[Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603.Trawbüchlein D. M. L. für die einfeltigen Pfarrherrn. Vorrede D. M. L. SO manches Land / so manche Sitte / saget das gemeine Sprichwort / Demnach weil die Hochzeit vnd Ehestand ein Weltlich Geschefft ist / gebürt vns Geistlichen oder Kirchendienern nichts darinn zu ordnen oder regieren / sondern lassen einer jeglichen Stadt vnd Lande hierinn jhren Brauch vnd Gewonheit / wie sie gehen. Etliche führen die Braut zweymal zur Kirchen / beyde des Abends vnd des Morgens / Etliche nur einmal / Etliche verkündigens vnd bieten sie auff / auff der Cantzel / zwo oder drey Wochen zuuor. Trawbüchlein D. M. L. für die einfeltigen Pfarrherrn. Vorrede D. M. L. SO manches Land / so manche Sitte / saget das gemeine Sprichwort / Demnach weil die Hochzeit vnd Ehestand ein Weltlich Geschefft ist / gebürt vns Geistlichen oder Kirchendienern nichts darinn zu ordnen oder regieren / sondern lassen einer jeglichen Stadt vnd Lande hierinn jhren Brauch vnd Gewonheit / wie sie gehen. Etliche führen die Braut zweymal zur Kirchen / beyde des Abends vnd des Morgens / Etliche nur einmal / Etliche verkündigens vnd bieten sie auff / auff der Cantzel / zwo oder drey Wochen zuuor. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0159" n="67"/> </div> <div> <head>Trawbüchlein D. M. L. für die einfeltigen Pfarrherrn.</head><lb/> </div> <div> <head>Vorrede D. M. L.</head><lb/> <p>SO manches Land / so manche Sitte / saget das gemeine Sprichwort / Demnach weil die Hochzeit vnd Ehestand ein Weltlich Geschefft ist / gebürt vns Geistlichen oder Kirchendienern nichts darinn zu ordnen oder regieren / sondern lassen einer jeglichen Stadt vnd Lande hierinn jhren Brauch vnd Gewonheit / wie sie gehen. Etliche führen die Braut zweymal zur Kirchen / beyde des Abends vnd des Morgens / Etliche nur einmal / Etliche verkündigens vnd bieten sie auff / auff der Cantzel / zwo oder drey Wochen zuuor. </p> </div> </body> </text> </TEI> [67/0159]
Trawbüchlein D. M. L. für die einfeltigen Pfarrherrn.
Vorrede D. M. L.
SO manches Land / so manche Sitte / saget das gemeine Sprichwort / Demnach weil die Hochzeit vnd Ehestand ein Weltlich Geschefft ist / gebürt vns Geistlichen oder Kirchendienern nichts darinn zu ordnen oder regieren / sondern lassen einer jeglichen Stadt vnd Lande hierinn jhren Brauch vnd Gewonheit / wie sie gehen. Etliche führen die Braut zweymal zur Kirchen / beyde des Abends vnd des Morgens / Etliche nur einmal / Etliche verkündigens vnd bieten sie auff / auff der Cantzel / zwo oder drey Wochen zuuor.
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog Julius von]: Corpus Doctrinae, Das ist/ Die Summa/ Form und Fürbilde der reinen Christlichen Lehre/ aus der heiligen Göttlichen Schrifft der Propheten und Aposteln zusammen gezogen. Helmstedt, 1603, S. 67. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_corpus_1603/159>, abgerufen am 03.03.2025. |