[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.
pter [Musik]
VERSVS. HERR handle nicht mit vns nach vnsern Sünden. Vnd vergilt vns nicht nach vnser Missethat. Last vns beten. OHERR Gott himlischer Vater / du weist / das wir in so mancher vnd grosser gefahr von Menschlicher schwacheit nicht können bleiben / Verleihe vns an Leib vnd Seele krafft / das wir alles / so vns vmb vnser Sünde willen plaget / durch deine hülff vberwinden / vmb Jesu Christi deines Sons vnsers HErrn willen / Amen. Wenn aber die zeit zu kurtz fellet / oder Kinder zu teuffen verhanden / So kan entweder der
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VERSVS. HERR handle nicht mit vns nach vnsern Sünden. Vnd vergilt vns nicht nach vnser Missethat. Last vns beten. OHERR Gott himlischer Vater / du weist / das wir in so mancher vnd grosser gefahr von Menschlicher schwacheit nicht können bleiben / Verleihe vns an Leib vnd Seele krafft / das wir alles / so vns vmb vnser Sünde willen plaget / durch deine hülff vberwinden / vmb Jesu Christi deines Sons vnsers HErrn willen / Amen. Wenn aber die zeit zu kurtz fellet / oder Kinder zu teuffen verhanden / So kan entweder der <TEI> <text> <body> <div> <p> <hi rendition="#i"><pb facs="#f0053"/> pter<lb/><figure type="notatedMusic"/><lb/> nomen tuum.</hi><lb/> <figure type="notatedMusic"/><lb/> </p> </div> <div> <head>VERSVS.</head><lb/> <p>HERR handle nicht mit vns nach vnsern Sünden.</p> <p>Vnd vergilt vns nicht nach vnser Missethat.</p> </div> <div> <head>Last vns beten.</head><lb/> <p>OHERR Gott himlischer Vater / du weist / das wir in so mancher vnd grosser gefahr von Menschlicher schwacheit nicht können bleiben / Verleihe vns an Leib vnd Seele krafft / das wir alles / so vns vmb vnser Sünde willen plaget / durch deine hülff vberwinden / vmb Jesu Christi deines Sons vnsers HErrn willen / Amen.</p> <p>Wenn aber die zeit zu kurtz fellet / oder Kinder zu teuffen verhanden / So kan entweder der </p> </div> </body> </text> </TEI> [0053]
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[Abbildung]
nomen tuum.
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VERSVS.
HERR handle nicht mit vns nach vnsern Sünden.
Vnd vergilt vns nicht nach vnser Missethat.
Last vns beten.
OHERR Gott himlischer Vater / du weist / das wir in so mancher vnd grosser gefahr von Menschlicher schwacheit nicht können bleiben / Verleihe vns an Leib vnd Seele krafft / das wir alles / so vns vmb vnser Sünde willen plaget / durch deine hülff vberwinden / vmb Jesu Christi deines Sons vnsers HErrn willen / Amen.
Wenn aber die zeit zu kurtz fellet / oder Kinder zu teuffen verhanden / So kan entweder der
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/53>, abgerufen am 16.07.2024. |