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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857.

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(Tübg. u. Stuttg. 1840 ff.), 2 Schriften, die sich gegenseitig ergänzen und die ihn neben den Hegelianern F. Feuerbach und Bruno Bauer als den frühesten und wohl vorzüglichsten Vertreter des äußersten Extrems der prot. Kritik im Gebiete der Theologie erscheinen lassen. Den historischen Christus machte er zum Helden einer Reihe von Mythen, welche aus den messianischen Erwartungen des zur Mythenbildung gewiß sehr ungeeigneten 1. und 2. Jahrh. unserer Zeitrechnung hervorgewachsen sein sollten; was er im Einzelnen vorbrachte, war so wenig neu als die Grundanschauung, wovon er ausging; namentlich können die Deisten des 18. Jahrh. u. besonders Edelmann (s. d.) als Vorläufer S.ens betrachtet werden, die pantheistische Anschauung aber, als ob unter dem Logos das Menschengeschlecht zu verstehen sei, kommt sogar schon bei Philo Judäus vor. S. wußte daraus mit der blendenden Dialectik eines geschulten Hegelianers ein Ganzes zu construiren u. schrieb dabei so, daß auch alle jene Gebildeten ihn verstanden, welche vor der Hegel'schen Terminologie u. Begriffsspalterei sonst zurückschracken. Die Welt erfuhr zumeist durch S., in welchem Verhältnisse das Hegelthum zum positiven Christenthum stände; obwohl die Gegner S.ens wider ihn meist unglücklich fochten (etwa L. Hug ausgenommen), hat er doch mittelbar dem positiven Christenthum Vieles genützt. Unter seinen übrigen theologischen Schriften nennen wir die "Zwei friedlichen Blätter" Altona 1838 und "Bleibendes und Vergängliches im Christenthum"; unter den spätern "Julian der Abtrünnige" (1847), "Schuberts Leben in seinen Briefen" (1849), "Christian Märklin" (1851) sowie das "Leben und die Schriften des Nicodemus Frischlin" (Frankf. 1855).


Strauß, Joh., berühmter Tanzcomponist, geb. 1804 zu Wien, zuerst Buchbinder, dann im Orchester Lanners (s. d.), machte sich dessen eigenthümliche Weise in Tanzcompositionen bald eigen und entwickelte hierin ein entschiedenes und originelles Talent. 1824 bildete er ein eigenes Orchester, mit dem er später lange Kunstreisen durch Deutschland, Frankreich und England machte; st. 1849 als Hofballmusikdirector zu Wien.


Strebepfeiler, s. Pfeiler.


Streber, lat. aspro, Fischgattung aus der Ordnung der Stachelflosser, mit lang gestrecktem Körper u. plattem Kopf, die Schnauze weit vorgestreckt und in eine abgerundete Spitze endigend; Fleisch wohlschmeckend. Der gemeine S. (a. vulgaris), grünlich gelb mit schwarzen Querbinden, bis 8'' lang; in Flüssen Deutschlands u. Frankreichs; der Zingel (a. zingel), bis 14'' lang; in den Flüssen u. Seen des nördl. Deutschland.


Streblosis, griech, Gliederverrenkung.


Streckbett, in der Orthopädie ein Bett, in welchem der gekrümmte Körper durch Bänder in einer bestimmten Lage gehalten und möglichst gestreckt wird.


Streckfuß, Adolf Friedr. Karl, ein tüchtiger Uebersetzer, auch Dichter und Publicist, geb. 1779 zu Gera, 1801-3 Hofmeister in Triest, dann in Wien, seit 1807 im sächs., später im preuß. Staatsdienste, 1819 zu Berlin Regierungsrath, 1840 Mitglied des Staatsraths, gest. 1844 als Geh. Oberregierungsrath. S. steht als Uebersetzer des Ariost, Tasso u. Dante, von Manzonis Adelgis u. s. f. würdig neben Gries, Kannegießer, von der Malsburg u. a.; als Dichter gelangte er zu keiner Bedeutung, als Publicist schrieb er gegen Raumer "über die preuß. Städteordnung" (1828) u. 1833 gegen die Emancipation der Juden.


Streckwerk, s. Walzwerk.


Strehlen, preuß.-schles. Stadt im Reg.-Bez. Breslau, mit 5100 E., Wolle- und Baumwollefabrikation.


Streit, lat. lis, Rechtsstreit, Proceß; S. frage, -punkt, worüber man streitet; S. schrift, die schriftlichen Eingaben der Parteien; S. einlassung des Beklagten auf die Materie der Klage, anstatt sich aus formellen Gründen der Beantwortung zu entziehen; S. genossenschaft, Verbindung mehrer Kläger od. Beklagter (litis consortium); S. verkündigung (l. denunciatio), Einladung an einen Dritten, auf welchen man im Fall des Proceßverlustes zurückgreifen will, daß er am Proceß sich betheilige.


Streitaxt, mittelalterliche Waffe mit eisernem, etwa 2' langem Stiele, auf

(Tübg. u. Stuttg. 1840 ff.), 2 Schriften, die sich gegenseitig ergänzen und die ihn neben den Hegelianern F. Feuerbach und Bruno Bauer als den frühesten und wohl vorzüglichsten Vertreter des äußersten Extrems der prot. Kritik im Gebiete der Theologie erscheinen lassen. Den historischen Christus machte er zum Helden einer Reihe von Mythen, welche aus den messianischen Erwartungen des zur Mythenbildung gewiß sehr ungeeigneten 1. und 2. Jahrh. unserer Zeitrechnung hervorgewachsen sein sollten; was er im Einzelnen vorbrachte, war so wenig neu als die Grundanschauung, wovon er ausging; namentlich können die Deisten des 18. Jahrh. u. besonders Edelmann (s. d.) als Vorläufer S.ens betrachtet werden, die pantheistische Anschauung aber, als ob unter dem Logos das Menschengeschlecht zu verstehen sei, kommt sogar schon bei Philo Judäus vor. S. wußte daraus mit der blendenden Dialectik eines geschulten Hegelianers ein Ganzes zu construiren u. schrieb dabei so, daß auch alle jene Gebildeten ihn verstanden, welche vor der Hegel'schen Terminologie u. Begriffsspalterei sonst zurückschracken. Die Welt erfuhr zumeist durch S., in welchem Verhältnisse das Hegelthum zum positiven Christenthum stände; obwohl die Gegner S.ens wider ihn meist unglücklich fochten (etwa L. Hug ausgenommen), hat er doch mittelbar dem positiven Christenthum Vieles genützt. Unter seinen übrigen theologischen Schriften nennen wir die „Zwei friedlichen Blätter“ Altona 1838 und „Bleibendes und Vergängliches im Christenthum“; unter den spätern „Julian der Abtrünnige“ (1847), „Schuberts Leben in seinen Briefen“ (1849), „Christian Märklin“ (1851) sowie das „Leben und die Schriften des Nicodemus Frischlin“ (Frankf. 1855).


Strauß, Joh., berühmter Tanzcomponist, geb. 1804 zu Wien, zuerst Buchbinder, dann im Orchester Lanners (s. d.), machte sich dessen eigenthümliche Weise in Tanzcompositionen bald eigen und entwickelte hierin ein entschiedenes und originelles Talent. 1824 bildete er ein eigenes Orchester, mit dem er später lange Kunstreisen durch Deutschland, Frankreich und England machte; st. 1849 als Hofballmusikdirector zu Wien.


Strebepfeiler, s. Pfeiler.


Streber, lat. aspro, Fischgattung aus der Ordnung der Stachelflosser, mit lang gestrecktem Körper u. plattem Kopf, die Schnauze weit vorgestreckt und in eine abgerundete Spitze endigend; Fleisch wohlschmeckend. Der gemeine S. (a. vulgaris), grünlich gelb mit schwarzen Querbinden, bis 8'' lang; in Flüssen Deutschlands u. Frankreichs; der Zingel (a. zingel), bis 14'' lang; in den Flüssen u. Seen des nördl. Deutschland.


Streblosis, griech, Gliederverrenkung.


Streckbett, in der Orthopädie ein Bett, in welchem der gekrümmte Körper durch Bänder in einer bestimmten Lage gehalten und möglichst gestreckt wird.


Streckfuß, Adolf Friedr. Karl, ein tüchtiger Uebersetzer, auch Dichter und Publicist, geb. 1779 zu Gera, 1801–3 Hofmeister in Triest, dann in Wien, seit 1807 im sächs., später im preuß. Staatsdienste, 1819 zu Berlin Regierungsrath, 1840 Mitglied des Staatsraths, gest. 1844 als Geh. Oberregierungsrath. S. steht als Uebersetzer des Ariost, Tasso u. Dante, von Manzonis Adelgis u. s. f. würdig neben Gries, Kannegießer, von der Malsburg u. a.; als Dichter gelangte er zu keiner Bedeutung, als Publicist schrieb er gegen Raumer „über die preuß. Städteordnung“ (1828) u. 1833 gegen die Emancipation der Juden.


Streckwerk, s. Walzwerk.


Strehlen, preuß.-schles. Stadt im Reg.-Bez. Breslau, mit 5100 E., Wolle- und Baumwollefabrikation.


Streit, lat. lis, Rechtsstreit, Proceß; S. frage, -punkt, worüber man streitet; S. schrift, die schriftlichen Eingaben der Parteien; S. einlassung des Beklagten auf die Materie der Klage, anstatt sich aus formellen Gründen der Beantwortung zu entziehen; S. genossenschaft, Verbindung mehrer Kläger od. Beklagter (litis consortium); S. verkündigung (l. denunciatio), Einladung an einen Dritten, auf welchen man im Fall des Proceßverlustes zurückgreifen will, daß er am Proceß sich betheilige.


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(Tübg. u. Stuttg. 1840 ff.), 2 Schriften, die sich gegenseitig ergänzen und die ihn neben den Hegelianern F. Feuerbach und Bruno Bauer als den frühesten und wohl vorzüglichsten Vertreter des äußersten Extrems der prot. Kritik im Gebiete der Theologie erscheinen lassen. Den historischen Christus machte er zum Helden einer Reihe von Mythen, welche aus den messianischen Erwartungen des zur Mythenbildung gewiß sehr ungeeigneten 1. und 2. Jahrh. unserer Zeitrechnung hervorgewachsen sein sollten; was er im Einzelnen vorbrachte, war so wenig neu als die Grundanschauung, wovon er ausging; namentlich können die Deisten des 18. Jahrh. u. besonders Edelmann (s. d.) als Vorläufer S.ens betrachtet werden, die pantheistische Anschauung aber, als ob unter dem Logos das Menschengeschlecht zu verstehen sei, kommt sogar schon bei Philo Judäus vor. S. wußte daraus mit der blendenden Dialectik eines geschulten Hegelianers ein Ganzes zu construiren u. schrieb dabei so, daß auch alle jene Gebildeten ihn verstanden, welche vor der Hegel'schen Terminologie u. Begriffsspalterei sonst zurückschracken. Die Welt erfuhr zumeist durch S., in welchem Verhältnisse das Hegelthum zum positiven Christenthum stände; obwohl die Gegner S.ens wider ihn meist unglücklich fochten (etwa L. Hug ausgenommen), hat er doch mittelbar dem positiven Christenthum Vieles genützt. Unter seinen übrigen theologischen Schriften nennen wir die &#x201E;Zwei friedlichen Blätter&#x201C; Altona 1838 und &#x201E;Bleibendes und Vergängliches im Christenthum&#x201C;; unter den spätern &#x201E;Julian der Abtrünnige&#x201C; (1847), &#x201E;Schuberts Leben in seinen Briefen&#x201C; (1849), &#x201E;Christian Märklin&#x201C; (1851) sowie das &#x201E;Leben und die Schriften des Nicodemus Frischlin&#x201C; (Frankf. 1855).</p><lb/>
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[355/0356] (Tübg. u. Stuttg. 1840 ff.), 2 Schriften, die sich gegenseitig ergänzen und die ihn neben den Hegelianern F. Feuerbach und Bruno Bauer als den frühesten und wohl vorzüglichsten Vertreter des äußersten Extrems der prot. Kritik im Gebiete der Theologie erscheinen lassen. Den historischen Christus machte er zum Helden einer Reihe von Mythen, welche aus den messianischen Erwartungen des zur Mythenbildung gewiß sehr ungeeigneten 1. und 2. Jahrh. unserer Zeitrechnung hervorgewachsen sein sollten; was er im Einzelnen vorbrachte, war so wenig neu als die Grundanschauung, wovon er ausging; namentlich können die Deisten des 18. Jahrh. u. besonders Edelmann (s. d.) als Vorläufer S.ens betrachtet werden, die pantheistische Anschauung aber, als ob unter dem Logos das Menschengeschlecht zu verstehen sei, kommt sogar schon bei Philo Judäus vor. S. wußte daraus mit der blendenden Dialectik eines geschulten Hegelianers ein Ganzes zu construiren u. schrieb dabei so, daß auch alle jene Gebildeten ihn verstanden, welche vor der Hegel'schen Terminologie u. Begriffsspalterei sonst zurückschracken. Die Welt erfuhr zumeist durch S., in welchem Verhältnisse das Hegelthum zum positiven Christenthum stände; obwohl die Gegner S.ens wider ihn meist unglücklich fochten (etwa L. Hug ausgenommen), hat er doch mittelbar dem positiven Christenthum Vieles genützt. Unter seinen übrigen theologischen Schriften nennen wir die „Zwei friedlichen Blätter“ Altona 1838 und „Bleibendes und Vergängliches im Christenthum“; unter den spätern „Julian der Abtrünnige“ (1847), „Schuberts Leben in seinen Briefen“ (1849), „Christian Märklin“ (1851) sowie das „Leben und die Schriften des Nicodemus Frischlin“ (Frankf. 1855). Strauß, Joh., berühmter Tanzcomponist, geb. 1804 zu Wien, zuerst Buchbinder, dann im Orchester Lanners (s. d.), machte sich dessen eigenthümliche Weise in Tanzcompositionen bald eigen und entwickelte hierin ein entschiedenes und originelles Talent. 1824 bildete er ein eigenes Orchester, mit dem er später lange Kunstreisen durch Deutschland, Frankreich und England machte; st. 1849 als Hofballmusikdirector zu Wien. Strebepfeiler, s. Pfeiler. Streber, lat. aspro, Fischgattung aus der Ordnung der Stachelflosser, mit lang gestrecktem Körper u. plattem Kopf, die Schnauze weit vorgestreckt und in eine abgerundete Spitze endigend; Fleisch wohlschmeckend. Der gemeine S. (a. vulgaris), grünlich gelb mit schwarzen Querbinden, bis 8'' lang; in Flüssen Deutschlands u. Frankreichs; der Zingel (a. zingel), bis 14'' lang; in den Flüssen u. Seen des nördl. Deutschland. Streblosis, griech, Gliederverrenkung. Streckbett, in der Orthopädie ein Bett, in welchem der gekrümmte Körper durch Bänder in einer bestimmten Lage gehalten und möglichst gestreckt wird. Streckfuß, Adolf Friedr. Karl, ein tüchtiger Uebersetzer, auch Dichter und Publicist, geb. 1779 zu Gera, 1801–3 Hofmeister in Triest, dann in Wien, seit 1807 im sächs., später im preuß. Staatsdienste, 1819 zu Berlin Regierungsrath, 1840 Mitglied des Staatsraths, gest. 1844 als Geh. Oberregierungsrath. S. steht als Uebersetzer des Ariost, Tasso u. Dante, von Manzonis Adelgis u. s. f. würdig neben Gries, Kannegießer, von der Malsburg u. a.; als Dichter gelangte er zu keiner Bedeutung, als Publicist schrieb er gegen Raumer „über die preuß. Städteordnung“ (1828) u. 1833 gegen die Emancipation der Juden. Streckwerk, s. Walzwerk. Strehlen, preuß.-schles. Stadt im Reg.-Bez. Breslau, mit 5100 E., Wolle- und Baumwollefabrikation. Streit, lat. lis, Rechtsstreit, Proceß; S. frage, -punkt, worüber man streitet; S. schrift, die schriftlichen Eingaben der Parteien; S. einlassung des Beklagten auf die Materie der Klage, anstatt sich aus formellen Gründen der Beantwortung zu entziehen; S. genossenschaft, Verbindung mehrer Kläger od. Beklagter (litis consortium); S. verkündigung (l. denunciatio), Einladung an einen Dritten, auf welchen man im Fall des Proceßverlustes zurückgreifen will, daß er am Proceß sich betheilige. Streitaxt, mittelalterliche Waffe mit eisernem, etwa 2' langem Stiele, auf

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857, S. 355. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon05_1857/356>, abgerufen am 22.12.2024.