[N. N.]: Rümffens Ordnung. [s. l.], 1609.Der vierzigste Articul. Einem jeden Spieler stehet frey/ auffzuhören wenn er Der ein vnd vierzigste Articul. Vnd do man auffhören wil/ soll man zuvor noch etliche Der zwey vnd vierzigste Articul. Vnd soll das Spiel geringer nicht/ denn vor das Aug ein Der drey vnd vierzigste Articul. Vnd do andere Fehl vnd Jrrthumb welche in diesem Ar- Der vierzigſte Articul. Einem jeden Spieler ſtehet frey/ auffzuhoͤren wenn er Der ein vnd vierzigſte Articul. Vnd do man auffhoͤren wil/ ſoll man zuvor noch etliche Der zwey vnd vierzigſte Articul. Vnd ſoll das Spiel geringer nicht/ denn vor das Aug ein Der drey vnd vierzigſte Articul. Vnd do andere Fehl vnd Jrrthumb welche in dieſem Ar- <TEI> <text> <body> <div> <pb corresp="http://diglib.hab.de/drucke/173-6-quod-41s/start.htm?image=00013" facs="#f0013" n="[13]"/> <div> <head>Der vierzigſte Articul.</head><lb/> <p>Einem jeden Spieler ſtehet frey/ auffzuhoͤren wenn er<lb/> wil/ es were denn auff eine gewiſſe Zeit zu ſpielen eine Verglei-<lb/> chung geſchehen.</p> </div><lb/> <div> <head>Der ein vnd vierzigſte Articul.</head><lb/> <p>Vnd do man auffhoͤren wil/ ſoll man zuvor noch etliche<lb/> Spiel/ wie man ſich derſelben vergleichen wird/ anlegen/ vnnd<lb/> das letzte allezeit einen Geſellen Ritt/ vnd Musſpiel geſchehen/<lb/> vnd ritterlich ausgezahlet werden/ denn dadurch leicht wieder et-<lb/> was zu gewinnen/ oder zuverlieren iſt/ wenn man ſonderlich<lb/> von einem Aug ein halben .<note type="editorial">wohl ein Währungszeichen für Kreuzer</note> nachgibt.</p> </div><lb/> <div> <head>Der zwey vnd vierzigſte Articul.</head><lb/> <p>Vnd ſoll das Spiel geringer nicht/ denn vor das Aug ein<lb/> Pfennig geſpielt werden/ hoͤher aber iſt es vnverboten.</p> </div><lb/> <div> <head>Der drey vnd vierzigſte Articul.</head><lb/> <p>Vnd do andere Fehl vnd Jrrthumb welche in dieſem Ar-<lb/><hi rendition="#c">tickels Brieff nicht begriffen/ ſich zutragen moͤchten/ ſollen<lb/> ſolche nach Vergleichung der Part fuͤr erkieſeten<lb/> Schiedsleuten eroͤrtert wer-<lb/> den.</hi></p> </div><lb/> <trailer rendition="#c"><hi rendition="#g">ENDE</hi>.</trailer> </div> </body> </text> </TEI> [[13]/0013]
Der vierzigſte Articul.
Einem jeden Spieler ſtehet frey/ auffzuhoͤren wenn er
wil/ es were denn auff eine gewiſſe Zeit zu ſpielen eine Verglei-
chung geſchehen.
Der ein vnd vierzigſte Articul.
Vnd do man auffhoͤren wil/ ſoll man zuvor noch etliche
Spiel/ wie man ſich derſelben vergleichen wird/ anlegen/ vnnd
das letzte allezeit einen Geſellen Ritt/ vnd Musſpiel geſchehen/
vnd ritterlich ausgezahlet werden/ denn dadurch leicht wieder et-
was zu gewinnen/ oder zuverlieren iſt/ wenn man ſonderlich
von einem Aug ein halben . nachgibt.
Der zwey vnd vierzigſte Articul.
Vnd ſoll das Spiel geringer nicht/ denn vor das Aug ein
Pfennig geſpielt werden/ hoͤher aber iſt es vnverboten.
Der drey vnd vierzigſte Articul.
Vnd do andere Fehl vnd Jrrthumb welche in dieſem Ar-
tickels Brieff nicht begriffen/ ſich zutragen moͤchten/ ſollen
ſolche nach Vergleichung der Part fuͤr erkieſeten
Schiedsleuten eroͤrtert wer-
den.
ENDE.
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