Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857.sind nach seinem eigenen Geständnisse theils von ihm selbst verfaßt, theils Nachbildungen wirklich gehaltener Reden, immer aber Meisterstücke der Beredsamkeit, der treueste Spiegel, in welchem man das politische Treiben des Griechenvolkes in jener merkwürdigen Epoche betrachten kann. Sein Werk ist uns ganz erhalten; von den größeren Ausgaben sind die von Poppo, Becker u. Bloomfield die bekanntesten, unter den kleineren dürfte die von Krüger (2. Aufl.) die empfehlenswertheste sein; Uebersetzungen von Heilmann, Osiander, Kämpf. Thümmel, Moriz Aug. von, Dichter, geb. 1738 zu Schönfeld bei Leipzig, 1761 sachsenkoburg'scher Kammerjunker, 1768 geheimer Hofrath u. Minister, zog sich schon 1783 ins Privatleben zurück u. st. 1817 zu Koburg. In seinem Hauptwerke, den "Reisen in die mittäglichen Provinzen v. Frankreich" (1791-1805) will er zeigen, wie ein Hypochonder durch Sinnengenüsse gesund wird; der Stoff ist so widerlich wie die Darstellung frivol, die Schreibart oberflächlich, glatt u. elegant wie die vornehme blasirte Welt selber. - T., Hans Wilh. von, der Bruder des Vorigen, geb. 1744, machte sich durch Bauten, um das Armenwesen, die Verschönerung der Stadt Altenburg u. s. w. verdient, st. 1824; hinterließ z. B. Aphorismen eines 77jährigen u. s. f. - T., Aug. Wilh. von, geb. 1774, gest. 1814 als Oberst in sächsischen Diensten zu Mons, hat Romane geschrieben. Thüringen, Landstrich des frühern Kreises Obersachsen zwischen Werra, Saale, Harz u. Thüringerwald, jetzt zu Preußen, S. Weimar u. Koburg, den schwarzburgischen Fürstenthümern gehörig, fruchtbar, wohlangebaut, mit beträchtlichem Gewerbsfleiß und Bergbau. Der Name kommt von der deutschen Völkerschaft der Thüringer (die man mit den Hermunduren in Zusammenhang bringt), welche sich im 5. Jahrh. zwischen den Sachsen und Rheinfranken ausbreiteten, aber 530 von den Franken unterworfen wurden. T. war seitdem fränk. Herzogthum, das aber schon König Pipin in Grafschaften auflöste; Markgraf Tachulf erscheint 849 wieder als Herzog von T., das bald darauf an das herzogliche Haus Sachsen fiel. Von Konrad II. erhielt Ludwig mit dem Barte, ein Verwandter des Kaisers, um 1036 einen Landstrich in T. als reichsunmittelbare Grafschaft, sein Sohn Ludwig der Springer u. sein gleichnamiger Enkel, der sich 1130 Landgraf nannte, mehrten ihren Besitz, so daß die thür. Landgrafen zu den mächtigeren deutschen Fürsten gehörten. S. Hermann I., Wartburgkrieg, Heinrich Raspe. Nach dem Thüring. Erbfolgekriege fiel 1263 das eigentliche T. an Heinrich den Erlauchten (aus dem Haus Wettin), dem Markgrafen von Meißen, der westl. Theil an Heinrich das Kind, den Stammvater des hessischen Hauses; beide waren mütterlicherseits Abkömmlinge des thür. Hauses. 1440 starb die thür. Linie aus u. T. fiel an die meißnische zurück; seit 1485, wo Ernst und Albert, die Söhne des Kurfürsten Friedrich II. des Sanftmüthigen, eine förmliche Landestheilung vornahmen, ist T. nie mehr vereinigt worden, und seine Geschichte ist mit der des albertinischen u. ernestinischen Hauses verknüpft. (Vergl. Wachlers thür. u. obersächs. Geschichte, 3 Bde., Leipz. 1826-30; Dörings thüring. Chronik, Frankfurt 1843.) Thüringer Kreis, vor 1815 der westlichste Theil des Königreichs Sachsen, 631/2 #M. groß, mit 180000 E., der Hauptstadt Langensalza, 1815 an Preußen abgetreten. Thüringerwald, ein Zweig des Fichtelgebirgs, 15 M. lang, 2-.4 breit, stark bewaldet, aus Granit, Thonschiefer und Porphyren bestehend, Eisenlager bergend, südöstlich an die Rhön, nördlich an die Vorberge des Harz auslaufend, erhebt sich im Beerberg zu 3043'. Thugs, in Ostindien Mörder u. Räuber, durch eine geheime Organisation zusammengehalten, ihre Mordthaten als Menschenopfer betrachtend, welche sie der Göttin Bhawani pflichtgemäß darbringen; sie morden nur auf der Wanderschaft, übrigens keinen Europäer, verbergen die Leiche sorgfältig, theilen den Raub und leben, in ihre Heimath zurückgekehrt, wie harmlose Leute dem Ackerbau oder Gewerbe. Sie verübten eine Unzahl von Verbrechen, bis der Generalgouverneur sind nach seinem eigenen Geständnisse theils von ihm selbst verfaßt, theils Nachbildungen wirklich gehaltener Reden, immer aber Meisterstücke der Beredsamkeit, der treueste Spiegel, in welchem man das politische Treiben des Griechenvolkes in jener merkwürdigen Epoche betrachten kann. Sein Werk ist uns ganz erhalten; von den größeren Ausgaben sind die von Poppo, Becker u. Bloomfield die bekanntesten, unter den kleineren dürfte die von Krüger (2. Aufl.) die empfehlenswertheste sein; Uebersetzungen von Heilmann, Osiander, Kämpf. Thümmel, Moriz Aug. von, Dichter, geb. 1738 zu Schönfeld bei Leipzig, 1761 sachsenkoburg'scher Kammerjunker, 1768 geheimer Hofrath u. Minister, zog sich schon 1783 ins Privatleben zurück u. st. 1817 zu Koburg. In seinem Hauptwerke, den „Reisen in die mittäglichen Provinzen v. Frankreich“ (1791–1805) will er zeigen, wie ein Hypochonder durch Sinnengenüsse gesund wird; der Stoff ist so widerlich wie die Darstellung frivol, die Schreibart oberflächlich, glatt u. elegant wie die vornehme blasirte Welt selber. – T., Hans Wilh. von, der Bruder des Vorigen, geb. 1744, machte sich durch Bauten, um das Armenwesen, die Verschönerung der Stadt Altenburg u. s. w. verdient, st. 1824; hinterließ z. B. Aphorismen eines 77jährigen u. s. f. – T., Aug. Wilh. von, geb. 1774, gest. 1814 als Oberst in sächsischen Diensten zu Mons, hat Romane geschrieben. Thüringen, Landstrich des frühern Kreises Obersachsen zwischen Werra, Saale, Harz u. Thüringerwald, jetzt zu Preußen, S. Weimar u. Koburg, den schwarzburgischen Fürstenthümern gehörig, fruchtbar, wohlangebaut, mit beträchtlichem Gewerbsfleiß und Bergbau. Der Name kommt von der deutschen Völkerschaft der Thüringer (die man mit den Hermunduren in Zusammenhang bringt), welche sich im 5. Jahrh. zwischen den Sachsen und Rheinfranken ausbreiteten, aber 530 von den Franken unterworfen wurden. T. war seitdem fränk. Herzogthum, das aber schon König Pipin in Grafschaften auflöste; Markgraf Tachulf erscheint 849 wieder als Herzog von T., das bald darauf an das herzogliche Haus Sachsen fiel. Von Konrad II. erhielt Ludwig mit dem Barte, ein Verwandter des Kaisers, um 1036 einen Landstrich in T. als reichsunmittelbare Grafschaft, sein Sohn Ludwig der Springer u. sein gleichnamiger Enkel, der sich 1130 Landgraf nannte, mehrten ihren Besitz, so daß die thür. Landgrafen zu den mächtigeren deutschen Fürsten gehörten. S. Hermann I., Wartburgkrieg, Heinrich Raspe. Nach dem Thüring. Erbfolgekriege fiel 1263 das eigentliche T. an Heinrich den Erlauchten (aus dem Haus Wettin), dem Markgrafen von Meißen, der westl. Theil an Heinrich das Kind, den Stammvater des hessischen Hauses; beide waren mütterlicherseits Abkömmlinge des thür. Hauses. 1440 starb die thür. Linie aus u. T. fiel an die meißnische zurück; seit 1485, wo Ernst und Albert, die Söhne des Kurfürsten Friedrich II. des Sanftmüthigen, eine förmliche Landestheilung vornahmen, ist T. nie mehr vereinigt worden, und seine Geschichte ist mit der des albertinischen u. ernestinischen Hauses verknüpft. (Vergl. Wachlers thür. u. obersächs. Geschichte, 3 Bde., Leipz. 1826–30; Dörings thüring. Chronik, Frankfurt 1843.) Thüringer Kreis, vor 1815 der westlichste Theil des Königreichs Sachsen, 631/2 □M. groß, mit 180000 E., der Hauptstadt Langensalza, 1815 an Preußen abgetreten. Thüringerwald, ein Zweig des Fichtelgebirgs, 15 M. lang, 2–.4 breit, stark bewaldet, aus Granit, Thonschiefer und Porphyren bestehend, Eisenlager bergend, südöstlich an die Rhön, nördlich an die Vorberge des Harz auslaufend, erhebt sich im Beerberg zu 3043'. Thugs, in Ostindien Mörder u. Räuber, durch eine geheime Organisation zusammengehalten, ihre Mordthaten als Menschenopfer betrachtend, welche sie der Göttin Bhawani pflichtgemäß darbringen; sie morden nur auf der Wanderschaft, übrigens keinen Europäer, verbergen die Leiche sorgfältig, theilen den Raub und leben, in ihre Heimath zurückgekehrt, wie harmlose Leute dem Ackerbau oder Gewerbe. 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Erbfolgekriege fiel 1263 das eigentliche T. an Heinrich den Erlauchten (aus dem Haus Wettin), dem Markgrafen von Meißen, der westl. Theil an Heinrich das Kind, den Stammvater des hessischen Hauses; beide waren mütterlicherseits Abkömmlinge des thür. Hauses. 1440 starb die thür. Linie aus u. T. fiel an die meißnische zurück; seit 1485, wo Ernst und Albert, die Söhne des Kurfürsten Friedrich II. des Sanftmüthigen, eine förmliche Landestheilung vornahmen, ist T. nie mehr vereinigt worden, und seine Geschichte ist mit der des albertinischen u. ernestinischen Hauses verknüpft. (Vergl. Wachlers thür. u. obersächs. Geschichte, 3 Bde., Leipz. 1826–30; Dörings thüring. 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sind nach seinem eigenen Geständnisse theils von ihm selbst verfaßt, theils Nachbildungen wirklich gehaltener Reden, immer aber Meisterstücke der Beredsamkeit, der treueste Spiegel, in welchem man das politische Treiben des Griechenvolkes in jener merkwürdigen Epoche betrachten kann. Sein Werk ist uns ganz erhalten; von den größeren Ausgaben sind die von Poppo, Becker u. Bloomfield die bekanntesten, unter den kleineren dürfte die von Krüger (2. Aufl.) die empfehlenswertheste sein; Uebersetzungen von Heilmann, Osiander, Kämpf.
Thümmel, Moriz Aug. von, Dichter, geb. 1738 zu Schönfeld bei Leipzig, 1761 sachsenkoburg'scher Kammerjunker, 1768 geheimer Hofrath u. Minister, zog sich schon 1783 ins Privatleben zurück u. st. 1817 zu Koburg. In seinem Hauptwerke, den „Reisen in die mittäglichen Provinzen v. Frankreich“ (1791–1805) will er zeigen, wie ein Hypochonder durch Sinnengenüsse gesund wird; der Stoff ist so widerlich wie die Darstellung frivol, die Schreibart oberflächlich, glatt u. elegant wie die vornehme blasirte Welt selber. – T., Hans Wilh. von, der Bruder des Vorigen, geb. 1744, machte sich durch Bauten, um das Armenwesen, die Verschönerung der Stadt Altenburg u. s. w. verdient, st. 1824; hinterließ z. B. Aphorismen eines 77jährigen u. s. f. – T., Aug. Wilh. von, geb. 1774, gest. 1814 als Oberst in sächsischen Diensten zu Mons, hat Romane geschrieben.
Thüringen, Landstrich des frühern Kreises Obersachsen zwischen Werra, Saale, Harz u. Thüringerwald, jetzt zu Preußen, S. Weimar u. Koburg, den schwarzburgischen Fürstenthümern gehörig, fruchtbar, wohlangebaut, mit beträchtlichem Gewerbsfleiß und Bergbau. Der Name kommt von der deutschen Völkerschaft der Thüringer (die man mit den Hermunduren in Zusammenhang bringt), welche sich im 5. Jahrh. zwischen den Sachsen und Rheinfranken ausbreiteten, aber 530 von den Franken unterworfen wurden. T. war seitdem fränk. Herzogthum, das aber schon König Pipin in Grafschaften auflöste; Markgraf Tachulf erscheint 849 wieder als Herzog von T., das bald darauf an das herzogliche Haus Sachsen fiel. Von Konrad II. erhielt Ludwig mit dem Barte, ein Verwandter des Kaisers, um 1036 einen Landstrich in T. als reichsunmittelbare Grafschaft, sein Sohn Ludwig der Springer u. sein gleichnamiger Enkel, der sich 1130 Landgraf nannte, mehrten ihren Besitz, so daß die thür. Landgrafen zu den mächtigeren deutschen Fürsten gehörten. S. Hermann I., Wartburgkrieg, Heinrich Raspe. Nach dem Thüring. Erbfolgekriege fiel 1263 das eigentliche T. an Heinrich den Erlauchten (aus dem Haus Wettin), dem Markgrafen von Meißen, der westl. Theil an Heinrich das Kind, den Stammvater des hessischen Hauses; beide waren mütterlicherseits Abkömmlinge des thür. Hauses. 1440 starb die thür. Linie aus u. T. fiel an die meißnische zurück; seit 1485, wo Ernst und Albert, die Söhne des Kurfürsten Friedrich II. des Sanftmüthigen, eine förmliche Landestheilung vornahmen, ist T. nie mehr vereinigt worden, und seine Geschichte ist mit der des albertinischen u. ernestinischen Hauses verknüpft. (Vergl. Wachlers thür. u. obersächs. Geschichte, 3 Bde., Leipz. 1826–30; Dörings thüring. Chronik, Frankfurt 1843.)
Thüringer Kreis, vor 1815 der westlichste Theil des Königreichs Sachsen, 631/2 □M. groß, mit 180000 E., der Hauptstadt Langensalza, 1815 an Preußen abgetreten.
Thüringerwald, ein Zweig des Fichtelgebirgs, 15 M. lang, 2–.4 breit, stark bewaldet, aus Granit, Thonschiefer und Porphyren bestehend, Eisenlager bergend, südöstlich an die Rhön, nördlich an die Vorberge des Harz auslaufend, erhebt sich im Beerberg zu 3043'.
Thugs, in Ostindien Mörder u. Räuber, durch eine geheime Organisation zusammengehalten, ihre Mordthaten als Menschenopfer betrachtend, welche sie der Göttin Bhawani pflichtgemäß darbringen; sie morden nur auf der Wanderschaft, übrigens keinen Europäer, verbergen die Leiche sorgfältig, theilen den Raub und leben, in ihre Heimath zurückgekehrt, wie harmlose Leute dem Ackerbau oder Gewerbe. Sie verübten eine Unzahl von Verbrechen, bis der Generalgouverneur
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