[N. N.]: Rümpfer Ordnung. In: Palamedes Redivivus. Leipzig, 1678, S. 165–182.Ordnung stossen nicht schämen/ allein solchesbestehet bey der Compagnie/ massen solches an vielen Orten ausgedun- gen wird/ daß ein Tauß muß kauffen wenns darzu kömt/ und 2. Täusser müssen spielen. Der 31. Artikul. Wenn einer auf ein ausgeworf- Der 32. Artikul. Da auch einer aus Unfall das thäte H vj
Ordnung ſtoſſen nicht ſchaͤmen/ allein ſolchesbeſtehet bey der Compagnie/ maſſen ſolches an vielen Orten ausgedun- gen wird/ daß ein Tauß muß kauffen wenns darzu koͤmt/ und 2. Taͤuſſer muͤſſen ſpielen. Der 31. Artikul. Wenn einer auf ein ausgeworf- Der 32. Artikul. Da auch einer aus Unfall das thaͤte H vj
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Ordnung
ſtoſſen nicht ſchaͤmen/ allein ſolches
beſtehet bey der Compagnie/ maſſen
ſolches an vielen Orten ausgedun-
gen wird/ daß ein Tauß muß kauffen
wenns darzu koͤmt/ und 2. Taͤuſſer
muͤſſen ſpielen.
Der 31. Artik.
Wenn einer auf ein ausgeworf-
fen Blat eine ander Farb aus Jrr-
thumb zuwirfft/ und erkennet ſeinen
Jrrthumb/ und nimt das unrechte
Blat wieder zu handen/ ehe dann ein
ander zuwirfft/ oder wieder ausge-
worffen wird/ ſoll es ihm ohn Scha-
den ſeyn/ wirfft aber ein Mitſpieler
darauff zu/ oder es wird darauff
wiederumb ausgeworffen/ ſoll er
mit demſelbigen Blat nichts mehr
ſtechen.
Der 32. Artik.
Da auch einer aus Unfall das
Geld verſpielet/ ſoll ihme uͤber ein
matſch nicht geborget werden/ es
thaͤte
H vj
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