Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857.Herzgrube oder Magengegend, und die beiden seitlichen Unterrippengegenden oder Hypochondrien; an der Mittelbauchgegend die mittlere Nabelgegend und zu beiden Seiten zwischen der letzten Rippe und dem Hüftbeinkamm die beiden Hüftgegenden (Flanken); an der Unterbauchgegend in der Mitte die Blasengegend, seitlich die beiden Weichen oder Leistengegenden. An der hintern Fläche des U.s unterscheidet man zu beiden Seiten der Wirbelsäule die Lenden- oder Nierengegenden. - Unter U. s-Krankheiten versteht man gewöhnlich chronische Leiden der Organe des U.s, ferner Störungen im Blutlaufe, besonders des Pfortadersystems u. Verstimmungen der Nervengeflechte des U. s. Unteroffizier, s. Offizier. Unterricht, s. Schulen. Untersberg, 5516' hoher Berg unweit Salzburg, mit schönem Marmor, vielen Höhlen, an die sich Märchen u. Sagen knüpfen. Unterschiebung, s. suppositio. Unterschlächtig, s. Mühle. Unterschlagung, heimliche Aneignung fremden Eigenthums, das man schon im Besitz hat, z. B. als Depositar, Bote; in der Regel etwas milder bestraft als Diebstahl. Unterschrift, lat. subscriptio, persönliche, des Ausstellers od. einer dazu legitimirten Person, ist für die rechtliche Gültigkeit einer Urkunde nothwendig (vergl. diffessio). Unterseen, bern. Städtchen zwischen dem Thuner- und Brienzersee, reizend gelegen, im Sommer von vielen Fremden besucht, mit 1200 E. Untersuchung, gerichtliche Erforschung des Sachverhaltes in Civil- und Straffällen; U. sproceß, Vor- u. Special-U. Untersuchungsgefängnisse, für Angeklagte, um Flucht od. Unterredungen zu verhindern; daher für diese Zwecke geeignet gebaut; sonst ohne Belästigung des Gefangenen, der noch nicht verurtheilt ist, möglicherweise unschuldig sein kann. Untersuchungsmaxime, wobei der Richter von sich aus untersucht, verfolgt, im Gegensatz zur Verhandlungsmaxime im Civilproceß und zum Anklagesystem im Strafproceß, wo der Richter sich von den Parteien das Material vortragen läßt u. nur über das Vorgetragene entscheidet. Unterthan, im Feudalwesen jeder, welcher einen Lehensherrn hat; gegenwärtig bezeichnet U. den Staatsbürger in seinem Verhältnisse zum Landesherrn. Unterwalden, einer der 3 schweiz. Urkantone, vom Vierwaldstättersee, Luzern, Bern u. Uri umgeben, 13 QMl. groß, mit 25000 kath. E. U. ist Gebirgsland, steigt im Titlis über 10000', hat treffliche Alpenweiden, gras- u. obstreiche Thäler. Durch das Kernwaldgebirge ist U. in die unabhängigen rein demokratischen Staaten Obwalden u. Nidwalden getheilt; jenes wird von der Sarneraa (mit dem Lungern- u. Sarnersee), dieses von der Engelbergeraa durchflossen (jedoch gehört der obere Theil dieses Thales zu Obwalden); Hauptort von Obwalden ist Sarnen, von Nidwalden Stanz; merkwürdig ist U. durch seine vielen schönen Dorfkirchen. - U. scheint in der Völkerwanderung von Burgundern besetzt worden zu sein, stand zuletzt unter den deutschen Kaisern, machte sich 1308 unabhängig u. theilte seitdem die Geschicke der alten Eidgenossenschaft. 