[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.ben Sons Ihesu Christi / vnd der Kirchen seiner Braut / darinn bezeichnet / Wir bitten deine grundlose güte / du wollest solch dein geschöpff / ordnung vnd segen / nicht lassen vmbsonst sein / noch verderben / sondern gnediglich in vns bewaren / durch Ihesum Christum vnsern HErrn / Amen. ADDATVR. Gott gebe euch seinen Segen / Amen. So viel aber die hochzeitliche freude nach dem Kirchgang belanget / So sol sich in Stedten vnd Dorffern / vnser publicirten Policey ordnung in allewege gemess verhalten werden. ben Sons Ihesu Christi / vnd der Kirchen seiner Braut / darinn bezeichnet / Wir bitten deine grundlose güte / du wollest solch dein geschöpff / ordnung vnd segen / nicht lassen vmbsonst sein / noch verderben / sondern gnediglich in vns bewaren / durch Ihesum Christum vnsern HErrn / Amen. ADDATVR. Gott gebe euch seinen Segen / Amen. So viel aber die hochzeitliche freude nach dem Kirchgang belanget / So sol sich in Stedten vnd Dorffern / vnser publicirten Policey ordnung in allewege gemess verhalten werden. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0151"/> ben Sons Ihesu Christi / vnd der Kirchen seiner Braut / darinn bezeichnet / Wir bitten deine grundlose güte / du wollest solch dein geschöpff / ordnung vnd segen / nicht lassen vmbsonst sein / noch verderben / sondern gnediglich in vns bewaren / durch Ihesum Christum vnsern HErrn / Amen.</p> </div> <div> <head>ADDATVR. Gott gebe euch seinen Segen / Amen.</head><lb/> <p>So viel aber die hochzeitliche freude nach dem Kirchgang belanget / So sol sich in Stedten vnd Dorffern / vnser publicirten Policey ordnung in allewege gemess verhalten werden.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0151]
ben Sons Ihesu Christi / vnd der Kirchen seiner Braut / darinn bezeichnet / Wir bitten deine grundlose güte / du wollest solch dein geschöpff / ordnung vnd segen / nicht lassen vmbsonst sein / noch verderben / sondern gnediglich in vns bewaren / durch Ihesum Christum vnsern HErrn / Amen.
ADDATVR. Gott gebe euch seinen Segen / Amen.
So viel aber die hochzeitliche freude nach dem Kirchgang belanget / So sol sich in Stedten vnd Dorffern / vnser publicirten Policey ordnung in allewege gemess verhalten werden.
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/151>, abgerufen am 16.07.2024. |