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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 238. Köln, 6. März 1849.

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Ich träumte famos.

Meine Gäste hatten sich gesetzt. Ich saß der weißen Dame gegenüber. Mein grauer Freund hatte die Meerentstiegene zu seinem vis-a-vis. Doch es ist durchaus nöthig, daß ich die Namen der Unbekannten nenne. Die weißatlassene, lange Dame, mit ihrem himmlisch schönen, aber regungslos nichtssagenden Gesichte, war Niemand anders als die personifizirte "lange Weile". Mein grauer Freund, der so zakisch angelsächsisch auf seinen Stuhl saß, war der englische "Spleen"; ach, und das Weib was zu Schiffe kam: es war die "Seekrankheit".

(Fortsetzung folgt.)

* Folgendes ist der erschütternde Eindruck, den das Bankett im Eiser'schen Saale auf das "Neue Preußische Sonntagsblatt" gemacht hat:

Nun noch eine Geschichte, und eine recht schlechte obendrein: In Köln haben Deutsche, Preußen, den 24. Februar, das Jahresfest der französischen Revolution, gefeiert. Dabei haben sich die Bestien erkühnt, dem Bilde des alten Fritz, dem Bilde des großen Friedrich die rothe Jakobinermütze aufzusetzen. Affenschande haben sie getrieben mit dem Bilde des Einzigen, mit dem Bilde des unvergeßlichen Königs. Sie haben den ruhmreichen Herrscher als Demokraten ausgerufen und sein unvergeßliches Bild vor die Rednerbühne gestellt, vor der sie ihr schmutziges Fest feierten, von der herab sie unsern König mit dem Schmutz ihrer Rede bewarfen, von der herab sie die Republik hoch leben ließen. Das Herz muß sich jedem ehrlichen Preußen im Leibe herumdrehen, der so etwas hört.

[Deutschland]

[Fortsetzung] Jedoch freut es mich als Mensch (?!!!) einen Kreis von gutgesinnten Bürgern um mich versammelt zu sehen, welche als Vertrauensmänner zwischen mir und dem Gouverneur einschreiten wollen, in allen jenen Fällen, wo es gestattet ist, daß nur der Mensch wisse, was der Gouverneur nicht zu erfahren braucht." Zur Bewahrheitung seiner Worte und um seine Verachtung vor den Vertrauensmännern zu bezeigen, ließ Welden darauf den Hübner erschießen, weil er sich am 19. Oktober, also vor dem Beldgerungszustande, mit seinem Hauswirthe gezankt und damals einen Stoßdegen geführt. Am 26. Februar aber hat er den Kutscher Motzko erschießen lassen. Damit verhält es sich also: Der Streich von Lerchenfeld ist mißlungen, aber nicht aufgegeben. Welden will namentlich das Militär immer in gehöriger Mordwuth gegen das Volk erhalten, das Militär soll den Glauben nicht verlieren, daß das Volk in einemfort Attentate wider dasselbe brüte. Darum wurde heute Motzko erschossen.

Um ein neues Opfer zu erhalten, wird keine List verschmäht. Motzko war herrschaftlicher Kutscher, der sich um nichts weiter kümmerte. Welden's Polizeiteufel aber versteckten eine mit zwei Kugeln geladene Pistole in seinen Wagen, hielten diesen auf der Straße an, durchsuchten ihn, und so war Motzko ein Attentätler. Das ist der Verlauf der Sache, über welche die deutschen Schandblätter, wie die Augsburger Vettel, ihr "Greulich!" gegen das arme Volk Wien's ausrufen, aber schweigen, wenn ein General Nugent eine Stadt wie Siklos (unweit Fünfkirchens) mit Kanonen umstellen, anzünden und die Menschen zu Tausenden verbrennen läßt. So paart sich in Deutschland die allerhöchste Niederträchtigkeit mit urchaotischer Dummheit.

Wie es hier aussieht, das kann selbst der erwähnte Gemeinderath nicht länger verschweigen, indem er in Folge des Vorfalls in Neulerchenfeld in einer Proklamation an die Einwohner sagt: "die Geschäfte liegen danieder -- der Kredit -- das Vertrauen -- ist verloren" u. s. w., und dann diese Bevölkerung beschwört, die von Welden insgeheim angestifteten Attentate zu unterlassen.

Die Rekrutenaushebung dauert im ganzen Lande fort, aber die Widersetzlichkeiten mehren sich ebenso, namentlich in Deutsch-Böhmen.

24 Wien, März.

Nulla dies sine linea! heißt in die Sprache der königl. kaiserlichen Bestien übersetzt: kein Tag ohne standrechtliche, ohne Todesurtheile. So ist Martin Pausar, 40 J. alt, Maurer, wegen heimlicher Aufbewahrung einer Cavallerie-Pistole u. einiger frisch gegossenen Kugeln zum Strange verurtheilt, durch Welden's Humanität "zu Pulver und Blei begnadigt" u. gestern früh 8 Uhr hierselbst erschossen worden. Wehe! allen diesen tollen Hunden u. k. k. Standrechts-Hyänen! Der Tag der Rache kommt, er ist nahe! Und wehe dem, der dann, wenn das Volk endlich siegreich die Schädel von verthierten Adels- u. Bourgeois- Kadavern herunterguillotinirt, von Grausamkeit, Rohheit u. dergleichen Sächelchen schwatzen will. Wir werden ihm nicht mit den Namen unsrer gemordeten Brüder antworten, sondern ihm ebenfalls den Schädel zerschmettern, als einem feigen Mitschuldigen an den Unthaten der gottbegnadeten Henkersbrut.

Wie die von den Juden für unrein erklärten Thiere im Koth, so wälzt sich diese Race mit Wollust im Blut menschlicher Opfer. Das Erschießen däucht diesen Herren zu modern. Sie lassen jetzt an Herstellung von Galgen arbeiten, so daß sehr bald bei den Verurtheilungen "zum Strange" die Begnadigung "zu Pulver und Blei" überflüssig sein wird.

Heute ruft Welden in einer Kundmachung seinen "geliebten" Wienern Folgendes ins Gedächtniß zurück:

Dem standrechtlichen Verfahren, bei welchem in der Regel "die Todesstrafe durch den Strang, oder durch Pulver und Blei eintritt", verfällt jener:

1. Der Waffen verheimlicht und nicht abliefert.

2. Der einen Militäristen zum Treubruch zu verleiten sucht.

3. Der durch Wort oder That zum Aufstande reizt, oder einer solchen Aufforderung werkthätig Folge leistet.

4. Der bei einer aufrührerischen Zusammenrottung auf die erste Aufforderung der öffentlichen Behörde sich nicht zurückzieht, oder hiebei mit Waffen in der Hand betreten wird. (Proclamation vom 1. November 1848.)

5. Der bewaffnet oder unbewaffnet sich eine wörtliche oder thätliche Beleidigung einer Schildwache oder einer Truppen-Abtheilung erlaubt.

6. Der es wagt einer Schildwache oder einer Truppen-Abtheilung, von der er angerufen oder angehalten werden soll, wenn auch unbewaffnet, thätigen Widerstand entgegenzusetzen, zu solchem aufzufordern, oder einer solchen Aufforderung Folge zu leisten, und

7. der ein Attentat von was immer für einer Art versuchen, oder zur Ausführung bringen, oder aber einer darauf abzielenden Aufforderung werkthätig nachkommen sollte, welches die Beschädigung oder Zerstörung von Festungswerken oder von dem dazu gehörigen oder dafür bestimmten Materiale zum Zwecke hat. (Proclamation vom 20. Februar 1849.)

Dahingegen sind dem kriegsrechtlichen Verfahren unterworfen:

1. Welche an der Versammlung eines politischen Vereins Antheil nehmen, oder sich an einer Versammlung von mehr als 10 Personen auf öffentlichen Plätzen oder Gassen betheiligen,

2 Welche Wirths- oder Kaffeehäuser über 11 Uhr Nachts offen halten.

3. Welche Plakate, bildliche Darstellungen oder Flugschriften ohne vorläufige Bewilligung der Militärbehörde drucken, verkaufen oder anschlagen (Es fehlt blos noch das Lesen).

4. Welche die in ihrem Hause oder ihrer Wohnung sich schon aufhaltenden, oder erst daselbst Aufenthalt nehmenden Personen nicht vorschriftmäßig anzeigen. (Proclamation vom 1. November 1848.)

5. Welche Zeitungsblätter oder Druckschriften auf öffentlichen Plätzen und Straßen ausrufen oder feilbiethen (Kundmachung der k. k. Stadt-Commandantur vom 8. November 1848).

6. Welche die Uniform oder Abzeichen der aufgelösten bewaffneten Corps

der Nationalgarde, der Bürgerwehr oder akademischen Legion tragen, an einer Versammlung dieser Corps oder einer Abtheilung derselben Theil nehmen, oder deren Benehmen sonst mit der Auflösung dieser Corps im Widerspruch steht (Proclamation vom 9. November 1848).

7. Diejenigen, welche Munition von was immer für einer Art, Pulver, Schießbaumwolle, scharfe Patronen oder Raketen verheimlichen und nicht abliefern (Kundmachung vom 10. Januar 1849).

8. Welche die zum Telegraphen gehörigen Leitungs- Drähte, oder sonstige Bestandtheile zerstören, oder auf welche Art immer verletzen (Kundmachung vom 25. Januar 1849), und endlich

9. jene, welche sich beigehen lassen sollten, einzelne, wenn auch nicht im Dienste befindliche Militärs auf der Gasse oder andern öffentlichen Orten vorsetzlich zu verhöhnen, oder auf irgend eine Weise wörtlich oder thätlich zu insultiren. Diese Uebertretungen werden im ordentlichen Verfahren nach Beschaffenheit der Umstände mit Festungs-Arrest, Schanzarbeit oder Stockhaus-Arrest bestraft.

Der heutige Wiener Geschäftbericht erhält einen Beschluß des Ministerrathes, wonach die Nationalbank ermächtiget wird, die ungar. 1 Fl. und 2 Fl.-Noten gegen östreich. Banknoten bis zum Betrage von 3,900,000 Fl. umzutauschen.

Wien, 1. März.

Unumschränkter und gewaltthätiger als Geral Welden dermalen in der Haupt- und Residenzstadt des Kaiserthums Oestreich sein Regiment handhabt, kann schwerlich ein türkischer Statthalter in seinem weit entlegenen Paschalik walten. Die Minister, von der Nothwendigkeit überzeugt, endlich einmal den Uebergang zu einem normalen Zustand anzubahnen, wagen es, einige bescheidene Wünsche laut werden zu lassen, aber der General, im Bewußtsein seiner Unfehlbarkeit, fühlt sich zuerst verletzt, erinnert sich aber glücklicherweise bald daran, daß der Herr und Meister, von dem er alle seine Macht überkommen und dem er verantwortlich sei, eigentlich nicht in Olmütz, sondern in Ungarn lebe. Jene lassen in ihren Weisungen einige wohlgemeinte Winke für das Verfahren des Gouverneurs einfließen, aber dieser erklärt ziemlich rund heraus, daß er die Sache besser verstehen müsse. So hat denn Hr. Stadion um des lieben Hausfriedens willen, und um die Ohnmacht des Ministeriums nicht weiter unter der bösen Welt bekannt werden zu lassen, es wieder Hrn. Welden überlassen, nach eigener Herzenslust zu schalten und zu walten. Noch ist das Blut des gestern Hingerichteten nicht verraucht, so läßt Hr Welden heute wieder Jemanden erschießen. Von morgen ab soll hingegen keine Gnade mit Pulver und Blei mehr ertheilt, sondern der Galgen wieder in sein ursprüngliches, von der Theresiana ihm verliehenes Recht eingesetzt werden, wozu auch in der That die nöthigen Anstalten getroffen werden. Von 6 Uhr Abends angefangen bis 9 Uhr früh bleibt sämmtliches Militär in den Kasernen konsignirt. Bei der Spinnerin am Kreuz (einem der höchstgelegenen Punkte in der Umgebung Wiens), beim Bahnhof der Südbahn, dann im Prater, werden neue Batterien aufgeführt und mit Pallisaden umgeben. Gegen wen diese Anstalten gerichtet sind, vermag Niemand zu ergründen. Denn daß man die Wühler und Demokraten dabei im Sinne habe, daran denkt kein Mensch mit gesundem Verstande. Der Volkswitz meint seit gestern, die Schwarzgelben und Wohlgesinnten, welche durch die unerwartete Außerwerthsetzung der ungarischen Banknoten besonders gelitten haben, beabsichtigten gegen die Regierung einen Putsch, daher diese sich so außerordentlich rüste.

(Brem. W.- Z.)
Kremsier, 27. Februar.

Zwei heutige Interpellationen betrafen Verletzungen der Unterthänigkeitsbefreiung in Galizien, die eine durch Zwang zum Frohndienste sogar mittelst Exekution, die andere durch Eintreibung geistlicher Zehnten, wozu noch Beschwerden über Erpressungen an Naturalien und Geld aus Anlaß von Trauungen und Bestattung treten.

An der Tagesordnung ist § 14 der Grundrechte.

Leop. Neumann versicht die Gleichberechtigung aller Sekten und Konfessionen gegen eine Staatskirche, deren demoralisirenden Einfluß er nach Zeiten und Ländern nachweist. Der Staat sei eine Rechtsanstalt und stehe als solche jedem Bekenntnisse fremd gegenüber. Der Redner eifert gegen die Herabwürdigung der Religion zur Polizeianstalt, um das Volk zu zugeln; in der Umgestaltung nach Innen erblickt er eine großere Aufgabe, als im äußeren Aufbau.

Selinger spricht für eine Staatskirche.

Pitteri gegen den Begriff derselben.

Zum Schlusse Rieger als Berichterstatter in einer beifällig aufgenommenen Rede für den Entwurf und im Interesse der Kirche selbst für deren Trennung vom Staate.

Der § 14 wird in folgender amenbieter Form mit großer Majorität durch Aufstehen angenommen:

"Keine Religionsgesellschaft (Kirche) genießt vor Anderen Vorrechte durch den Staat. Niemand kann zu religiösen Verpflichtungen eines Kultus, zu welchem er sich nicht bekennt, vom Staate gezwungen werden. Eben so wenig darf zur Einhaltung von Verpflichtungen, die Jemand durch geistliche Weihen oder Ordensgelübde übernommen hat, ein Zwang angewendet werden."

Dresden, 1. März.

Nach dem Schlusse der vereinigten Sitzung blieb die 11. Kammer noch versammelt. Vicepräsident Tzschirner erhalt das Wort zur Ankündigung einer Interpellation in Betreff der Altenburger Excesse. Bereits am 23. Februar sei der sächsische Corporal Rolke mit dem Gemeinen Bischof behufs eines Besuchs in das Haus eines Seilermeisters gekommen. An der Thür einer Stube, in welcher Schneidergesellen gearbeitet, hätten sie das Wort "Republik" mit Kreide angeschrieben gefunden. Der Corporal habe nun die Thür angespuckt, das Wort weggelöscht und dabei geäußert, er würde wieder kommen und das Uebrige würde sich finden. Die Schneiderg sellen, welche das Wort angeschrieben gehabt, seien natürlich darüber aufgebracht gewesen und hätten dasselbe wieder angeschrieben. Hierauf seien am 26. Februar jene beiden Soldaten wieder gekommen, um auf gleiche Weise wie früher zu verfahren, als einer von den Schneidergesellen herausgetreten, um dagegen Einspruch zu thun. Da seien die Soldaten zu den Schneidergesellen mit gezogenen Säbeln hineingedrungen und hätten auf dieselben losgehauen. Die Schneidergesellen, die sich in der größten Lebensgefahr befunden, hätten nun zu ihrer Vertheidigung nach allen möglichen Waffen greifen müssen, und einer von ihnen habe den einen Soldaten mit dem Bügeleisen stark getroffen. Zugleich aber wären noch mehrere Soldaten hinzugekommen, und es habe nun eine wahre Metzelei begonnen. Zwei Personen lägen an den Wunden hart darnieder. Inzwischen sei das übrige Militär auf dem Markt erschienen und ins Gewehr getreten und habe sich grobe Beleidigungen gegen die herzuströmende Menschenmenge erlaubt, aus Reihe und Glied seien sogar Soldaten herausgetreten und hätten an den schon früher vor dem Rathhause versammelten neuen Stadtverordneten und andern Personen Gewaltthaten verübt. Ein Soldat habe geschrieen: Steckt doch die ganze Bude an! Leute, welche bei den Offizieren Einwendung machen wollten, wären von den Soldaten niedergeworfen worden. Man hätte glauben mögen, Wallenstein'sche Truppen eine Scene aufführen zu sehen. Die Altenburger Stadtverordneten wendeten sich nun an die sächsischen Volksvertreter und bäten inständigst, daß man sie von dieser Landplage befreien möge. Man habe in Altenburg erklärt, die Häuser vor den sächsischen Soldaten schließen zu wollen. Es sei da Alles zu befürchten, vielleicht eine Sicilische Vesper nahe. Vieles deute aber darauf hin, daß jener Krawall vorbereitet worden. Schon vor dem obigen Falle seien die Soldaten in Aufregung gewesen, aus der Umgegend seien die Truppen herangezogen worden, ja man wolle wissen, daß sogar in Leipzig Anstalten getroffen waren, Truppen schnell nach Altenburg senden zu können. Die Soldaten in Altenburg seien betrunken gewesen, und Abends hatten selbst Patrouillen einzelne Personen insultirt. Hier müsse nun eine Abhülfe werden. Gehorche man hier nicht mehr der Centralgewalt; man sei selbstständig und dürfe nicht länger schweigen! Vom Staatsminister des Aeußern sei bereits erklärt worden, daß man einen Theil der Truppen zurückziehen wolle; er frage daher an, ob diese Truppen, und überhaupt alle sächsischen Truppen, schon in nächster Woche aus der Nähe von Altenburg zurückgezogen werden könnten. Der Interpellant liest hierauf noch die Altenburger Adresse vor. Mehrfache Aeußerungen der Entrüstung unterbrechen diese Rede. Ein Minister war nicht anwesend, die Interpellation ist dahr schriftlich dem Gesammtministerium übergeben worden. Schließlich werden noch die Landtagsschriften über die Geschäftsordnung und über das Decret, die Publication der Grundrechte betreffend, voagetragen.

(D. A. Z.)
* Hannover, 2. März.

In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer erstattet Buddenberg Bericht über das Resultat der Konferenz wegen der Grundrechte. Die Stände können die Bedenken der Regierung nicht theilen. Sie beantragen dagegen:

1. zur Beseitigung aller etwaigen Zweifel, die Grundrechte, so wie die Reichsgesetze überhaupt, durch die Gesetzsammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen und für deren örtliche Veröffentlichung Sorge zu tragen, so weit dies noch nicht geschehen sein sollte;

2. die Gesetze, die zu weiterer Ausführung der Grundrechte den Einzelstaaten überlassen sind, den Ständen alsbald vorzulegen."

Erste Kammer hat sich mit diesem Beschlusse, welchen zweite Kammer zu modifiziren sich nicht hat verstehen können und wollen, nur insofern einverstanden erklärt, als auch sie sofortige Publikation der Grundrechte für unerläßlich hält. Stände beantragen daher:

"daß die königl. Regierung die Grundrechte sofort durch die Gesetzsammlung zur allgemeinen Kenntniß bringe und die zur Ausführung erforderlichen, den Einzelstaaten überlassenen Gesetze baldmöglichst den Ständen vorlege."

Stüve verläßt den Saal.

Der Präsident läßt über obigen Konferenzvorschlag abstimmen. Letzterer wird mit allen gegen 1 Stimme (Windhorst) angenommen.

Somit sind die "Grundrechte" für Hannover rechtsgültig!

Armer Stüve!

34 Darmstadt, 2. März.

In einigen Tagen können wir auch hier ein Requiem feiern, ein Requiem der Volksfreiheit, denn der Tag der Volkserhebung und der Tag, an dem das Volk um die Früchte seiner Erhebung betrogen wurde, fallen bei uns beide auf den 6. März zusammen. Die Gefängnisse voll "politischer Verbrecher" sind bald noch das Einzige, was uns an diese "glorreiche Zeit" erinnert: In der That, seit dem März sind sie nicht mehr frei geworden, und oft wird nur der Eine aus seiner Haft erlöst, damit für einen spätern Verbrecher Platz geschafft werde. Heinrich v. Gagern hieß der Mann, der die hessen-darmstädtische Revolution eskamotirte; und daß ein Heinrich v. Gagern es konnte, bezeichnet zugleich die ganze Bedeutung dieser Revolution. Wir werden hoffentlich keine hessen-darmstädtische Revolution mehr machen!

So schlecht indeß die Erndte im März des Jahres 1848 ausgefallen ist, die Fürsten zittern vor der Wiederkehr der Schnitterzeit, und lassen mit Argusaugen eine jede Regung im Volke überwachen. Als in der vorigen Woche sich hier einige Hundert ehrsame Spießbürger versammelten, um eine unterthänige Adresse an den Großherzog wegen Auflösung der beiden Kammern und Einberufung einer gesetzgebenden Versammlung zu berathen, ward sogleich alles Militär in den Kasernen konsignirt, um einen etwaigen Sturm auf das Schloß abzuwehren! Machte die Furcht nicht blödsinnig, so wäre es kaum erklärlich, wie man einem Darmstädter Spießbürger derartige Dinge zumuthen könnte.

Im benachbarten Städtchen Bensheim ward im Karnenal der Gemeinderath etwas verhöhnt; man hatte die Verwegenheit, ihn durch Strohmänner repräsentirt, eine öffentliche Sitzung auf dem Markte abhalten zu lassen, obgleich er selbst sich gegen die Oeffentlichkeit wehrt mit Händen und Füßen; -- sogleich ward Infanterie und Kavallerie zur "Wiederherstellung der Ruhe und Ordnung" dahin abgeschickt, und sieben unschuldige Bürger unter starker Militäreskorte hieher transportirt. Ja, damit noch nicht zufrieden, inquirirte man sofort auf eine Verschwörung los, und spürte den Fäden einer geheinen Verbindung im Odenwalde nach. Eine geheime Verbindung, um einen bedeutungslosen Gemeinderath zu verhöhnen!

Zum März sind alle Truppen einberufen; man will sich sicher stellen gegen einen etwaigen Wiederlosbruch. Die Kammer hatte natürlich zu der Vermehrung des Heeres bis auf 2 pCt. der Bevölkerung ihre Zustimmung gegeben; sie hatte aber an diese Bewilligung den Wunsch geknüpft, das Ministerium möge bei der Centralohnmacht Schritte thun, um diese neue Last vom Volke abzuwenden. Ein recht unschuldiger Wunsch! Die erste Kammer hat ihn nichts desto weniger gestrichen; die zweite Kammer hat den Heldenmuth gehabt, auf ihrem ersten Beschlusse zu beharren. Es stehen noch mehrere Konflikte mit der ersten Kammer in Aussicht; es hat jedoch noch einige Zeit damit. Die erste Kammer ist wirklich schon bis zur Vollendung der Vorbereitungen zur Berathung des neuen Wahlgesetzes gekommen, wonach, wie gutmüthige Seelen hofften, im März bereits neue Kammern zusammentreten sollten. Der Ausschuß der ersten Kammer hat es natürlich für passend erachtet, wenn auch für die Wahlen zur 2. Kammer ein Census von wenigstens 6 Fl. Steuer festgesetzt werde, auch ist er mit der Wahlfähigkeit für die erste Kammer nicht ganz einverstanden. Der Beschluß der zweiten Kammer hatte für die passive Wählbarkeit gar keinen, für die aktive Wählbarkeit einen Census von 20 Fl. direkter Steuern festgesetzt. Außerdem war bestimmt, daß je 1000 Wähler einen Deputirten wählen und die Zahl der Wähler aus den Höchstbesteuerten ergänzt werden sollte, falls sich nicht so viele mit 20 Fl. Besteuerte finden sollten. Dagegen verlangt der Ausschuß der ersten Kammer für die passive Wählbarkeit einen Steuersatz von 200 Fl, oder ein Gehalt oder Einkommen von 1500 Fl. oder ein Kapitalvermögen von 30,000 Fl. Für die aktive Wählbarkeit will er sich mit einem Census von 15 Fl. begnügen; dagegen soll die Zahl der Wähler nicht aus den Höchstbesteuerten ergänzt werden, da es ja sonst vorkommen könnte, daß selbst solche Leute mitwählten, die nur 1 Fl. 3 Kr. Steuer zahlten.

Bis "auf verfassungsmäßigem Wege" das Wahlgesetz zu Stande gebracht wird, bis Alles vereinbart ist, kann leicht das Jahr 1850 hereinbrechen, und selbst das Ministerium mit dem "liberalsten Sinne" von den Russen nach Hause geschickt sein. Unsere hochachtbaren Ständevertreter lassen sich die Zeit dabei nicht lang werden; sie verzehren in bester Muße ihre 3 Thlr. Diäten, die sie für ihre Nachfolger als zu viel erachtet haben, und freuen sich, daß es in ihren Sitzungen, die sie hin und wieder halten, gewöhnlich an jeder Tagesordnung fehlt. Eine hessen-darmstädtische Deputirtenstelle ist in dieser bewegten Zeit ein herrlicher Ruheposten.

Frankfurt, 2. März.

In der gestrigen Sitzung der Nat.-Vers. legte Hr. Eisenstuck, Abgeordneter aus Sachsen, eine Riesenpetition aus 325 sächsischen Städten und Dörfern, mit 87,112 Unterschriften, und eine zweite aus 233 würtembergischen Städten und Dörfern, mit 34,489 Unterschriften, um sofortige Herstellung der commerciellen Einheit Deutschlands unter Anwendung eines kräftigen Schutz- und Differenzialzollsystems auf dem Tische des Hauses nieder.

Freiburg, 1. März.

Das hiesige Hofgericht hat an die Geschwornen und Zeugen in dem Prozesse von Struve und Blind die Aufforderung ergehen lassen, zur Eröffnung der Sitzungen in diesem Prozesse bis zum 20. März hier einzutreffen.

Polen.
Krakau, 28. Febr.

Die heutige Nummer der "Gazeta Krakowska" enthält eine Bekanntmachung, in welcher gesagt wird, daß die Besorgniß vor Unruhen es nothwendig mache, alle Strenge der Kriegsmittel in Anwendung zu bringen, um die Stadt vor Unglück zu bewahren. Es werden daher alle ruhigen Bürger aufgefordert, im Falle eines Auflaufs sich ruhig zu Hause zu verhalten, Laden und Thüren zu verschließen, und in der Nacht die Fenster zu beleuchten.

Ungarn.
Agram, 22. Febr.

Ein Fuhrwesenslieutenant Namens Holzer passirte mit einem Transporte den Marktort Verbovec, und wurde vom dortigen Comitats-Stuhlrichter zur Tafel geladen. Während des Essens, dem auch ein durchreisender Pfarrer beigezogen wurde, unterhielt man sich mit Politik, und kam auch auf die neuesten kriegerischen Ereignisse in Oestreich zu sprechen; der anwesende Pfarrer hatte dabei bemerkt, daß die Croaten und

Ich träumte famos.

Meine Gäste hatten sich gesetzt. Ich saß der weißen Dame gegenüber. Mein grauer Freund hatte die Meerentstiegene zu seinem vis-à-vis. Doch es ist durchaus nöthig, daß ich die Namen der Unbekannten nenne. Die weißatlassene, lange Dame, mit ihrem himmlisch schönen, aber regungslos nichtssagenden Gesichte, war Niemand anders als die personifizirte „lange Weile“. Mein grauer Freund, der so zakisch angelsächsisch auf seinen Stuhl saß, war der englische „Spleen“; ach, und das Weib was zu Schiffe kam: es war die „Seekrankheit“.

(Fortsetzung folgt.)

* Folgendes ist der erschütternde Eindruck, den das Bankett im Eiser'schen Saale auf das „Neue Preußische Sonntagsblatt“ gemacht hat:

Nun noch eine Geschichte, und eine recht schlechte obendrein: In Köln haben Deutsche, Preußen, den 24. Februar, das Jahresfest der französischen Revolution, gefeiert. Dabei haben sich die Bestien erkühnt, dem Bilde des alten Fritz, dem Bilde des großen Friedrich die rothe Jakobinermütze aufzusetzen. Affenschande haben sie getrieben mit dem Bilde des Einzigen, mit dem Bilde des unvergeßlichen Königs. Sie haben den ruhmreichen Herrscher als Demokraten ausgerufen und sein unvergeßliches Bild vor die Rednerbühne gestellt, vor der sie ihr schmutziges Fest feierten, von der herab sie unsern König mit dem Schmutz ihrer Rede bewarfen, von der herab sie die Republik hoch leben ließen. Das Herz muß sich jedem ehrlichen Preußen im Leibe herumdrehen, der so etwas hört.

[Deutschland]

[Fortsetzung] Jedoch freut es mich als Mensch (?!!!) einen Kreis von gutgesinnten Bürgern um mich versammelt zu sehen, welche als Vertrauensmänner zwischen mir und dem Gouverneur einschreiten wollen, in allen jenen Fällen, wo es gestattet ist, daß nur der Mensch wisse, was der Gouverneur nicht zu erfahren braucht.“ Zur Bewahrheitung seiner Worte und um seine Verachtung vor den Vertrauensmännern zu bezeigen, ließ Welden darauf den Hübner erschießen, weil er sich am 19. Oktober, also vor dem Beldgerungszustande, mit seinem Hauswirthe gezankt und damals einen Stoßdegen geführt. Am 26. Februar aber hat er den Kutscher Motzko erschießen lassen. Damit verhält es sich also: Der Streich von Lerchenfeld ist mißlungen, aber nicht aufgegeben. Welden will namentlich das Militär immer in gehöriger Mordwuth gegen das Volk erhalten, das Militär soll den Glauben nicht verlieren, daß das Volk in einemfort Attentate wider dasselbe brüte. Darum wurde heute Motzko erschossen.

Um ein neues Opfer zu erhalten, wird keine List verschmäht. Motzko war herrschaftlicher Kutscher, der sich um nichts weiter kümmerte. Welden's Polizeiteufel aber versteckten eine mit zwei Kugeln geladene Pistole in seinen Wagen, hielten diesen auf der Straße an, durchsuchten ihn, und so war Motzko ein Attentätler. Das ist der Verlauf der Sache, über welche die deutschen Schandblätter, wie die Augsburger Vettel, ihr „Greulich!“ gegen das arme Volk Wien's ausrufen, aber schweigen, wenn ein General Nugent eine Stadt wie Siklos (unweit Fünfkirchens) mit Kanonen umstellen, anzünden und die Menschen zu Tausenden verbrennen läßt. So paart sich in Deutschland die allerhöchste Niederträchtigkeit mit urchaotischer Dummheit.

Wie es hier aussieht, das kann selbst der erwähnte Gemeinderath nicht länger verschweigen, indem er in Folge des Vorfalls in Neulerchenfeld in einer Proklamation an die Einwohner sagt: „die Geschäfte liegen danieder — der Kredit — das Vertrauen — ist verloren“ u. s. w., und dann diese Bevölkerung beschwört, die von Welden insgeheim angestifteten Attentate zu unterlassen.

Die Rekrutenaushebung dauert im ganzen Lande fort, aber die Widersetzlichkeiten mehren sich ebenso, namentlich in Deutsch-Böhmen.

24 Wien, März.

Nulla dies sine linea! heißt in die Sprache der königl. kaiserlichen Bestien übersetzt: kein Tag ohne standrechtliche, ohne Todesurtheile. So ist Martin Pausar, 40 J. alt, Maurer, wegen heimlicher Aufbewahrung einer Cavallerie-Pistole u. einiger frisch gegossenen Kugeln zum Strange verurtheilt, durch Welden's Humanität „zu Pulver und Blei begnadigt“ u. gestern früh 8 Uhr hierselbst erschossen worden. Wehe! allen diesen tollen Hunden u. k. k. Standrechts-Hyänen! Der Tag der Rache kommt, er ist nahe! Und wehe dem, der dann, wenn das Volk endlich siegreich die Schädel von verthierten Adels- u. Bourgeois- Kadavern herunterguillotinirt, von Grausamkeit, Rohheit u. dergleichen Sächelchen schwatzen will. Wir werden ihm nicht mit den Namen unsrer gemordeten Brüder antworten, sondern ihm ebenfalls den Schädel zerschmettern, als einem feigen Mitschuldigen an den Unthaten der gottbegnadeten Henkersbrut.

Wie die von den Juden für unrein erklärten Thiere im Koth, so wälzt sich diese Race mit Wollust im Blut menschlicher Opfer. Das Erschießen däucht diesen Herren zu modern. Sie lassen jetzt an Herstellung von Galgen arbeiten, so daß sehr bald bei den Verurtheilungen „zum Strange“ die Begnadigung „zu Pulver und Blei“ überflüssig sein wird.

Heute ruft Welden in einer Kundmachung seinen „geliebten“ Wienern Folgendes ins Gedächtniß zurück:

Dem standrechtlichen Verfahren, bei welchem in der Regel „die Todesstrafe durch den Strang, oder durch Pulver und Blei eintritt“, verfällt jener:

1. Der Waffen verheimlicht und nicht abliefert.

2. Der einen Militäristen zum Treubruch zu verleiten sucht.

3. Der durch Wort oder That zum Aufstande reizt, oder einer solchen Aufforderung werkthätig Folge leistet.

4. Der bei einer aufrührerischen Zusammenrottung auf die erste Aufforderung der öffentlichen Behörde sich nicht zurückzieht, oder hiebei mit Waffen in der Hand betreten wird. (Proclamation vom 1. November 1848.)

5. Der bewaffnet oder unbewaffnet sich eine wörtliche oder thätliche Beleidigung einer Schildwache oder einer Truppen-Abtheilung erlaubt.

6. Der es wagt einer Schildwache oder einer Truppen-Abtheilung, von der er angerufen oder angehalten werden soll, wenn auch unbewaffnet, thätigen Widerstand entgegenzusetzen, zu solchem aufzufordern, oder einer solchen Aufforderung Folge zu leisten, und

7. der ein Attentat von was immer für einer Art versuchen, oder zur Ausführung bringen, oder aber einer darauf abzielenden Aufforderung werkthätig nachkommen sollte, welches die Beschädigung oder Zerstörung von Festungswerken oder von dem dazu gehörigen oder dafür bestimmten Materiale zum Zwecke hat. (Proclamation vom 20. Februar 1849.)

Dahingegen sind dem kriegsrechtlichen Verfahren unterworfen:

1. Welche an der Versammlung eines politischen Vereins Antheil nehmen, oder sich an einer Versammlung von mehr als 10 Personen auf öffentlichen Plätzen oder Gassen betheiligen,

2 Welche Wirths- oder Kaffeehäuser über 11 Uhr Nachts offen halten.

3. Welche Plakate, bildliche Darstellungen oder Flugschriften ohne vorläufige Bewilligung der Militärbehörde drucken, verkaufen oder anschlagen (Es fehlt blos noch das Lesen).

4. Welche die in ihrem Hause oder ihrer Wohnung sich schon aufhaltenden, oder erst daselbst Aufenthalt nehmenden Personen nicht vorschriftmäßig anzeigen. (Proclamation vom 1. November 1848.)

5. Welche Zeitungsblätter oder Druckschriften auf öffentlichen Plätzen und Straßen ausrufen oder feilbiethen (Kundmachung der k. k. Stadt-Commandantur vom 8. November 1848).

6. Welche die Uniform oder Abzeichen der aufgelösten bewaffneten Corps

der Nationalgarde, der Bürgerwehr oder akademischen Legion tragen, an einer Versammlung dieser Corps oder einer Abtheilung derselben Theil nehmen, oder deren Benehmen sonst mit der Auflösung dieser Corps im Widerspruch steht (Proclamation vom 9. November 1848).

7. Diejenigen, welche Munition von was immer für einer Art, Pulver, Schießbaumwolle, scharfe Patronen oder Raketen verheimlichen und nicht abliefern (Kundmachung vom 10. Januar 1849).

8. Welche die zum Telegraphen gehörigen Leitungs- Drähte, oder sonstige Bestandtheile zerstören, oder auf welche Art immer verletzen (Kundmachung vom 25. Januar 1849), und endlich

9. jene, welche sich beigehen lassen sollten, einzelne, wenn auch nicht im Dienste befindliche Militärs auf der Gasse oder andern öffentlichen Orten vorsetzlich zu verhöhnen, oder auf irgend eine Weise wörtlich oder thätlich zu insultiren. Diese Uebertretungen werden im ordentlichen Verfahren nach Beschaffenheit der Umstände mit Festungs-Arrest, Schanzarbeit oder Stockhaus-Arrest bestraft.

Der heutige Wiener Geschäftbericht erhält einen Beschluß des Ministerrathes, wonach die Nationalbank ermächtiget wird, die ungar. 1 Fl. und 2 Fl.-Noten gegen östreich. Banknoten bis zum Betrage von 3,900,000 Fl. umzutauschen.

Wien, 1. März.

Unumschränkter und gewaltthätiger als Geral Welden dermalen in der Haupt- und Residenzstadt des Kaiserthums Oestreich sein Regiment handhabt, kann schwerlich ein türkischer Statthalter in seinem weit entlegenen Paschalik walten. Die Minister, von der Nothwendigkeit überzeugt, endlich einmal den Uebergang zu einem normalen Zustand anzubahnen, wagen es, einige bescheidene Wünsche laut werden zu lassen, aber der General, im Bewußtsein seiner Unfehlbarkeit, fühlt sich zuerst verletzt, erinnert sich aber glücklicherweise bald daran, daß der Herr und Meister, von dem er alle seine Macht überkommen und dem er verantwortlich sei, eigentlich nicht in Olmütz, sondern in Ungarn lebe. Jene lassen in ihren Weisungen einige wohlgemeinte Winke für das Verfahren des Gouverneurs einfließen, aber dieser erklärt ziemlich rund heraus, daß er die Sache besser verstehen müsse. So hat denn Hr. Stadion um des lieben Hausfriedens willen, und um die Ohnmacht des Ministeriums nicht weiter unter der bösen Welt bekannt werden zu lassen, es wieder Hrn. Welden überlassen, nach eigener Herzenslust zu schalten und zu walten. Noch ist das Blut des gestern Hingerichteten nicht verraucht, so läßt Hr Welden heute wieder Jemanden erschießen. Von morgen ab soll hingegen keine Gnade mit Pulver und Blei mehr ertheilt, sondern der Galgen wieder in sein ursprüngliches, von der Theresiana ihm verliehenes Recht eingesetzt werden, wozu auch in der That die nöthigen Anstalten getroffen werden. Von 6 Uhr Abends angefangen bis 9 Uhr früh bleibt sämmtliches Militär in den Kasernen konsignirt. Bei der Spinnerin am Kreuz (einem der höchstgelegenen Punkte in der Umgebung Wiens), beim Bahnhof der Südbahn, dann im Prater, werden neue Batterien aufgeführt und mit Pallisaden umgeben. Gegen wen diese Anstalten gerichtet sind, vermag Niemand zu ergründen. Denn daß man die Wühler und Demokraten dabei im Sinne habe, daran denkt kein Mensch mit gesundem Verstande. Der Volkswitz meint seit gestern, die Schwarzgelben und Wohlgesinnten, welche durch die unerwartete Außerwerthsetzung der ungarischen Banknoten besonders gelitten haben, beabsichtigten gegen die Regierung einen Putsch, daher diese sich so außerordentlich rüste.

(Brem. W.- Z.)
Kremsier, 27. Februar.

Zwei heutige Interpellationen betrafen Verletzungen der Unterthänigkeitsbefreiung in Galizien, die eine durch Zwang zum Frohndienste sogar mittelst Exekution, die andere durch Eintreibung geistlicher Zehnten, wozu noch Beschwerden über Erpressungen an Naturalien und Geld aus Anlaß von Trauungen und Bestattung treten.

An der Tagesordnung ist § 14 der Grundrechte.

Leop. Neumann versicht die Gleichberechtigung aller Sekten und Konfessionen gegen eine Staatskirche, deren demoralisirenden Einfluß er nach Zeiten und Ländern nachweist. Der Staat sei eine Rechtsanstalt und stehe als solche jedem Bekenntnisse fremd gegenüber. Der Redner eifert gegen die Herabwürdigung der Religion zur Polizeianstalt, um das Volk zu zugeln; in der Umgestaltung nach Innen erblickt er eine großere Aufgabe, als im äußeren Aufbau.

Selinger spricht für eine Staatskirche.

Pitteri gegen den Begriff derselben.

Zum Schlusse Rieger als Berichterstatter in einer beifällig aufgenommenen Rede für den Entwurf und im Interesse der Kirche selbst für deren Trennung vom Staate.

Der § 14 wird in folgender amenbieter Form mit großer Majorität durch Aufstehen angenommen:

„Keine Religionsgesellschaft (Kirche) genießt vor Anderen Vorrechte durch den Staat. Niemand kann zu religiösen Verpflichtungen eines Kultus, zu welchem er sich nicht bekennt, vom Staate gezwungen werden. Eben so wenig darf zur Einhaltung von Verpflichtungen, die Jemand durch geistliche Weihen oder Ordensgelübde übernommen hat, ein Zwang angewendet werden.“

Dresden, 1. März.

Nach dem Schlusse der vereinigten Sitzung blieb die 11. Kammer noch versammelt. Vicepräsident Tzschirner erhalt das Wort zur Ankündigung einer Interpellation in Betreff der Altenburger Excesse. Bereits am 23. Februar sei der sächsische Corporal Rolke mit dem Gemeinen Bischof behufs eines Besuchs in das Haus eines Seilermeisters gekommen. An der Thür einer Stube, in welcher Schneidergesellen gearbeitet, hätten sie das Wort „Republik“ mit Kreide angeschrieben gefunden. Der Corporal habe nun die Thür angespuckt, das Wort weggelöscht und dabei geäußert, er würde wieder kommen und das Uebrige würde sich finden. Die Schneiderg sellen, welche das Wort angeschrieben gehabt, seien natürlich darüber aufgebracht gewesen und hätten dasselbe wieder angeschrieben. Hierauf seien am 26. Februar jene beiden Soldaten wieder gekommen, um auf gleiche Weise wie früher zu verfahren, als einer von den Schneidergesellen herausgetreten, um dagegen Einspruch zu thun. Da seien die Soldaten zu den Schneidergesellen mit gezogenen Säbeln hineingedrungen und hätten auf dieselben losgehauen. Die Schneidergesellen, die sich in der größten Lebensgefahr befunden, hätten nun zu ihrer Vertheidigung nach allen möglichen Waffen greifen müssen, und einer von ihnen habe den einen Soldaten mit dem Bügeleisen stark getroffen. Zugleich aber wären noch mehrere Soldaten hinzugekommen, und es habe nun eine wahre Metzelei begonnen. Zwei Personen lägen an den Wunden hart darnieder. Inzwischen sei das übrige Militär auf dem Markt erschienen und ins Gewehr getreten und habe sich grobe Beleidigungen gegen die herzuströmende Menschenmenge erlaubt, aus Reihe und Glied seien sogar Soldaten herausgetreten und hätten an den schon früher vor dem Rathhause versammelten neuen Stadtverordneten und andern Personen Gewaltthaten verübt. Ein Soldat habe geschrieen: Steckt doch die ganze Bude an! Leute, welche bei den Offizieren Einwendung machen wollten, wären von den Soldaten niedergeworfen worden. Man hätte glauben mögen, Wallenstein'sche Truppen eine Scene aufführen zu sehen. Die Altenburger Stadtverordneten wendeten sich nun an die sächsischen Volksvertreter und bäten inständigst, daß man sie von dieser Landplage befreien möge. Man habe in Altenburg erklärt, die Häuser vor den sächsischen Soldaten schließen zu wollen. Es sei da Alles zu befürchten, vielleicht eine Sicilische Vesper nahe. Vieles deute aber darauf hin, daß jener Krawall vorbereitet worden. Schon vor dem obigen Falle seien die Soldaten in Aufregung gewesen, aus der Umgegend seien die Truppen herangezogen worden, ja man wolle wissen, daß sogar in Leipzig Anstalten getroffen waren, Truppen schnell nach Altenburg senden zu können. Die Soldaten in Altenburg seien betrunken gewesen, und Abends hatten selbst Patrouillen einzelne Personen insultirt. Hier müsse nun eine Abhülfe werden. Gehorche man hier nicht mehr der Centralgewalt; man sei selbstständig und dürfe nicht länger schweigen! Vom Staatsminister des Aeußern sei bereits erklärt worden, daß man einen Theil der Truppen zurückziehen wolle; er frage daher an, ob diese Truppen, und überhaupt alle sächsischen Truppen, schon in nächster Woche aus der Nähe von Altenburg zurückgezogen werden könnten. Der Interpellant liest hierauf noch die Altenburger Adresse vor. Mehrfache Aeußerungen der Entrüstung unterbrechen diese Rede. Ein Minister war nicht anwesend, die Interpellation ist dahr schriftlich dem Gesammtministerium übergeben worden. Schließlich werden noch die Landtagsschriften über die Geschäftsordnung und über das Decret, die Publication der Grundrechte betreffend, voagetragen.

(D. A. Z.)
* Hannover, 2. März.

In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer erstattet Buddenberg Bericht über das Resultat der Konferenz wegen der Grundrechte. Die Stände können die Bedenken der Regierung nicht theilen. Sie beantragen dagegen:

1. zur Beseitigung aller etwaigen Zweifel, die Grundrechte, so wie die Reichsgesetze überhaupt, durch die Gesetzsammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen und für deren örtliche Veröffentlichung Sorge zu tragen, so weit dies noch nicht geschehen sein sollte;

2. die Gesetze, die zu weiterer Ausführung der Grundrechte den Einzelstaaten überlassen sind, den Ständen alsbald vorzulegen.“

Erste Kammer hat sich mit diesem Beschlusse, welchen zweite Kammer zu modifiziren sich nicht hat verstehen können und wollen, nur insofern einverstanden erklärt, als auch sie sofortige Publikation der Grundrechte für unerläßlich hält. Stände beantragen daher:

„daß die königl. Regierung die Grundrechte sofort durch die Gesetzsammlung zur allgemeinen Kenntniß bringe und die zur Ausführung erforderlichen, den Einzelstaaten überlassenen Gesetze baldmöglichst den Ständen vorlege.“

Stüve verläßt den Saal.

Der Präsident läßt über obigen Konferenzvorschlag abstimmen. Letzterer wird mit allen gegen 1 Stimme (Windhorst) angenommen.

Somit sind die „Grundrechte“ für Hannover rechtsgültig!

Armer Stüve!

34 Darmstadt, 2. März.

In einigen Tagen können wir auch hier ein Requiem feiern, ein Requiem der Volksfreiheit, denn der Tag der Volkserhebung und der Tag, an dem das Volk um die Früchte seiner Erhebung betrogen wurde, fallen bei uns beide auf den 6. März zusammen. Die Gefängnisse voll „politischer Verbrecher“ sind bald noch das Einzige, was uns an diese „glorreiche Zeit“ erinnert: In der That, seit dem März sind sie nicht mehr frei geworden, und oft wird nur der Eine aus seiner Haft erlöst, damit für einen spätern Verbrecher Platz geschafft werde. Heinrich v. Gagern hieß der Mann, der die hessen-darmstädtische Revolution eskamotirte; und daß ein Heinrich v. Gagern es konnte, bezeichnet zugleich die ganze Bedeutung dieser Revolution. Wir werden hoffentlich keine hessen-darmstädtische Revolution mehr machen!

So schlecht indeß die Erndte im März des Jahres 1848 ausgefallen ist, die Fürsten zittern vor der Wiederkehr der Schnitterzeit, und lassen mit Argusaugen eine jede Regung im Volke überwachen. Als in der vorigen Woche sich hier einige Hundert ehrsame Spießbürger versammelten, um eine unterthänige Adresse an den Großherzog wegen Auflösung der beiden Kammern und Einberufung einer gesetzgebenden Versammlung zu berathen, ward sogleich alles Militär in den Kasernen konsignirt, um einen etwaigen Sturm auf das Schloß abzuwehren! Machte die Furcht nicht blödsinnig, so wäre es kaum erklärlich, wie man einem Darmstädter Spießbürger derartige Dinge zumuthen könnte.

Im benachbarten Städtchen Bensheim ward im Karnenal der Gemeinderath etwas verhöhnt; man hatte die Verwegenheit, ihn durch Strohmänner repräsentirt, eine öffentliche Sitzung auf dem Markte abhalten zu lassen, obgleich er selbst sich gegen die Oeffentlichkeit wehrt mit Händen und Füßen; — sogleich ward Infanterie und Kavallerie zur „Wiederherstellung der Ruhe und Ordnung“ dahin abgeschickt, und sieben unschuldige Bürger unter starker Militäreskorte hieher transportirt. Ja, damit noch nicht zufrieden, inquirirte man sofort auf eine Verschwörung los, und spürte den Fäden einer geheinen Verbindung im Odenwalde nach. Eine geheime Verbindung, um einen bedeutungslosen Gemeinderath zu verhöhnen!

Zum März sind alle Truppen einberufen; man will sich sicher stellen gegen einen etwaigen Wiederlosbruch. Die Kammer hatte natürlich zu der Vermehrung des Heeres bis auf 2 pCt. der Bevölkerung ihre Zustimmung gegeben; sie hatte aber an diese Bewilligung den Wunsch geknüpft, das Ministerium möge bei der Centralohnmacht Schritte thun, um diese neue Last vom Volke abzuwenden. Ein recht unschuldiger Wunsch! Die erste Kammer hat ihn nichts desto weniger gestrichen; die zweite Kammer hat den Heldenmuth gehabt, auf ihrem ersten Beschlusse zu beharren. Es stehen noch mehrere Konflikte mit der ersten Kammer in Aussicht; es hat jedoch noch einige Zeit damit. Die erste Kammer ist wirklich schon bis zur Vollendung der Vorbereitungen zur Berathung des neuen Wahlgesetzes gekommen, wonach, wie gutmüthige Seelen hofften, im März bereits neue Kammern zusammentreten sollten. Der Ausschuß der ersten Kammer hat es natürlich für passend erachtet, wenn auch für die Wahlen zur 2. Kammer ein Census von wenigstens 6 Fl. Steuer festgesetzt werde, auch ist er mit der Wahlfähigkeit für die erste Kammer nicht ganz einverstanden. Der Beschluß der zweiten Kammer hatte für die passive Wählbarkeit gar keinen, für die aktive Wählbarkeit einen Census von 20 Fl. direkter Steuern festgesetzt. Außerdem war bestimmt, daß je 1000 Wähler einen Deputirten wählen und die Zahl der Wähler aus den Höchstbesteuerten ergänzt werden sollte, falls sich nicht so viele mit 20 Fl. Besteuerte finden sollten. Dagegen verlangt der Ausschuß der ersten Kammer für die passive Wählbarkeit einen Steuersatz von 200 Fl, oder ein Gehalt oder Einkommen von 1500 Fl. oder ein Kapitalvermögen von 30,000 Fl. Für die aktive Wählbarkeit will er sich mit einem Census von 15 Fl. begnügen; dagegen soll die Zahl der Wähler nicht aus den Höchstbesteuerten ergänzt werden, da es ja sonst vorkommen könnte, daß selbst solche Leute mitwählten, die nur 1 Fl. 3 Kr. Steuer zahlten.

Bis „auf verfassungsmäßigem Wege“ das Wahlgesetz zu Stande gebracht wird, bis Alles vereinbart ist, kann leicht das Jahr 1850 hereinbrechen, und selbst das Ministerium mit dem „liberalsten Sinne“ von den Russen nach Hause geschickt sein. Unsere hochachtbaren Ständevertreter lassen sich die Zeit dabei nicht lang werden; sie verzehren in bester Muße ihre 3 Thlr. Diäten, die sie für ihre Nachfolger als zu viel erachtet haben, und freuen sich, daß es in ihren Sitzungen, die sie hin und wieder halten, gewöhnlich an jeder Tagesordnung fehlt. Eine hessen-darmstädtische Deputirtenstelle ist in dieser bewegten Zeit ein herrlicher Ruheposten.

Frankfurt, 2. März.

In der gestrigen Sitzung der Nat.-Vers. legte Hr. Eisenstuck, Abgeordneter aus Sachsen, eine Riesenpetition aus 325 sächsischen Städten und Dörfern, mit 87,112 Unterschriften, und eine zweite aus 233 würtembergischen Städten und Dörfern, mit 34,489 Unterschriften, um sofortige Herstellung der commerciellen Einheit Deutschlands unter Anwendung eines kräftigen Schutz- und Differenzialzollsystems auf dem Tische des Hauses nieder.

Freiburg, 1. März.

Das hiesige Hofgericht hat an die Geschwornen und Zeugen in dem Prozesse von Struve und Blind die Aufforderung ergehen lassen, zur Eröffnung der Sitzungen in diesem Prozesse bis zum 20. März hier einzutreffen.

Polen.
Krakau, 28. Febr.

Die heutige Nummer der „Gazeta Krakowska“ enthält eine Bekanntmachung, in welcher gesagt wird, daß die Besorgniß vor Unruhen es nothwendig mache, alle Strenge der Kriegsmittel in Anwendung zu bringen, um die Stadt vor Unglück zu bewahren. Es werden daher alle ruhigen Bürger aufgefordert, im Falle eines Auflaufs sich ruhig zu Hause zu verhalten, Laden und Thüren zu verschließen, und in der Nacht die Fenster zu beleuchten.

Ungarn.
Agram, 22. Febr.

Ein Fuhrwesenslieutenant Namens Holzer passirte mit einem Transporte den Marktort Verbovec, und wurde vom dortigen Comitats-Stuhlrichter zur Tafel geladen. Während des Essens, dem auch ein durchreisender Pfarrer beigezogen wurde, unterhielt man sich mit Politik, und kam auch auf die neuesten kriegerischen Ereignisse in Oestreich zu sprechen; der anwesende Pfarrer hatte dabei bemerkt, daß die Croaten und

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          <p>Ich träumte famos.</p>
          <p>Meine Gäste hatten sich gesetzt. Ich saß der weißen Dame gegenüber. Mein grauer Freund hatte die Meerentstiegene zu seinem vis-à-vis. Doch es ist durchaus nöthig, daß ich die Namen der Unbekannten nenne. Die weißatlassene, lange Dame, mit ihrem himmlisch schönen, aber regungslos nichtssagenden Gesichte, war Niemand anders als die personifizirte &#x201E;lange Weile&#x201C;. Mein grauer Freund, der so zakisch angelsächsisch auf seinen Stuhl saß, war der englische &#x201E;Spleen&#x201C;; ach, und das Weib was zu Schiffe kam: es war die &#x201E;Seekrankheit&#x201C;.</p>
          <p>
            <ref type="link">(Fortsetzung folgt.)</ref>
          </p>
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          <p><bibl><author>*</author></bibl> Folgendes ist der erschütternde Eindruck, den das Bankett im Eiser'schen Saale auf das &#x201E;Neue Preußische Sonntagsblatt&#x201C; gemacht hat:</p>
          <p>Nun noch eine Geschichte, und eine recht schlechte obendrein: In <hi rendition="#g">Köln</hi> haben Deutsche, Preußen, den 24. Februar, das Jahresfest der französischen Revolution, gefeiert. Dabei haben sich die Bestien erkühnt, dem Bilde des alten Fritz, dem Bilde des großen Friedrich die rothe Jakobinermütze aufzusetzen. Affenschande haben sie getrieben mit dem Bilde des Einzigen, mit dem Bilde des unvergeßlichen Königs. Sie haben den ruhmreichen Herrscher als Demokraten ausgerufen und sein unvergeßliches Bild vor die Rednerbühne gestellt, vor der sie ihr schmutziges Fest feierten, von der herab sie unsern König mit dem Schmutz ihrer Rede bewarfen, von der herab sie die Republik hoch leben ließen. Das Herz muß sich jedem ehrlichen Preußen im Leibe herumdrehen, der so etwas hört.</p>
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        <head>[Deutschland]</head>
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          <p><ref type="link_fsg">[Fortsetzung]</ref> Jedoch freut es mich als Mensch (?!!!) einen Kreis von gutgesinnten Bürgern um mich versammelt zu sehen, welche als Vertrauensmänner zwischen mir und dem Gouverneur einschreiten wollen, in allen jenen Fällen, wo es gestattet ist, daß nur der Mensch wisse, was der Gouverneur nicht zu erfahren braucht.&#x201C; Zur Bewahrheitung seiner Worte und um seine Verachtung vor den Vertrauensmännern zu bezeigen, ließ Welden darauf den <hi rendition="#g">Hübner</hi> erschießen, weil er sich am 19. Oktober, also vor dem Beldgerungszustande, mit seinem Hauswirthe gezankt und damals einen Stoßdegen geführt. Am 26. Februar aber hat er den Kutscher Motzko erschießen lassen. Damit verhält es sich also: Der Streich von Lerchenfeld ist mißlungen, aber nicht aufgegeben. Welden will namentlich das Militär immer in gehöriger Mordwuth gegen das Volk erhalten, das Militär soll den Glauben nicht verlieren, daß das Volk in einemfort Attentate wider dasselbe brüte. Darum wurde heute Motzko erschossen.</p>
          <p>Um ein neues Opfer zu erhalten, wird keine List verschmäht. Motzko war herrschaftlicher Kutscher, der sich um nichts weiter kümmerte. Welden's Polizeiteufel aber versteckten eine mit zwei Kugeln geladene Pistole in seinen Wagen, hielten diesen auf der Straße an, durchsuchten ihn, und so war Motzko ein Attentätler. Das ist der Verlauf der Sache, über welche die deutschen Schandblätter, wie die Augsburger Vettel, ihr &#x201E;Greulich!&#x201C; gegen das arme Volk Wien's ausrufen, aber schweigen, wenn ein General Nugent eine Stadt wie Siklos (unweit Fünfkirchens) mit Kanonen umstellen, anzünden und die Menschen zu Tausenden verbrennen läßt. So paart sich in Deutschland die allerhöchste Niederträchtigkeit mit urchaotischer Dummheit.</p>
          <p>Wie es hier aussieht, das kann selbst der erwähnte Gemeinderath nicht länger verschweigen, indem er in Folge des Vorfalls in Neulerchenfeld in einer Proklamation an die Einwohner sagt: &#x201E;die Geschäfte liegen danieder &#x2014; der Kredit &#x2014; das Vertrauen &#x2014; ist verloren&#x201C; u. s. w., und dann diese Bevölkerung beschwört, die von Welden insgeheim angestifteten Attentate zu unterlassen.</p>
          <p>Die Rekrutenaushebung dauert im ganzen Lande fort, aber die Widersetzlichkeiten mehren sich ebenso, namentlich in Deutsch-Böhmen.</p>
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          <head><bibl><author>24</author></bibl> Wien, März.</head>
          <p>Nulla dies sine linea! heißt in die Sprache der königl. kaiserlichen Bestien übersetzt: kein Tag ohne standrechtliche, ohne Todesurtheile. So ist Martin Pausar, 40 J. alt, Maurer, wegen heimlicher Aufbewahrung einer Cavallerie-Pistole u. einiger frisch gegossenen Kugeln zum Strange verurtheilt, durch Welden's Humanität &#x201E;zu Pulver und Blei begnadigt&#x201C; u. gestern früh 8 Uhr hierselbst erschossen worden. Wehe! allen diesen tollen Hunden u. k. k. Standrechts-Hyänen! Der Tag der Rache kommt, er ist nahe! Und wehe dem, der dann, wenn das Volk endlich siegreich die Schädel von verthierten Adels- u. Bourgeois- Kadavern herunterguillotinirt, von Grausamkeit, Rohheit u. dergleichen Sächelchen schwatzen will. Wir werden ihm nicht mit den Namen unsrer gemordeten Brüder antworten, sondern ihm ebenfalls den Schädel zerschmettern, als einem feigen Mitschuldigen an den Unthaten der gottbegnadeten Henkersbrut.</p>
          <p>Wie die von den Juden für unrein erklärten Thiere im Koth, so wälzt sich diese Race mit Wollust im Blut menschlicher Opfer. Das Erschießen däucht diesen Herren zu modern. Sie lassen jetzt an Herstellung von Galgen arbeiten, so daß sehr bald bei den Verurtheilungen &#x201E;zum Strange&#x201C; die Begnadigung &#x201E;zu Pulver und Blei&#x201C; überflüssig sein wird.</p>
          <p>Heute ruft <hi rendition="#g">Welden</hi> in einer Kundmachung seinen &#x201E;geliebten&#x201C; Wienern Folgendes ins Gedächtniß zurück:</p>
          <p>Dem standrechtlichen Verfahren, bei welchem in der Regel &#x201E;die Todesstrafe durch den Strang, oder durch Pulver und Blei eintritt&#x201C;, verfällt jener:</p>
          <p>1. Der Waffen verheimlicht und nicht abliefert.</p>
          <p>2. Der einen Militäristen zum Treubruch zu verleiten sucht.</p>
          <p>3. Der durch Wort oder That zum Aufstande reizt, oder einer solchen Aufforderung werkthätig Folge leistet.</p>
          <p>4. Der bei einer aufrührerischen Zusammenrottung auf die erste Aufforderung der öffentlichen Behörde sich nicht zurückzieht, oder hiebei mit Waffen in der Hand betreten wird. (Proclamation vom 1. November 1848.)</p>
          <p>5. Der bewaffnet oder unbewaffnet sich eine wörtliche oder thätliche Beleidigung einer Schildwache oder einer Truppen-Abtheilung erlaubt.</p>
          <p>6. Der es wagt einer Schildwache oder einer Truppen-Abtheilung, von der er angerufen oder angehalten werden soll, wenn auch unbewaffnet, thätigen Widerstand entgegenzusetzen, zu solchem aufzufordern, oder einer solchen Aufforderung Folge zu leisten, und</p>
          <p>7. der ein Attentat von was immer für einer Art versuchen, oder zur Ausführung bringen, oder aber einer darauf abzielenden Aufforderung werkthätig nachkommen sollte, welches die Beschädigung oder Zerstörung von Festungswerken oder von dem dazu gehörigen oder dafür bestimmten Materiale zum Zwecke hat. (Proclamation vom 20. Februar 1849.)</p>
          <p>Dahingegen sind dem kriegsrechtlichen Verfahren unterworfen:</p>
          <p>1. Welche an der Versammlung eines politischen Vereins Antheil nehmen, oder sich an einer Versammlung von mehr als 10 Personen auf öffentlichen Plätzen oder Gassen betheiligen,</p>
          <p>2 Welche Wirths- oder Kaffeehäuser über 11 Uhr Nachts offen halten.</p>
          <p>3. Welche Plakate, bildliche Darstellungen oder Flugschriften ohne vorläufige Bewilligung der Militärbehörde drucken, verkaufen oder anschlagen (Es fehlt blos noch das Lesen).</p>
          <p>4. Welche die in ihrem Hause oder ihrer Wohnung sich schon aufhaltenden, oder erst daselbst Aufenthalt nehmenden Personen nicht vorschriftmäßig anzeigen. (Proclamation vom 1. November 1848.)</p>
          <p>5. Welche Zeitungsblätter oder Druckschriften auf öffentlichen Plätzen und Straßen ausrufen oder feilbiethen (Kundmachung der k. k. Stadt-Commandantur vom 8. November 1848).</p>
          <p>6. Welche die Uniform oder Abzeichen der aufgelösten bewaffneten Corps</p>
          <p>der Nationalgarde, der Bürgerwehr oder akademischen Legion tragen, an einer Versammlung dieser Corps oder einer Abtheilung derselben Theil nehmen, oder deren Benehmen sonst mit der Auflösung dieser Corps im Widerspruch steht (Proclamation vom 9. November 1848).</p>
          <p>7. Diejenigen, welche Munition von was immer für einer Art, Pulver, Schießbaumwolle, scharfe Patronen oder Raketen verheimlichen und nicht abliefern (Kundmachung vom 10. Januar 1849).</p>
          <p>8. Welche die zum Telegraphen gehörigen Leitungs- Drähte, oder sonstige Bestandtheile zerstören, oder auf welche Art immer verletzen (Kundmachung vom 25. Januar 1849), und endlich</p>
          <p>9. jene, welche sich beigehen lassen sollten, einzelne, wenn auch nicht im Dienste befindliche Militärs auf der Gasse oder andern öffentlichen Orten vorsetzlich zu verhöhnen, oder auf irgend eine Weise wörtlich oder thätlich zu insultiren. Diese Uebertretungen werden im ordentlichen Verfahren nach Beschaffenheit der Umstände mit Festungs-Arrest, Schanzarbeit oder Stockhaus-Arrest bestraft.</p>
          <p>Der heutige Wiener Geschäftbericht erhält einen Beschluß des Ministerrathes, wonach die Nationalbank ermächtiget wird, die ungar. 1 Fl. und 2 Fl.-Noten gegen östreich. Banknoten bis zum Betrage von 3,900,000 Fl. umzutauschen.</p>
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          <head>Dresden, 1. März.</head>
          <p>Nach dem Schlusse der vereinigten Sitzung blieb die 11. Kammer noch versammelt. Vicepräsident Tzschirner erhalt das Wort zur Ankündigung einer Interpellation in Betreff der Altenburger Excesse. Bereits am 23. Februar sei der sächsische Corporal Rolke mit dem Gemeinen Bischof behufs eines Besuchs in das Haus eines Seilermeisters gekommen. An der Thür einer Stube, in welcher Schneidergesellen gearbeitet, hätten sie das Wort &#x201E;Republik&#x201C; mit Kreide angeschrieben gefunden. Der Corporal habe nun die Thür angespuckt, das Wort weggelöscht und dabei geäußert, er würde wieder kommen und das Uebrige würde sich finden. Die Schneiderg sellen, welche das Wort angeschrieben gehabt, seien natürlich darüber aufgebracht gewesen und hätten dasselbe wieder angeschrieben. Hierauf seien am 26. Februar jene beiden Soldaten wieder gekommen, um auf gleiche Weise wie früher zu verfahren, als einer von den Schneidergesellen herausgetreten, um dagegen Einspruch zu thun. Da seien die Soldaten zu den Schneidergesellen mit gezogenen Säbeln hineingedrungen und hätten auf dieselben losgehauen. Die Schneidergesellen, die sich in der größten Lebensgefahr befunden, hätten nun zu ihrer Vertheidigung nach allen möglichen Waffen greifen müssen, und einer von ihnen habe den einen Soldaten mit dem Bügeleisen stark getroffen. Zugleich aber wären noch mehrere Soldaten hinzugekommen, und es habe nun eine wahre Metzelei begonnen. Zwei Personen lägen an den Wunden hart darnieder. Inzwischen sei das übrige Militär auf dem Markt erschienen und ins Gewehr getreten und habe sich grobe Beleidigungen gegen die herzuströmende Menschenmenge erlaubt, aus Reihe und Glied seien sogar Soldaten herausgetreten und hätten an den schon früher vor dem Rathhause versammelten neuen Stadtverordneten und andern Personen Gewaltthaten verübt. Ein Soldat habe geschrieen: Steckt doch die ganze Bude an! Leute, welche bei den Offizieren Einwendung machen wollten, wären von den Soldaten niedergeworfen worden. Man hätte glauben mögen, Wallenstein'sche Truppen eine Scene aufführen zu sehen. Die Altenburger Stadtverordneten wendeten sich nun an die sächsischen Volksvertreter und bäten inständigst, daß man sie von dieser Landplage befreien möge. Man habe in Altenburg erklärt, die Häuser vor den sächsischen Soldaten schließen zu wollen. Es sei da Alles zu befürchten, vielleicht eine Sicilische Vesper nahe. Vieles deute aber darauf hin, daß jener Krawall vorbereitet worden. Schon vor dem obigen Falle seien die Soldaten in Aufregung gewesen, aus der Umgegend seien die Truppen herangezogen worden, ja man wolle wissen, daß sogar in Leipzig Anstalten getroffen waren, Truppen schnell nach Altenburg senden zu können. Die Soldaten in Altenburg seien betrunken gewesen, und Abends hatten selbst Patrouillen einzelne Personen insultirt. Hier müsse nun eine Abhülfe werden. Gehorche man hier nicht mehr der Centralgewalt; man sei selbstständig und dürfe nicht länger schweigen! Vom Staatsminister des Aeußern sei bereits erklärt worden, daß man einen Theil der Truppen zurückziehen wolle; er frage daher an, ob diese Truppen, und überhaupt alle sächsischen Truppen, schon in nächster Woche aus der Nähe von Altenburg zurückgezogen werden könnten. Der Interpellant liest hierauf noch die Altenburger Adresse vor. Mehrfache Aeußerungen der Entrüstung unterbrechen diese Rede. Ein Minister war nicht anwesend, die Interpellation ist dahr schriftlich dem Gesammtministerium übergeben worden. Schließlich werden noch die Landtagsschriften über die Geschäftsordnung und über das Decret, die Publication der Grundrechte betreffend, voagetragen.</p>
          <bibl>(D. A. Z.)</bibl>
        </div>
        <div xml:id="ar238_016" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Hannover, 2. März.</head>
          <p>In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer erstattet <hi rendition="#g">Buddenberg</hi> Bericht über das Resultat der Konferenz wegen der Grundrechte. Die Stände können die Bedenken der Regierung nicht theilen. Sie beantragen dagegen:</p>
          <p>1. zur Beseitigung aller etwaigen Zweifel, die Grundrechte, so wie die Reichsgesetze überhaupt, durch die Gesetzsammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen und für deren örtliche Veröffentlichung Sorge zu tragen, so weit dies noch nicht geschehen sein sollte;</p>
          <p>2. die Gesetze, die zu weiterer Ausführung der Grundrechte den Einzelstaaten überlassen sind, den Ständen alsbald vorzulegen.&#x201C;</p>
          <p>Erste Kammer hat sich mit diesem Beschlusse, welchen zweite Kammer zu modifiziren sich nicht hat verstehen können und wollen, nur insofern einverstanden erklärt, als auch sie sofortige Publikation der Grundrechte für unerläßlich hält. Stände beantragen daher:</p>
          <p>&#x201E;daß die königl. Regierung die Grundrechte sofort durch die Gesetzsammlung zur allgemeinen Kenntniß bringe und die zur Ausführung erforderlichen, den Einzelstaaten überlassenen Gesetze baldmöglichst den Ständen vorlege.&#x201C;</p>
          <p><hi rendition="#g">Stüve</hi> verläßt den Saal.</p>
          <p>Der Präsident läßt über obigen Konferenzvorschlag abstimmen. Letzterer wird mit allen gegen 1 Stimme (Windhorst) <hi rendition="#g">angenommen.</hi> </p>
          <p>Somit sind die &#x201E;Grundrechte&#x201C; für Hannover rechtsgültig!</p>
          <p>Armer Stüve!</p>
        </div>
        <div xml:id="ar238_017" type="jArticle">
          <head><bibl><author>34</author></bibl> Darmstadt, 2. März.</head>
          <p>In einigen Tagen können wir auch hier ein Requiem feiern, ein Requiem der Volksfreiheit, denn der Tag der Volkserhebung und der Tag, an dem das Volk um die Früchte seiner Erhebung betrogen wurde, fallen bei uns beide auf den 6. März zusammen. Die Gefängnisse voll &#x201E;politischer Verbrecher&#x201C; sind bald noch das Einzige, was uns an diese &#x201E;glorreiche Zeit&#x201C; erinnert: In der That, seit dem März sind sie nicht mehr frei geworden, und oft wird nur der Eine aus seiner Haft erlöst, damit für einen spätern Verbrecher Platz geschafft werde. Heinrich v. Gagern hieß der Mann, der die hessen-darmstädtische Revolution eskamotirte; und daß ein Heinrich v. Gagern es konnte, bezeichnet zugleich die ganze Bedeutung dieser Revolution. Wir werden hoffentlich keine hessen-darmstädtische Revolution mehr machen!</p>
          <p>So schlecht indeß die Erndte im März des Jahres 1848 ausgefallen ist, die Fürsten zittern vor der Wiederkehr der Schnitterzeit, und lassen mit Argusaugen eine jede Regung im Volke überwachen. Als in der vorigen Woche sich hier einige Hundert ehrsame Spießbürger versammelten, um eine unterthänige Adresse an den Großherzog wegen Auflösung der beiden Kammern und Einberufung einer gesetzgebenden Versammlung zu berathen, ward sogleich alles Militär in den Kasernen konsignirt, um einen etwaigen Sturm auf das Schloß abzuwehren! Machte die Furcht nicht blödsinnig, so wäre es kaum erklärlich, wie man einem Darmstädter Spießbürger derartige Dinge zumuthen könnte.</p>
          <p>Im benachbarten Städtchen Bensheim ward im Karnenal der Gemeinderath etwas verhöhnt; man hatte die Verwegenheit, ihn durch Strohmänner repräsentirt, eine öffentliche Sitzung auf dem Markte abhalten zu lassen, obgleich er selbst sich gegen die Oeffentlichkeit wehrt mit Händen und Füßen; &#x2014; sogleich ward Infanterie und Kavallerie zur &#x201E;Wiederherstellung der Ruhe und Ordnung&#x201C; dahin abgeschickt, und sieben unschuldige Bürger unter starker Militäreskorte hieher transportirt. Ja, damit noch nicht zufrieden, inquirirte man sofort auf eine Verschwörung los, und spürte den Fäden einer geheinen Verbindung im Odenwalde nach. Eine geheime Verbindung, um einen bedeutungslosen Gemeinderath zu verhöhnen!</p>
          <p>Zum März sind alle Truppen einberufen; man will sich sicher stellen gegen einen etwaigen Wiederlosbruch. Die Kammer hatte natürlich zu der Vermehrung des Heeres bis auf 2 pCt. der Bevölkerung ihre Zustimmung gegeben; sie hatte aber an diese Bewilligung den Wunsch geknüpft, das Ministerium möge bei der Centralohnmacht Schritte thun, um diese neue Last vom Volke abzuwenden. Ein recht unschuldiger Wunsch! Die erste Kammer hat ihn nichts desto weniger gestrichen; die zweite Kammer hat den Heldenmuth gehabt, auf ihrem ersten Beschlusse zu beharren. Es stehen noch mehrere Konflikte mit der ersten Kammer in Aussicht; es hat jedoch noch einige Zeit damit. Die erste Kammer ist wirklich schon bis zur Vollendung der Vorbereitungen zur Berathung des neuen Wahlgesetzes gekommen, wonach, wie gutmüthige Seelen hofften, im März bereits neue Kammern zusammentreten sollten. Der Ausschuß der ersten Kammer hat es natürlich für passend erachtet, wenn auch für die Wahlen zur 2. Kammer ein Census von wenigstens 6 Fl. Steuer festgesetzt werde, auch ist er mit der Wahlfähigkeit für die erste Kammer nicht ganz einverstanden. Der Beschluß der zweiten Kammer hatte für die passive Wählbarkeit gar keinen, für die aktive Wählbarkeit einen Census von 20 Fl. direkter Steuern festgesetzt. Außerdem war bestimmt, daß je 1000 Wähler einen Deputirten wählen und die Zahl der Wähler aus den Höchstbesteuerten ergänzt werden sollte, falls sich nicht so viele mit 20 Fl. Besteuerte finden sollten. Dagegen verlangt der Ausschuß der ersten Kammer für die passive Wählbarkeit einen Steuersatz von 200 Fl, oder ein Gehalt oder Einkommen von 1500 Fl. oder ein Kapitalvermögen von 30,000 Fl. Für die aktive Wählbarkeit will er sich mit einem Census von 15 Fl. begnügen; dagegen soll die Zahl der Wähler nicht aus den Höchstbesteuerten ergänzt werden, da es ja sonst vorkommen könnte, daß selbst solche Leute mitwählten, die nur 1 Fl. 3 Kr. Steuer zahlten.</p>
          <p>Bis &#x201E;auf verfassungsmäßigem Wege&#x201C; das Wahlgesetz zu Stande gebracht wird, bis Alles vereinbart ist, kann leicht das Jahr 1850 hereinbrechen, und selbst das Ministerium mit dem &#x201E;liberalsten Sinne&#x201C; von den Russen nach Hause geschickt sein. Unsere hochachtbaren Ständevertreter lassen sich die Zeit dabei nicht lang werden; sie verzehren in bester Muße ihre 3 Thlr. Diäten, die sie für ihre Nachfolger als zu viel erachtet haben, und freuen sich, daß es in ihren Sitzungen, die sie hin und wieder halten, gewöhnlich an jeder Tagesordnung fehlt. Eine hessen-darmstädtische Deputirtenstelle ist in dieser bewegten Zeit ein herrlicher Ruheposten.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar238_018" type="jArticle">
          <head>Frankfurt, 2. März.</head>
          <p>In der gestrigen Sitzung der Nat.-Vers. legte Hr. Eisenstuck, Abgeordneter aus Sachsen, eine Riesenpetition aus 325 sächsischen Städten und Dörfern, mit 87,112 Unterschriften, und eine zweite aus 233 würtembergischen Städten und Dörfern, mit 34,489 Unterschriften, um sofortige Herstellung der commerciellen Einheit Deutschlands unter Anwendung eines kräftigen Schutz- und Differenzialzollsystems auf dem Tische des Hauses nieder.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar238_019" type="jArticle">
          <head>Freiburg, 1. März.</head>
          <p>Das hiesige Hofgericht hat an die Geschwornen und Zeugen in dem Prozesse von Struve und Blind die Aufforderung ergehen lassen, zur Eröffnung der Sitzungen in diesem Prozesse bis zum 20. März hier einzutreffen.</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Polen.</head>
        <div xml:id="ar238_020" type="jArticle">
          <head>Krakau, 28. Febr.</head>
          <p>Die heutige Nummer der &#x201E;Gazeta Krakowska&#x201C; enthält eine Bekanntmachung, in welcher gesagt wird, daß die Besorgniß vor Unruhen es nothwendig mache, alle Strenge der Kriegsmittel in Anwendung zu bringen, um die Stadt vor Unglück zu bewahren. Es werden daher alle ruhigen Bürger aufgefordert, im Falle eines Auflaufs sich ruhig zu Hause zu verhalten, Laden und Thüren zu verschließen, und in der Nacht die Fenster zu beleuchten.</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Ungarn.</head>
        <div xml:id="ar238_021" type="jArticle">
          <head>Agram, 22. Febr.</head>
          <p>Ein Fuhrwesenslieutenant Namens Holzer passirte mit einem Transporte den Marktort Verbovec, und wurde vom dortigen Comitats-Stuhlrichter zur Tafel geladen. Während des Essens, dem auch ein durchreisender Pfarrer beigezogen wurde, unterhielt man sich mit Politik, und kam auch auf die neuesten kriegerischen Ereignisse in Oestreich zu sprechen; der anwesende Pfarrer hatte dabei bemerkt, daß die Croaten und
</p>
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    </body>
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</TEI>
[1317/0003] Ich träumte famos. Meine Gäste hatten sich gesetzt. Ich saß der weißen Dame gegenüber. Mein grauer Freund hatte die Meerentstiegene zu seinem vis-à-vis. Doch es ist durchaus nöthig, daß ich die Namen der Unbekannten nenne. Die weißatlassene, lange Dame, mit ihrem himmlisch schönen, aber regungslos nichtssagenden Gesichte, war Niemand anders als die personifizirte „lange Weile“. Mein grauer Freund, der so zakisch angelsächsisch auf seinen Stuhl saß, war der englische „Spleen“; ach, und das Weib was zu Schiffe kam: es war die „Seekrankheit“. (Fortsetzung folgt.) * Folgendes ist der erschütternde Eindruck, den das Bankett im Eiser'schen Saale auf das „Neue Preußische Sonntagsblatt“ gemacht hat: Nun noch eine Geschichte, und eine recht schlechte obendrein: In Köln haben Deutsche, Preußen, den 24. Februar, das Jahresfest der französischen Revolution, gefeiert. Dabei haben sich die Bestien erkühnt, dem Bilde des alten Fritz, dem Bilde des großen Friedrich die rothe Jakobinermütze aufzusetzen. Affenschande haben sie getrieben mit dem Bilde des Einzigen, mit dem Bilde des unvergeßlichen Königs. Sie haben den ruhmreichen Herrscher als Demokraten ausgerufen und sein unvergeßliches Bild vor die Rednerbühne gestellt, vor der sie ihr schmutziges Fest feierten, von der herab sie unsern König mit dem Schmutz ihrer Rede bewarfen, von der herab sie die Republik hoch leben ließen. Das Herz muß sich jedem ehrlichen Preußen im Leibe herumdrehen, der so etwas hört. [Deutschland] [Fortsetzung] Jedoch freut es mich als Mensch (?!!!) einen Kreis von gutgesinnten Bürgern um mich versammelt zu sehen, welche als Vertrauensmänner zwischen mir und dem Gouverneur einschreiten wollen, in allen jenen Fällen, wo es gestattet ist, daß nur der Mensch wisse, was der Gouverneur nicht zu erfahren braucht.“ Zur Bewahrheitung seiner Worte und um seine Verachtung vor den Vertrauensmännern zu bezeigen, ließ Welden darauf den Hübner erschießen, weil er sich am 19. Oktober, also vor dem Beldgerungszustande, mit seinem Hauswirthe gezankt und damals einen Stoßdegen geführt. Am 26. Februar aber hat er den Kutscher Motzko erschießen lassen. Damit verhält es sich also: Der Streich von Lerchenfeld ist mißlungen, aber nicht aufgegeben. Welden will namentlich das Militär immer in gehöriger Mordwuth gegen das Volk erhalten, das Militär soll den Glauben nicht verlieren, daß das Volk in einemfort Attentate wider dasselbe brüte. Darum wurde heute Motzko erschossen. Um ein neues Opfer zu erhalten, wird keine List verschmäht. Motzko war herrschaftlicher Kutscher, der sich um nichts weiter kümmerte. Welden's Polizeiteufel aber versteckten eine mit zwei Kugeln geladene Pistole in seinen Wagen, hielten diesen auf der Straße an, durchsuchten ihn, und so war Motzko ein Attentätler. Das ist der Verlauf der Sache, über welche die deutschen Schandblätter, wie die Augsburger Vettel, ihr „Greulich!“ gegen das arme Volk Wien's ausrufen, aber schweigen, wenn ein General Nugent eine Stadt wie Siklos (unweit Fünfkirchens) mit Kanonen umstellen, anzünden und die Menschen zu Tausenden verbrennen läßt. So paart sich in Deutschland die allerhöchste Niederträchtigkeit mit urchaotischer Dummheit. Wie es hier aussieht, das kann selbst der erwähnte Gemeinderath nicht länger verschweigen, indem er in Folge des Vorfalls in Neulerchenfeld in einer Proklamation an die Einwohner sagt: „die Geschäfte liegen danieder — der Kredit — das Vertrauen — ist verloren“ u. s. w., und dann diese Bevölkerung beschwört, die von Welden insgeheim angestifteten Attentate zu unterlassen. Die Rekrutenaushebung dauert im ganzen Lande fort, aber die Widersetzlichkeiten mehren sich ebenso, namentlich in Deutsch-Böhmen. 24 Wien, März. Nulla dies sine linea! heißt in die Sprache der königl. kaiserlichen Bestien übersetzt: kein Tag ohne standrechtliche, ohne Todesurtheile. So ist Martin Pausar, 40 J. alt, Maurer, wegen heimlicher Aufbewahrung einer Cavallerie-Pistole u. einiger frisch gegossenen Kugeln zum Strange verurtheilt, durch Welden's Humanität „zu Pulver und Blei begnadigt“ u. gestern früh 8 Uhr hierselbst erschossen worden. Wehe! allen diesen tollen Hunden u. k. k. Standrechts-Hyänen! Der Tag der Rache kommt, er ist nahe! Und wehe dem, der dann, wenn das Volk endlich siegreich die Schädel von verthierten Adels- u. Bourgeois- Kadavern herunterguillotinirt, von Grausamkeit, Rohheit u. dergleichen Sächelchen schwatzen will. Wir werden ihm nicht mit den Namen unsrer gemordeten Brüder antworten, sondern ihm ebenfalls den Schädel zerschmettern, als einem feigen Mitschuldigen an den Unthaten der gottbegnadeten Henkersbrut. Wie die von den Juden für unrein erklärten Thiere im Koth, so wälzt sich diese Race mit Wollust im Blut menschlicher Opfer. Das Erschießen däucht diesen Herren zu modern. Sie lassen jetzt an Herstellung von Galgen arbeiten, so daß sehr bald bei den Verurtheilungen „zum Strange“ die Begnadigung „zu Pulver und Blei“ überflüssig sein wird. Heute ruft Welden in einer Kundmachung seinen „geliebten“ Wienern Folgendes ins Gedächtniß zurück: Dem standrechtlichen Verfahren, bei welchem in der Regel „die Todesstrafe durch den Strang, oder durch Pulver und Blei eintritt“, verfällt jener: 1. Der Waffen verheimlicht und nicht abliefert. 2. Der einen Militäristen zum Treubruch zu verleiten sucht. 3. Der durch Wort oder That zum Aufstande reizt, oder einer solchen Aufforderung werkthätig Folge leistet. 4. Der bei einer aufrührerischen Zusammenrottung auf die erste Aufforderung der öffentlichen Behörde sich nicht zurückzieht, oder hiebei mit Waffen in der Hand betreten wird. (Proclamation vom 1. November 1848.) 5. Der bewaffnet oder unbewaffnet sich eine wörtliche oder thätliche Beleidigung einer Schildwache oder einer Truppen-Abtheilung erlaubt. 6. Der es wagt einer Schildwache oder einer Truppen-Abtheilung, von der er angerufen oder angehalten werden soll, wenn auch unbewaffnet, thätigen Widerstand entgegenzusetzen, zu solchem aufzufordern, oder einer solchen Aufforderung Folge zu leisten, und 7. der ein Attentat von was immer für einer Art versuchen, oder zur Ausführung bringen, oder aber einer darauf abzielenden Aufforderung werkthätig nachkommen sollte, welches die Beschädigung oder Zerstörung von Festungswerken oder von dem dazu gehörigen oder dafür bestimmten Materiale zum Zwecke hat. (Proclamation vom 20. Februar 1849.) Dahingegen sind dem kriegsrechtlichen Verfahren unterworfen: 1. Welche an der Versammlung eines politischen Vereins Antheil nehmen, oder sich an einer Versammlung von mehr als 10 Personen auf öffentlichen Plätzen oder Gassen betheiligen, 2 Welche Wirths- oder Kaffeehäuser über 11 Uhr Nachts offen halten. 3. Welche Plakate, bildliche Darstellungen oder Flugschriften ohne vorläufige Bewilligung der Militärbehörde drucken, verkaufen oder anschlagen (Es fehlt blos noch das Lesen). 4. Welche die in ihrem Hause oder ihrer Wohnung sich schon aufhaltenden, oder erst daselbst Aufenthalt nehmenden Personen nicht vorschriftmäßig anzeigen. (Proclamation vom 1. November 1848.) 5. Welche Zeitungsblätter oder Druckschriften auf öffentlichen Plätzen und Straßen ausrufen oder feilbiethen (Kundmachung der k. k. Stadt-Commandantur vom 8. November 1848). 6. Welche die Uniform oder Abzeichen der aufgelösten bewaffneten Corps der Nationalgarde, der Bürgerwehr oder akademischen Legion tragen, an einer Versammlung dieser Corps oder einer Abtheilung derselben Theil nehmen, oder deren Benehmen sonst mit der Auflösung dieser Corps im Widerspruch steht (Proclamation vom 9. November 1848). 7. Diejenigen, welche Munition von was immer für einer Art, Pulver, Schießbaumwolle, scharfe Patronen oder Raketen verheimlichen und nicht abliefern (Kundmachung vom 10. Januar 1849). 8. Welche die zum Telegraphen gehörigen Leitungs- Drähte, oder sonstige Bestandtheile zerstören, oder auf welche Art immer verletzen (Kundmachung vom 25. Januar 1849), und endlich 9. jene, welche sich beigehen lassen sollten, einzelne, wenn auch nicht im Dienste befindliche Militärs auf der Gasse oder andern öffentlichen Orten vorsetzlich zu verhöhnen, oder auf irgend eine Weise wörtlich oder thätlich zu insultiren. Diese Uebertretungen werden im ordentlichen Verfahren nach Beschaffenheit der Umstände mit Festungs-Arrest, Schanzarbeit oder Stockhaus-Arrest bestraft. Der heutige Wiener Geschäftbericht erhält einen Beschluß des Ministerrathes, wonach die Nationalbank ermächtiget wird, die ungar. 1 Fl. und 2 Fl.-Noten gegen östreich. Banknoten bis zum Betrage von 3,900,000 Fl. umzutauschen. Wien, 1. März. Unumschränkter und gewaltthätiger als Geral Welden dermalen in der Haupt- und Residenzstadt des Kaiserthums Oestreich sein Regiment handhabt, kann schwerlich ein türkischer Statthalter in seinem weit entlegenen Paschalik walten. Die Minister, von der Nothwendigkeit überzeugt, endlich einmal den Uebergang zu einem normalen Zustand anzubahnen, wagen es, einige bescheidene Wünsche laut werden zu lassen, aber der General, im Bewußtsein seiner Unfehlbarkeit, fühlt sich zuerst verletzt, erinnert sich aber glücklicherweise bald daran, daß der Herr und Meister, von dem er alle seine Macht überkommen und dem er verantwortlich sei, eigentlich nicht in Olmütz, sondern in Ungarn lebe. Jene lassen in ihren Weisungen einige wohlgemeinte Winke für das Verfahren des Gouverneurs einfließen, aber dieser erklärt ziemlich rund heraus, daß er die Sache besser verstehen müsse. So hat denn Hr. Stadion um des lieben Hausfriedens willen, und um die Ohnmacht des Ministeriums nicht weiter unter der bösen Welt bekannt werden zu lassen, es wieder Hrn. Welden überlassen, nach eigener Herzenslust zu schalten und zu walten. Noch ist das Blut des gestern Hingerichteten nicht verraucht, so läßt Hr Welden heute wieder Jemanden erschießen. Von morgen ab soll hingegen keine Gnade mit Pulver und Blei mehr ertheilt, sondern der Galgen wieder in sein ursprüngliches, von der Theresiana ihm verliehenes Recht eingesetzt werden, wozu auch in der That die nöthigen Anstalten getroffen werden. Von 6 Uhr Abends angefangen bis 9 Uhr früh bleibt sämmtliches Militär in den Kasernen konsignirt. Bei der Spinnerin am Kreuz (einem der höchstgelegenen Punkte in der Umgebung Wiens), beim Bahnhof der Südbahn, dann im Prater, werden neue Batterien aufgeführt und mit Pallisaden umgeben. Gegen wen diese Anstalten gerichtet sind, vermag Niemand zu ergründen. Denn daß man die Wühler und Demokraten dabei im Sinne habe, daran denkt kein Mensch mit gesundem Verstande. Der Volkswitz meint seit gestern, die Schwarzgelben und Wohlgesinnten, welche durch die unerwartete Außerwerthsetzung der ungarischen Banknoten besonders gelitten haben, beabsichtigten gegen die Regierung einen Putsch, daher diese sich so außerordentlich rüste. (Brem. W.- Z.) Kremsier, 27. Februar. Zwei heutige Interpellationen betrafen Verletzungen der Unterthänigkeitsbefreiung in Galizien, die eine durch Zwang zum Frohndienste sogar mittelst Exekution, die andere durch Eintreibung geistlicher Zehnten, wozu noch Beschwerden über Erpressungen an Naturalien und Geld aus Anlaß von Trauungen und Bestattung treten. An der Tagesordnung ist § 14 der Grundrechte. Leop. Neumann versicht die Gleichberechtigung aller Sekten und Konfessionen gegen eine Staatskirche, deren demoralisirenden Einfluß er nach Zeiten und Ländern nachweist. Der Staat sei eine Rechtsanstalt und stehe als solche jedem Bekenntnisse fremd gegenüber. Der Redner eifert gegen die Herabwürdigung der Religion zur Polizeianstalt, um das Volk zu zugeln; in der Umgestaltung nach Innen erblickt er eine großere Aufgabe, als im äußeren Aufbau. Selinger spricht für eine Staatskirche. Pitteri gegen den Begriff derselben. Zum Schlusse Rieger als Berichterstatter in einer beifällig aufgenommenen Rede für den Entwurf und im Interesse der Kirche selbst für deren Trennung vom Staate. Der § 14 wird in folgender amenbieter Form mit großer Majorität durch Aufstehen angenommen: „Keine Religionsgesellschaft (Kirche) genießt vor Anderen Vorrechte durch den Staat. Niemand kann zu religiösen Verpflichtungen eines Kultus, zu welchem er sich nicht bekennt, vom Staate gezwungen werden. Eben so wenig darf zur Einhaltung von Verpflichtungen, die Jemand durch geistliche Weihen oder Ordensgelübde übernommen hat, ein Zwang angewendet werden.“ Dresden, 1. März. Nach dem Schlusse der vereinigten Sitzung blieb die 11. Kammer noch versammelt. Vicepräsident Tzschirner erhalt das Wort zur Ankündigung einer Interpellation in Betreff der Altenburger Excesse. Bereits am 23. Februar sei der sächsische Corporal Rolke mit dem Gemeinen Bischof behufs eines Besuchs in das Haus eines Seilermeisters gekommen. An der Thür einer Stube, in welcher Schneidergesellen gearbeitet, hätten sie das Wort „Republik“ mit Kreide angeschrieben gefunden. Der Corporal habe nun die Thür angespuckt, das Wort weggelöscht und dabei geäußert, er würde wieder kommen und das Uebrige würde sich finden. Die Schneiderg sellen, welche das Wort angeschrieben gehabt, seien natürlich darüber aufgebracht gewesen und hätten dasselbe wieder angeschrieben. Hierauf seien am 26. Februar jene beiden Soldaten wieder gekommen, um auf gleiche Weise wie früher zu verfahren, als einer von den Schneidergesellen herausgetreten, um dagegen Einspruch zu thun. Da seien die Soldaten zu den Schneidergesellen mit gezogenen Säbeln hineingedrungen und hätten auf dieselben losgehauen. Die Schneidergesellen, die sich in der größten Lebensgefahr befunden, hätten nun zu ihrer Vertheidigung nach allen möglichen Waffen greifen müssen, und einer von ihnen habe den einen Soldaten mit dem Bügeleisen stark getroffen. Zugleich aber wären noch mehrere Soldaten hinzugekommen, und es habe nun eine wahre Metzelei begonnen. Zwei Personen lägen an den Wunden hart darnieder. Inzwischen sei das übrige Militär auf dem Markt erschienen und ins Gewehr getreten und habe sich grobe Beleidigungen gegen die herzuströmende Menschenmenge erlaubt, aus Reihe und Glied seien sogar Soldaten herausgetreten und hätten an den schon früher vor dem Rathhause versammelten neuen Stadtverordneten und andern Personen Gewaltthaten verübt. Ein Soldat habe geschrieen: Steckt doch die ganze Bude an! Leute, welche bei den Offizieren Einwendung machen wollten, wären von den Soldaten niedergeworfen worden. Man hätte glauben mögen, Wallenstein'sche Truppen eine Scene aufführen zu sehen. Die Altenburger Stadtverordneten wendeten sich nun an die sächsischen Volksvertreter und bäten inständigst, daß man sie von dieser Landplage befreien möge. Man habe in Altenburg erklärt, die Häuser vor den sächsischen Soldaten schließen zu wollen. Es sei da Alles zu befürchten, vielleicht eine Sicilische Vesper nahe. Vieles deute aber darauf hin, daß jener Krawall vorbereitet worden. Schon vor dem obigen Falle seien die Soldaten in Aufregung gewesen, aus der Umgegend seien die Truppen herangezogen worden, ja man wolle wissen, daß sogar in Leipzig Anstalten getroffen waren, Truppen schnell nach Altenburg senden zu können. Die Soldaten in Altenburg seien betrunken gewesen, und Abends hatten selbst Patrouillen einzelne Personen insultirt. Hier müsse nun eine Abhülfe werden. Gehorche man hier nicht mehr der Centralgewalt; man sei selbstständig und dürfe nicht länger schweigen! Vom Staatsminister des Aeußern sei bereits erklärt worden, daß man einen Theil der Truppen zurückziehen wolle; er frage daher an, ob diese Truppen, und überhaupt alle sächsischen Truppen, schon in nächster Woche aus der Nähe von Altenburg zurückgezogen werden könnten. Der Interpellant liest hierauf noch die Altenburger Adresse vor. Mehrfache Aeußerungen der Entrüstung unterbrechen diese Rede. Ein Minister war nicht anwesend, die Interpellation ist dahr schriftlich dem Gesammtministerium übergeben worden. Schließlich werden noch die Landtagsschriften über die Geschäftsordnung und über das Decret, die Publication der Grundrechte betreffend, voagetragen. (D. A. Z.) * Hannover, 2. März. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer erstattet Buddenberg Bericht über das Resultat der Konferenz wegen der Grundrechte. Die Stände können die Bedenken der Regierung nicht theilen. Sie beantragen dagegen: 1. zur Beseitigung aller etwaigen Zweifel, die Grundrechte, so wie die Reichsgesetze überhaupt, durch die Gesetzsammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen und für deren örtliche Veröffentlichung Sorge zu tragen, so weit dies noch nicht geschehen sein sollte; 2. die Gesetze, die zu weiterer Ausführung der Grundrechte den Einzelstaaten überlassen sind, den Ständen alsbald vorzulegen.“ Erste Kammer hat sich mit diesem Beschlusse, welchen zweite Kammer zu modifiziren sich nicht hat verstehen können und wollen, nur insofern einverstanden erklärt, als auch sie sofortige Publikation der Grundrechte für unerläßlich hält. Stände beantragen daher: „daß die königl. Regierung die Grundrechte sofort durch die Gesetzsammlung zur allgemeinen Kenntniß bringe und die zur Ausführung erforderlichen, den Einzelstaaten überlassenen Gesetze baldmöglichst den Ständen vorlege.“ Stüve verläßt den Saal. Der Präsident läßt über obigen Konferenzvorschlag abstimmen. Letzterer wird mit allen gegen 1 Stimme (Windhorst) angenommen. Somit sind die „Grundrechte“ für Hannover rechtsgültig! Armer Stüve! 34 Darmstadt, 2. März. In einigen Tagen können wir auch hier ein Requiem feiern, ein Requiem der Volksfreiheit, denn der Tag der Volkserhebung und der Tag, an dem das Volk um die Früchte seiner Erhebung betrogen wurde, fallen bei uns beide auf den 6. März zusammen. Die Gefängnisse voll „politischer Verbrecher“ sind bald noch das Einzige, was uns an diese „glorreiche Zeit“ erinnert: In der That, seit dem März sind sie nicht mehr frei geworden, und oft wird nur der Eine aus seiner Haft erlöst, damit für einen spätern Verbrecher Platz geschafft werde. Heinrich v. Gagern hieß der Mann, der die hessen-darmstädtische Revolution eskamotirte; und daß ein Heinrich v. Gagern es konnte, bezeichnet zugleich die ganze Bedeutung dieser Revolution. Wir werden hoffentlich keine hessen-darmstädtische Revolution mehr machen! So schlecht indeß die Erndte im März des Jahres 1848 ausgefallen ist, die Fürsten zittern vor der Wiederkehr der Schnitterzeit, und lassen mit Argusaugen eine jede Regung im Volke überwachen. Als in der vorigen Woche sich hier einige Hundert ehrsame Spießbürger versammelten, um eine unterthänige Adresse an den Großherzog wegen Auflösung der beiden Kammern und Einberufung einer gesetzgebenden Versammlung zu berathen, ward sogleich alles Militär in den Kasernen konsignirt, um einen etwaigen Sturm auf das Schloß abzuwehren! Machte die Furcht nicht blödsinnig, so wäre es kaum erklärlich, wie man einem Darmstädter Spießbürger derartige Dinge zumuthen könnte. Im benachbarten Städtchen Bensheim ward im Karnenal der Gemeinderath etwas verhöhnt; man hatte die Verwegenheit, ihn durch Strohmänner repräsentirt, eine öffentliche Sitzung auf dem Markte abhalten zu lassen, obgleich er selbst sich gegen die Oeffentlichkeit wehrt mit Händen und Füßen; — sogleich ward Infanterie und Kavallerie zur „Wiederherstellung der Ruhe und Ordnung“ dahin abgeschickt, und sieben unschuldige Bürger unter starker Militäreskorte hieher transportirt. Ja, damit noch nicht zufrieden, inquirirte man sofort auf eine Verschwörung los, und spürte den Fäden einer geheinen Verbindung im Odenwalde nach. Eine geheime Verbindung, um einen bedeutungslosen Gemeinderath zu verhöhnen! Zum März sind alle Truppen einberufen; man will sich sicher stellen gegen einen etwaigen Wiederlosbruch. Die Kammer hatte natürlich zu der Vermehrung des Heeres bis auf 2 pCt. der Bevölkerung ihre Zustimmung gegeben; sie hatte aber an diese Bewilligung den Wunsch geknüpft, das Ministerium möge bei der Centralohnmacht Schritte thun, um diese neue Last vom Volke abzuwenden. Ein recht unschuldiger Wunsch! Die erste Kammer hat ihn nichts desto weniger gestrichen; die zweite Kammer hat den Heldenmuth gehabt, auf ihrem ersten Beschlusse zu beharren. Es stehen noch mehrere Konflikte mit der ersten Kammer in Aussicht; es hat jedoch noch einige Zeit damit. Die erste Kammer ist wirklich schon bis zur Vollendung der Vorbereitungen zur Berathung des neuen Wahlgesetzes gekommen, wonach, wie gutmüthige Seelen hofften, im März bereits neue Kammern zusammentreten sollten. Der Ausschuß der ersten Kammer hat es natürlich für passend erachtet, wenn auch für die Wahlen zur 2. Kammer ein Census von wenigstens 6 Fl. Steuer festgesetzt werde, auch ist er mit der Wahlfähigkeit für die erste Kammer nicht ganz einverstanden. Der Beschluß der zweiten Kammer hatte für die passive Wählbarkeit gar keinen, für die aktive Wählbarkeit einen Census von 20 Fl. direkter Steuern festgesetzt. Außerdem war bestimmt, daß je 1000 Wähler einen Deputirten wählen und die Zahl der Wähler aus den Höchstbesteuerten ergänzt werden sollte, falls sich nicht so viele mit 20 Fl. Besteuerte finden sollten. Dagegen verlangt der Ausschuß der ersten Kammer für die passive Wählbarkeit einen Steuersatz von 200 Fl, oder ein Gehalt oder Einkommen von 1500 Fl. oder ein Kapitalvermögen von 30,000 Fl. Für die aktive Wählbarkeit will er sich mit einem Census von 15 Fl. begnügen; dagegen soll die Zahl der Wähler nicht aus den Höchstbesteuerten ergänzt werden, da es ja sonst vorkommen könnte, daß selbst solche Leute mitwählten, die nur 1 Fl. 3 Kr. Steuer zahlten. Bis „auf verfassungsmäßigem Wege“ das Wahlgesetz zu Stande gebracht wird, bis Alles vereinbart ist, kann leicht das Jahr 1850 hereinbrechen, und selbst das Ministerium mit dem „liberalsten Sinne“ von den Russen nach Hause geschickt sein. Unsere hochachtbaren Ständevertreter lassen sich die Zeit dabei nicht lang werden; sie verzehren in bester Muße ihre 3 Thlr. Diäten, die sie für ihre Nachfolger als zu viel erachtet haben, und freuen sich, daß es in ihren Sitzungen, die sie hin und wieder halten, gewöhnlich an jeder Tagesordnung fehlt. Eine hessen-darmstädtische Deputirtenstelle ist in dieser bewegten Zeit ein herrlicher Ruheposten. Frankfurt, 2. März. In der gestrigen Sitzung der Nat.-Vers. legte Hr. Eisenstuck, Abgeordneter aus Sachsen, eine Riesenpetition aus 325 sächsischen Städten und Dörfern, mit 87,112 Unterschriften, und eine zweite aus 233 würtembergischen Städten und Dörfern, mit 34,489 Unterschriften, um sofortige Herstellung der commerciellen Einheit Deutschlands unter Anwendung eines kräftigen Schutz- und Differenzialzollsystems auf dem Tische des Hauses nieder. Freiburg, 1. März. Das hiesige Hofgericht hat an die Geschwornen und Zeugen in dem Prozesse von Struve und Blind die Aufforderung ergehen lassen, zur Eröffnung der Sitzungen in diesem Prozesse bis zum 20. März hier einzutreffen. Polen. Krakau, 28. Febr. Die heutige Nummer der „Gazeta Krakowska“ enthält eine Bekanntmachung, in welcher gesagt wird, daß die Besorgniß vor Unruhen es nothwendig mache, alle Strenge der Kriegsmittel in Anwendung zu bringen, um die Stadt vor Unglück zu bewahren. Es werden daher alle ruhigen Bürger aufgefordert, im Falle eines Auflaufs sich ruhig zu Hause zu verhalten, Laden und Thüren zu verschließen, und in der Nacht die Fenster zu beleuchten. Ungarn. Agram, 22. Febr. Ein Fuhrwesenslieutenant Namens Holzer passirte mit einem Transporte den Marktort Verbovec, und wurde vom dortigen Comitats-Stuhlrichter zur Tafel geladen. Während des Essens, dem auch ein durchreisender Pfarrer beigezogen wurde, unterhielt man sich mit Politik, und kam auch auf die neuesten kriegerischen Ereignisse in Oestreich zu sprechen; der anwesende Pfarrer hatte dabei bemerkt, daß die Croaten und

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 238. Köln, 6. März 1849, S. 1317. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz238_1849/3>, abgerufen am 26.04.2024.