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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857.

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Zusam, südl. Nebenfluß der Donau in Bayern, mündet bei Donauwörth.


Zusammensetzung, in der Grammatik die Verbindung von 2 od. mehren selbständigen Wörtern zn einem Worte; Z. der Kräfte und Bewegungen, in der Mechanik eine aus mehren von verschiedenen Richtungen her wirkenden Kräfte gebildete Kraft, nach dem Gesetze des Parallelogramms der Kräfte (s. d.) wirkend.


Zuständigkeit der Gerichte, s. Competenz.


Zuydersee, s. Zuidersee.


Zuylen van Nyevelt (Seulen van Neuefeld), Hugo, Baron von, geb. 1781 zu Rotterdam, niederländischer Staatsmann, nach 1830 Vertreter der Niederlande bei der Londoner Conferenz, 1842 bis 48 Minister des Cultus, st. 1853.


Zwang 1) erlaubte Anwendung der Staatsgewalt; 2) unerlaubte Anwendung derselben, so viel wie Amtsmißbrauch; 3) private Nöthigung, die das Rechtsgeschäft ungiltig macht und bestraft wird.


Zwangsjacke Zwangsweste, eine auf dem Rücken zugeknöpfte Jacke aus starker Leinwand oder Leder, mit langen Aermeln, welche auf dem Rücken zusammengebunden werden, hindert Tobsüchtige am freien Gebrauch ihrer Hände.


Zwanziger Kopfstück, 1/3 Guldenstück od. 20 Kreuzer nach dem 20 Guldenfuße, nach dem 241/2 Guldenfuße ungefähr 24 Kreuzer, wird nur noch von Oesterreich geprägt; die 1/2 Z. (Zehner, Zwölfer) haben verhältnißmäßig den gleichen Gehalt.


Zwanzigguldenfuß, s. Münzfuß.


Zweck (lat. finis, italien. fine, scopo. intento, frz. but, dessin, engl. aim, design, die Absicht, zu deren Verwirklichung etwas da ist oder wird, dann das Ziel, welches wir durch eine Handlung oder eine Reihe von solchen erreichen wollen. Z. begriff, die Vorstellung des Zieles; End-Z., das durch eine ganze Reihe von Handlungen zu erreichende letzte Ziel; Haupt-Z., derjenige wirkende Grund der Handlung, ohne welch en letztere gar nicht zu Stande kommt; Mittel-Z., der auf die Erreichung des Haupt-Z.es gerichtete und ihr dienende; Neben-Z., der bloß als erregende Ursache auf die Setzung der Handlung wirkende; Selbst-Z., was um seiner selbst willen da ist, absoluter Selbst-Z., Gott. - Z. mäßigkeit, das rechte Verhältniß der Mittel zur Erreichung eines Z es. - Der Z. heiliget die Mittel, ein sittlich offenbar sehr verwerflicher Grundsatz, der zu allen Zeiten und bei allen Völkern praktische Anhänger genug hatte, dessen Aufstellung und Vertheidigung aber in neuerer Zeit Dummheit und Bosheit dem Jesuitenorden in die Schuhe schieben wollen.


Zweibrücken (frz. Deux-Ponts), pfalzbayr. Stadt im sog. Westrich, am Erlbach, mit 8000 E., Schloß, Landgestüte. - Z. war reichsunmittelbare Grafschaft, fiel 1390 an die Pfalz, und gab 1410 der Linie Pfalz-Z. den Namen; das Herzogthum hatte auf 30 #M. über 70000 E. Durch Herzog Karl Gustav, der 1654 König von Schweden wurde, fiel es an Schweden, nach Karls XII. Tod an Birkenfeld-Pfalz-Z., welches auch Bayern erhielt (s. Pfalz). 1801 wurde es franz., 1814 wieder deutsch, u. zwar größtentheils bayerisch, stückweise oldenburgisch, sachsenkoburgisch u. hessenhomburgisch.


Zweideutigkeit des Charakters beweist, wer sich über eine und dieselbe Sache hier so, dort anders ausspricht. Z., s. Amphibolie.


Zweifel (lat. dubitatio, ital. dubiezza, frz. doute, engl. doubt), derjenige Zustand der Ungewißheit, wo wir zu keinem bestimmten Urtheil od. Handeln zu gelangen vermögen, weil wir unter den dafür u. dagegen sprechenden Gründen das Rechte nicht herauszufinden wissen; dann der Grund oder die Gründe, welche man gegen die Annahme einer Behauptung od. Handlungsweise hat. Der positive Z. hat seine objectiven Gründe für sich, der negative ist lediglich ein Ausfluß der Z. sucht, ein Skrupel oder eine Pedanterie. Man unterscheidet ferner einen Z. des religiösen Unglaubens, der sich durch die besten Gründe und sonnenklaren Beweise keineswegs aufheben läßt, weil die Erkenntniß dem Willen unterthan, der Wille aber für den Unglauben gestimmt ist; ferner einen


Zusam, südl. Nebenfluß der Donau in Bayern, mündet bei Donauwörth.


