[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.Das IX. vnd X. Gebot. Du solt nicht begehren deines Nehesten Haus. Du solt nicht begehren seines Weibs / Knecht / Magd / Viehe / oder was sein ist. DIese zwey Gebot sind fast den Jüden sonderlichVrsach der letzten Gebot bey den Jüden. gegeben / Wiewol sie vns dennoch auch zum theil betreffen. Denn sie legen sie nicht aus von Vnkeuscheit noch Diebstal / weil dauon droben gnug verboten ist / hieltens auch dafür / sie hetten jene alle gehalten / wenn sie eusserlich die Werck gethan / oder Das IX. vnd X. Gebot. Du solt nicht begehren deines Nehesten Haus. Du solt nicht begehren seines Weibs / Knecht / Magd / Viehe / oder was sein ist. DIese zwey Gebot sind fast den Jüden sonderlichVrsach der letzten Gebot bey den Jüden. gegeben / Wiewol sie vns dennoch auch zum theil betreffen. Denn sie legen sie nicht aus von Vnkeuscheit noch Diebstal / weil dauon droben gnug verboten ist / hieltens auch dafür / sie hetten jene alle gehalten / wenn sie eusserlich die Werck gethan / oder <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0237" n="106"/> </div> <div> <head>Das IX. vnd X. Gebot.</head><lb/> </div> <div> <head>Du solt nicht begehren deines Nehesten Haus.</head><lb/> </div> <div> <head>Du solt nicht begehren seines Weibs / Knecht / Magd / Viehe / oder was sein ist.</head><lb/> <p>DIese zwey Gebot sind fast den Jüden sonderlich<note place="right">Vrsach der letzten Gebot bey den Jüden.</note> gegeben / Wiewol sie vns dennoch auch zum theil betreffen. Denn sie legen sie nicht aus von Vnkeuscheit noch Diebstal / weil dauon droben gnug verboten ist / hieltens auch dafür / sie hetten jene alle gehalten / wenn sie eusserlich die Werck gethan / oder </p> </div> </body> </text> </TEI> [106/0237]
Das IX. vnd X. Gebot.
Du solt nicht begehren deines Nehesten Haus.
Du solt nicht begehren seines Weibs / Knecht / Magd / Viehe / oder was sein ist.
DIese zwey Gebot sind fast den Jüden sonderlich gegeben / Wiewol sie vns dennoch auch zum theil betreffen. Denn sie legen sie nicht aus von Vnkeuscheit noch Diebstal / weil dauon droben gnug verboten ist / hieltens auch dafür / sie hetten jene alle gehalten / wenn sie eusserlich die Werck gethan / oder
Vrsach der letzten Gebot bey den Jüden.
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 106. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/237>, abgerufen am 03.03.2025. |