1798 schlugen sich die Unterwaldner tapfer gegen die Franzosen, später erhoben sich die Nidwaldner vereinzelt gegen dieselben, unterlagen aber nach einem gräßlichen Kampfe der Uebermacht, wobei alle Dörfer in Flammen aufgingen u. ein Theil der wehrlosen Bevölkerung in der Kirche zu Stanz niedergemacht wurde. Nach 1815 gehörte U. zu den conservativen Kantonen, 1846 zu dem sog. Sonderbund, wofür es occupirt und mit einer Contribution bestraft wurde. Den alten Ruhm der Religiosität, Keuschheit und Redlichkeit haben die Unterwaldner noch nicht verloren. (Eine gute Beschreibung von U. lieferte Businger in den Gemälden der Schweiz, Bern und St. Gallen bei Huber u. Comp.) Unterwelt, heißt im Gegensatz zum Himmel der Raum zwischen ihm u. der Erdoberfläche, dann die Erdoberfläche, endlich im Gegensatz zur Oberwelt der unterirdische u. häufig in der Mitte des Herzgrube oder Magengegend, und die beiden seitlichen Unterrippengegenden oder Hypochondrien; an der Mittelbauchgegend die mittlere Nabelgegend und zu beiden Seiten zwischen der letzten Rippe und dem Hüftbeinkamm die beiden Hüftgegenden (Flanken); an der Unterbauchgegend in der Mitte die Blasengegend, seitlich die beiden Weichen oder Leistengegenden. An der hintern Fläche des U.s unterscheidet man zu beiden Seiten der Wirbelsäule die Lenden- oder Nierengegenden. – Unter U. s-Krankheiten versteht man gewöhnlich chronische Leiden der Organe des U.s, ferner Störungen im Blutlaufe, besonders des Pfortadersystems u. Verstimmungen der Nervengeflechte des U. s. Unteroffizier, s. Offizier. Unterricht, s. Schulen. Untersberg, 5516' hoher Berg unweit Salzburg, mit schönem Marmor, vielen Höhlen, an die sich Märchen u. Sagen knüpfen. Unterschiebung, s. suppositio. Unterschlächtig, s. Mühle. Unterschlagung, heimliche Aneignung fremden Eigenthums, das man schon im Besitz hat, z. B. als Depositar, Bote; in der Regel etwas milder bestraft als Diebstahl. Unterschrift, lat. subscriptio, persönliche, des Ausstellers od. einer dazu legitimirten Person, ist für die rechtliche Gültigkeit einer Urkunde nothwendig (vergl. diffessio). Unterseen, bern. Städtchen zwischen dem Thuner- und Brienzersee, reizend gelegen, im Sommer von vielen Fremden besucht, mit 1200 E. Untersuchung, gerichtliche Erforschung des Sachverhaltes in Civil- und Straffällen; U. sproceß, Vor- u. Special-U. Untersuchungsgefängnisse, für Angeklagte, um Flucht od. Unterredungen zu verhindern; daher für diese Zwecke geeignet gebaut; sonst ohne Belästigung des Gefangenen, der noch nicht verurtheilt ist, möglicherweise unschuldig sein kann. Untersuchungsmaxime, wobei der Richter von sich aus untersucht, verfolgt, im Gegensatz zur Verhandlungsmaxime im Civilproceß und zum Anklagesystem im Strafproceß, wo der Richter sich von den Parteien das Material vortragen läßt u. nur über das Vorgetragene entscheidet. Unterthan, im Feudalwesen jeder, welcher einen Lehensherrn hat; gegenwärtig bezeichnet U. den Staatsbürger in seinem Verhältnisse zum Landesherrn. Unterwalden, einer der 3 schweiz. Urkantone, vom Vierwaldstättersee, Luzern, Bern u. Uri umgeben, 13 QMl. groß, mit 25000 kath. E. U. ist Gebirgsland, steigt im Titlis über 10000', hat treffliche Alpenweiden, gras- u. obstreiche Thäler. Durch das Kernwaldgebirge ist U. in die unabhängigen rein demokratischen Staaten Obwalden u. Nidwalden getheilt; jenes wird von der Sarneraa (mit dem Lungern- u. Sarnersee), dieses von der Engelbergeraa durchflossen (jedoch gehört der obere Theil dieses Thales zu Obwalden); Hauptort von Obwalden ist Sarnen, von Nidwalden Stanz; merkwürdig ist U. durch seine vielen schönen Dorfkirchen. – U. scheint in der Völkerwanderung von Burgundern besetzt worden zu sein, stand zuletzt unter den deutschen Kaisern, machte sich 1308 unabhängig u. theilte seitdem die Geschicke der alten Eidgenossenschaft. 