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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.

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Von der Tauffe.

WEil die heilige Tauffe von vnserm HErrn Ihesu Christo selbst eingesetzt / vnd das Fundament vnsers Christlichen Glaubens ist / vnd wir dadurch der heiligen Christlichen Kirchen / ja Christo selbst einuerleibet werden / vnd billich vnd recht ist / das dieselbige ehrlich / vnd mit grosser solennitet / vnd andacht / vnd in beysein vieler Christen / gehalten werde / damit andere Leute jrer Tauffe / vnd der hohen gaben Gottes / als der vergebung der Sünde / der Kindschafft Gottes / vnd der ewigen seligkeit / die er dadurch den Menschen mitteilet / erinnert / auch zum Gebet / für die Kindlein / so getaufft / vermanet werden / So wollen wir / das in vnserm Fürstenthumb / die heilige Tauffe / nicht im winckel / oder heimlich / sondern in facie Ecclesiae, geschehen solle / Derwegen ordenen vud setzen wir / das in allen Pfarren / vnsers Fürstenthumbs / die Tauffsteine / wo es nicht allbereit geschehen / oben vor dem Chor / vnd ein tritt oder zween in die höhe / gesetzet wer-

Von der Tauffe.

WEil die heilige Tauffe von vnserm HErrn Ihesu Christo selbst eingesetzt / vnd das Fundament vnsers Christlichen Glaubens ist / vnd wir dadurch der heiligen Christlichen Kirchen / ja Christo selbst einuerleibet werden / vnd billich vnd recht ist / das dieselbige ehrlich / vnd mit grosser solennitet / vnd andacht / vnd in beysein vieler Christen / gehalten werde / damit andere Leute jrer Tauffe / vnd der hohen gaben Gottes / als der vergebung der Sünde / der Kindschafft Gottes / vnd der ewigen seligkeit / die er dadurch den Menschen mitteilet / erinnert / auch zum Gebet / für die Kindlein / so getaufft / vermanet werden / So wollen wir / das in vnserm Fürstenthumb / die heilige Tauffe / nicht im winckel / oder heimlich / sondern in facie Ecclesiae, geschehen solle / Derwegen ordenen vud setzen wir / das in allen Pfarren / vnsers Fürstenthumbs / die Tauffsteine / wo es nicht allbereit geschehen / oben vor dem Chor / vnd ein tritt oder zween in die höhe / gesetzet wer-

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[0098] Von der Tauffe. WEil die heilige Tauffe von vnserm HErrn Ihesu Christo selbst eingesetzt / vnd das Fundament vnsers Christlichen Glaubens ist / vnd wir dadurch der heiligen Christlichen Kirchen / ja Christo selbst einuerleibet werden / vnd billich vnd recht ist / das dieselbige ehrlich / vnd mit grosser solennitet / vnd andacht / vnd in beysein vieler Christen / gehalten werde / damit andere Leute jrer Tauffe / vnd der hohen gaben Gottes / als der vergebung der Sünde / der Kindschafft Gottes / vnd der ewigen seligkeit / die er dadurch den Menschen mitteilet / erinnert / auch zum Gebet / für die Kindlein / so getaufft / vermanet werden / So wollen wir / das in vnserm Fürstenthumb / die heilige Tauffe / nicht im winckel / oder heimlich / sondern in facie Ecclesiae, geschehen solle / Derwegen ordenen vud setzen wir / das in allen Pfarren / vnsers Fürstenthumbs / die Tauffsteine / wo es nicht allbereit geschehen / oben vor dem Chor / vnd ein tritt oder zween in die höhe / gesetzet wer-

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/98>, abgerufen am 22.12.2024.