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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.

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den sollen. Vnd sollen die Leute vermanet werden / wo es die gelegenheit leiden wil / das sie jre Kindlein des Sontags vnd Wercktages / wenn Predigt gehalten werden / in die Kirchen bringen / vnd teuffen lassen.

Es sol aber die Tauffe an Sontagen des morgens vor der Lection des Euangelij / vnd auff den Nachmittag kurtz nach der Predigt / vor dem Magnificat, vnd auff die Wercktage / als bald nach der Predigt / ehe das Volck aus der Kirchen gehet / gehalten werden.

Vnd wiewol die Forma der Tauffe menniglichen bekant / vnd im Catechismo Lutheri gefast ist / So wollen wir sie doch hieher / von worten zu worten setzen lassen / damit sich ein jeder Pastor so viel desto bas darnach zu richten.

Auff nachfolgende weise sol der Teuffer die Leute so Kinder zur Tauffe tragen / anreden vnd vermanen.

Der Priester sol erstlich fragen.

Wie sol das Kind heissen?

den sollen. Vnd sollen die Leute vermanet werden / wo es die gelegenheit leiden wil / das sie jre Kindlein des Sontags vnd Wercktages / wenn Predigt gehalten werden / in die Kirchen bringen / vnd teuffen lassen.

Es sol aber die Tauffe an Sontagen des morgens vor der Lection des Euangelij / vnd auff den Nachmittag kurtz nach der Predigt / vor dem Magnificat, vnd auff die Wercktage / als bald nach der Predigt / ehe das Volck aus der Kirchen gehet / gehalten werden.

Vnd wiewol die Forma der Tauffe menniglichen bekant / vnd im Catechismo Lutheri gefast ist / So wollen wir sie doch hieher / von worten zu worten setzen lassen / damit sich ein jeder Pastor so viel desto bas darnach zu richten.

Auff nachfolgende weise sol der Teuffer die Leute so Kinder zur Tauffe tragen / anreden vnd vermanen.

Der Priester sol erstlich fragen.

Wie sol das Kind heissen?

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[0099] den sollen. Vnd sollen die Leute vermanet werden / wo es die gelegenheit leiden wil / das sie jre Kindlein des Sontags vnd Wercktages / wenn Predigt gehalten werden / in die Kirchen bringen / vnd teuffen lassen. Es sol aber die Tauffe an Sontagen des morgens vor der Lection des Euangelij / vnd auff den Nachmittag kurtz nach der Predigt / vor dem Magnificat, vnd auff die Wercktage / als bald nach der Predigt / ehe das Volck aus der Kirchen gehet / gehalten werden. Vnd wiewol die Forma der Tauffe menniglichen bekant / vnd im Catechismo Lutheri gefast ist / So wollen wir sie doch hieher / von worten zu worten setzen lassen / damit sich ein jeder Pastor so viel desto bas darnach zu richten. Auff nachfolgende weise sol der Teuffer die Leute so Kinder zur Tauffe tragen / anreden vnd vermanen. Der Priester sol erstlich fragen. Wie sol das Kind heissen?

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/99>, abgerufen am 21.11.2024.