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[N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608.

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I. Etzliche schöne Herrliche Brieffe D. Lutheri. Tom. VI. fol. 376. a. b.

GEystlich vnnd Weltlich Regiment / sollen wol vnterscheyden werden / also / daß keines dem andern in sein Ampt greiffe. Item / daß ein Rath / ohn wissen vnd willen jhres Pfarrherrs / keinen Prediger / Kirchen oder Schuldiener / Vrlauben oder Verstossen sollen / vielweniger einen andern an jenes Stadt eindringen / etc. Dann wo solches geschicht / folgt grosser vnrath vnd vnordnung daraus.

Nach dem vnser Evangelium vnd Lehre auffs höchst dahin dringet / daß man die zwey Regiment / Weltlich vnd Geystlich / wol vnterscheyde / vnnd ja nicht in ein ander menge / wo nicht hohe not / oder mangel der Personen / solches erzwünge / das ist / wo Personen da sind / die das Rathhaus vnd Stattregieren / vnd widerumb / wo Personen da sind / die das Pfarrampt vnnd Kirchen versorgen / soll kein theyl dem andern in sein Ampt greiffen oder fallen / Sondern eim jeglichen das seine auff sein Gewissen lassen befohlen sein. Wie S. Petrus lehret / Wir sollen nicht Allotrio Episcopi sein / id est, alienorum curatores, inspectores, Wie dann von anfang solche zwey Ampt von Christo gesondert sind / auch die Erfarung allzuviel zeuget / daß kein Fried sein kan / wo der Rath oder Statt / die Pfarr vnd Predigstul / oder der Pfarrherr den Rath oder Statt regieren will / wie vns des Babstthumbs Exempel wol lehret.

Demnach bitten vnd vermahnen wir euch / Er Pfarrherr / guter freundt / daß jhr bey euch zu N. feste darüber haltet / wie es dann der Visitation Artickel / vnd hernach Churfürstlicher Receß beschlossen / dann der Teuffel feyret nicht / So ist Fleysch vnd Blut nicht gut / vnd die Leute dieser fehrlichen zeit / wunderlich vnd fürwitzig / deren viel / nit was Friede vnnd Einigkeit / sondern was jhre Lust vnd Gedancken fordert / suchen.

Demnach / weil da kein Friede noch einigkeit bleiben kan / wo der Caplan / Schulmeister / Kirchendiener / etc. Wissen / daß sie ohn wissen vnd willen deß Pfarrherrs mögen im Kirchenampt sein / vnd damit auff den Rath bochen / vnd trotzen können / Sintemal man allezeit Ruckhelter wider die Pfarrherrn

I. Etzliche schöne Herrliche Brieffe D. Lutheri. Tom. VI. fol. 376. a. b.

GEystlich vnnd Weltlich Regiment / sollen wol vnterscheyden werden / also / daß keines dem andern in sein Ampt greiffe. Item / daß ein Rath / ohn wissen vnd willen jhres Pfarrherrs / keinen Prediger / Kirchen oder Schuldiener / Vrlauben oder Verstossen sollen / vielweniger einen andern an jenes Stadt eindringen / etc. Dann wo solches geschicht / folgt grosser vnrath vnd vnordnung daraus.

Nach dem vnser Evangelium vnd Lehre auffs höchst dahin dringet / daß man die zwey Regiment / Weltlich vnd Geystlich / wol vnterscheyde / vnnd ja nicht in ein ander menge / wo nicht hohe not / oder mangel der Personen / solches erzwünge / das ist / wo Personen da sind / die das Rathhaus vñ Stattregieren / vnd widerumb / wo Personen da sind / die das Pfarrampt vnnd Kirchen versorgen / soll kein theyl dem andern in sein Ampt greiffen oder fallen / Sondern eim jeglichen das seine auff sein Gewissen lassen befohlen sein. Wie S. Petrus lehret / Wir sollen nicht Allotrio Episcopi sein / id est, alienorum curatores, inspectores, Wie dann von anfang solche zwey Ampt von Christo gesondert sind / auch die Erfarung allzuviel zeuget / daß kein Fried sein kan / wo der Rath oder Statt / die Pfarr vñ Predigstul / oder der Pfarrherr den Rath oder Statt regieren will / wie vns des Babstthumbs Exempel wol lehret.

Demnach bitten vnd vermahnen wir euch / Er Pfarrherr / guter freundt / daß jhr bey euch zu N. feste darüber haltet / wie es dann der Visitation Artickel / vnd hernach Churfürstlicher Receß beschlossen / dann der Teuffel feyret nicht / So ist Fleysch vnd Blut nicht gut / vnd die Leute dieser fehrlichen zeit / wunderlich vnd fürwitzig / deren viel / nit was Friede vnnd Einigkeit / sondern was jhre Lust vnd Gedancken fordert / suchen.

