[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.Folget die form der Ordination / durch D. Martinum Luther gestelt. ERstlich singet man / Veni sancte Spiritus, etc. vnd wird die Collect gelesen / darnach lieset der Superintendens diese solgende text. So schreibet S. Paulus in der ersten Epistel an Timotheon am dritten Capitel: Das ist je gewislich war / so jemand ein Bischoffs ampt begeret / der begeret ein köstlich werck. Es sol aber ein Bischoff vnstrefflich sein / eines Weibes Man / nüchtern / messig / sittig / gastfrey / lehrhafftig / nicht ein Weinseuffer / nicht beissig / nicht vnehrliche handtierung treiben / sondern gelinde / nicht haderhafftig / nicht geitzig / der seinem eigen Hause wol für stehet / der gehorsame Kinder habe / mit aller erbarkeit. So aber jemand seinem eigen hause nicht weis fürzustehen / wie wird er die Gemeine Gottes versorgen? Nicht ein Newling / auff das er sich nicht auffblase / vnd dem Lesterer ins vrteil fal- Folget die form der Ordination / durch D. Martinum Luther gestelt. ERstlich singet man / Veni sancte Spiritus, etc. vnd wird die Collect gelesen / darnach lieset der Superintendens diese solgende text. So schreibet S. Paulus in der ersten Epistel an Timotheon am dritten Capitel: Das ist je gewislich war / so jemand ein Bischoffs ampt begeret / der begeret ein köstlich werck. Es sol aber ein Bischoff vnstrefflich sein / eines Weibes Man / nüchtern / messig / sittig / gastfrey / lehrhafftig / nicht ein Weinseuffer / nicht beissig / nicht vnehrliche handtierung treiben / sondern gelinde / nicht haderhafftig / nicht geitzig / der seinem eigen Hause wol für stehet / der gehorsame Kinder habe / mit aller erbarkeit. So aber jemand seinem eigen hause nicht weis fürzustehen / wie wird er die Gemeine Gottes versorgen? Nicht ein Newling / auff das er sich nicht auffblase / vnd dem Lesterer ins vrteil fal- <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0019"/> </div> <div> <head>Folget die form der Ordination / durch D. Martinum Luther gestelt.</head><lb/> <p>ERstlich singet man / Veni sancte Spiritus, etc. vnd wird die Collect gelesen / darnach lieset der Superintendens diese solgende text.</p> <p>So schreibet S. Paulus in der ersten Epistel an Timotheon am dritten Capitel:</p> <p>Das ist je gewislich war / so jemand ein Bischoffs ampt begeret / der begeret ein köstlich werck. Es sol aber ein Bischoff vnstrefflich sein / eines Weibes Man / nüchtern / messig / sittig / gastfrey / lehrhafftig / nicht ein Weinseuffer / nicht beissig / nicht vnehrliche handtierung treiben / sondern gelinde / nicht haderhafftig / nicht geitzig / der seinem eigen Hause wol für stehet / der gehorsame Kinder habe / mit aller erbarkeit. So aber jemand seinem eigen hause nicht weis fürzustehen / wie wird er die Gemeine Gottes versorgen? Nicht ein Newling / auff das er sich nicht auffblase / vnd dem Lesterer ins vrteil fal- </p> </div> </body> </text> </TEI> [0019]
Folget die form der Ordination / durch D. Martinum Luther gestelt.
ERstlich singet man / Veni sancte Spiritus, etc. vnd wird die Collect gelesen / darnach lieset der Superintendens diese solgende text.
So schreibet S. Paulus in der ersten Epistel an Timotheon am dritten Capitel:
Das ist je gewislich war / so jemand ein Bischoffs ampt begeret / der begeret ein köstlich werck. Es sol aber ein Bischoff vnstrefflich sein / eines Weibes Man / nüchtern / messig / sittig / gastfrey / lehrhafftig / nicht ein Weinseuffer / nicht beissig / nicht vnehrliche handtierung treiben / sondern gelinde / nicht haderhafftig / nicht geitzig / der seinem eigen Hause wol für stehet / der gehorsame Kinder habe / mit aller erbarkeit. So aber jemand seinem eigen hause nicht weis fürzustehen / wie wird er die Gemeine Gottes versorgen? Nicht ein Newling / auff das er sich nicht auffblase / vnd dem Lesterer ins vrteil fal-
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/19>, abgerufen am 16.07.2024. |