Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857.länglichem oder rundem oder sternförmigem Körper, in dessen lederartiger od. kalkiger Haut die aus einem schlauchförmigen Darme bestehenden Eingeweide locker liegen; die äußern Organe gewöhnlich strahlenförmig um einen Mittelpunkt gestellt; After bald vorhanden, bald fehlend; außer den um den Mund gestellten Fühlfäden u. Fangarmen keine Sinnesorgane. Alle S. sind Seethiere, leben von thierischer Nahrung u. können willkürlich den Ort verändern. Sie sind meist getrennten Geschlechtes und die Fortpflanzung geschieht durch Eier. Man theilt sie in 4 Familien: Holothurien, Echinoiden, Seesterne und Aktinien (s. diese Artikel). Stralcio (-tscho), ital., gütlicher Vergleich; stralgiren, gütlich abthun; beim Aufhören eines Handelsgeschäfts Schulden und Forderungen in's Reine bringen. Stralsund, feste Hauptstadt des gleichnamigen Reg.-Bez. in der preuß. Provinz Pommern, von Rügen durch den Göllen getrennt, auf der Landseite von Teichen umgeben, mit dem Festlande durch 3 Brücken verbunden, hat einen von der Insel Dänholm beherrschten Hafen, 21000 E., einigen Seehandel. - S. wurde 1209 von dem rügischen Fürsten Jaromar gegründet, später wichtige Hansestadt; 1628 nahm es keine kaiserliche, dagegen aber schwedische Besatzung ein, wurde von Wallenstein vergeblich belagert, 1648 schwedisch, 1815 preußisch. Strand, das niedrige Meeresufer, welches zur Fluthzeit mit Wasser bedeckt ist. Strandläufer, lat. Tringa, Vogelgattung aus der Ordnung der (schnepfenartigen) Watvögel, mit mäßig langem, biegsamem Schnabel, die 3 Vorderzehen fast immer ganz getrennt, Körper lang u. schmal mit kurzem Schwanz. Sie leben gesellig in Sümpfen u. Mooren, an Seen und Flüssen, laufen und fliegen schnell und wandern in Schaaren; nisten in kurzem Grase. Der bogenschnäblige S. (T. subarquata), gegen 9' lang, brütet in Europa nur im Norden, ebenso der Alpen-S. (T. variabilis), von gleicher Größe. Strandrecht, das Recht der Küstenbewohner auf die Auswürfe des Meeres (Muscheln, Bernstein u. dgl.) od. innerhalb bestimmter Grenzen Fischerei zu treiben. Ehedem das halbe Räuberrecht (jus naufragii), auf gestrandete Personen u. Sachen. Strangalia, griech., Einschnürung eines Bruchs; durch Einschnürung entstandene Verhärtung; Strangaliden, Milchknoten in den Brüsten; Stranguria, Harnzwang. Strange (Strehndsch), Robert, vortrefflicher Zeichner und Kupferstecher, geb. 1723 zu Pomona auf einer der Orkadischen Inseln, bildete sich in Paris und Italien und lebte darauf in London, ward 1787 in den Ritterstand erhoben u. st. 1792. Besonders meisterhaft waren seine Stiche nach Tizian. Strangford (Strängforrd), irische Stadt in Ulster, an einer Bai, mit Hafen und 6000 E. Stranguliren, lat.-deutsch, einen mit Strick od. Schnur erdrosseln, henken; s. Erdrosselung. Strasburg, besser Straßburg, Hauptstadt des franz. Departements Niederrhein, 2/3 St. vom Rheine gelegen, an der Ill und Breusch, Festung ersten Rangs, mit einem Arsenal zur Ausrüstung von 2 Armeen, Geschützgießerei, 75000 E., zur Hälfte Katholiken, zur Hälfte Protestanten, Tabaks-, Wollen-, Baumwollen-, Leinen-, Seiden-, Fayence-, Leder- und Waffenfabriken, Bereitung von Senf und Gänsleberpasteten, Gärtnerei u. beträchtlichem Handel, der besonders durch die Eisenbahnverbindungen einen neuen Aufschwung gewinnt. S. ist ein uralter Bischofssitz, hat eine vollständige Universität, Akademie, Lyceum, mehrere Colleges etc., ist Sitz des Oberconsistoriums für alle franz. Protestanten der Augsburg. Confession. Unter den Gebäuden ist das Münster weltberühmt; den Grund dazu legte Bischof Werner v. Habsburg (1015), von dessen Bau nur die Krypta, der Chor und die Kreuzbalken übrig sind; die 3 Schiffe wurden 1275 in rein gothischem Style aufgeführt; die herrliche Facade und der Thurm sind theilweise von Erwin von Steinbach (s. Erwin) selbst, von länglichem oder rundem oder sternförmigem Körper, in dessen lederartiger od. kalkiger Haut die aus einem schlauchförmigen Darme bestehenden Eingeweide locker liegen; die äußern Organe gewöhnlich strahlenförmig um einen Mittelpunkt gestellt; After bald vorhanden, bald fehlend; außer den um den Mund gestellten Fühlfäden u. Fangarmen keine Sinnesorgane. Alle S. sind Seethiere, leben von thierischer Nahrung u. können willkürlich den Ort verändern. Sie sind meist getrennten Geschlechtes und die Fortpflanzung geschieht durch Eier. Man theilt sie in 4 Familien: Holothurien, Echinoiden, Seesterne und Aktinien (s. diese Artikel). Stralcio (–tscho), ital., gütlicher Vergleich; stralgiren, gütlich abthun; beim Aufhören eines Handelsgeschäfts Schulden und Forderungen in's Reine bringen. Stralsund, feste Hauptstadt des gleichnamigen Reg.-Bez. in der preuß. Provinz Pommern, von Rügen durch den Göllen getrennt, auf der Landseite von Teichen umgeben, mit dem Festlande durch 3 Brücken verbunden, hat einen von der Insel Dänholm beherrschten Hafen, 21000 E., einigen Seehandel. – S. wurde 1209 von dem rügischen Fürsten Jaromar gegründet, später wichtige Hansestadt; 1628 nahm es keine kaiserliche, dagegen aber schwedische Besatzung ein, wurde von Wallenstein vergeblich belagert, 1648 schwedisch, 1815 preußisch. Strand, das niedrige Meeresufer, welches zur Fluthzeit mit Wasser bedeckt ist. Strandläufer, lat. Tringa, Vogelgattung aus der Ordnung der (schnepfenartigen) Watvögel, mit mäßig langem, biegsamem Schnabel, die 3 Vorderzehen fast immer ganz getrennt, Körper lang u. schmal mit kurzem Schwanz. Sie leben gesellig in Sümpfen u. Mooren, an Seen und Flüssen, laufen und fliegen schnell und wandern in Schaaren; nisten in kurzem Grase. Der bogenschnäblige S. (T. subarquata), gegen 9' lang, brütet in Europa nur im Norden, ebenso der Alpen-S. (T. variabilis), von gleicher Größe. Strandrecht, das Recht der Küstenbewohner auf die Auswürfe des Meeres (Muscheln, Bernstein u. dgl.) od. innerhalb bestimmter Grenzen Fischerei zu treiben. Ehedem das halbe Räuberrecht (jus naufragii), auf gestrandete Personen u. Sachen. Strangalia, griech., Einschnürung eines Bruchs; durch Einschnürung entstandene Verhärtung; Strangaliden, Milchknoten in den Brüsten; Stranguria, Harnzwang. Strange (Strehndsch), Robert, vortrefflicher Zeichner und Kupferstecher, geb. 1723 zu Pomona auf einer der Orkadischen Inseln, bildete sich in Paris und Italien und lebte darauf in London, ward 1787 in den Ritterstand erhoben u. st. 1792. Besonders meisterhaft waren seine Stiche nach Tizian. Strangford (Strängforrd), irische Stadt in Ulster, an einer Bai, mit Hafen und 6000 E. Stranguliren, lat.-deutsch, einen mit Strick od. Schnur erdrosseln, henken; s. Erdrosselung. Strasburg, besser Straßburg, Hauptstadt des franz. Departements Niederrhein, 2/3 St. vom Rheine gelegen, an der Ill und Breusch, Festung ersten Rangs, mit einem Arsenal zur Ausrüstung von 2 Armeen, Geschützgießerei, 75000 E., zur Hälfte Katholiken, zur Hälfte Protestanten, Tabaks-, Wollen-, Baumwollen-, Leinen-, Seiden-, Fayence-, Leder- und Waffenfabriken, Bereitung von Senf und Gänsleberpasteten, Gärtnerei u. beträchtlichem Handel, der besonders durch die Eisenbahnverbindungen einen neuen Aufschwung gewinnt. S. ist ein uralter Bischofssitz, hat eine vollständige Universität, Akademie, Lyceum, mehrere Collèges etc., ist Sitz des Oberconsistoriums für alle franz. Protestanten der Augsburg. Confession. Unter den Gebäuden ist das Münster weltberühmt; den Grund dazu legte Bischof Werner v. Habsburg (1015), von dessen Bau nur die Krypta, der Chor und die Kreuzbalken übrig sind; die 3 Schiffe wurden 1275 in rein gothischem Style aufgeführt; die herrliche Façade und der Thurm sind theilweise von Erwin von Steinbach (s. 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länglichem oder rundem oder sternförmigem Körper, in dessen lederartiger od. kalkiger Haut die aus einem schlauchförmigen Darme bestehenden Eingeweide locker liegen; die äußern Organe gewöhnlich strahlenförmig um einen Mittelpunkt gestellt; After bald vorhanden, bald fehlend; außer den um den Mund gestellten Fühlfäden u. Fangarmen keine Sinnesorgane. Alle S. sind Seethiere, leben von thierischer Nahrung u. können willkürlich den Ort verändern. Sie sind meist getrennten Geschlechtes und die Fortpflanzung geschieht durch Eier. Man theilt sie in 4 Familien: Holothurien, Echinoiden, Seesterne und Aktinien (s. diese Artikel).
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Stralsund, feste Hauptstadt des gleichnamigen Reg.-Bez. in der preuß. Provinz Pommern, von Rügen durch den Göllen getrennt, auf der Landseite von Teichen umgeben, mit dem Festlande durch 3 Brücken verbunden, hat einen von der Insel Dänholm beherrschten Hafen, 21000 E., einigen Seehandel. – S. wurde 1209 von dem rügischen Fürsten Jaromar gegründet, später wichtige Hansestadt; 1628 nahm es keine kaiserliche, dagegen aber schwedische Besatzung ein, wurde von Wallenstein vergeblich belagert, 1648 schwedisch, 1815 preußisch.
Strand, das niedrige Meeresufer, welches zur Fluthzeit mit Wasser bedeckt ist.
Strandläufer, lat. Tringa, Vogelgattung aus der Ordnung der (schnepfenartigen) Watvögel, mit mäßig langem, biegsamem Schnabel, die 3 Vorderzehen fast immer ganz getrennt, Körper lang u. schmal mit kurzem Schwanz. Sie leben gesellig in Sümpfen u. Mooren, an Seen und Flüssen, laufen und fliegen schnell und wandern in Schaaren; nisten in kurzem Grase. Der bogenschnäblige S. (T. subarquata), gegen 9' lang, brütet in Europa nur im Norden, ebenso der Alpen-S. (T. variabilis), von gleicher Größe.
Strandrecht, das Recht der Küstenbewohner auf die Auswürfe des Meeres (Muscheln, Bernstein u. dgl.) od. innerhalb bestimmter Grenzen Fischerei zu treiben. Ehedem das halbe Räuberrecht (jus naufragii), auf gestrandete Personen u. Sachen.
Strangalia, griech., Einschnürung eines Bruchs; durch Einschnürung entstandene Verhärtung; Strangaliden, Milchknoten in den Brüsten; Stranguria, Harnzwang.
Strange (Strehndsch), Robert, vortrefflicher Zeichner und Kupferstecher, geb. 1723 zu Pomona auf einer der Orkadischen Inseln, bildete sich in Paris und Italien und lebte darauf in London, ward 1787 in den Ritterstand erhoben u. st. 1792. Besonders meisterhaft waren seine Stiche nach Tizian.
Strangford (Strängforrd), irische Stadt in Ulster, an einer Bai, mit Hafen und 6000 E.
Stranguliren, lat.-deutsch, einen mit Strick od. Schnur erdrosseln, henken; s. Erdrosselung.
Strasburg, besser Straßburg, Hauptstadt des franz. Departements Niederrhein, 2/3 St. vom Rheine gelegen, an der Ill und Breusch, Festung ersten Rangs, mit einem Arsenal zur Ausrüstung von 2 Armeen, Geschützgießerei, 75000 E., zur Hälfte Katholiken, zur Hälfte Protestanten, Tabaks-, Wollen-, Baumwollen-, Leinen-, Seiden-, Fayence-, Leder- und Waffenfabriken, Bereitung von Senf und Gänsleberpasteten, Gärtnerei u. beträchtlichem Handel, der besonders durch die Eisenbahnverbindungen einen neuen Aufschwung gewinnt. S. ist ein uralter Bischofssitz, hat eine vollständige Universität, Akademie, Lyceum, mehrere Collèges etc., ist Sitz des Oberconsistoriums für alle franz. Protestanten der Augsburg. Confession. Unter den Gebäuden ist das Münster weltberühmt; den Grund dazu legte Bischof Werner v. Habsburg (1015), von dessen Bau nur die Krypta, der Chor und die Kreuzbalken übrig sind; die 3 Schiffe wurden 1275 in rein gothischem Style aufgeführt; die herrliche Façade und der Thurm sind theilweise von Erwin von Steinbach (s. Erwin) selbst, von
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Zitationshilfe: | Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857, S. 352. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon05_1857/353>, abgerufen am 22.02.2025. |