Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.

Bild:
<< vorherige Seite
Kirchenordnung auff den Dörffern.

ALle Sonabendt nach Mittage vmb zwey vhren / vnd alle heilige Abend / wenn des andern tags die versamlung des Volcks geschicht / sol auff den Dörffern / der Custos zur Vesper leuten / vnd sol der Pfarherr als bald / darnach in die Kirchen komen / vnd mit seinem Custode einen Psalm deudsch vnd fein verstendlich singen / darauff den Hymnum, O lux beata &c. oder Cbriste qui lux es & dies &c. deudsch / oder gute Christliche gesenge / nach gelegenheit der zeit / der Feste vnd Sontage / vnd denn das Magnificat deudsch / vnd die Collecta / Item / Benedicamus Domino &c.

Nach der Vesper sol der Pfarherr die Leute so beichten wollen / hören vnd absoluieren / die des andern tags zur Communion gehen wollen / vnd sol der Pastor die jenigen / so communiciren wollen / vermanen / das sie den Sonabent

Kirchenordnung auff den Dörffern.

ALle Sonabendt nach Mittage vmb zwey vhren / vnd alle heilige Abend / wenn des andern tags die versamlung des Volcks geschicht / sol auff den Dörffern / der Custos zur Vesper leuten / vnd sol der Pfarherr als bald / darnach in die Kirchen komen / vnd mit seinem Custode einen Psalm deudsch vnd fein verstendlich singen / darauff den Hymnum, O lux beata &c. oder Cbriste qui lux es & dies &c. deudsch / oder gute Christliche gesenge / nach gelegenheit der zeit / der Feste vnd Sontage / vnd denn das Magnificat deudsch / vnd die Collecta / Item / Benedicamus Domino &c.

Nach der Vesper sol der Pfarherr die Leute so beichten wollen / hören vnd absoluieren / die des andern tags zur Communion gehen wollen / vnd sol der Pastor die jenigen / so communiciren wollen / vermanen / das sie den Sonabent

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0086"/>
      </div>
      <div>
        <head>Kirchenordnung auff den Dörffern.</head><lb/>
        <p>ALle Sonabendt nach Mittage vmb zwey vhren / vnd alle heilige Abend / wenn des                      andern tags die versamlung des Volcks geschicht / sol auff den Dörffern / der                      Custos zur Vesper leuten / vnd sol der Pfarherr als bald / darnach in die                      Kirchen komen / vnd mit seinem Custode einen Psalm deudsch vnd fein verstendlich                      singen / darauff den <hi rendition="#i">Hymnum, O lux beata &amp;c.</hi> oder <hi rendition="#i">Cbriste qui lux es &amp; dies &amp;c.</hi> deudsch / oder                      gute Christliche gesenge / nach gelegenheit der zeit / der Feste vnd Sontage /                      vnd denn das Magnificat deudsch / vnd die Collecta / Item / <hi rendition="#i">Benedicamus Domino &amp;c.</hi></p>
        <p>Nach der Vesper sol der Pfarherr die Leute so beichten wollen / hören vnd                      absoluieren / die des andern tags zur Communion gehen wollen / vnd sol der                      Pastor die jenigen / so communiciren wollen / vermanen / das sie den Sonabent
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0086] Kirchenordnung auff den Dörffern. ALle Sonabendt nach Mittage vmb zwey vhren / vnd alle heilige Abend / wenn des andern tags die versamlung des Volcks geschicht / sol auff den Dörffern / der Custos zur Vesper leuten / vnd sol der Pfarherr als bald / darnach in die Kirchen komen / vnd mit seinem Custode einen Psalm deudsch vnd fein verstendlich singen / darauff den Hymnum, O lux beata &c. oder Cbriste qui lux es & dies &c. deudsch / oder gute Christliche gesenge / nach gelegenheit der zeit / der Feste vnd Sontage / vnd denn das Magnificat deudsch / vnd die Collecta / Item / Benedicamus Domino &c. Nach der Vesper sol der Pfarherr die Leute so beichten wollen / hören vnd absoluieren / die des andern tags zur Communion gehen wollen / vnd sol der Pastor die jenigen / so communiciren wollen / vermanen / das sie den Sonabent

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/86
Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/86>, abgerufen am 22.12.2024.