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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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durch die Wiedersacher in jhrem Irrthumb gestercket / die schwache Christen in jhrem Gewissen betrübet / vnd in jhrem Glauben verwirret werden / als geschehe dadurch wiederumb ein Zutrit zum Bapsthumb / vnd eine vergleichung mit denselbigen / Galat. 2. vnd 5. 2. Corinth. 6. Wie man aber den schwachen im Glauben in solchen Mitteldingen willfahren könne vnd möge / handelt Paulus Rom. 14. vnd 1. Cor. 9. Mann mus aber mit fleis darauff acht geben / daß nicht vnter dem Namen vnd schein der Mitteldinge etwas mit eingeschoben werde / das im grunde wieder Gottes Wort sey / oder solches mit sich bringe / oder sonst einen bösen schein habe. 1. Thes. 5.

VIII. De peccato Mortali & Veniali.
Von Todtsünden vnd täglichen Sünden.

DEs vörigen jetzt ermelten Artickels nütze vnd nötige Lehre haben die Alten erkleret durch erweisung des vnterscheids zwischen den Todtsünden vnd täglichen Sünden / Darumb auch die Pastores sonderlich fleis anwenden sollen / solche erklerung recht zu handeln / vnd den Leuten einzubilden. Denn wenn dieser vnterscheid nicht mit höchstem Eyfer getrieben wird / kan ermelte vorige Lehre zu erbawung der Kirchen nicht wol verhandelt werden. Denn sichere Leute / wenn sie hören / daß wir alle Sünder seyn / vnd doch nichts Verdamliches sey an denen / die in Christo seyn / das verstehen sie also / daß ein jeder frey / ohne nachtheil vnd schaden seines Glaubens vnd seiner Seligkeit / wol könne vnd möge allen seinen bösen Lüsten folgen.

Dagegen aber werden auch erschrockene Gewissen leichtlich betrübet / wenn sie ohne weitere erklerung hören die drawung / Wer das thut / der hat keinen Theil am Himmelreich. Auff daß nu beyde sichern vnd erschrockenen Gewissen gerahten würde / haben die lieben Väter mit fleis vnterscheid gemacht zwischen den Todtsünden / vnd den täglichen Sünden so Venialia werden genennet.

Es ist aber nicht die meynung dieses vnterscheids / als weren etliche Sünde wieder Gottes Gesetz für sich so gering vnd leicht / darüber Gott nicht wolte noch zöndte zürnen / Darumb sie auch Venialia, vergebliche Sünden geheissen würden.

durch die Wiedersacher in jhrem Irrthumb gestercket / die schwache Christen in jhrem Gewissen betrübet / vnd in jhrem Glauben verwirret werden / als geschehe dadurch wiederumb ein Zutrit zum Bapsthumb / vnd eine vergleichung mit denselbigen / Galat. 2. vnd 5. 2. Corinth. 6. Wie man aber den schwachen im Glauben in solchen Mitteldingen willfahren könne vnd möge / handelt Paulus Rom. 14. vnd 1. Cor. 9. Mann mus aber mit fleis darauff acht geben / daß nicht vnter dem Namen vnd schein der Mitteldinge etwas mit eingeschoben werde / das im grunde wieder Gottes Wort sey / oder solches mit sich bringe / oder sonst einen bösen schein habe. 1. Thes. 5.

VIII. De peccato Mortali & Veniali.
Von Todtsünden vnd täglichen Sünden.

DEs vörigen jetzt ermelten Artickels nütze vnd nötige Lehre haben die Alten erkleret durch erweisung des vnterscheids zwischen den Todtsünden vnd täglichen Sünden / Darumb auch die Pastores sonderlich fleis anwenden sollen / solche erklerung recht zu handeln / vnd den Leuten einzubilden. Denn wenn dieser vnterscheid nicht mit höchstem Eyfer getrieben wird / kan ermelte vorige Lehre zu erbawung der Kirchen nicht wol verhandelt werden. Denn sichere Leute / wenn sie hören / daß wir alle Sünder seyn / vnd doch nichts Verdamliches sey an denen / die in Christo seyn / das verstehen sie also / daß ein jeder frey / ohne nachtheil vnd schaden seines Glaubens vnd seiner Seligkeit / wol könne vnd möge allen seinen bösen Lüsten folgen.

Dagegen aber werden auch erschrockene Gewissen leichtlich betrübet / wenn sie ohne weitere erklerung hören die drawung / Wer das thut / der hat keinen Theil am Himmelreich. Auff daß nu beyde sichern vnd erschrockenen Gewissen gerahten würde / haben die lieben Väter mit fleis vnterscheid gemacht zwischen den Todtsünden / vnd den täglichen Sünden so Venialia werden genennet.

Es ist aber nicht die meynung dieses vnterscheids / als weren etliche Sünde wieder Gottes Gesetz für sich so gering vnd leicht / darüber Gott nicht wolte noch zöndte zürnen / Darumb sie auch Venialia, vergebliche Sünden geheissen würden.

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[103/0771] durch die Wiedersacher in jhrem Irrthumb gestercket / die schwache Christen in jhrem Gewissen betrübet / vnd in jhrem Glauben verwirret werden / als geschehe dadurch wiederumb ein Zutrit zum Bapsthumb / vnd eine vergleichung mit denselbigen / Galat. 2. vnd 5. 2. Corinth. 6. Wie man aber den schwachen im Glauben in solchen Mitteldingen willfahren könne vnd möge / handelt Paulus Rom. 14. vnd 1. Cor. 9. Mann mus aber mit fleis darauff acht geben / daß nicht vnter dem Namen vnd schein der Mitteldinge etwas mit eingeschoben werde / das im grunde wieder Gottes Wort sey / oder solches mit sich bringe / oder sonst einen bösen schein habe. 1. Thes. 5. VIII. De peccato Mortali & Veniali. Von Todtsünden vnd täglichen Sünden. DEs vörigen jetzt ermelten Artickels nütze vnd nötige Lehre haben die Alten erkleret durch erweisung des vnterscheids zwischen den Todtsünden vnd täglichen Sünden / Darumb auch die Pastores sonderlich fleis anwenden sollen / solche erklerung recht zu handeln / vnd den Leuten einzubilden. Denn wenn dieser vnterscheid nicht mit höchstem Eyfer getrieben wird / kan ermelte vorige Lehre zu erbawung der Kirchen nicht wol verhandelt werden. Denn sichere Leute / wenn sie hören / daß wir alle Sünder seyn / vnd doch nichts Verdamliches sey an denen / die in Christo seyn / das verstehen sie also / daß ein jeder frey / ohne nachtheil vnd schaden seines Glaubens vnd seiner Seligkeit / wol könne vnd möge allen seinen bösen Lüsten folgen. Dagegen aber werden auch erschrockene Gewissen leichtlich betrübet / wenn sie ohne weitere erklerung hören die drawung / Wer das thut / der hat keinen Theil am Himmelreich. Auff daß nu beyde sichern vnd erschrockenen Gewissen gerahten würde / haben die lieben Väter mit fleis vnterscheid gemacht zwischen den Todtsünden / vnd den täglichen Sünden so Venialia werden genennet. Es ist aber nicht die meynung dieses vnterscheids / als weren etliche Sünde wieder Gottes Gesetz für sich so gering vnd leicht / darüber Gott nicht wolte noch zöndte zürnen / Darumb sie auch Venialia, vergebliche Sünden geheissen würden.

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 103. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/771>, abgerufen am 21.11.2024.