[N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608.gerin vnd Förderin sein / Jesaie 49. Daß die Thor in der Welt weit vnnd hoch gemacht werden / daß der König der Ehren einziehe. Psal. 24. Also vnnd daher gehört zur Christlichen Obrigkeit / das auffsehen / daß die Ministeria der Kirchen Gottes ordentlich bestellet / vnnd recht geführet werden. Wie die Exempel Davidis / Ezechie / Josaphats / vnd Josie bezeugen. Thut aber dann auch Christliche Obrigkeit wol daran / wann sie die bestellung der Ministerien gar zu sich reist / vnd davon andere Prediger vnd die Kirchen ausschleust? Gleich wie der Bapst mit den seinen / in diesem Fall ein Sacrilegium begangen hat. Also ists auch eben so eine grosse schwere Sünde / wann Obrigkeit der Kirchen jhr recht nimpt / da sie doch solte der Kirchen Pflegerin sein / der Christliche Obrigkeit ist nicht die gantze Kirche / sondern nur ein Gliedmas derselbigen. Psal. 47. 102. Auch ist sie nicht HErr vber die Kirche / sondern jhr Pfleger / Jesaie 49. Ja jr Diener. Jesa. 60. Thun dann die Widerteuffer recht / daß sie dem gemeinen Hauffen die Bestellung des Ministerii heimgeben / vnnd davon andere Prediger vnd Christliche Obrigkeit ausschliessen? Auch Neyn: Dann die Kirche eines jeden orts / heyst vnd ist das gantze Corpus, darin vnter dem Heupt Christi alle Glieder an demselbigen ort begrieffen werden. Eph. 4. 1. Corinth. 1. Derhalben gehöret die Vocatio / wie nicht den Geystlichen allein / also auch nit dem gemeynen hauffen allein / denn keines ohne das ander ist die gantze Kirche. Sondern die Vocatio ist vnd sol bleiben / bey der gantzen Kirchen vnd mit gebürlicher Ordnung. Muß denn allwege der gantze Hauffe / Sonderlich wo die Gemeyne weitlaufftig vnd gros ist zusammen kommen / vnd ohne Ordnung von Wahl vnd Beruff eines Kirchendieners handeln? Gott ist nicht ein Gott der vnordnung / sondern wil das alles ehrlich vnd ordentlich in der Kirchen zugehe: 1. Cor. 14. Derhalben vnordnung zuvermeiden / ist bey der Aposteln zeiten / vnd darnach auch in der alten rei- gerin vnd Förderin sein / Jesaie 49. Daß die Thor in der Welt weit vnnd hoch gemacht werden / daß der König der Ehren einziehe. Psal. 24. Also vnnd daher gehört zur Christlichen Obrigkeit / das auffsehen / daß die Ministeria der Kirchen Gottes ordentlich bestellet / vnnd recht geführet werden. Wie die Exempel Davidis / Ezechie / Josaphats / vnd Josie bezeugen. Thut aber dann auch Christliche Obrigkeit wol daran / wann sie die bestellung der Ministerien gar zu sich reist / vnd davon andere Prediger vnd die Kirchen ausschleust? Gleich wie der Bapst mit den seinen / in diesem Fall ein Sacrilegium begangen hat. Also ists auch eben so eine grosse schwere Sünde / wann Obrigkeit der Kirchen jhr recht nimpt / da sie doch solte der Kirchen Pflegerin sein / der Christliche Obrigkeit ist nicht die gantze Kirche / sondern nur ein Gliedmas derselbigen. Psal. 47. 102. Auch ist sie nicht HErr vber die Kirche / sondern jhr Pfleger / Jesaie 49. Ja jr Diener. Jesa. 60. Thun dann die Widerteuffer recht / daß sie dem gemeinen Hauffen die Bestellung des Ministerii heimgeben / vnnd davon andere Prediger vnd Christliche Obrigkeit ausschliessen? Auch Neyn: Dañ die Kirche eines jedẽ orts / heyst vnd ist das gantze Corpus, darin vnter dem Heupt Christi alle Glieder an demselbigen ort begrieffen werden. Eph. 4. 1. Corinth. 1. Derhalben gehöret die Vocatio / wie nicht den Geystlichen allein / also auch nit dem gemeynen hauffen allein / denn keines ohne das ander ist die gantze Kirche. Sondern die Vocatio ist vnd sol bleiben / bey der gantzen Kirchen vnd mit gebürlicher Ordnung. Muß denn allwege der gantze Hauffe / Sonderlich wo die Gemeyne weitlaufftig vnd gros ist zusam̃en kommen / vnd ohne Ordnung von Wahl vnd Beruff eines Kirchendieners handeln? Gott ist nicht ein Gott der vnordnung / sondern wil das alles ehrlich vnd ordentlich in der Kirchen zugehe: 1. Cor. 14. Derhalben vnordnung zuvermeiden / ist bey der Aposteln zeiten / vnd darnach auch in der alten rei- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0065" n="65"/> gerin vnd Förderin sein / Jesaie 49. Daß die Thor in der Welt weit vnnd hoch gemacht werden / daß der König der Ehren einziehe. Psal. 24. Also vnnd daher gehört zur Christlichen Obrigkeit / das auffsehen / daß die Ministeria der Kirchen Gottes ordentlich bestellet / vnnd recht geführet werden. Wie die Exempel Davidis / Ezechie / Josaphats / vnd Josie bezeugen.