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Wiener Zeitung. Nr. 302. [Wien], 19. Dezember 1850.

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[Beginn Spaltensatz] Personen von Andern zu der Uebelthat verleitet worden,
obgleich es kaum zweifelhaft sein kann, daß sie unter dem
Einflusse von Gefühlen handelten, welche durch unter ih-
nen verbreitete Druckschriften aufgereizt worden waren.

Jch bin u. s. w.     ( gez. ) H. Waddington.

IX.
Note des Freiherrn v. Koller an Lord Pal-
merston am
9. October 1850.

Der Unterzeichnete k. k. Oesterreichische Geschäftsträger
beehrt sich, den Empfang der Note vom gestrigen Tage
zu bestätigen, durch welche es Sr. Exc. dem Herrn Vis-
count Palmerston, J. M. der Königin des verei-
nigten Königreichs Großbritanien und Jrland Erstem
Staats=Secretär für die auswärtigen Angelegenheiten, ge-
fällig war ihm die Abschrift eines auf die gegen den Ge-
neral Baron Haynau begangene Frevelthat bezüglichen
Schreibens mitzutheilen, welches Sir George Grey
unterm 1. October, also bevor noch Sr. Ercellenz die
Note des Unterzeichneten vom 3. d. M. zugekommen war,
an das auswärtige Amt hatte richten lassen.

Da die eben erwähnte Note die Gründe auseinander-
setzte, aus welchen der Unterzeichnete sich durch den Jn-
halt des ersten Schreibens nicht für befriedigt erklären
konnte, das im Auftrage Sir G. Grey's, nach einem
unerklärbaren Verzuge, am 24. September, drei Wo-
chen nach dem Ereignisse, erlassen worden ist, und da das
zweite Schreiben nur ein Auszug des ersten ist, auf welches
es sich beruft, so beehrt sich der Unterzeichnete die in
Sr. Excellenz gestrigen Note gestellte gefällige Anfrage
über seinen Wunsch eines ferneren Einschreitens bei Sir
George Grey, bejahend zu beantworten, und in dieser
Hinsicht das in seiner Note vom 3ten, auf welche er sich
hiermit bezieht enthaltene Ansuchen zu erneuern.

Der Unterzeichnete ergreift diesen Anlaß u. s. w.

    ( gez. ) Koller.

X.
Note von Lord Palmerston an Baron
Koller.

    Foreign Office, 28. October 1850.

Nachdem der Unterzeichnete, J. M. Erster Staats-
Secretär für die auswärtigen Angelegenheiten, die von
dem kaiserl. Oesterreichischen Geschäftsträger Freiherrn
v. Koller, unterm 3ten und 9ten d. M. an ihn ge-
richteten Zuschriften, den wider General Haynau bei
Gelegenheit dessen Besuches in der Brauerei der HH.
Barclay, Perkins et Comp., verübten Angriff
betreffend, J. M. Staats=Secretär für das Jnnere mit-
getheilt hatte, beehrt er sich nunmehr dem Freiherrn v.
Koller die beifolgende Abschrift eines hierauf bezügli-
chen, an das hierortige Departement im Auftrage von
Sir George Grey erlassenen Schreibens zu über-
machen.

Der Unterzeichnete hat die Ehre u. s. w.

    ( gez. ) Palmerston.

XI.
( Beilage der vorstehenden Note. )
Schreiben des Englischen Unter=Staats=Se-
cretärs im Ministerium des Jnnern, Herrn
Waddington, an den Unter=Staats=Secre-
tär im auswärtigen Amte, Herrn Adding-
ton Esq.

    Whitehall, 22. October 1850.

Jch habe dem Staats=Secretär Sir George Grey
Jhr Schreiben vom 17ten d. M., welchem Abschriften
eines ferneren Notenwechsels mit dem Oesterreichischen
Geschäftsträger am hiesigen Hofe, über den an General
Haynau begangenen Angriff beigefügt waren, vorge-
legt, und ich muß Sie ersuchen, dem Viscount Pal-
merston
das Bedauern Sir G. Grey's darüber aus-
zudrücken, daß, ungeachtet der bereits gegebenen vollstän-
digen Aufklärung über die Gründe, welche die Einleitung
einer Untersuchung gegen irgend einen der bei General
Haynau's Mißhandlung Betheiligten verhindert ha-
ben, Baton Koller gleichwohl der Ansicht sein kann,
daß Sir George Grey geneigt war, diese Mißhandlung
als eine geringfügige Angelegenheit zu behandeln, oder
daß der Wunsch nicht vorhanden war, eine der Schwere
des Falles angemessene Behandlung eintreten zu lassen.
Jch bin von Sir George Grey beauftragt, Sie im
Gegentheile zu versichern, daß er die That, von dem
Augenblicke an wo sie verübt worden, mit dem angelegent-
lichen Wunsche betrachtet hat, die Schuldigen auszumit-
teln und zur Strafe zu bringen.

Baron Koller brachte den Fall in seiner ersten Note
an Lord Palmerston vom 5. September ( welche Jhrem
Schreiben an mich vom 17. September abschriftlich bei-
lag ) zur Kenntniß Sr. Herrlichkeit in Ausdrücken, deren
Richtigkeit Sir G. Grey vollkommen anerkennt, da
darin die an General Haynau begangene Gewalt-
thätigkeit als mit den Gewohnheiten dieses Landes und
mit der gegen Fremde in England geübten ausgedehnte
und unterschiedlosen Gastfreiheit im Widerspruche stehend
[Spaltenumbruch] bezeichnet wird. Fürst Schwarzenberg sprach in
seiner auf denselben Gegenstand bezüglichen Depesche vom
12. September ( von welcher eine Abschrift Jhrem an
mich gerichteten Schreiben vom 28. September beige-
schlossen war ) , dieselbe Ansicht über den Fall aus, indem
er ihn als einen persönlichen Angriff auf General Hay-
nau
behandelte, und er wies auf die öffentliche Meinung in
England sowohl als anderwärts hin, welche diese Ver-
letzung des Gastrechtes verdammt.

Nach der Meinung des Sir G. Grey ging der Zweck
dieser beiden Eröffnungen dahin, Nachforschungen zur
Ermittlung der Urheber und der Hauptthäter des Atten-
tates in der Absicht hervorzurufen, deren Verfolgung und
Bestrafung zu bewirken.

Mit Bezug auf diese Auffassung des Falles sind meine
beiden früheren Schreiben, im Auftrage von Sir George
Grey, abgefaßt worden; er hoffte, daß die Auseinan-
dersetzung der Umstände, welche der Ergreifung kräftiger
Maßnahmen zur gerichtlichen Untersuchung der Schuldi-
gen im Wege standen, den Freiherrn v. Koller und die
Oesterreichische Regierung zufriedenstellen würde.

Jn Baron Koller's Zuschrift vom 3. d. M. wird
der Fall unter einem anderen Gesichtsvuncte dargestellt,
und der Wunsch geäußert, Jhrer Majestät Regierung
möge denselben als einen Fall von " riot " und gewaltsa-
mer Störung der öffentlichen Ordnung, ohne besondere
Rücksicht auf den gegen General Haynau gerichteten
persönlichen Angriff und die ihm zugefügte Beschimpfung
behandeln. Jn Erwiderung hierauf muß ich bemerken,
daß Sir George Grey der Ansicht ist, daß der Fall, in
diesem Lichte betrachtet, nicht zu jenen gehört, über wel-
che die Regierung dieses Landes ein gerichtliches Verfahren
einleiten kann, da ihr angezeigt worden ist, daß derselbe
nicht mit jener Zuversicht eines günstigen Erfolges vor
einen Gerichtshof gebracht werden könnte, welche in den
seltenen Fällen eines amtlichen Einschreitens erforderlich
ist. Abgesehen von der in meinen früheren Zuschriften er-
wähnten Schwierigkeit, die zur rechtlichen Beinzichtigung
eines Jndividuums nöthige Gewißheit herzustellen, er-
scheint es äußerst zweifelhaft, ob es möglich wäre, Zeu-
gen aufzutreiben, durch deren Aussage sich nachweisen
ließe, daß der Volksauflauf den Charakter eines " riot "
im gesetzlichen Sinne des Wortes an sich getragen habe,
da hiezu erforderlich wäre, klar darzuthun, daß der Tu-
mult und die Ruhestörung so gefährlicher Natur war,
daß dadurch öffentliche Beunruhigung und Schrecken her-
vorgerufen wurden. So sehr Sir G. Grey bedauert,
daß aus den angeführten Gründen, die Urheber der von
General Haynau erlittenen Beschimpfung der Strafe
entgehen werden, so ist er der Ansicht, daß es für die
Krone sehr unzuträglich sein würde, eine Criminalunter-
suchung über einen Fall dieser Art, ohne eine gegründete
Aussicht auf Erfolg, anzuordnen.

Jch bin u. s. w.     ( gez. ) H. Waddington.

XII.
Depesche des Herrn Fürsten von Schwar-
zenberg an den kaiserl. Geschäftsträger
in London.

    Wien, 27. November 1850.

Aus dem Notenwechsel, welcher zwischen Eu. Hoch-
wohlgeboren und Lord Palmerston, in Betreff des
an General Baron Haynau in London begangenen Atten-
tates Statt gefunden hat, geht hervor, daß Jhrer
Großbritanischen Majestät Regierung diese, einem im
Dienste des Kaisers unseres allergnädigsten Herrn ste-
henden Officier zugefügte Schmach tief beklagt hat;
daß es ihr Wunsch gewesen wäre, die ruchlosen Urheber
dieses Frevels auszumitteln und zur Strafe zu ziehen;
endlich, daß der einzige Grund, welcher sie abhielt so-
gleich eine Untersuchung gegen dieselben einzuleiten, in der
Weigerung des Generals Haynau liege, sie einzeln zu
bezeichnen und gegen sie Klage zu führen.

Bei der Schwierigkeit, die Jdentität der Schuldigen
in Abwesenheit der Hauptzeugen festzustellen, hat Jhrer
Großbritanischen Majestät Staats=Secretär für die inne-
ren Angelegenheiten die Ansicht geäußert, daß eine Aus-
übung des der Regierung gesetzlich zustehenden Rechtes amt-
licher Einschreitung voraussichtlich ohne Erfolg bleiben
würde, und daß er sonach nur bedauern könne, daß
die Urheber des Angriffes der verdienten Strafe entgehen
werden.

Dieses Bedauern muß die kaiserl. Regierung vollkom-
men theilen, denn es ist leicht begreiflich daß ein solches
Resultat, welcher Art auch dessen Ursachen gewesen sein
mögen, weit entfernt ist ihrer gerechten Erwartung zu
entsprechen.

Nach den wiederholten Erklärungen der Britischen Re-
gierung erübrigt uns nur, eine Verhandlung als geschlos-
sen zu betrachten, welche von nun an Gefahr liefe in eine
unfruchtbare Polemik auszuarten.

Da jedoch die Großbritanische Regierung sich nicht be-
stimmt gefunden hat, von Amtswegen über ein Attentat
einzuschreiten, welches das Leben eines Oesterr. Staats-
[Spaltenumbruch] angehörigen bedroht hat, so können wir nicht umhin uns
das Recht vorzubehalten, eintretenden Falles in Erwä-
gung zu ziehen, ob es uns anstehen dürfte oder nicht, hin-
sichtlich in Oesterreich befindlicher Britischen Unterthanen
Reciprocität zu üben.

Eu. sind beauftragt Lord Palmerston die gegen-
wärtige Depesche vorzulesen und ihm davon eine Abschrift
mitzutheilen.

Empfangen u. s. w.

