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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.

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Von der Nottauffe.

DEmnach an den Hebammen gros vnd viel gelegen / vnd offtermals in Stedten vnd Dörffern / bey der Nottauffe / auch durch der Hebammen vnd Frawen vnuerstand / viel missbrauchs gespürt wird / So wollen wir erstlich / das von allen Ampten jedes orts / sampt dem Pastor vnd den Kirchschworen / mit raht verstendiger Frawen / allenthalben Hebammen verordnet werden sollen / so Gottfürchtig / fleissig / trew / tüchtig sein / vnd bey jederman ein gut gerüchte haben / Denn Vntüchtige / Gottlose vnd verachte Personen / in solcher zeit vnd fall / viel vnglücks stifften / vnd Frawens Personen grossen schaden thun können. Es sollen auch solche verordente Hebammen sich verpflichten / in der not bey den Frawen / keine Abgötterey zu gebrauchen / wie offtermals gespüret / Sondern allenthalben alleine bey Gott / durchs Christliche Gebet / hülff zu suchen / vnd verordente Christliche mittel zu gebrauchen / Desgleichen auch verpflichtet sein /

Von der Nottauffe.

DEmnach an den Hebammen gros vnd viel gelegen / vnd offtermals in Stedten vnd Dörffern / bey der Nottauffe / auch durch der Hebammen vnd Frawen vnuerstand / viel missbrauchs gespürt wird / So wollen wir erstlich / das von allen Ampten jedes orts / sampt dem Pastor vnd den Kirchschworen / mit raht verstendiger Frawen / allenthalben Hebammen verordnet werden sollen / so Gottfürchtig / fleissig / trew / tüchtig sein / vnd bey jederman ein gut gerüchte haben / Denn Vntüchtige / Gottlose vnd verachte Personen / in solcher zeit vnd fall / viel vnglücks stifften / vnd Frawens Personen grossen schaden thun können. Es sollen auch solche verordente Hebammen sich verpflichten / in der not bey den Frawen / keine Abgötterey zu gebrauchen / wie offtermals gespüret / Sondern allenthalben alleine bey Gott / durchs Christliche Gebet / hülff zu suchen / vnd verordente Christliche mittel zu gebrauchen / Desgleichen auch verpflichtet sein /

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[0111] Von der Nottauffe. DEmnach an den Hebammen gros vnd viel gelegen / vnd offtermals in Stedten vnd Dörffern / bey der Nottauffe / auch durch der Hebammen vnd Frawen vnuerstand / viel missbrauchs gespürt wird / So wollen wir erstlich / das von allen Ampten jedes orts / sampt dem Pastor vnd den Kirchschworen / mit raht verstendiger Frawen / allenthalben Hebammen verordnet werden sollen / so Gottfürchtig / fleissig / trew / tüchtig sein / vnd bey jederman ein gut gerüchte haben / Denn Vntüchtige / Gottlose vnd verachte Personen / in solcher zeit vnd fall / viel vnglücks stifften / vnd Frawens Personen grossen schaden thun können. Es sollen auch solche verordente Hebammen sich verpflichten / in der not bey den Frawen / keine Abgötterey zu gebrauchen / wie offtermals gespüret / Sondern allenthalben alleine bey Gott / durchs Christliche Gebet / hülff zu suchen / vnd verordente Christliche mittel zu gebrauchen / Desgleichen auch verpflichtet sein /

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/111>, abgerufen am 22.12.2024.