Zusammensetzung, in der Grammatik die Verbindung von 2 od. mehren selbständigen Wörtern zn einem Worte; Z. der Kräfte und Bewegungen, in der Mechanik eine aus mehren von verschiedenen Richtungen her wirkenden Kräfte gebildete Kraft, nach dem Gesetze des Parallelogramms der Kräfte (s. d.) wirkend.


Zuständigkeit der Gerichte, s. Competenz.


Zuydersee, s. Zuidersee.


Zuylen van Nyevelt (Seulen van Neuefeld), Hugo, Baron von, geb. 1781 zu Rotterdam, niederländischer Staatsmann, nach 1830 Vertreter der Niederlande bei der Londoner Conferenz, 1842 bis 48 Minister des Cultus, st. 1853.


Zwang 1) erlaubte Anwendung der Staatsgewalt; 2) unerlaubte Anwendung derselben, so viel wie Amtsmißbrauch; 3) private Nöthigung, die das Rechtsgeschäft ungiltig macht und bestraft wird.


Zwangsjacke Zwangsweste, eine auf dem Rücken zugeknöpfte Jacke aus starker Leinwand oder Leder, mit langen Aermeln, welche auf dem Rücken zusammengebunden werden, hindert Tobsüchtige am freien Gebrauch ihrer Hände.


Zwanziger Kopfstück, 1/3 Guldenstück od. 20 Kreuzer nach dem 20 Guldenfuße, nach dem 241/2 Guldenfuße ungefähr 24 Kreuzer, wird nur noch von Oesterreich geprägt; die 1/2 Z. (Zehner, Zwölfer) haben verhältnißmäßig den gleichen Gehalt.


Zwanzigguldenfuß, s. Münzfuß.


Zweck (lat. finis, italien. fine, scopo. intento, frz. but, dessin, engl. aim, design, die Absicht, zu deren Verwirklichung etwas da ist oder wird, dann das Ziel, welches wir durch eine Handlung oder eine Reihe von solchen erreichen wollen. Z. begriff, die Vorstellung des Zieles; End-Z., das durch eine ganze Reihe von Handlungen zu erreichende letzte Ziel; Haupt-Z., derjenige wirkende Grund der Handlung, ohne welch en letztere gar nicht zu Stande kommt; Mittel-Z., der auf die Erreichung des Haupt-Z.es gerichtete und ihr dienende; Neben-Z., der bloß als erregende Ursache auf die Setzung der Handlung wirkende; Selbst-Z., was um seiner selbst willen da ist, absoluter Selbst-Z., Gott. – Z. mäßigkeit, das rechte Verhältniß der Mittel zur Erreichung eines Z es. – Der Z. heiliget die Mittel, ein sittlich offenbar sehr verwerflicher Grundsatz, der zu allen Zeiten und bei allen Völkern praktische Anhänger genug hatte, dessen Aufstellung und Vertheidigung aber in neuerer Zeit Dummheit und Bosheit dem Jesuitenorden in die Schuhe schieben wollen.


Zweibrücken (frz. Deux-Ponts), pfalzbayr. Stadt im sog. Westrich, am Erlbach, mit 8000 E., Schloß, Landgestüte. – Z. war reichsunmittelbare Grafschaft, fiel 1390 an die Pfalz, und gab 1410 der Linie Pfalz-Z. den Namen; das Herzogthum hatte auf 30 □M. über 70000 E. Durch Herzog Karl Gustav, der 1654 König von Schweden wurde, fiel es an Schweden, nach Karls XII. Tod an Birkenfeld-Pfalz-Z., welches auch Bayern erhielt (s. Pfalz). 1801 wurde es franz., 1814 wieder deutsch, u. zwar größtentheils bayerisch, stückweise oldenburgisch, sachsenkoburgisch u. hessenhomburgisch.


Zweideutigkeit des Charakters beweist, wer sich über eine und dieselbe Sache hier so, dort anders ausspricht. Z., s. Amphibolie.


Zweifel (lat. dubitatio, ital. dubiezza, frz. doute, engl. doubt), derjenige Zustand der Ungewißheit, wo wir zu keinem bestimmten Urtheil od. Handeln zu gelangen vermögen, weil wir unter den dafür u. dagegen sprechenden Gründen das Rechte nicht herauszufinden wissen; dann der Grund oder die Gründe, welche man gegen die Annahme einer Behauptung od. Handlungsweise hat. Der positive Z. hat seine objectiven Gründe für sich, der negative ist lediglich ein Ausfluß der Z. sucht, ein Skrupel oder eine Pedanterie. Man unterscheidet ferner einen Z. des religiösen Unglaubens, der sich durch die besten Gründe und sonnenklaren Beweise keineswegs aufheben läßt, weil die Erkenntniß dem Willen unterthan, der Wille aber für den Unglauben gestimmt ist; ferner einen

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[798/0799] Zusam, südl. Nebenfluß der Donau in Bayern, mündet bei Donauwörth. Zusammensetzung, in der Grammatik die Verbindung von 2 od. mehren selbständigen Wörtern zn einem Worte; Z. der Kräfte und Bewegungen, in der Mechanik eine aus mehren von verschiedenen Richtungen her wirkenden Kräfte gebildete Kraft, nach dem Gesetze des Parallelogramms der Kräfte (s. d.) wirkend. Zuständigkeit der Gerichte, s. Competenz. Zuydersee, s. Zuidersee. Zuylen van Nyevelt (Seulen van Neuefeld), Hugo, Baron von, geb. 1781 zu Rotterdam, niederländischer Staatsmann, nach 1830 Vertreter der Niederlande bei der Londoner Conferenz, 1842 bis 48 Minister des Cultus, st. 1853. Zwang 1) erlaubte Anwendung der Staatsgewalt; 2) unerlaubte Anwendung derselben, so viel wie Amtsmißbrauch; 3) private Nöthigung, die das Rechtsgeschäft ungiltig macht und bestraft wird. Zwangsjacke Zwangsweste, eine auf dem Rücken zugeknöpfte Jacke aus starker Leinwand oder Leder, mit langen Aermeln, welche auf dem Rücken zusammengebunden werden, hindert Tobsüchtige am freien Gebrauch ihrer Hände. Zwanziger Kopfstück, 1/3 Guldenstück od. 20 Kreuzer nach dem 20 Guldenfuße, nach dem 241/2 Guldenfuße ungefähr 24 Kreuzer, wird nur noch von Oesterreich geprägt; die 1/2 Z. (Zehner, Zwölfer) haben verhältnißmäßig den gleichen Gehalt. Zwanzigguldenfuß, s. Münzfuß. Zweck (lat. finis, italien. fine, scopo. intento, frz. but, dessin, engl. aim, design, die Absicht, zu deren Verwirklichung etwas da ist oder wird, dann das Ziel, welches wir durch eine Handlung oder eine Reihe von solchen erreichen wollen. Z. begriff, die Vorstellung des Zieles; End-Z., das durch eine ganze Reihe von Handlungen zu erreichende letzte Ziel; Haupt-Z., derjenige wirkende Grund der Handlung, ohne welch en letztere gar nicht zu Stande kommt; Mittel-Z., der auf die Erreichung des Haupt-Z.es gerichtete und ihr dienende; Neben-Z., der bloß als erregende Ursache auf die Setzung der Handlung wirkende; Selbst-Z., was um seiner selbst willen da ist, absoluter Selbst-Z., Gott. – Z. mäßigkeit, das rechte Verhältniß der Mittel zur Erreichung eines Z es. – Der Z. heiliget die Mittel, ein sittlich offenbar sehr verwerflicher Grundsatz, der zu allen Zeiten und bei allen Völkern praktische Anhänger genug hatte, dessen Aufstellung und Vertheidigung aber in neuerer Zeit Dummheit und Bosheit dem Jesuitenorden in die Schuhe schieben wollen. Zweibrücken (frz. Deux-Ponts), pfalzbayr. Stadt im sog. Westrich, am Erlbach, mit 8000 E., Schloß, Landgestüte. – Z. war reichsunmittelbare Grafschaft, fiel 1390 an die Pfalz, und gab 1410 der Linie Pfalz-Z. den Namen; das Herzogthum hatte auf 30 □M. über 70000 E. Durch Herzog Karl Gustav, der 1654 König von Schweden wurde, fiel es an Schweden, nach Karls XII. Tod an Birkenfeld-Pfalz-Z., welches auch Bayern erhielt (s. Pfalz). 1801 wurde es franz., 1814 wieder deutsch, u. zwar größtentheils bayerisch, stückweise oldenburgisch, sachsenkoburgisch u. hessenhomburgisch. Zweideutigkeit des Charakters beweist, wer sich über eine und dieselbe Sache hier so, dort anders ausspricht. Z., s. Amphibolie. Zweifel (lat. dubitatio, ital. dubiezza, frz. doute, engl. doubt), derjenige Zustand der Ungewißheit, wo wir zu keinem bestimmten Urtheil od. Handeln zu gelangen vermögen, weil wir unter den dafür u. dagegen sprechenden Gründen das Rechte nicht herauszufinden wissen; dann der Grund oder die Gründe, welche man gegen die Annahme einer Behauptung od. Handlungsweise hat. Der positive Z. hat seine objectiven Gründe für sich, der negative ist lediglich ein Ausfluß der Z. sucht, ein Skrupel oder eine Pedanterie. Man unterscheidet ferner einen Z. des religiösen Unglaubens, der sich durch die besten Gründe und sonnenklaren Beweise keineswegs aufheben läßt, weil die Erkenntniß dem Willen unterthan, der Wille aber für den Unglauben gestimmt ist; ferner einen

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857, S. 798. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon05_1857/799>, abgerufen am 21.11.2024.