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[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.

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Wo Glaube / vnd was der Glaube sey.

VNser HErr Christus hat sein Euangelium gefasset in eine richtige vnd kurtze Summa / Nemlich / Daß man lehren sol / Buß vnd Vergebung der Sünd in seinem Nahmen. Die Predigt von der Buß / strafft die Sünd. Wer nu für Gottes Zorn erschrickt / von wegen seiner Sünde / dem prediget das Euangelium auch Vergebung der Sünden / vmb Christus willen / aus Gnaden / ohn vnser verdienst. Solche Vergebung wird allein durch den Glauben erlanget / so wir gleuben / daß Gott vns vmb Christus willen vnsere Sünde vergeben / vnd gnedig seyn wölle.

Also lehren nun die vnsern / Daß wir durch den Glauben an Christum Vergebung der Sünde erlangen / Nicht durch vnsere vorgehende oder folgende Werck verdienen / Sondern allein empfahen Vergebung / aus Barmhertzigkeit / vmb Christus willen / vnd daß wir alle zeit / wenn wir schon gute Werck haben / gleuben sollen / daß wir vmb Christus willen / für Gott gerecht geschetzt werden / nicht aus verdienst vnserer Werck / denn wir können doch Gottes Gesetz selbs nicht gnug thun.

Dieses ist ein reicher / gewisser Trost / allen blöden vnd erschrocken Gewissen / vnd ist klar in der heiligen Schrifft gegründet vnd außgedruckt / ja es ist der fürnemest Artickel des Euangelij. Denn Paulus spricht also / Ephes. 2. Aus Gnaden seyd jhr selig worden / durch den Glauben / vnd dasselbig nicht aus euch / Sondern es ist Gottes Gabe / nicht aus Wercken / damit sich niemand rhüme. Vnd Roman. 4. Darumb müsse Gerechtigkeit durch den Glauben / vnd aus Gnaden kommen / daß die Verheissung fest bleibe / das ist / So wir vmb vnser Werck willen / Vergebung der Sünden empfahen solten / weren wir allezeit vngewiß / ob wir Vergebung erlanget hetten. Denn wir befinden allezeit Gebrechen an vnsern Wercken / darumb wir müsten zweiffeln / ob wir gnug gethan hetten / Also würde die Verheissung fallen / vnd vnnütz werden / so sie auff vnser Wercke gebawet were / vnd nimmermehr künd das Gewissen zu frieden / vnd zu

Wo Glaube / vnd was der Glaube sey.

VNser HErr Christus hat sein Euangelium gefasset in eine richtige vnd kurtze Summa / Nemlich / Daß man lehren sol / Buß vnd Vergebung der Sünd in seinem Nahmen. Die Predigt von der Buß / strafft die Sünd. Wer nu für Gottes Zorn erschrickt / von wegen seiner Sünde / dem prediget das Euangelium auch Vergebung der Sünden / vmb Christus willen / aus Gnaden / ohn vnser verdienst. Solche Vergebung wird allein durch den Glauben erlanget / so wir gleuben / daß Gott vns vmb Christus willen vnsere Sünde vergeben / vnd gnedig seyn wölle.

Also lehren nun die vnsern / Daß wir durch den Glauben an Christum Vergebung der Sünde erlangen / Nicht durch vnsere vorgehende oder folgende Werck verdienen / Sondern allein empfahen Vergebung / aus Barmhertzigkeit / vmb Christus willen / vnd daß wir alle zeit / wenn wir schon gute Werck haben / gleuben sollen / daß wir vmb Christus willen / für Gott gerecht geschetzt werden / nicht aus verdienst vnserer Werck / denn wir können doch Gottes Gesetz selbs nicht gnug thun.

Dieses ist ein reicher / gewisser Trost / allen blöden vnd erschrocken Gewissen / vnd ist klar in der heiligen Schrifft gegründet vnd außgedruckt / ja es ist der fürnemest Artickel des Euangelij. Denn Paulus spricht also / Ephes. 2. Aus Gnaden seyd jhr selig worden / durch den Glauben / vnd dasselbig nicht aus euch / Sondern es ist Gottes Gabe / nicht aus Wercken / damit sich niemand rhüme. Vnd Roman. 4. Darumb müsse Gerechtigkeit durch den Glauben / vnd aus Gnaden kommen / daß die Verheissung fest bleibe / das ist / So wir vmb vnser Werck willen / Vergebung der Sünden empfahen solten / weren wir allezeit vngewiß / ob wir Vergebung erlanget hetten. Denn wir befinden allezeit Gebrechen an vnsern Wercken / darumb wir müsten zweiffeln / ob wir gnug gethan hetten / Also würde die Verheissung fallen / vnd vnnütz werden / so sie auff vnser Wercke gebawet were / vnd nimmermehr künd das Gewissen zu frieden / vnd zu

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[151/0327] Wo Glaube / vnd was der Glaube sey. VNser HErr Christus hat sein Euangelium gefasset in eine richtige vnd kurtze Summa / Nemlich / Daß man lehren sol / Buß vnd Vergebung der Sünd in seinem Nahmen. Die Predigt von der Buß / strafft die Sünd. Wer nu für Gottes Zorn erschrickt / von wegen seiner Sünde / dem prediget das Euangelium auch Vergebung der Sünden / vmb Christus willen / aus Gnaden / ohn vnser verdienst. Solche Vergebung wird allein durch den Glauben erlanget / so wir gleuben / daß Gott vns vmb Christus willen vnsere Sünde vergeben / vnd gnedig seyn wölle. Also lehren nun die vnsern / Daß wir durch den Glauben an Christum Vergebung der Sünde erlangen / Nicht durch vnsere vorgehende oder folgende Werck verdienen / Sondern allein empfahen Vergebung / aus Barmhertzigkeit / vmb Christus willen / vnd daß wir alle zeit / wenn wir schon gute Werck haben / gleuben sollen / daß wir vmb Christus willen / für Gott gerecht geschetzt werden / nicht aus verdienst vnserer Werck / denn wir können doch Gottes Gesetz selbs nicht gnug thun. Dieses ist ein reicher / gewisser Trost / allen blöden vnd erschrocken Gewissen / vnd ist klar in der heiligen Schrifft gegründet vnd außgedruckt / ja es ist der fürnemest Artickel des Euangelij. Denn Paulus spricht also / Ephes. 2. Aus Gnaden seyd jhr selig worden / durch den Glauben / vnd dasselbig nicht aus euch / Sondern es ist Gottes Gabe / nicht aus Wercken / damit sich niemand rhüme. Vnd Roman. 4. Darumb müsse Gerechtigkeit durch den Glauben / vnd aus Gnaden kommen / daß die Verheissung fest bleibe / das ist / So wir vmb vnser Werck willen / Vergebung der Sünden empfahen solten / weren wir allezeit vngewiß / ob wir Vergebung erlanget hetten. Denn wir befinden allezeit Gebrechen an vnsern Wercken / darumb wir müsten zweiffeln / ob wir gnug gethan hetten / Also würde die Verheissung fallen / vnd vnnütz werden / so sie auff vnser Wercke gebawet were / vnd nimmermehr künd das Gewissen zu frieden / vnd zu

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 151. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/327>, abgerufen am 21.11.2024.