[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.Euangelij. Et paulo post: Haec sunt duo praecipua opera DEI in hominibus, perterrefacere, & iustificare ac viuificare perterrefactos. In haec duo opera distributa est vniuersa scriptura. Altera pars est Lex, quae ostendit, arguit & condemnat peccata, Altera pars est Euangelium, hoc est, promißio gratiae in Christo donatae. Item in loco de Iustificatione: Euangelium proprie est promißio remißionis peccatorum, & iustificationis propter Christum. Das Gesetz ist ein Wort / das die Sünde strafft vnd verdammet. Item / das Wort / das alleine die Sünde strafft / ist eine Lehre des Gesetzes / vnd nicht des Euangelij. Vnnd bald hernach / Diß sind die fürnemste Werck GOttes in den Menschen / erschrecken / vnd die erschrockenen wiederumb lebendig machen vnd rechtfertigen. In diese beyde Wercke wird die gantze Schrifft außgetheilet / Ein Theil ist das Gesetz / welchs anzeiget / straffet / vnd verdampt die Sünde. Das ander Theil ist das Euangelion / das ist / die Verheissung der Gnaden in CHristo vns geschencket. Item / das Euangelion ist eigentlich die Verheissung der Vergebung der Sünd / vnd der Rechtfertigung vmb Christus willen. Wenn diß Stück also vnterscheidentlich erklehret wird / so können allerley certamina verhütet werden / vnd wird die Lehre rein behalten. Ne fiat confusio legis & Euangelij. Von der Sünde. IN diesem Artickel ist in des Bapsts Lehre auch gar grosser mangel / Denn da keine Sünde sind / da hat er grewliche Sünde aus gemacht / Nemlich / vber Menschen Satzungen in der Kirchen / von solchen dingen / die GOTT weder geboten noch verboten hat / (Der Obrigkeit Satzung aber / die nicht wieder GOttes Befehl sind / gehören in das Vierde Gebot Gottes.) Aber von der Sünde / so noch im Fleisch auch der Heiligen in diesem Leben wonet / Roman. 7. hat man im Bapsthumb gar wenig gelehret / Ja man wils für keine Sünde halten / Derhalben muß in diesem Stück das Volck fleissig berichtet werden / daß für GOTT das allein Sünde sey / was wieder seine Gesetze oder Gebot ist / 1. Johan. 3. Vnd daß vns sonst in andern dingen / so wieder Gottes Gebot nicht sind / keiner Euangelij. Et paulò pòst: Haec sunt duo praecipua opera DEI in hominibus, perterrefacere, & iustificare ac viuificare perterrefactos. In haec duo opera distributa est vniuersa scriptura. Altera pars est Lex, quae ostendit, arguit & condemnat peccata, Altera pars est Euangelium, hoc est, promißio gratiae in Christo donatae. Item in loco de Iustificatione: Euangelium propriè est promißio remißionis peccatorum, & iustificationis propter Christum. Das Gesetz ist ein Wort / das die Sünde strafft vnd verdammet. Item / das Wort / das alleine die Sünde strafft / ist eine Lehre des Gesetzes / vnd nicht des Euangelij. Vnnd bald hernach / Diß sind die fürnemste Werck GOttes in den Menschen / erschrecken / vnd die erschrockenen wiederumb lebendig machen vnd rechtfertigen. In diese beyde Wercke wird die gantze Schrifft außgetheilet / Ein Theil ist das Gesetz / welchs anzeiget / straffet / vnd verdampt die Sünde. Das ander Theil ist das Euangelion / das ist / die Verheissung der Gnaden in CHristo vns geschencket. Item / das Euangelion ist eigentlich die Verheissung der Vergebung der Sünd / vnd der Rechtfertigung vmb Christus willen. Wenn diß Stück also vnterscheidentlich erklehret wird / so können allerley certamina verhütet werden / vnd wird die Lehre rein behalten. Ne fiat confusio legis & Euangelij. Von der Sünde. IN diesem Artickel ist in des Bapsts Lehre auch gar grosser mangel / Denn da keine Sünde sind / da hat er grewliche Sünde aus gemacht / Nemlich / vber Menschen Satzungen in der Kirchen / von solchen dingen / die GOTT weder geboten noch verboten hat / (Der Obrigkeit Satzung aber / die nicht wieder GOttes Befehl sind / gehören in das Vierde Gebot Gottes.) Aber von der Sünde / so noch im Fleisch auch der Heiligen in diesem Leben wonet / Roman. 7. hat man im Bapsthumb gar wenig gelehret / Ja man wils für keine Sünde halten / Derhalben muß in diesem Stück das Volck fleissig berichtet werden / daß für GOTT das allein Sünde sey / was wieder seine Gesetze oder Gebot ist / 1. Johan. 3. 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Euangelij. Et paulò pòst: Haec sunt duo praecipua opera DEI in hominibus, perterrefacere, & iustificare ac viuificare perterrefactos. In haec duo opera distributa est vniuersa scriptura. Altera pars est Lex, quae ostendit, arguit & condemnat peccata, Altera pars est Euangelium, hoc est, promißio gratiae in Christo donatae. Item in loco de Iustificatione: Euangelium propriè est promißio remißionis peccatorum, & iustificationis propter Christum.
Das Gesetz ist ein Wort / das die Sünde strafft vnd verdammet. Item / das Wort / das alleine die Sünde strafft / ist eine Lehre des Gesetzes / vnd nicht des Euangelij. Vnnd bald hernach / Diß sind die fürnemste Werck GOttes in den Menschen / erschrecken / vnd die erschrockenen wiederumb lebendig machen vnd rechtfertigen. In diese beyde Wercke wird die gantze Schrifft außgetheilet / Ein Theil ist das Gesetz / welchs anzeiget / straffet / vnd verdampt die Sünde. Das ander Theil ist das Euangelion / das ist / die Verheissung der Gnaden in CHristo vns geschencket. Item / das Euangelion ist eigentlich die Verheissung der Vergebung der Sünd / vnd der Rechtfertigung vmb Christus willen.
Wenn diß Stück also vnterscheidentlich erklehret wird / so können allerley certamina verhütet werden / vnd wird die Lehre rein behalten. Ne fiat confusio legis & Euangelij.
Von der Sünde.
IN diesem Artickel ist in des Bapsts Lehre auch gar grosser mangel / Denn da keine Sünde sind / da hat er grewliche Sünde aus gemacht / Nemlich / vber Menschen Satzungen in der Kirchen / von solchen dingen / die GOTT weder geboten noch verboten hat / (Der Obrigkeit Satzung aber / die nicht wieder GOttes Befehl sind / gehören in das Vierde Gebot Gottes.) Aber von der Sünde / so noch im Fleisch auch der Heiligen in diesem Leben wonet / Roman. 7. hat man im Bapsthumb gar wenig gelehret / Ja man wils für keine Sünde halten / Derhalben muß in diesem Stück das Volck fleissig berichtet werden / daß für GOTT das allein Sünde sey / was wieder seine Gesetze oder Gebot ist / 1. Johan. 3. Vnd daß vns sonst in andern dingen / so wieder Gottes Gebot nicht sind / keiner
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 11. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/47>, abgerufen am 03.03.2025. |