1798 schlugen sich die Unterwaldner tapfer gegen die Franzosen, später erhoben sich die Nidwaldner vereinzelt gegen dieselben, unterlagen aber nach einem gräßlichen Kampfe der Uebermacht, wobei alle Dörfer in Flammen aufgingen u. ein Theil der wehrlosen Bevölkerung in der Kirche zu Stanz niedergemacht wurde. Nach 1815 gehörte U. zu den conservativen Kantonen, 1846 zu dem sog. Sonderbund, wofür es occupirt und mit einer Contribution bestraft wurde. Den alten Ruhm der Religiosität, Keuschheit und Redlichkeit haben die Unterwaldner noch nicht verloren. (Eine gute Beschreibung von U. lieferte Businger in den Gemälden der Schweiz, Bern und St. Gallen bei Huber u. Comp.) Unterwelt, heißt im Gegensatz zum Himmel der Raum zwischen ihm u. der Erdoberfläche, dann die Erdoberfläche, endlich im Gegensatz zur Oberwelt der unterirdische u. häufig in der Mitte des <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0565" n="564"/> Herzgrube oder Magengegend, und die beiden seitlichen Unterrippengegenden oder Hypochondrien; an der Mittelbauchgegend die mittlere Nabelgegend und zu beiden Seiten zwischen der letzten Rippe und dem Hüftbeinkamm die beiden Hüftgegenden (Flanken); an der Unterbauchgegend in der Mitte die Blasengegend, seitlich die beiden Weichen oder Leistengegenden. An der hintern Fläche des U.s unterscheidet man zu beiden Seiten der Wirbelsäule die Lenden- oder Nierengegenden. – Unter U. <hi rendition="#g">s-Krankheiten</hi> versteht man gewöhnlich chronische Leiden der Organe des U.s, ferner Störungen im Blutlaufe, besonders des Pfortadersystems u. Verstimmungen der Nervengeflechte des U. s.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Unteroffizier</hi>, s. Offizier.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Unterricht</hi>, s. Schulen.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Untersberg</hi>, 5516' hoher Berg unweit Salzburg, mit schönem Marmor, vielen Höhlen, an die sich Märchen u. Sagen knüpfen.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Unterschiebung</hi>, s. <hi rendition="#i">suppositio.</hi></p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Unterschlächtig</hi>, s. Mühle.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Unterschlagung</hi>, heimliche Aneignung fremden Eigenthums, das man schon im Besitz hat, z. B. als Depositar, Bote; in der Regel etwas milder bestraft als Diebstahl.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Unterschrift</hi>, lat. <hi rendition="#i">subscriptio</hi>, persönliche, des Ausstellers od. einer dazu legitimirten Person, ist für die rechtliche Gültigkeit einer Urkunde nothwendig (vergl. <hi rendition="#i">diffessio</hi>).</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Unterseen</hi>, bern. Städtchen zwischen dem Thuner- und Brienzersee, reizend gelegen, im Sommer von vielen Fremden besucht, mit 1200 E.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Untersuchung</hi>, gerichtliche Erforschung des Sachverhaltes in Civil- und Straffällen; U. <hi rendition="#g">sproceß, Vor- u. Special</hi>-U.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Untersuchungsgefängnisse</hi>, für Angeklagte, um Flucht od. Unterredungen zu verhindern; daher für diese Zwecke geeignet gebaut; sonst ohne Belästigung des Gefangenen, der noch nicht verurtheilt ist, möglicherweise unschuldig sein kann.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Untersuchungsmaxime</hi>, wobei der Richter von sich aus untersucht, verfolgt, im Gegensatz zur Verhandlungsmaxime im Civilproceß und zum Anklagesystem im Strafproceß, wo der Richter sich von den Parteien das Material vortragen läßt u. nur über das Vorgetragene entscheidet.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Unterthan</hi>, im Feudalwesen jeder, welcher einen Lehensherrn hat; gegenwärtig bezeichnet U. den Staatsbürger in seinem Verhältnisse zum Landesherrn.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Unterwalden</hi>, einer der 3 schweiz. Urkantone, vom Vierwaldstättersee, Luzern, Bern u. Uri umgeben, 13 QMl. groß, mit 25000 kath. E. U. ist Gebirgsland, steigt im Titlis über 10000', hat treffliche Alpenweiden, gras- u. obstreiche Thäler. Durch das Kernwaldgebirge ist U. in die unabhängigen rein demokratischen Staaten <hi rendition="#g">Obwalden</hi> u. <hi rendition="#g">Nidwalden</hi> getheilt; jenes wird von der Sarneraa (mit dem Lungern- u. Sarnersee), dieses von der Engelbergeraa durchflossen (jedoch gehört der obere Theil dieses Thales zu Obwalden); Hauptort von Obwalden ist Sarnen, von Nidwalden Stanz; merkwürdig ist U. durch seine vielen schönen Dorfkirchen. – U. scheint in der Völkerwanderung von Burgundern besetzt worden zu sein, stand zuletzt unter den deutschen Kaisern, machte sich 1308 unabhängig u. theilte seitdem die Geschicke der alten Eidgenossenschaft. 1798 schlugen sich die Unterwaldner tapfer gegen die Franzosen, später erhoben sich die Nidwaldner vereinzelt gegen dieselben, unterlagen aber nach einem gräßlichen Kampfe der Uebermacht, wobei alle Dörfer in Flammen aufgingen u. ein Theil der wehrlosen Bevölkerung in der Kirche zu Stanz niedergemacht wurde. Nach 1815 gehörte U. zu den conservativen Kantonen, 1846 zu dem sog. Sonderbund, wofür es occupirt und mit einer Contribution bestraft wurde. Den alten Ruhm der Religiosität, Keuschheit und Redlichkeit haben die <hi rendition="#g">Unterwaldner</hi> noch nicht verloren. (Eine gute Beschreibung von U. lieferte Businger in den Gemälden der Schweiz, Bern und St. Gallen bei Huber u. Comp.)</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Unterwelt</hi>, heißt im Gegensatz zum Himmel der Raum zwischen ihm u. der Erdoberfläche, dann die Erdoberfläche, endlich im Gegensatz zur Oberwelt der unterirdische u. häufig in der Mitte des </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [564/0565]
Herzgrube oder Magengegend, und die beiden seitlichen Unterrippengegenden oder Hypochondrien; an der Mittelbauchgegend die mittlere Nabelgegend und zu beiden Seiten zwischen der letzten Rippe und dem Hüftbeinkamm die beiden Hüftgegenden (Flanken); an der Unterbauchgegend in der Mitte die Blasengegend, seitlich die beiden Weichen oder Leistengegenden. An der hintern Fläche des U.s unterscheidet man zu beiden Seiten der Wirbelsäule die Lenden- oder Nierengegenden. – Unter U. s-Krankheiten versteht man gewöhnlich chronische Leiden der Organe des U.s, ferner Störungen im Blutlaufe, besonders des Pfortadersystems u. Verstimmungen der Nervengeflechte des U. s.
Unteroffizier, s. Offizier.
Unterricht, s. Schulen.
Untersberg, 5516' hoher Berg unweit Salzburg, mit schönem Marmor, vielen Höhlen, an die sich Märchen u. Sagen knüpfen.
Unterschiebung, s. suppositio.
Unterschlächtig, s. Mühle.
Unterschlagung, heimliche Aneignung fremden Eigenthums, das man schon im Besitz hat, z. B. als Depositar, Bote; in der Regel etwas milder bestraft als Diebstahl.
Unterschrift, lat. subscriptio, persönliche, des Ausstellers od. einer dazu legitimirten Person, ist für die rechtliche Gültigkeit einer Urkunde nothwendig (vergl. diffessio).
Unterseen, bern. Städtchen zwischen dem Thuner- und Brienzersee, reizend gelegen, im Sommer von vielen Fremden besucht, mit 1200 E.
Untersuchung, gerichtliche Erforschung des Sachverhaltes in Civil- und Straffällen; U. sproceß, Vor- u. Special-U.
Untersuchungsgefängnisse, für Angeklagte, um Flucht od. Unterredungen zu verhindern; daher für diese Zwecke geeignet gebaut; sonst ohne Belästigung des Gefangenen, der noch nicht verurtheilt ist, möglicherweise unschuldig sein kann.
Untersuchungsmaxime, wobei der Richter von sich aus untersucht, verfolgt, im Gegensatz zur Verhandlungsmaxime im Civilproceß und zum Anklagesystem im Strafproceß, wo der Richter sich von den Parteien das Material vortragen läßt u. nur über das Vorgetragene entscheidet.
Unterthan, im Feudalwesen jeder, welcher einen Lehensherrn hat; gegenwärtig bezeichnet U. den Staatsbürger in seinem Verhältnisse zum Landesherrn.
Unterwalden, einer der 3 schweiz. Urkantone, vom Vierwaldstättersee, Luzern, Bern u. Uri umgeben, 13 QMl. groß, mit 25000 kath. E. U. ist Gebirgsland, steigt im Titlis über 10000', hat treffliche Alpenweiden, gras- u. obstreiche Thäler. Durch das Kernwaldgebirge ist U. in die unabhängigen rein demokratischen Staaten Obwalden u. Nidwalden getheilt; jenes wird von der Sarneraa (mit dem Lungern- u. Sarnersee), dieses von der Engelbergeraa durchflossen (jedoch gehört der obere Theil dieses Thales zu Obwalden); Hauptort von Obwalden ist Sarnen, von Nidwalden Stanz; merkwürdig ist U. durch seine vielen schönen Dorfkirchen. – U. scheint in der Völkerwanderung von Burgundern besetzt worden zu sein, stand zuletzt unter den deutschen Kaisern, machte sich 1308 unabhängig u. theilte seitdem die Geschicke der alten Eidgenossenschaft. 1798 schlugen sich die Unterwaldner tapfer gegen die Franzosen, später erhoben sich die Nidwaldner vereinzelt gegen dieselben, unterlagen aber nach einem gräßlichen Kampfe der Uebermacht, wobei alle Dörfer in Flammen aufgingen u. ein Theil der wehrlosen Bevölkerung in der Kirche zu Stanz niedergemacht wurde. Nach 1815 gehörte U. zu den conservativen Kantonen, 1846 zu dem sog. Sonderbund, wofür es occupirt und mit einer Contribution bestraft wurde. Den alten Ruhm der Religiosität, Keuschheit und Redlichkeit haben die Unterwaldner noch nicht verloren. (Eine gute Beschreibung von U. lieferte Businger in den Gemälden der Schweiz, Bern und St. Gallen bei Huber u. Comp.)
Unterwelt, heißt im Gegensatz zum Himmel der Raum zwischen ihm u. der Erdoberfläche, dann die Erdoberfläche, endlich im Gegensatz zur Oberwelt der unterirdische u. häufig in der Mitte des
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-08-19T11:47:14Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2020-08-19T11:47:14Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |