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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857.

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in der Hitze des Affectes; meist mit Gefängnißstrafe bedroht, oder wo das Gesetz Todesstrafe vorschreibt, tritt in der Regel Begnadigung zum Gefängniß ein.


Todttheilung, Theilung von landesherrlichen oder Lehensbesitzungen in der Art, daß alle gemeinsamen Rechte aufhören, ausgenommen die gegenseitige Anwartschaft der Linien, wenn die eine oder andere vollständig ausstirbt.


Tödi, s. Dödi.


Tödtlichkeit, s. Letalität.


Tödtung, lat. homicidium, eines Menschen, kann erfolgen aus Zufall, wobei von Strafe keine Rede ist; aus Fahrlässigkeit (culpa), je nach ihrem Grade strafbar; aus verbrecherischem Vorsatz (dolus) in unüberlegtem Affect (Todtschlag) oder mit vorbedachter Ueberlegung (Mord), aus berechtigter Nothwehr (h. necessarium), aus erlaubter Selbstrache (h. permissum) z. B. beim Ertappen im Ehebruch, und aus der Vollziehung von Todesurtheilen. - T. eines Andern angehörigen Thieres verpflichtet zum Schadenersatz (actio ex lege Aquilia, de pauperie) und wird je nach Umständen noch überdies als böswillige Eigenthumsbeschädigung bestraft.


Tököli (-eli), Emmerich, Graf v., geb. 1656, Sohn des protest. Grafen Stephan T., eines der thätigsten ungar. Insurgenten, flüchtete nach dessen Tod zu dem Fürsten Apaffi I. von Siebenbürgen, führte von diesem ein Hilfscorps den ungar. Insurgenten zu, welche ihn 1678 zu ihrem Haupte wählten, eroberte einen großen Theil Ungarns sowie ganz Siebenbürgen und machte in Oesterreich und Mähren verheerende Einfälle. Er begab sich unter den Schutz des Sultans Mohammed IV., der ihn zum Vasallenfürsten Ungarns ernannte, empfing auch von Ludwig XIV. Hilfsgelder, heirathete 1682 die Wittwe des Franz Rakoczi, erhielt mächtige Unterstützung von den Türken, aber die Schlachten bei Wien (1683), bei Gran (1685), bei Mohacz (1687), bei Nissa (1689), bei Salankemen (1691), und endlich bei Zenta (1697) entrissen den Türken Ungarn und Siebenbürgen und ihr Schützling T. st. 1703 auf einem Landgute bei Nicomedia.


Tölken, Ernst Heinrich, geb. 1785 zu Bremen, seit 1816 Professor in Berlin, Archäolog, Director des Antiquariums, schrieb u. a.: "Ueber das Basrelief" Berlin 1815; "Ueber das Verhältniß der antiken u. modernen Malerei zur Poesie" Berl. 1822; "Verzeichniß der geschnittenen Steine des königl. Museums" Berlin 1835.


Tölpel, Schwimmvögel mit geradem, an den Rändern gezähneltem Schnabel, nackter Kehle und niedrigen, weit hintenstehenden Füßen, alle 4 Zehen durch Schwimmhaut verbunden. Sie fliegen gut, sind aber dumme Thiere; ihre Nahrung besteht in Fischen, auf die sie aus der Luft herabstürzen, um sie tauchend zu fangen; der weiße T. (sula alba), von der Größe einer Gans, ganz weiß mit schwarzen Schwungfedern, brütet in großen Schaaren auf den nördl. Inseln.


Tönningen, schleswig. Stadt an der Mündung der Eider, mit 3200 E., gutem Hafen, Schiffswerfte, Eisenbahnverbindung mit Flensburg.


Töpfer, Karl, Bühnendichter u. Novellenschreiber, geb. 1792 in Berlin, zuerst Schauspieler, dann Theaterdichter in Hamburg, hat seit 18307 Bde. Luftspiele geliefert, bühnengerecht, gewandt, auch sittenrein, aber als poetische Schöpfungen sind selbst die beliebtesten (Tagesbefehl, der beste Ton u. s. f.) eine sehr leichte Waare.


Töpferei, die Kunst der Verfertigung von Waaren aus Thon, sowohl aus dem gewöhnlichen Töpferthon als aus Fayence, Steingut, Wedgwood, Porcellan. Durch Bildung schöner Formen, kunstreicher Ornamente u. Anwendung von Malereien kann sich die T. auf die Stufe der Kunst im höhern Sinne erheben; auf solcher stand sie besonders im Alterthum, hauptsächlich in Griechenland und Etrurien. Erst in neuerer Zeit erhielt sie wieder eine bedeutende Vervollkommnung, ohne jedoch die frühere Höhe wieder erreicht zu haben. - Das technische Verfahren bei der T. hat es zuerst mit der Zubereitung des Thons zu thun durch Schlemmen, Schlagen, Anfeuchten und Durchkneten der Masse, bis diese den nöthigen Grad der Reinheit u. Bildsamkeit erhalten hat. Dann

in der Hitze des Affectes; meist mit Gefängnißstrafe bedroht, oder wo das Gesetz Todesstrafe vorschreibt, tritt in der Regel Begnadigung zum Gefängniß ein.


Todttheilung, Theilung von landesherrlichen oder Lehensbesitzungen in der Art, daß alle gemeinsamen Rechte aufhören, ausgenommen die gegenseitige Anwartschaft der Linien, wenn die eine oder andere vollständig ausstirbt.


Tödi, s. Dödi.


Tödtlichkeit, s. Letalität.


Tödtung, lat. homicidium, eines Menschen, kann erfolgen aus Zufall, wobei von Strafe keine Rede ist; aus Fahrlässigkeit (culpa), je nach ihrem Grade strafbar; aus verbrecherischem Vorsatz (dolus) in unüberlegtem Affect (Todtschlag) oder mit vorbedachter Ueberlegung (Mord), aus berechtigter Nothwehr (h. necessarium), aus erlaubter Selbstrache (h. permissum) z. B. beim Ertappen im Ehebruch, und aus der Vollziehung von Todesurtheilen. – T. eines Andern angehörigen Thieres verpflichtet zum Schadenersatz (actio ex lege Aquilia, de pauperie) und wird je nach Umständen noch überdies als böswillige Eigenthumsbeschädigung bestraft.


Tököli (–eli), Emmerich, Graf v., geb. 1656, Sohn des protest. Grafen Stephan T., eines der thätigsten ungar. Insurgenten, flüchtete nach dessen Tod zu dem Fürsten Apaffi I. von Siebenbürgen, führte von diesem ein Hilfscorps den ungar. Insurgenten zu, welche ihn 1678 zu ihrem Haupte wählten, eroberte einen großen Theil Ungarns sowie ganz Siebenbürgen und machte in Oesterreich und Mähren verheerende Einfälle. Er begab sich unter den Schutz des Sultans Mohammed IV., der ihn zum Vasallenfürsten Ungarns ernannte, empfing auch von Ludwig XIV. Hilfsgelder, heirathete 1682 die Wittwe des Franz Rakoczi, erhielt mächtige Unterstützung von den Türken, aber die Schlachten bei Wien (1683), bei Gran (1685), bei Mohacz (1687), bei Nissa (1689), bei Salankemen (1691), und endlich bei Zenta (1697) entrissen den Türken Ungarn und Siebenbürgen und ihr Schützling T. st. 1703 auf einem Landgute bei Nicomedia.


Tölken, Ernst Heinrich, geb. 1785 zu Bremen, seit 1816 Professor in Berlin, Archäolog, Director des Antiquariums, schrieb u. a.: „Ueber das Basrelief“ Berlin 1815; „Ueber das Verhältniß der antiken u. modernen Malerei zur Poesie“ Berl. 1822; „Verzeichniß der geschnittenen Steine des königl. Museums“ Berlin 1835.


Tölpel, Schwimmvögel mit geradem, an den Rändern gezähneltem Schnabel, nackter Kehle und niedrigen, weit hintenstehenden Füßen, alle 4 Zehen durch Schwimmhaut verbunden. Sie fliegen gut, sind aber dumme Thiere; ihre Nahrung besteht in Fischen, auf die sie aus der Luft herabstürzen, um sie tauchend zu fangen; der weiße T. (sula alba), von der Größe einer Gans, ganz weiß mit schwarzen Schwungfedern, brütet in großen Schaaren auf den nördl. Inseln.


Tönningen, schleswig. Stadt an der Mündung der Eider, mit 3200 E., gutem Hafen, Schiffswerfte, Eisenbahnverbindung mit Flensburg.


Töpfer, Karl, Bühnendichter u. Novellenschreiber, geb. 1792 in Berlin, zuerst Schauspieler, dann Theaterdichter in Hamburg, hat seit 18307 Bde. Luftspiele geliefert, bühnengerecht, gewandt, auch sittenrein, aber als poetische Schöpfungen sind selbst die beliebtesten (Tagesbefehl, der beste Ton u. s. f.) eine sehr leichte Waare.


Töpferei, die Kunst der Verfertigung von Waaren aus Thon, sowohl aus dem gewöhnlichen Töpferthon als aus Fayence, Steingut, Wedgwood, Porcellan. Durch Bildung schöner Formen, kunstreicher Ornamente u. Anwendung von Malereien kann sich die T. auf die Stufe der Kunst im höhern Sinne erheben; auf solcher stand sie besonders im Alterthum, hauptsächlich in Griechenland und Etrurien. Erst in neuerer Zeit erhielt sie wieder eine bedeutende Vervollkommnung, ohne jedoch die frühere Höhe wieder erreicht zu haben. – Das technische Verfahren bei der T. hat es zuerst mit der Zubereitung des Thons zu thun durch Schlemmen, Schlagen, Anfeuchten und Durchkneten der Masse, bis diese den nöthigen Grad der Reinheit u. Bildsamkeit erhalten hat. Dann

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[493/0494] in der Hitze des Affectes; meist mit Gefängnißstrafe bedroht, oder wo das Gesetz Todesstrafe vorschreibt, tritt in der Regel Begnadigung zum Gefängniß ein. Todttheilung, Theilung von landesherrlichen oder Lehensbesitzungen in der Art, daß alle gemeinsamen Rechte aufhören, ausgenommen die gegenseitige Anwartschaft der Linien, wenn die eine oder andere vollständig ausstirbt. Tödi, s. Dödi. Tödtlichkeit, s. Letalität. Tödtung, lat. homicidium, eines Menschen, kann erfolgen aus Zufall, wobei von Strafe keine Rede ist; aus Fahrlässigkeit (culpa), je nach ihrem Grade strafbar; aus verbrecherischem Vorsatz (dolus) in unüberlegtem Affect (Todtschlag) oder mit vorbedachter Ueberlegung (Mord), aus berechtigter Nothwehr (h. necessarium), aus erlaubter Selbstrache (h. permissum) z. B. beim Ertappen im Ehebruch, und aus der Vollziehung von Todesurtheilen. – T. eines Andern angehörigen Thieres verpflichtet zum Schadenersatz (actio ex lege Aquilia, de pauperie) und wird je nach Umständen noch überdies als böswillige Eigenthumsbeschädigung bestraft. Tököli (–eli), Emmerich, Graf v., geb. 1656, Sohn des protest. Grafen Stephan T., eines der thätigsten ungar. Insurgenten, flüchtete nach dessen Tod zu dem Fürsten Apaffi I. von Siebenbürgen, führte von diesem ein Hilfscorps den ungar. Insurgenten zu, welche ihn 1678 zu ihrem Haupte wählten, eroberte einen großen Theil Ungarns sowie ganz Siebenbürgen und machte in Oesterreich und Mähren verheerende Einfälle. Er begab sich unter den Schutz des Sultans Mohammed IV., der ihn zum Vasallenfürsten Ungarns ernannte, empfing auch von Ludwig XIV. Hilfsgelder, heirathete 1682 die Wittwe des Franz Rakoczi, erhielt mächtige Unterstützung von den Türken, aber die Schlachten bei Wien (1683), bei Gran (1685), bei Mohacz (1687), bei Nissa (1689), bei Salankemen (1691), und endlich bei Zenta (1697) entrissen den Türken Ungarn und Siebenbürgen und ihr Schützling T. st. 1703 auf einem Landgute bei Nicomedia. Tölken, Ernst Heinrich, geb. 1785 zu Bremen, seit 1816 Professor in Berlin, Archäolog, Director des Antiquariums, schrieb u. a.: „Ueber das Basrelief“ Berlin 1815; „Ueber das Verhältniß der antiken u. modernen Malerei zur Poesie“ Berl. 1822; „Verzeichniß der geschnittenen Steine des königl. Museums“ Berlin 1835. Tölpel, Schwimmvögel mit geradem, an den Rändern gezähneltem Schnabel, nackter Kehle und niedrigen, weit hintenstehenden Füßen, alle 4 Zehen durch Schwimmhaut verbunden. Sie fliegen gut, sind aber dumme Thiere; ihre Nahrung besteht in Fischen, auf die sie aus der Luft herabstürzen, um sie tauchend zu fangen; der weiße T. (sula alba), von der Größe einer Gans, ganz weiß mit schwarzen Schwungfedern, brütet in großen Schaaren auf den nördl. Inseln. Tönningen, schleswig. Stadt an der Mündung der Eider, mit 3200 E., gutem Hafen, Schiffswerfte, Eisenbahnverbindung mit Flensburg. Töpfer, Karl, Bühnendichter u. Novellenschreiber, geb. 1792 in Berlin, zuerst Schauspieler, dann Theaterdichter in Hamburg, hat seit 18307 Bde. Luftspiele geliefert, bühnengerecht, gewandt, auch sittenrein, aber als poetische Schöpfungen sind selbst die beliebtesten (Tagesbefehl, der beste Ton u. s. f.) eine sehr leichte Waare. Töpferei, die Kunst der Verfertigung von Waaren aus Thon, sowohl aus dem gewöhnlichen Töpferthon als aus Fayence, Steingut, Wedgwood, Porcellan. Durch Bildung schöner Formen, kunstreicher Ornamente u. Anwendung von Malereien kann sich die T. auf die Stufe der Kunst im höhern Sinne erheben; auf solcher stand sie besonders im Alterthum, hauptsächlich in Griechenland und Etrurien. Erst in neuerer Zeit erhielt sie wieder eine bedeutende Vervollkommnung, ohne jedoch die frühere Höhe wieder erreicht zu haben. – Das technische Verfahren bei der T. hat es zuerst mit der Zubereitung des Thons zu thun durch Schlemmen, Schlagen, Anfeuchten und Durchkneten der Masse, bis diese den nöthigen Grad der Reinheit u. Bildsamkeit erhalten hat. Dann

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857, S. 493. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon05_1857/494>, abgerufen am 21.11.2024.