[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.
pter VERSVS. HERR handle nicht mit vns nach vnsern Sünden. Vnd vergilt vns nicht nach vnser Missethat. Last vns beten. OHERR Gott himlischer Vater / du weist / das wir in so mancher vnd grosser gefahr von Menschlicher schwacheit nicht können bleiben / Verleihe vns an Leib vnd Seele krafft / das wir alles / so vns vmb vnser Sünde willen plaget / durch deine hülff vberwinden / vmb Ihesu Christi deines Sons vnsers HErrn willen / Amen. Wenn aber die zeit zu kurtz fellet / oder Kinder zu teuffen verhanden / So kan entweder der
pter VERSVS. HERR handle nicht mit vns nach vnsern Sünden. Vnd vergilt vns nicht nach vnser Missethat. Last vns beten. OHERR Gott himlischer Vater / du weist / das wir in so mancher vnd grosser gefahr von Menschlicher schwacheit nicht können bleiben / Verleihe vns an Leib vnd Seele krafft / das wir alles / so vns vmb vnser Sünde willen plaget / durch deine hülff vberwinden / vmb Ihesu Christi deines Sons vnsers HErrn willen / Amen. Wenn aber die zeit zu kurtz fellet / oder Kinder zu teuffen verhanden / So kan entweder der <TEI> <text> <body> <div> <p><hi rendition="#i"><pb facs="#f0048"/> pter<lb/><figure type="notatedMusic"/><lb/> no men tu<lb/><figure type="notatedMusic"/><lb/> um</hi>.</p> </div> <div> <head><hi rendition="#i">VERSVS</hi>.</head><lb/> <p>HERR handle nicht mit vns nach vnsern Sünden.</p> <p>Vnd vergilt vns nicht nach vnser Missethat.</p> </div> <div> <head>Last vns beten.</head><lb/> <p>OHERR Gott himlischer Vater / du weist / das wir in so mancher vnd grosser gefahr von Menschlicher schwacheit nicht können bleiben / Verleihe vns an Leib vnd Seele krafft / das wir alles / so vns vmb vnser Sünde willen plaget / durch deine hülff vberwinden / vmb Ihesu Christi deines Sons vnsers HErrn willen / Amen.</p> <p>Wenn aber die zeit zu kurtz fellet / oder Kinder zu teuffen verhanden / So kan entweder der </p> </div> </body> </text> </TEI> [0048]
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VERSVS.
HERR handle nicht mit vns nach vnsern Sünden.
Vnd vergilt vns nicht nach vnser Missethat.
Last vns beten.
OHERR Gott himlischer Vater / du weist / das wir in so mancher vnd grosser gefahr von Menschlicher schwacheit nicht können bleiben / Verleihe vns an Leib vnd Seele krafft / das wir alles / so vns vmb vnser Sünde willen plaget / durch deine hülff vberwinden / vmb Ihesu Christi deines Sons vnsers HErrn willen / Amen.
Wenn aber die zeit zu kurtz fellet / oder Kinder zu teuffen verhanden / So kan entweder der
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/48>, abgerufen am 22.02.2025. |