönere vnd wolbestalte Mauer gesehen / dem Landgraffen vor seinen Dienst gedanckt / vnnd solches offtermals berühmet. Dieses Schlos ist jetzo gantz vnd gar niedergelegt / vnd andere Gebewde dahin transferirt, auch Stadt vnd Schlos zum Stifft Zeitz geschlagen. LIV. Freyburg. ISt gar ein altes vnd weit vmbfangenes Bergschlos / vom Landgraff Ludowigen dem Springer / Anno 1125. an der Vnstruth erbawet / jetzo ein sonderes Amptshaus / mit sondern newen vnnd

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Zitationshilfe: Peckenstein, Lorenz. Theatri Saxonici. Teil 2. Jena, 1608, S. 37. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/peckenstein_theatri02_1608/38>, abgerufen am 21.11.2024.