Jn Gemäßheit des provis. Gesetzes vom 27. Septem-
ber 1849 haben sich an der hiesigen k. k. Universität die
akademischen Behörden für das Studienjahr18 50 / 51 con-
stituirt und es wurden hierbei gewählt:

a ) Bei der theologischen Facultät zum De-
can des Professoren=Collegiums der Herr Stephan Te-
plotz,
Priester des Cisterzienser Stiftes zu Rhein in
der Steiermark, Doctor der Theologie, k. k. Rath und
ord. öff. Universitäts= Professor der Moral=Theologie,
Prager fürsterzbischöflicher Notar und emerit. Decan der
theologischen Facultät an der Prager Hochschule;

und zum Decan des Doctoren=Collegiums der Herr
Marcell Jenisch, Priester aus dem Orden der from-
men Schulen, Doctor der Theologie und Religionslehrer
an der Theresianischen k. k. Akademie;

als Pro=Decan des Professoren=Collegiums ist der
letztjährige Decan des genannten Collegiums, Herr
Johann Schwetz, Weltpriester, Doctor der Theologie,
k. k. Hofcaplan, Studien=Director in dem höheren Bil-
dungs=Jnstitute für Weltpriester zum heil. Augustin, ord.
öff. Universitäts=Professor der Dogmatik, Olmützer fürst-
erzbischöflicher Rath und Consistorial=Beisitzer, dann
emeritirter Decan der theologischen Facultät an der Ol-
mützer Hochschule eingetreten.

b ) Bei der rechts= und staatswissenschaft-
lichen Facultät
wurden erwählt: zum Decan des
Professoren=Collegiums der Herr Moriz v. Stuben-
rauch,
Doctor der Rechte, ord. öff. Universitäts=Pro-
fessor des Oesterreichischen Verfassungsrechtes und der
Oesterreichischen Verwaltungs=Gesetzkunde und Gemeinde-
rath der k. k. Reichs=Haupt= und Residenzstadt Wien;

zum Decan des Doctoren=Collegiums der Herr Eugen
Alexander Megerle Edler v. Mühlfeld, Doctor
der Philosophie und der Rechte, Hof= und Gerichts-
Advocat und Präsident der Wiener Advocatenkammer;

und zum Pro=Decan des Professoren=Collegiums der
Herr Jgnaz Graßl, Doctor der Rechte, k. k. Rath
und ord. öff Universitäts=Professor des Oesterreichischen
bürgerlichen Rechtes.

c ) Bei der medicinisch=chirurgischen Fa-
cultät:
zum Decan des Professoren=Collegiums, der
Hr. Carl Damian Schroff, Doctor der Medicin, o.
ö. Universitäts=Professor der allgemeinen Pathologie,
Pharmakologie und Pharmakognosie, und Mitglied der
ständigen Medicinal=Commission beim Ministerium des
Jnnern und der k. k. Gesellschaft der Aerzte in Wien;

und zum Decan des Doctoren=Collegiums der Herr
Joseph Schneller, Doctor der Medicin und Chirur-
gie, Mitglied der ständigen Medicinal=Commission beim
Ministerium des Jnnern und ord. Mitglied der k. k. Ge-
sellschaft der Aerzte in Wien;

als Pro=Decan des Professoren=Collegiums ist der letzt-
jährige Decan desselben, Herr Carl Rokitansky,
Doctor der Medicin, o. ö. Univ. Professor der patho-
logischen Anatomie und Prosector des allgemeinen k. k.
Krankenhauses eingetreten.

d ) Bei der philosoph. Facultät wurden ge-
wählt: zum Decan des Professoren=Collegiums der Herr
Franz Miklosich, Doctor der Philosophie und der
Rechte, Scriptor an der k. k. Hofbibliothek, o. ö. Univ.
Professor der Slavischen Philologie und Literatur und
Mitglied der k. k. Akademie der Wissenschaften in Wien
und des historischen Vereines in der Steiermark;

und zum Decan des Doctoren=Collegiums der Herr
August Wehli, Doctor der Philosophie und der Rechte,
wirkl. k. k. Ministerial=Secretär im Ministerium des
Jnnern;

als Pro=Decan des Professoren=Collegiums ist der letzt-
jährige Decan desselben, Hr. Carl Edler v. Littrow,
Doctor der Philosophie, Ritter des königl. Dänischen
Dannebrog=Ordens, Director der k. k. Universitäts-
Sternwarte, o. ö. Universitäts=Professor der Astronomie
und Mitglied der gelehrten Gesellschaften und Akademien
Breslau, Frankfurt a. M., Heidelberg, Padua, Up-
sala, Washington, Wien.

Jndem nach der Reihenfolge der Facultäten der Rec-
tor - Magnificus
der Wiener Universität für das
Studienjahr18 50 / 51 aus der theologischen Facultät her-
vorzugehen hatte, so wurden hierzu -- nach Anordnung
des prov. Gesetzes -- sowohl von dem Professoren= als
von dem Doctoren=Collegium der genannten Facultät je
zwei Mitglieder dem k. k. Univ. Consistorium bezeichnet,
welches aus den Vorgeschlagenen den Herrn Prälaten
[Ende Spaltensatz]

[Beginn Spaltensatz] Personen von Andern zu der Uebelthat verleitet worden,
obgleich es kaum zweifelhaft sein kann, daß sie unter dem
Einflusse von Gefühlen handelten, welche durch unter ih-
nen verbreitete Druckschriften aufgereizt worden waren.

Jch bin u. s. w.     ( gez. ) H. Waddington.

IX.
Note des Freiherrn v. Koller an Lord Pal-
merston am
9. October 1850.

Der Unterzeichnete k. k. Oesterreichische Geschäftsträger
beehrt sich, den Empfang der Note vom gestrigen Tage
zu bestätigen, durch welche es Sr. Exc. dem Herrn Vis-
count Palmerston, J. M. der Königin des verei-
nigten Königreichs Großbritanien und Jrland Erstem
Staats=Secretär für die auswärtigen Angelegenheiten, ge-
fällig war ihm die Abschrift eines auf die gegen den Ge-
neral Baron Haynau begangene Frevelthat bezüglichen
Schreibens mitzutheilen, welches Sir George Grey
unterm 1. October, also bevor noch Sr. Ercellenz die
Note des Unterzeichneten vom 3. d. M. zugekommen war,
an das auswärtige Amt hatte richten lassen.

