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[N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608.

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ner entweder sol seines Ampts entsetzet: C. 15. q. 7. Oder an einen andern ort sol versetzet werden. C. 7. q. 1. etc.

Daß die jenigen keinen Christlichen Beruff haben / die sich an die stedt der verjagten Prediger / welche nicht falscher Lehre oder ergerliches Lebens vberweiset sind / gebrauchen lassen.
CYPRIANUS.

WAnn einer ein mal Bischoff worden / vnd durch der andern Mitdiener vnnd deß Volcks gezeugnis zu seinem Ampt bestätiget / so sollen die widerwertigen wissen / daß man gar keinerley weise einen andern dahin setzen kan.

IDEM.

Cornelius ist nach Gottes vnnd seines gesalbeten Ordenung zum Bischoff gemacht / fast nach der gantzen Clerisey zeugnis / mit deß Volcks / daß damals da war / vnd der alten Priester vnd guter Leute / Rath vnd Bewilligung / da noch keiner für jhm erwehlet / vnnd deß Fabiani stedte ledig war / wer nun / nach dem dieselbige eingenomen / vnnd nach Gottes willen / mit vnser aller bewilligung / zu seinem Ampt ist bestätiget / wil Bischoff werden / der muß ausser der Christlichen Kirchen ein Bischoff werden / vnd kan nicht von der Kirchen dazu verordnet sein / dieweil ers nicht mit der Einigkeit der Kirchen / dann dieweil kein ander nach dem ersten sein kan / welcher nach dem ersten (der es allein sein sol) gemacht wird / derselbige ist nicht der ander / sondern gar nichts / etc. C. 7. q. 1. Factus est.

IDEM.

Novatianus kan nicht Bischoff sein / sintemal er / nach dem Cornelius von sechzehen Mitbischoffen in der Kirchen zum Bischoff bestätiget ist / sich von den abtrünnigen auß Ehrgeitz / zum falschen vnd frembden Bischoff / wil machen lassen. C. 7. q. 1. Novatianus.

IDEM.

Endlich aber / daß die Einigkeit der Kirchen sol vnzertrennet bleiben / vnd wie gar die ohne Hoffnung sind / vnd groß Vnglück auß Gottes Zorn 1. Reg. 12.auff sich laden / die da Zweyspalt anrichten / vnd nach dem sie jhren Bischoff 2. Par. 10.verlassen / einen andern ausser der Kirchen / an seine stadt einsetzen: Zeyget die Göttliche Schrifft in den Büchern der Könige / Da zehen Stemme vom

ner entweder sol seines Ampts entsetzet: C. 15. q. 7. Oder an einen andern ort sol versetzet werden. C. 7. q. 1. etc.

Daß die jenigen keinen Christlichen Beruff haben / die sich an die stedt der verjagten Prediger / welche nicht falscher Lehre oder ergerliches Lebens vberweiset sind / gebrauchen lassen.
CYPRIANUS.

WAnn einer ein mal Bischoff worden / vnd durch der andern Mitdiener vnnd deß Volcks gezeugnis zu seinem Ampt bestätiget / so sollen die widerwertigen wissen / daß man gar keinerley weise einen andern dahin setzen kan.

IDEM.

Cornelius ist nach Gottes vnnd seines gesalbeten Ordenung zum Bischoff gemacht / fast nach der gantzen Clerisey zeugnis / mit deß Volcks / daß damals da war / vnd der alten Priester vnd guter Leute / Rath vnd Bewilligung / da noch keiner für jhm erwehlet / vnnd deß Fabiani stedte ledig war / wer nun / nach dem dieselbige eingenomen / vnnd nach Gottes willen / mit vnser aller bewilligung / zu seinem Ampt ist bestätiget / wil Bischoff werden / der muß ausser der Christlichen Kirchen ein Bischoff werden / vnd kan nicht von der Kirchen dazu verordnet sein / dieweil ers nicht mit der Einigkeit der Kirchen / dann dieweil kein ander nach dem ersten sein kan / welcher nach dem ersten (der es allein sein sol) gemacht wird / derselbige ist nicht der ander / sondern gar nichts / etc. C. 7. q. 1. Factus est.

IDEM.

Novatianus kan nicht Bischoff sein / sintemal er / nach dem Cornelius von sechzehen Mitbischoffen in der Kirchen zum Bischoff bestätiget ist / sich von den abtrünnigen auß Ehrgeitz / zum falschen vnd frembden Bischoff / wil machen lassen. C. 7. q. 1. Novatianus.

IDEM.

Endlich aber / daß die Einigkeit der Kirchen sol vnzertrennet bleiben / vnd wie gar die ohne Hoffnung sind / vnd groß Vnglück auß Gottes Zorn 1. Reg. 12.auff sich laden / die da Zweyspalt anrichten / vnd nach dem sie jhren Bischoff 2. Par. 10.verlassen / einen andern ausser der Kirchen / an seine stadt einsetzen: Zeyget die Göttliche Schrifft in den Büchern der Könige / Da zehen Stemme vom

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[70/0070] ner entweder sol seines Ampts entsetzet: C. 15. q. 7. Oder an einen andern ort sol versetzet werden. C. 7. q. 1. etc. Daß die jenigen keinen Christlichen Beruff haben / die sich an die stedt der verjagten Prediger / welche nicht falscher Lehre oder ergerliches Lebens vberweiset sind / gebrauchen lassen. CYPRIANUS. WAnn einer ein mal Bischoff worden / vnd durch der andern Mitdiener vnnd deß Volcks gezeugnis zu seinem Ampt bestätiget / so sollen die widerwertigen wissen / daß man gar keinerley weise einen andern dahin setzen kan. IDEM. Cornelius ist nach Gottes vnnd seines gesalbeten Ordenung zum Bischoff gemacht / fast nach der gantzen Clerisey zeugnis / mit deß Volcks / daß damals da war / vnd der alten Priester vnd guter Leute / Rath vnd Bewilligung / da noch keiner für jhm erwehlet / vnnd deß Fabiani stedte ledig war / wer nun / nach dem dieselbige eingenomen / vnnd nach Gottes willen / mit vnser aller bewilligung / zu seinem Ampt ist bestätiget / wil Bischoff werden / der muß ausser der Christlichen Kirchen ein Bischoff werden / vnd kan nicht von der Kirchen dazu verordnet sein / dieweil ers nicht mit der Einigkeit der Kirchen / dann dieweil kein ander nach dem ersten sein kan / welcher nach dem ersten (der es allein sein sol) gemacht wird / derselbige ist nicht der ander / sondern gar nichts / etc. C. 7. q. 1. Factus est. IDEM. Novatianus kan nicht Bischoff sein / sintemal er / nach dem Cornelius von sechzehen Mitbischoffen in der Kirchen zum Bischoff bestätiget ist / sich von den abtrünnigen auß Ehrgeitz / zum falschen vnd frembden Bischoff / wil machen lassen. C. 7. q. 1. Novatianus. IDEM. Endlich aber / daß die Einigkeit der Kirchen sol vnzertrennet bleiben / vnd wie gar die ohne Hoffnung sind / vnd groß Vnglück auß Gottes Zorn auff sich laden / die da Zweyspalt anrichten / vnd nach dem sie jhren Bischoff verlassen / einen andern ausser der Kirchen / an seine stadt einsetzen: Zeyget die Göttliche Schrifft in den Büchern der Könige / Da zehen Stemme vom 1. Reg. 12. 2. Par. 10.

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Zitationshilfe: [N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608, S. 70. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608/70>, abgerufen am 21.11.2024.