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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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Wie man recht lehren sol von der Busse. I.

ETliche lehren wol etwas von der Busse / sagen aber nicht gnug dauon / wie sichs gebühret / Denn sie treiben nicht mehr / denn den gemeinen Spruch / aus Magistro Sententiarum, daß Busse sey / begangene Sünde beweinen / vnd dieselbigen nicht mehr begehen: Aber daraus verstehet man nicht / Woher rechte Busse komme oder entspringe / noch worinn sie eigentlich stehe / vnd was dazu gehöre. Denn Judas Iscarioth / Matt. 26. hat seine Sünde auch ernstlich beweinet oder berewet / vnd dazu öffentlich bekant / daß er das vnschüldige Blut verrhaten hette / vnd hatte so grosse Rew vnd Leid / daß er sich so bald selbs erhengt / Hat auch solche Sünde nicht mehr gethan / vnd war doch eine vergebliche nichtige Busse.

Aber das Euangelium lehret also von der Busse / Daß es sey / Hertzliche Rew vnd Leid haben / für begangene Sünde / vnd ernstlich erschrecken für GOttes Gericht / damit das Hertz zuschlagen vnd gedemütiget werde / Vnd daneben vngezweiffelt gleuben / daß alle Sünde (wie viel vnd wie gros die auch sind) vns von Gott vergeben werden / durch Christus Verdienst / welcher vnser Sünde selbs auff sich genommen vnd getragen hat an seinem Leibe / auff dem Stamme des Creutzes.

Darumb ist dis die Ordnung in der Lehre von der Busse. Zum Ersten / So das Gesetze recht geprediget wird / erwechset in vns / durch den heiligen Geist / warhafftige Erkentniß der Sünden / Das heissen wir Rew vnd Leid. Zum Andern / wird vns gegeben / durch rechtschaffene Predigt des Euangelij / Erkentniß der Gnaden Gottes in Christo / Das heissen wir gleuben oder vertrawen auff Gottes Gnade.

Als zum Exempel / Fürs erste hörestu die Zehen Gebot / aus welchen du lernest / wie gröblich du Gottes Gesetz vbertretten habest / vnd nach gerechtem Vrtheil Gottes der Ewigen Verdamniß werth bist. Darnach hörestu weiter solche oder dergleichen Sprüch des

Wie man recht lehren sol von der Busse. I.

ETliche lehren wol etwas von der Busse / sagen aber nicht gnug dauon / wie sichs gebühret / Denn sie treiben nicht mehr / denn den gemeinen Spruch / aus Magistro Sententiarum, daß Busse sey / begangene Sünde beweinen / vnd dieselbigen nicht mehr begehen: Aber daraus verstehet man nicht / Woher rechte Busse kom̃e oder entspringe / noch woriñ sie eigentlich stehe / vnd was dazu gehöre. Denn Judas Iscarioth / Matt. 26. hat seine Sünde auch ernstlich beweinet oder berewet / vnd dazu öffentlich bekant / daß er das vnschüldige Blut verrhaten hette / vnd hatte so grosse Rew vnd Leid / daß er sich so bald selbs erhengt / Hat auch solche Sünde nicht mehr gethan / vnd war doch eine vergebliche nichtige Busse.

Aber das Euangelium lehret also von der Busse / Daß es sey / Hertzliche Rew vnd Leid haben / für begangene Sünde / vnd ernstlich erschrecken für GOttes Gericht / damit das Hertz zuschlagen vnd gedemütiget werde / Vnd daneben vngezweiffelt gleuben / daß alle Sünde (wie viel vnd wie gros die auch sind) vns von Gott vergeben werden / durch Christus Verdienst / welcher vnser Sünde selbs auff sich genom̃en vnd getragen hat an seinem Leibe / auff dem Stamme des Creutzes.

Darumb ist dis die Ordnung in der Lehre von der Busse. Zum Ersten / So das Gesetze recht geprediget wird / erwechset in vns / durch den heiligen Geist / warhafftige Erkentniß der Sünden / Das heissen wir Rew vnd Leid. Zum Andern / wird vns gegeben / durch rechtschaffene Predigt des Euangelij / Erkentniß der Gnaden Gottes in Christo / Das heissen wir gleuben oder vertrawen auff Gottes Gnade.

Als zum Exempel / Fürs erste hörestu die Zehen Gebot / aus welchen du lernest / wie gröblich du Gottes Gesetz vbertretten habest / vnd nach gerechtem Vrtheil Gottes der Ewigen Verdamniß werth bist. Darnach hörestu weiter solche oder dergleichen Sprüch des

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[10/0678] Wie man recht lehren sol von der Busse. I. ETliche lehren wol etwas von der Busse / sagen aber nicht gnug dauon / wie sichs gebühret / Denn sie treiben nicht mehr / denn den gemeinen Spruch / aus Magistro Sententiarum, daß Busse sey / begangene Sünde beweinen / vnd dieselbigen nicht mehr begehen: Aber daraus verstehet man nicht / Woher rechte Busse kom̃e oder entspringe / noch woriñ sie eigentlich stehe / vnd was dazu gehöre. Denn Judas Iscarioth / Matt. 26. hat seine Sünde auch ernstlich beweinet oder berewet / vnd dazu öffentlich bekant / daß er das vnschüldige Blut verrhaten hette / vnd hatte so grosse Rew vnd Leid / daß er sich so bald selbs erhengt / Hat auch solche Sünde nicht mehr gethan / vnd war doch eine vergebliche nichtige Busse. Aber das Euangelium lehret also von der Busse / Daß es sey / Hertzliche Rew vnd Leid haben / für begangene Sünde / vnd ernstlich erschrecken für GOttes Gericht / damit das Hertz zuschlagen vnd gedemütiget werde / Vnd daneben vngezweiffelt gleuben / daß alle Sünde (wie viel vnd wie gros die auch sind) vns von Gott vergeben werden / durch Christus Verdienst / welcher vnser Sünde selbs auff sich genom̃en vnd getragen hat an seinem Leibe / auff dem Stamme des Creutzes. Darumb ist dis die Ordnung in der Lehre von der Busse. Zum Ersten / So das Gesetze recht geprediget wird / erwechset in vns / durch den heiligen Geist / warhafftige Erkentniß der Sünden / Das heissen wir Rew vnd Leid. Zum Andern / wird vns gegeben / durch rechtschaffene Predigt des Euangelij / Erkentniß der Gnaden Gottes in Christo / Das heissen wir gleuben oder vertrawen auff Gottes Gnade. Als zum Exempel / Fürs erste hörestu die Zehen Gebot / aus welchen du lernest / wie gröblich du Gottes Gesetz vbertretten habest / vnd nach gerechtem Vrtheil Gottes der Ewigen Verdamniß werth bist. Darnach hörestu weiter solche oder dergleichen Sprüch des

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 10. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/678>, abgerufen am 21.11.2024.