Da die eben erwähnte Note die Gründe auseinander-
setzte, aus welchen der Unterzeichnete sich durch den Jn-
halt des ersten Schreibens nicht für befriedigt erklären
konnte, das im Auftrage Sir G. Grey's, nach einem
unerklärbaren Verzuge, am 24. September, drei Wo-
chen nach dem Ereignisse, erlassen worden ist, und da das
zweite Schreiben nur ein Auszug des ersten ist, auf welches
es sich beruft, so beehrt sich der Unterzeichnete die in
Sr. Excellenz gestrigen Note gestellte gefällige Anfrage
über seinen Wunsch eines ferneren Einschreitens bei Sir
George Grey, bejahend zu beantworten, und in dieser
Hinsicht das in seiner Note vom 3ten, auf welche er sich
hiermit bezieht enthaltene Ansuchen zu erneuern.

Der Unterzeichnete ergreift diesen Anlaß u. s. w.

    ( gez. ) Koller.

X.
Note von Lord Palmerston an Baron
Koller.

    Foreign Office, 28. October 1850.

Nachdem der Unterzeichnete, J. M. Erster Staats-
Secretär für die auswärtigen Angelegenheiten, die von
dem kaiserl. Oesterreichischen Geschäftsträger Freiherrn
v. Koller, unterm 3ten und 9ten d. M. an ihn ge-
richteten Zuschriften, den wider General Haynau bei
Gelegenheit dessen Besuches in der Brauerei der HH.
Barclay, Perkins et Comp., verübten Angriff
betreffend, J. M. Staats=Secretär für das Jnnere mit-
getheilt hatte, beehrt er sich nunmehr dem Freiherrn v.
Koller die beifolgende Abschrift eines hierauf bezügli-
chen, an das hierortige Departement im Auftrage von
Sir George Grey erlassenen Schreibens zu über-
machen.

Der Unterzeichnete hat die Ehre u. s. w.

    ( gez. ) Palmerston.

XI.
( Beilage der vorstehenden Note. )
Schreiben des Englischen Unter=Staats=Se-
cretärs im Ministerium des Jnnern, Herrn
Waddington, an den Unter=Staats=Secre-
tär im auswärtigen Amte, Herrn Adding-
ton Esq.

    Whitehall, 22. October 1850.

Jch habe dem Staats=Secretär Sir George Grey
Jhr Schreiben vom 17ten d. M., welchem Abschriften
eines ferneren Notenwechsels mit dem Oesterreichischen
Geschäftsträger am hiesigen Hofe, über den an General
Haynau begangenen Angriff beigefügt waren, vorge-
legt, und ich muß Sie ersuchen, dem Viscount Pal-
merston
das Bedauern Sir G. Grey's darüber aus-
zudrücken, daß, ungeachtet der bereits gegebenen vollstän-
digen Aufklärung über die Gründe, welche die Einleitung
einer Untersuchung gegen irgend einen der bei General
Haynau's Mißhandlung Betheiligten verhindert ha-
ben, Baton Koller gleichwohl der Ansicht sein kann,
daß Sir George Grey geneigt war, diese Mißhandlung
als eine geringfügige Angelegenheit zu behandeln, oder
daß der Wunsch nicht vorhanden war, eine der Schwere
des Falles angemessene Behandlung eintreten zu lassen.
Jch bin von Sir George Grey beauftragt, Sie im
Gegentheile zu versichern, daß er die That, von dem
Augenblicke an wo sie verübt worden, mit dem angelegent-
lichen Wunsche betrachtet hat, die Schuldigen auszumit-
teln und zur Strafe zu bringen.

Baron Koller brachte den Fall in seiner ersten Note
an Lord Palmerston vom 5. September ( welche Jhrem
Schreiben an mich vom 17. September abschriftlich bei-
lag ) zur Kenntniß Sr. Herrlichkeit in Ausdrücken, deren
Richtigkeit Sir G. Grey vollkommen anerkennt, da
darin die an General Haynau begangene Gewalt-
thätigkeit als mit den Gewohnheiten dieses Landes und
mit der gegen Fremde in England geübten ausgedehnte
und unterschiedlosen Gastfreiheit im Widerspruche stehend
[Spaltenumbruch] bezeichnet wird. Fürst Schwarzenberg sprach in
seiner auf denselben Gegenstand bezüglichen Depesche vom
12. September ( von welcher eine Abschrift Jhrem an
mich gerichteten Schreiben vom 28. September beige-
schlossen war ) , dieselbe Ansicht über den Fall aus, indem
er ihn als einen persönlichen Angriff auf General Hay-
nau
behandelte, und er wies auf die öffentliche Meinung in
England sowohl als anderwärts hin, welche diese Ver-
letzung des Gastrechtes verdammt.

Nach der Meinung des Sir G. Grey ging der Zweck
dieser beiden Eröffnungen dahin, Nachforschungen zur
Ermittlung der Urheber und der Hauptthäter des Atten-
tates in der Absicht hervorzurufen, deren Verfolgung und
Bestrafung zu bewirken.

Mit Bezug auf diese Auffassung des Falles sind meine
beiden früheren Schreiben, im Auftrage von Sir George
Grey, abgefaßt worden; er hoffte, daß die Auseinan-
dersetzung der Umstände, welche der Ergreifung kräftiger
Maßnahmen zur gerichtlichen Untersuchung der Schuldi-
gen im Wege standen, den Freiherrn v. Koller und die
Oesterreichische Regierung zufriedenstellen würde.

Jn Baron Koller's Zuschrift vom 3. d. M. wird
der Fall unter einem anderen Gesichtsvuncte dargestellt,
und der Wunsch geäußert, Jhrer Majestät Regierung
möge denselben als einen Fall von „ riot “ und gewaltsa-
mer Störung der öffentlichen Ordnung, ohne besondere
Rücksicht auf den gegen General Haynau gerichteten
persönlichen Angriff und die ihm zugefügte Beschimpfung
behandeln. Jn Erwiderung hierauf muß ich bemerken,
daß Sir George Grey der Ansicht ist, daß der Fall, in
diesem Lichte betrachtet, nicht zu jenen gehört, über wel-
che die Regierung dieses Landes ein gerichtliches Verfahren
einleiten kann, da ihr angezeigt worden ist, daß derselbe
nicht mit jener Zuversicht eines günstigen Erfolges vor
einen Gerichtshof gebracht werden könnte, welche in den
seltenen Fällen eines amtlichen Einschreitens erforderlich
ist. Abgesehen von der in meinen früheren Zuschriften er-
wähnten Schwierigkeit, die zur rechtlichen Beinzichtigung
eines Jndividuums nöthige Gewißheit herzustellen, er-
scheint es äußerst zweifelhaft, ob es möglich wäre, Zeu-
gen aufzutreiben, durch deren Aussage sich nachweisen
ließe, daß der Volksauflauf den Charakter eines „ riot
im gesetzlichen Sinne des Wortes an sich getragen habe,
da hiezu erforderlich wäre, klar darzuthun, daß der Tu-
mult und die Ruhestörung so gefährlicher Natur war,
daß dadurch öffentliche Beunruhigung und Schrecken her-
vorgerufen wurden. So sehr Sir G. Grey bedauert,
daß aus den angeführten Gründen, die Urheber der von
General Haynau erlittenen Beschimpfung der Strafe
entgehen werden, so ist er der Ansicht, daß es für die
Krone sehr unzuträglich sein würde, eine Criminalunter-
suchung über einen Fall dieser Art, ohne eine gegründete
Aussicht auf Erfolg, anzuordnen.

Jch bin u. s. w.     ( gez. ) H. Waddington.

XII.
Depesche des Herrn Fürsten von Schwar-
zenberg an den kaiserl. Geschäftsträger
in London.

    Wien, 27. November 1850.

Aus dem Notenwechsel, welcher zwischen Eu. Hoch-
wohlgeboren und Lord Palmerston, in Betreff des
an General Baron Haynau in London begangenen Atten-
tates Statt gefunden hat, geht hervor, daß Jhrer
Großbritanischen Majestät Regierung diese, einem im
Dienste des Kaisers unseres allergnädigsten Herrn ste-
henden Officier zugefügte Schmach tief beklagt hat;
daß es ihr Wunsch gewesen wäre, die ruchlosen Urheber
dieses Frevels auszumitteln und zur Strafe zu ziehen;
endlich, daß der einzige Grund, welcher sie abhielt so-
gleich eine Untersuchung gegen dieselben einzuleiten, in der
Weigerung des Generals Haynau liege, sie einzeln zu
bezeichnen und gegen sie Klage zu führen.

Bei der Schwierigkeit, die Jdentität der Schuldigen
in Abwesenheit der Hauptzeugen festzustellen, hat Jhrer
Großbritanischen Majestät Staats=Secretär für die inne-
ren Angelegenheiten die Ansicht geäußert, daß eine Aus-
übung des der Regierung gesetzlich zustehenden Rechtes amt-
licher Einschreitung voraussichtlich ohne Erfolg bleiben
würde, und daß er sonach nur bedauern könne, daß
die Urheber des Angriffes der verdienten Strafe entgehen
werden.

Dieses Bedauern muß die kaiserl. Regierung vollkom-
men theilen, denn es ist leicht begreiflich daß ein solches
Resultat, welcher Art auch dessen Ursachen gewesen sein
mögen, weit entfernt ist ihrer gerechten Erwartung zu
entsprechen.

Nach den wiederholten Erklärungen der Britischen Re-
gierung erübrigt uns nur, eine Verhandlung als geschlos-
sen zu betrachten, welche von nun an Gefahr liefe in eine
unfruchtbare Polemik auszuarten.

Da jedoch die Großbritanische Regierung sich nicht be-
stimmt gefunden hat, von Amtswegen über ein Attentat
einzuschreiten, welches das Leben eines Oesterr. Staats-
[Spaltenumbruch] angehörigen bedroht hat, so können wir nicht umhin uns
das Recht vorzubehalten, eintretenden Falles in Erwä-
gung zu ziehen, ob es uns anstehen dürfte oder nicht, hin-
sichtlich in Oesterreich befindlicher Britischen Unterthanen
Reciprocität zu üben.

Eu. sind beauftragt Lord Palmerston die gegen-
wärtige Depesche vorzulesen und ihm davon eine Abschrift
mitzutheilen.

Empfangen u. s. w.

Jn Gemäßheit des provis. Gesetzes vom 27. Septem-
ber 1849 haben sich an der hiesigen k. k. Universität die
akademischen Behörden für das Studienjahr18 50 / 51 con-
stituirt und es wurden hierbei gewählt:

a ) Bei der theologischen Facultät zum De-
can des Professoren=Collegiums der Herr Stephan Te-
plotz,
Priester des Cisterzienser Stiftes zu Rhein in
der Steiermark, Doctor der Theologie, k. k. Rath und
ord. öff. Universitäts= Professor der Moral=Theologie,
Prager fürsterzbischöflicher Notar und emerit. Decan der
theologischen Facultät an der Prager Hochschule;

und zum Decan des Doctoren=Collegiums der Herr
Marcell Jenisch, Priester aus dem Orden der from-
men Schulen, Doctor der Theologie und Religionslehrer
an der Theresianischen k. k. Akademie;

als Pro=Decan des Professoren=Collegiums ist der
letztjährige Decan des genannten Collegiums, Herr
Johann Schwetz, Weltpriester, Doctor der Theologie,
k. k. Hofcaplan, Studien=Director in dem höheren Bil-
dungs=Jnstitute für Weltpriester zum heil. Augustin, ord.
öff. Universitäts=Professor der Dogmatik, Olmützer fürst-
erzbischöflicher Rath und Consistorial=Beisitzer, dann
emeritirter Decan der theologischen Facultät an der Ol-
mützer Hochschule eingetreten.

b ) Bei der rechts= und staatswissenschaft-
lichen Facultät
wurden erwählt: zum Decan des
Professoren=Collegiums der Herr Moriz v. Stuben-
rauch,
Doctor der Rechte, ord. öff. Universitäts=Pro-
fessor des Oesterreichischen Verfassungsrechtes und der
Oesterreichischen Verwaltungs=Gesetzkunde und Gemeinde-
rath der k. k. Reichs=Haupt= und Residenzstadt Wien;

zum Decan des Doctoren=Collegiums der Herr Eugen
Alexander Megerle Edler v. Mühlfeld, Doctor
der Philosophie und der Rechte, Hof= und Gerichts-
Advocat und Präsident der Wiener Advocatenkammer;

und zum Pro=Decan des Professoren=Collegiums der
Herr Jgnaz Graßl, Doctor der Rechte, k. k. Rath
und ord. öff Universitäts=Professor des Oesterreichischen
bürgerlichen Rechtes.

c ) Bei der medicinisch=chirurgischen Fa-
cultät:
zum Decan des Professoren=Collegiums, der
Hr. Carl Damian Schroff, Doctor der Medicin, o.
ö. Universitäts=Professor der allgemeinen Pathologie,
Pharmakologie und Pharmakognosie, und Mitglied der
ständigen Medicinal=Commission beim Ministerium des
Jnnern und der k. k. Gesellschaft der Aerzte in Wien;

und zum Decan des Doctoren=Collegiums der Herr
Joseph Schneller, Doctor der Medicin und Chirur-
gie, Mitglied der ständigen Medicinal=Commission beim
Ministerium des Jnnern und ord. Mitglied der k. k. Ge-
sellschaft der Aerzte in Wien;

als Pro=Decan des Professoren=Collegiums ist der letzt-
jährige Decan desselben, Herr Carl Rokitansky,
Doctor der Medicin, o. ö. Univ. Professor der patho-
logischen Anatomie und Prosector des allgemeinen k. k.
Krankenhauses eingetreten.

d ) Bei der philosoph. Facultät wurden ge-
wählt: zum Decan des Professoren=Collegiums der Herr
Franz Miklosich, Doctor der Philosophie und der
Rechte, Scriptor an der k. k. Hofbibliothek, o. ö. Univ.
Professor der Slavischen Philologie und Literatur und
Mitglied der k. k. Akademie der Wissenschaften in Wien
und des historischen Vereines in der Steiermark;

und zum Decan des Doctoren=Collegiums der Herr
August Wehli, Doctor der Philosophie und der Rechte,
wirkl. k. k. Ministerial=Secretär im Ministerium des
Jnnern;

als Pro=Decan des Professoren=Collegiums ist der letzt-
jährige Decan desselben, Hr. Carl Edler v. Littrow,
Doctor der Philosophie, Ritter des königl. Dänischen
Dannebrog=Ordens, Director der k. k. Universitäts-
Sternwarte, o. ö. Universitäts=Professor der Astronomie
und Mitglied der gelehrten Gesellschaften und Akademien
Breslau, Frankfurt a. M., Heidelberg, Padua, Up-
sala, Washington, Wien.

Jndem nach der Reihenfolge der Facultäten der Rec-
tor - Magnificus
der Wiener Universität für das
Studienjahr18 50 / 51 aus der theologischen Facultät her-
vorzugehen hatte, so wurden hierzu — nach Anordnung
des prov. Gesetzes — sowohl von dem Professoren= als
von dem Doctoren=Collegium der genannten Facultät je
zwei Mitglieder dem k. k. Univ. Consistorium bezeichnet,
welches aus den Vorgeschlagenen den Herrn Prälaten
[Ende Spaltensatz]

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[3849/0003] 3849 Personen von Andern zu der Uebelthat verleitet worden, obgleich es kaum zweifelhaft sein kann, daß sie unter dem Einflusse von Gefühlen handelten, welche durch unter ih- nen verbreitete Druckschriften aufgereizt worden waren. Jch bin u. s. w. ( gez. ) H. Waddington. IX. Note des Freiherrn v. Koller an Lord Pal- merston am 9. October 1850. Der Unterzeichnete k. k. Oesterreichische Geschäftsträger beehrt sich, den Empfang der Note vom gestrigen Tage zu bestätigen, durch welche es Sr. Exc. dem Herrn Vis- count Palmerston, J. M. der Königin des verei- nigten Königreichs Großbritanien und Jrland Erstem Staats=Secretär für die auswärtigen Angelegenheiten, ge- fällig war ihm die Abschrift eines auf die gegen den Ge- neral Baron Haynau begangene Frevelthat bezüglichen Schreibens mitzutheilen, welches Sir George Grey unterm 1. October, also bevor noch Sr. Ercellenz die Note des Unterzeichneten vom 3. d. M. zugekommen war, an das auswärtige Amt hatte richten lassen. Da die eben erwähnte Note die Gründe auseinander- setzte, aus welchen der Unterzeichnete sich durch den Jn- halt des ersten Schreibens nicht für befriedigt erklären konnte, das im Auftrage Sir G. Grey's, nach einem unerklärbaren Verzuge, am 24. September, drei Wo- chen nach dem Ereignisse, erlassen worden ist, und da das zweite Schreiben nur ein Auszug des ersten ist, auf welches es sich beruft, so beehrt sich der Unterzeichnete die in Sr. Excellenz gestrigen Note gestellte gefällige Anfrage über seinen Wunsch eines ferneren Einschreitens bei Sir George Grey, bejahend zu beantworten, und in dieser Hinsicht das in seiner Note vom 3ten, auf welche er sich hiermit bezieht enthaltene Ansuchen zu erneuern. Der Unterzeichnete ergreift diesen Anlaß u. s. w. ( gez. ) Koller. X. Note von Lord Palmerston an Baron Koller. Foreign Office, 28. October 1850. Nachdem der Unterzeichnete, J. M. Erster Staats- Secretär für die auswärtigen Angelegenheiten, die von dem kaiserl. Oesterreichischen Geschäftsträger Freiherrn v. Koller, unterm 3ten und 9ten d. M. an ihn ge- richteten Zuschriften, den wider General Haynau bei Gelegenheit dessen Besuches in der Brauerei der HH. Barclay, Perkins et Comp., verübten Angriff betreffend, J. M. Staats=Secretär für das Jnnere mit- getheilt hatte, beehrt er sich nunmehr dem Freiherrn v. Koller die beifolgende Abschrift eines hierauf bezügli- chen, an das hierortige Departement im Auftrage von Sir George Grey erlassenen Schreibens zu über- machen. Der Unterzeichnete hat die Ehre u. s. w. ( gez. ) Palmerston. XI. ( Beilage der vorstehenden Note. ) Schreiben des Englischen Unter=Staats=Se- cretärs im Ministerium des Jnnern, Herrn Waddington, an den Unter=Staats=Secre- tär im auswärtigen Amte, Herrn Adding- ton Esq. Whitehall, 22. October 1850. Jch habe dem Staats=Secretär Sir George Grey Jhr Schreiben vom 17ten d. 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Jch bin von Sir George Grey beauftragt, Sie im Gegentheile zu versichern, daß er die That, von dem Augenblicke an wo sie verübt worden, mit dem angelegent- lichen Wunsche betrachtet hat, die Schuldigen auszumit- teln und zur Strafe zu bringen. Baron Koller brachte den Fall in seiner ersten Note an Lord Palmerston vom 5. September ( welche Jhrem Schreiben an mich vom 17. September abschriftlich bei- lag ) zur Kenntniß Sr. Herrlichkeit in Ausdrücken, deren Richtigkeit Sir G. Grey vollkommen anerkennt, da darin die an General Haynau begangene Gewalt- thätigkeit als mit den Gewohnheiten dieses Landes und mit der gegen Fremde in England geübten ausgedehnte und unterschiedlosen Gastfreiheit im Widerspruche stehend bezeichnet wird. Fürst Schwarzenberg sprach in seiner auf denselben Gegenstand bezüglichen Depesche vom 12. September ( von welcher eine Abschrift Jhrem an mich gerichteten Schreiben vom 28. 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M. wird der Fall unter einem anderen Gesichtsvuncte dargestellt, und der Wunsch geäußert, Jhrer Majestät Regierung möge denselben als einen Fall von „ riot “ und gewaltsa- mer Störung der öffentlichen Ordnung, ohne besondere Rücksicht auf den gegen General Haynau gerichteten persönlichen Angriff und die ihm zugefügte Beschimpfung behandeln. Jn Erwiderung hierauf muß ich bemerken, daß Sir George Grey der Ansicht ist, daß der Fall, in diesem Lichte betrachtet, nicht zu jenen gehört, über wel- che die Regierung dieses Landes ein gerichtliches Verfahren einleiten kann, da ihr angezeigt worden ist, daß derselbe nicht mit jener Zuversicht eines günstigen Erfolges vor einen Gerichtshof gebracht werden könnte, welche in den seltenen Fällen eines amtlichen Einschreitens erforderlich ist. Abgesehen von der in meinen früheren Zuschriften er- wähnten Schwierigkeit, die zur rechtlichen Beinzichtigung eines Jndividuums nöthige Gewißheit herzustellen, er- scheint es äußerst zweifelhaft, ob es möglich wäre, Zeu- gen aufzutreiben, durch deren Aussage sich nachweisen ließe, daß der Volksauflauf den Charakter eines „ riot “ im gesetzlichen Sinne des Wortes an sich getragen habe, da hiezu erforderlich wäre, klar darzuthun, daß der Tu- mult und die Ruhestörung so gefährlicher Natur war, daß dadurch öffentliche Beunruhigung und Schrecken her- vorgerufen wurden. So sehr Sir G. Grey bedauert, daß aus den angeführten Gründen, die Urheber der von General Haynau erlittenen Beschimpfung der Strafe entgehen werden, so ist er der Ansicht, daß es für die Krone sehr unzuträglich sein würde, eine Criminalunter- suchung über einen Fall dieser Art, ohne eine gegründete Aussicht auf Erfolg, anzuordnen. Jch bin u. s. w. ( gez. ) H. Waddington. XII. Depesche des Herrn Fürsten von Schwar- zenberg an den kaiserl. Geschäftsträger in London. Wien, 27. November 1850. Aus dem Notenwechsel, welcher zwischen Eu. Hoch- wohlgeboren und Lord Palmerston, in Betreff des an General Baron Haynau in London begangenen Atten- tates Statt gefunden hat, geht hervor, daß Jhrer Großbritanischen Majestät Regierung diese, einem im Dienste des Kaisers unseres allergnädigsten Herrn ste- henden Officier zugefügte Schmach tief