</p> </div> <div> <head>Thut aber dann auch Christliche Obrigkeit wol daran / wann sie die bestellung der Ministerien gar zu sich reist / vnd davon andere Prediger vnd die Kirchen ausschleust?<lb/></head> <p>Gleich wie der Bapst mit den seinen / in diesem Fall ein Sacrilegium begangen hat. Also ists auch eben so eine grosse schwere Sünde / wann Obrigkeit der Kirchen jhr recht nimpt / da sie doch solte der Kirchen Pflegerin sein / der Christliche Obrigkeit ist nicht die gantze Kirche / sondern nur ein Gliedmas derselbigen. Psal. 47. 102. Auch ist sie nicht HErr vber die Kirche / sondern jhr Pfleger / Jesaie 49. Ja jr Diener. Jesa. 60.</p> </div> <div> <head>Thun dann die Widerteuffer recht / daß sie dem gemeinen Hauffen die Bestellung des Ministerii heimgeben / vnnd davon andere Prediger vnd Christliche Obrigkeit ausschliessen?<lb/></head> <p>Auch Neyn: Dañ die Kirche eines jedẽ orts / heyst vnd ist das gantze Corpus, darin vnter dem Heupt Christi alle Glieder an demselbigen ort begrieffen werden. Eph. 4. 1. Corinth. 1. Derhalben gehöret die Vocatio / wie nicht den Geystlichen allein / also auch nit dem gemeynen hauffen allein / denn keines ohne das ander ist die gantze Kirche. Sondern die Vocatio ist vnd sol bleiben / bey der gantzen Kirchen vnd mit gebürlicher Ordnung.</p> </div> <div> <head>Muß denn allwege der gantze Hauffe / Sonderlich wo die Gemeyne weitlaufftig vnd gros ist zusam̃en kommen / vnd ohne Ordnung von Wahl vnd Beruff eines Kirchendieners handeln?<lb/></head> <p>Gott ist nicht ein Gott der vnordnung / sondern wil das alles ehrlich vnd ordentlich in der Kirchen zugehe: 1. Cor. 14. Derhalben vnordnung zuvermeiden / ist bey der Aposteln zeiten / vnd darnach auch in der alten rei- </p> </div> </body> </text> </TEI> [65/0065]
gerin vnd Förderin sein / Jesaie 49. Daß die Thor in der Welt weit vnnd hoch gemacht werden / daß der König der Ehren einziehe. Psal. 24. Also vnnd daher gehört zur Christlichen Obrigkeit / das auffsehen / daß die Ministeria der Kirchen Gottes ordentlich bestellet / vnnd recht geführet werden. Wie die Exempel Davidis / Ezechie / Josaphats / vnd Josie bezeugen.
Thut aber dann auch Christliche Obrigkeit wol daran / wann sie die bestellung der Ministerien gar zu sich reist / vnd davon andere Prediger vnd die Kirchen ausschleust?
Gleich wie der Bapst mit den seinen / in diesem Fall ein Sacrilegium begangen hat. Also ists auch eben so eine grosse schwere Sünde / wann Obrigkeit der Kirchen jhr recht nimpt / da sie doch solte der Kirchen Pflegerin sein / der Christliche Obrigkeit ist nicht die gantze Kirche / sondern nur ein Gliedmas derselbigen. Psal. 47. 102. Auch ist sie nicht HErr vber die Kirche / sondern jhr Pfleger / Jesaie 49. Ja jr Diener. Jesa. 60.
Thun dann die Widerteuffer recht / daß sie dem gemeinen Hauffen die Bestellung des Ministerii heimgeben / vnnd davon andere Prediger vnd Christliche Obrigkeit ausschliessen?
Auch Neyn: Dañ die Kirche eines jedẽ orts / heyst vnd ist das gantze Corpus, darin vnter dem Heupt Christi alle Glieder an demselbigen ort begrieffen werden. Eph. 4. 1. Corinth. 1. Derhalben gehöret die Vocatio / wie nicht den Geystlichen allein / also auch nit dem gemeynen hauffen allein / denn keines ohne das ander ist die gantze Kirche. Sondern die Vocatio ist vnd sol bleiben / bey der gantzen Kirchen vnd mit gebürlicher Ordnung.
Muß denn allwege der gantze Hauffe / Sonderlich wo die Gemeyne weitlaufftig vnd gros ist zusam̃en kommen / vnd ohne Ordnung von Wahl vnd Beruff eines Kirchendieners handeln?
Gott ist nicht ein Gott der vnordnung / sondern wil das alles ehrlich vnd ordentlich in der Kirchen zugehe: 1. Cor. 14. Derhalben vnordnung zuvermeiden / ist bey der Aposteln zeiten / vnd darnach auch in der alten rei-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |