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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.

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Von der Nottauffe.

DEmnach an den Hebammen gros vnd viel gelegen / vnd offtermals in Stedten vnd Dörffern / bey der Not Tauffe / auch durch der Hebammen vnd Frawen vnuerstandt / viel misbrauchs gespürt wird / So wollen wir erstlich / das von allen Ampten jedes orts / sampt dem Pastor vnd den Kirchschworen / mit radt verstendiger Frawen / allenthalben Hebammen verordnet werden sollen / so Gottfürchtig / fleissig / trew / düchtig sein / vnd bey jederman ein gut gerücht haben / Denn Vntüchtige / Gottlose vnd verachte Personen / in solcher zeit vnnd fall / viel vnglücks stifften / vnd Frawes Personen grossen schaden thun können. Es sollen auch solche verordente Hebammen sich verpflichten / in der not bey den Frawen / keine Abgötterey zu gebrauchen / wie offtermals gespüret / Sondern allenthalben alleine bey Gott / durchs Christliche Gebet / hülff zu suchen / vnd verordente Christliche mittel zu gebrauchen / Desgleichen auch verpflichtet sein /

Von der Nottauffe.

DEmnach an den Hebammen gros vnd viel gelegen / vnd offtermals in Stedten vnd Dörffern / bey der Not Tauffe / auch durch der Hebammen vnd Frawen vnuerstandt / viel misbrauchs gespürt wird / So wollen wir erstlich / das von allen Ampten jedes orts / sampt dem Pastor vnd den Kirchschworen / mit radt verstendiger Frawen / allenthalben Hebammen verordnet werden sollen / so Gottfürchtig / fleissig / trew / düchtig sein / vnd bey jederman ein gut gerücht haben / Denn Vntüchtige / Gottlose vnd verachte Personen / in solcher zeit vnnd fall / viel vnglücks stifften / vnd Frawes Personen grossen schaden thun können. Es sollen auch solche verordente Hebammen sich verpflichten / in der not bey den Frawen / keine Abgötterey zu gebrauchen / wie offtermals gespüret / Sondern allenthalben alleine bey Gott / durchs Christliche Gebet / hülff zu suchen / vnd verordente Christliche mittel zu gebrauchen / Desgleichen auch verpflichtet sein /

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[0108] Von der Nottauffe. DEmnach an den Hebammen gros vnd viel gelegen / vnd offtermals in Stedten vnd Dörffern / bey der Not Tauffe / auch durch der Hebammen vnd Frawen vnuerstandt / viel misbrauchs gespürt wird / So wollen wir erstlich / das von allen Ampten jedes orts / sampt dem Pastor vnd den Kirchschworen / mit radt verstendiger Frawen / allenthalben Hebammen verordnet werden sollen / so Gottfürchtig / fleissig / trew / düchtig sein / vnd bey jederman ein gut gerücht haben / Denn Vntüchtige / Gottlose vnd verachte Personen / in solcher zeit vnnd fall / viel vnglücks stifften / vnd Frawes Personen grossen schaden thun können. Es sollen auch solche verordente Hebammen sich verpflichten / in der not bey den Frawen / keine Abgötterey zu gebrauchen / wie offtermals gespüret / Sondern allenthalben alleine bey Gott / durchs Christliche Gebet / hülff zu suchen / vnd verordente Christliche mittel zu gebrauchen / Desgleichen auch verpflichtet sein /

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/108>, abgerufen am 21.11.2024.