beklagt hat; daß es ihr Wunsch gewesen wäre, die ruchlosen Urheber dieses Frevels auszumitteln und zur Strafe zu ziehen; endlich, daß der einzige Grund, welcher sie abhielt so- gleich eine Untersuchung gegen dieselben einzuleiten, in der Weigerung des Generals Haynau liege, sie einzeln zu bezeichnen und gegen sie Klage zu führen. Bei der Schwierigkeit, die Jdentität der Schuldigen in Abwesenheit der Hauptzeugen festzustellen, hat Jhrer Großbritanischen Majestät Staats=Secretär für die inne- ren Angelegenheiten die Ansicht geäußert, daß eine Aus- übung des der Regierung gesetzlich zustehenden Rechtes amt- licher Einschreitung voraussichtlich ohne Erfolg bleiben würde, und daß er sonach nur bedauern könne, daß die Urheber des Angriffes der verdienten Strafe entgehen werden. Dieses Bedauern muß die kaiserl. Regierung vollkom- men theilen, denn es ist leicht begreiflich daß ein solches Resultat, welcher Art auch dessen Ursachen gewesen sein mögen, weit entfernt ist ihrer gerechten Erwartung zu entsprechen. Nach den wiederholten Erklärungen der Britischen Re- gierung erübrigt uns nur, eine Verhandlung als geschlos- sen zu betrachten, welche von nun an Gefahr liefe in eine unfruchtbare Polemik auszuarten. Da jedoch die Großbritanische Regierung sich nicht be- stimmt gefunden hat, von Amtswegen über ein Attentat einzuschreiten, welches das Leben eines Oesterr. Staats- angehörigen bedroht hat, so können wir nicht umhin uns das Recht vorzubehalten, eintretenden Falles in Erwä- gung zu ziehen, ob es uns anstehen dürfte oder nicht, hin- sichtlich in Oesterreich befindlicher Britischen Unterthanen Reciprocität zu üben. Eu. sind beauftragt Lord Palmerston die gegen- wärtige Depesche vorzulesen und ihm davon eine Abschrift mitzutheilen. Empfangen u. s. w. Jn Gemäßheit des provis. Gesetzes vom 27. Septem- ber 1849 haben sich an der hiesigen k. k. Universität die akademischen Behörden für das Studienjahr18 50 / 51 con- stituirt und es wurden hierbei gewählt: a ) Bei der theologischen Facultät zum De- can des Professoren=Collegiums der Herr Stephan Te- plotz, Priester des Cisterzienser Stiftes zu Rhein in der Steiermark, Doctor der Theologie, k. k. Rath und ord. öff. Universitäts= Professor der Moral=Theologie, Prager fürsterzbischöflicher Notar und emerit. Decan der theologischen Facultät an der Prager Hochschule; und zum Decan des Doctoren=Collegiums der Herr Marcell Jenisch, Priester aus dem Orden der from- men Schulen, Doctor der Theologie und Religionslehrer an der Theresianischen k. k. Akademie; als Pro=Decan des Professoren=Collegiums ist der letztjährige Decan des genannten Collegiums, Herr Johann Schwetz, Weltpriester, Doctor der Theologie, k. k. Hofcaplan, Studien=Director in dem höheren Bil- dungs=Jnstitute für Weltpriester zum heil. Augustin, ord. öff. Universitäts=Professor der Dogmatik, Olmützer fürst- erzbischöflicher Rath und Consistorial=Beisitzer, dann emeritirter Decan der theologischen Facultät an der Ol- mützer Hochschule eingetreten. b ) Bei der rechts= und staatswissenschaft- lichen Facultät wurden erwählt: zum Decan des Professoren=Collegiums der Herr Moriz v. Stuben- rauch, Doctor der Rechte, ord. öff. Universitäts=Pro- fessor des Oesterreichischen Verfassungsrechtes und der Oesterreichischen Verwaltungs=Gesetzkunde und Gemeinde- rath der k. k. Reichs=Haupt= und Residenzstadt Wien; zum Decan des Doctoren=Collegiums der Herr Eugen Alexander Megerle Edler v. Mühlfeld, Doctor der Philosophie und der Rechte, Hof= und Gerichts- Advocat und Präsident der Wiener Advocatenkammer; und zum Pro=Decan des Professoren=Collegiums der Herr Jgnaz Graßl, Doctor der Rechte, k. k. Rath und ord. öff Universitäts=Professor des Oesterreichischen bürgerlichen Rechtes. c ) Bei der medicinisch=chirurgischen Fa- cultät: zum Decan des Professoren=Collegiums, der Hr. Carl Damian Schroff, Doctor der Medicin, o. ö. Universitäts=Professor der allgemeinen Pathologie, Pharmakologie und Pharmakognosie, und Mitglied der ständigen Medicinal=Commission beim Ministerium des Jnnern und der k. k. Gesellschaft der Aerzte in Wien; und zum Decan des Doctoren=Collegiums der Herr Joseph Schneller, Doctor der Medicin und Chirur- gie, Mitglied der ständigen Medicinal=Commission beim Ministerium des Jnnern und ord. Mitglied der k. k. Ge- sellschaft der Aerzte in Wien; als Pro=Decan des Professoren=Collegiums ist der letzt- jährige Decan desselben, Herr Carl Rokitansky, Doctor der Medicin, o. ö. Univ. Professor der patho- logischen Anatomie und Prosector des allgemeinen k. k. Krankenhauses eingetreten. d ) Bei der philosoph. Facultät wurden ge- wählt: zum Decan des Professoren=Collegiums der Herr Franz Miklosich, Doctor der Philosophie und der Rechte, Scriptor an der k. k. Hofbibliothek, o. ö. Univ. Professor der Slavischen Philologie und Literatur und Mitglied der k. k. Akademie der Wissenschaften in Wien und des historischen Vereines in der Steiermark; und zum Decan des Doctoren=Collegiums der Herr August Wehli, Doctor der Philosophie und der Rechte, wirkl. k. k. Ministerial=Secretär im Ministerium des Jnnern; als Pro=Decan des Professoren=Collegiums ist der letzt- jährige Decan desselben, Hr. Carl Edler v. Littrow, Doctor der Philosophie, Ritter des königl. Dänischen Dannebrog=Ordens, Director der k. k. Universitäts- Sternwarte, o. ö. Universitäts=Professor der Astronomie und Mitglied der gelehrten Gesellschaften und Akademien Breslau, Frankfurt a. M., Heidelberg, Padua, Up- sala, Washington, Wien. Jndem nach der Reihenfolge der Facultäten der Rec- tor - Magnificus der Wiener Universität für das Studienjahr18 50 / 51 aus der theologischen Facultät her- vorzugehen hatte, so wurden hierzu — nach Anordnung des prov. Gesetzes — sowohl von dem Professoren= als von dem Doctoren=Collegium der genannten Facultät je zwei Mitglieder dem k. k. Univ. Consistorium bezeichnet, welches aus den Vorgeschlagenen den Herrn Prälaten

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Zitationshilfe: Wiener Zeitung. Nr. 302. [Wien], 19. Dezember 1850, S. 3849. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_wiener302_1850/3>, abgerufen am 16.07.2024.