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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.

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Es sollen auch in Stedten vnd Dörffern / alle Sontag / vor der frue vnd nach mittags predigt / die wörter des gantzen Catechismi den Leuten deutlich vorgesagt werden / Auch eine kurtze form einer beicht / damit der gemeine Man / lerne seine Sünde Gott dem allmechtigen beichten / vnd sich in der Beicht rechtschaffen / zu schicken.

Von den besondern Festen oder Feiertagen / so man im Jar halten sol.

Vber die gemeinen Sontag / sollen gehalten werden / die hohen Heubt Fest des HErrn Christi / als da sind.

Der tag Natiuitatis Christi / oder der geburt Christi / sampt den andern vnd dritten folgenden.

Der tag Circumcisionis / oder der Beschneidung Christi.

Der tag Epiphaniae / das ist / der erscheinung / oder der offenbarung Christi / den man nennet / der heiligen drey Könige tag.

Es sollen auch in Stedten vnd Dörffern / alle Sontag / vor der frue vnd nach mittags predigt / die wörter des gantzen Catechismi den Leuten deutlich vorgesagt werden / Auch eine kurtze form einer beicht / damit der gemeine Man / lerne seine Sünde Gott dem allmechtigen beichten / vnd sich in der Beicht rechtschaffen / zu schicken.

Von den besondern Festen oder Feiertagen / so man im Jar halten sol.

Vber die gemeinen Sontag / sollen gehalten werden / die hohen Heubt Fest des HErrn Christi / als da sind.

Der tag Natiuitatis Christi / oder der geburt Christi / sampt den andern vnd dritten folgenden.

Der tag Circumcisionis / oder der Beschneidung Christi.

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[0080] Es sollen auch in Stedten vnd Dörffern / alle Sontag / vor der frue vnd nach mittags predigt / die wörter des gantzen Catechismi den Leuten deutlich vorgesagt werden / Auch eine kurtze form einer beicht / damit der gemeine Man / lerne seine Sünde Gott dem allmechtigen beichten / vnd sich in der Beicht rechtschaffen / zu schicken. Von den besondern Festen oder Feiertagen / so man im Jar halten sol. Vber die gemeinen Sontag / sollen gehalten werden / die hohen Heubt Fest des HErrn Christi / als da sind. Der tag Natiuitatis Christi / oder der geburt Christi / sampt den andern vnd dritten folgenden. Der tag Circumcisionis / oder der Beschneidung Christi. Der tag Epiphaniae / das ist / der erscheinung / oder der offenbarung Christi / den man nennet / der heiligen drey Könige tag.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/80>, abgerufen am 21.11.2024.