Demnach / weil da kein Friede noch einigkeit bleiben kan / wo der Caplan / Schulmeister / Kirchendiener / etc. Wissen / daß sie ohn wissen vnd willen deß Pfarrherrs mögen im Kirchenampt sein / vnd damit auff den Rath bochen / vnd trotzen können / Sintemal man allezeit Ruckhelter wider die Pfarrherrn

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        <p>Nach dem vnser Evangelium vnd Lehre auffs höchst dahin dringet / daß man die zwey                      Regiment / Weltlich vnd Geystlich / wol vnterscheyde / vnnd ja nicht in ein                      ander menge / wo nicht hohe not / oder mangel der Personen / solches erzwünge /                      das ist / wo Personen da sind / die das Rathhaus vn&#x0303; Stattregieren                      / vnd widerumb / wo Personen da sind / die das Pfarrampt vnnd Kirchen versorgen                      / soll kein theyl dem andern in sein Ampt greiffen oder fallen / Sondern eim                      jeglichen das seine auff sein Gewissen lassen befohlen sein. Wie S. Petrus                      lehret / Wir sollen nicht Allotrio Episcopi sein / id est, alienorum curatores,                      inspectores, Wie dann von anfang solche zwey Ampt von Christo gesondert sind /                      auch die Erfarung allzuviel zeuget / daß kein Fried sein kan / wo der Rath oder                      Statt / die Pfarr vn&#x0303; Predigstul / oder der Pfarrherr den Rath                      oder Statt regieren will / wie vns des Babstthumbs Exempel wol lehret.</p>
        <p>Demnach bitten vnd vermahnen wir euch / Er Pfarrherr / guter freundt / daß jhr                      bey euch zu N. feste darüber haltet / wie es dann der Visitation Artickel / vnd                      hernach Churfürstlicher Receß beschlossen / dann der Teuffel feyret nicht / So                      ist Fleysch vnd Blut nicht gut / vnd die Leute dieser fehrlichen zeit /                      wunderlich vnd fürwitzig / deren viel / nit was Friede vnnd Einigkeit / sondern                      was jhre Lust vnd Gedancken fordert / suchen.</p>
        <p>Demnach / weil da kein Friede noch einigkeit bleiben kan / wo der Caplan /                      Schulmeister / Kirchendiener / etc. Wissen / daß sie ohn wissen vnd willen deß                      Pfarrherrs mögen im Kirchenampt sein / vnd damit auff den Rath bochen / vnd                      trotzen können / Sintemal man allezeit Ruckhelter wider die Pfarrherrn
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[4/0004] I. Etzliche schöne Herrliche Brieffe D. Lutheri. Tom. VI. fol. 376. a. b. GEystlich vnnd Weltlich Regiment / sollen wol vnterscheyden werden / also / daß keines dem andern in sein Ampt greiffe. Item / daß ein Rath / ohn wissen vnd willen jhres Pfarrherrs / keinen Prediger / Kirchen oder Schuldiener / Vrlauben oder Verstossen sollen / vielweniger einen andern an jenes Stadt eindringen / etc. Dann wo solches geschicht / folgt grosser vnrath vnd vnordnung daraus. Nach dem vnser Evangelium vnd Lehre auffs höchst dahin dringet / daß man die zwey Regiment / Weltlich vnd Geystlich / wol vnterscheyde / vnnd ja nicht in ein ander menge / wo nicht hohe not / oder mangel der Personen / solches erzwünge / das ist / wo Personen da sind / die das Rathhaus vñ Stattregieren / vnd widerumb / wo Personen da sind / die das Pfarrampt vnnd Kirchen versorgen / soll kein theyl dem andern in sein Ampt greiffen oder fallen / Sondern eim jeglichen das seine auff sein Gewissen lassen befohlen sein. Wie S. Petrus lehret / Wir sollen nicht Allotrio Episcopi sein / id est, alienorum curatores, inspectores, Wie dann von anfang solche zwey Ampt von Christo gesondert sind / auch die Erfarung allzuviel zeuget / daß kein Fried sein kan / wo der Rath oder Statt / die Pfarr vñ Predigstul / oder der Pfarrherr den Rath oder Statt regieren will / wie vns des Babstthumbs Exempel wol lehret. Demnach bitten vnd vermahnen wir euch / Er Pfarrherr / guter freundt / daß jhr bey euch zu N. feste darüber haltet / wie es dann der Visitation Artickel / vnd hernach Churfürstlicher Receß beschlossen / dann der Teuffel feyret nicht / So ist Fleysch vnd Blut nicht gut / vnd die Leute dieser fehrlichen zeit / wunderlich vnd fürwitzig / deren viel / nit was Friede vnnd Einigkeit / sondern was jhre Lust vnd Gedancken fordert / suchen. Demnach / weil da kein Friede noch einigkeit bleiben kan / wo der Caplan / Schulmeister / Kirchendiener / etc. Wissen / daß sie ohn wissen vnd willen deß Pfarrherrs mögen im Kirchenampt sein / vnd damit auff den Rath bochen / vnd trotzen können / Sintemal man allezeit Ruckhelter wider die Pfarrherrn

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Zitationshilfe: [N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608, S. 4. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608/4>, abgerufen am 21.11.2024.