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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857.

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gebracht wurden; anfangs dienten sie vielleicht ausschließlich zum Wahrsagen, wie ihr alter ital. u. span. Name (naibi, naypes, an das arab. Nebi d. h. Prophet anklingend) zu beweisen scheint. Ursprünglich wurden sie gemalt, nach 1350 in Deutschland mit Holzplatten gedruckt, wie dies auch gegenwärtig in der Regel geschieht. Daß das Kartenspiel eine Nachahmung des Kriegsspieles ist, sieht man aus der Abtheilung in 4 Partien (Farben) und der Rangbezeichnung. Nach altfranz. Weise hatte jede Farbe 8 Soldaten, mit 2-9 numerirt, einen Buben (valet), Stallmeister (ecuyer), Königin (dame, die franz. Galanterie ersetzte dadurch den Obersten), König (roi); das Aß (1) war die Fahne der Farbe. In Deutschland unterschied man die 4 Farben: Herz, Blätter (od. Spaten, Schaufeln, Schüppe), Eichel (od. Kreuz) u. Schellen, als Embleme des geistlichen, bürgerlichen, des knechtischen u. adeligen Standes. Engländer u. Franzosen unterscheiden Herz (coeur, heart), Klee (trefle, club), Eckstein (carreau, engl. diamond, Diamant), Spieß (pique, spade); Italiener, Spanier und Portugiesen: Becher (cupi), Münzen (denari), Stöcke (bastoni), Degen (spadoni). In Frankreich und Deutschland gab man früher den Königen etc. historische Namen.


Spieluhren, s. Uhren.


Spielvertrag, verbindet die Spielenden, je nach dem Ausgang des Spieles einen Verlust zu übernehmen (Gewinn des andern); an sich nicht unsittlich, wohl aber wenn der Geist der Gewinnsucht vorherrscht u. der Spieler das Geschick herausfordert, um ohne Arbeit zu erwerben. Die Spielsucht der Germanen ist bekannt, sie spielten selbst um die persönliche Freiheit; Spielschulden waren Ehrenschulden, doch gehen sie schon im Sachsenspiegel nicht auf die Erben über und es wurde allgemeine Regel, daß man nur so viel gültig verspielen dürfe als man an Geld od. Fahrniß bei sich trage. Es gibt für Verspieltes keine Rückforderungsklage, aber auch für Spielschulden, Darlehn fürs Spiel in der Regel kein Klagrecht, ausnahmsweise im frz. Recht für mäßige Summen im Spielen zur Leibesübung. Bei verbotenem Spiel ist das Spielgeld zur Strafe verfallen, das auf der Tafel sowie das Gewonnene, nebst der richterlichen Buße.


Spielwaaren, Spielzeug für Kinder aus Holz, Bein, Blech, Blei etc., bilden in Nürnberg, Berchtesgaden, Gröden, in einigen Gegenden des Erzgebirges, des Thüringerwalds u. Schwarzwalds einen wichtigen Industriezweig.


Spieren, in der Seemannssprache 3 bis 8'' starke Stangen, die zu Raen, kleinen Mastbäumen etc. verwendet werden.


Spieß, Phil. Ernst, gelehrter Archivar, geb. 1734 zu Ettenstadt bei Weißenburg in Bayern, studierte in Jena die Rechte, wurde aber 1754 wegen seiner außerordentlichen Leibeslänge unter die Soldaten gesteckt, stieg zum Offizier und studierte eifrig, erhielt die Stelle eines Archivars am geheimen Landesarchiv auf der Plassenburg bei Kulmbach u. st. 1794. Seine Schriften befaßten sich meist mit neu aufgefundenen archivarischen Seltenheiten und Erörterungen hierüber, die einen eifrigen Alterthumsforscher erkennen lassen. C. Ch. Th. Hacker gab heraus: Lebensumstände des Herrn P. E. S., von ihm eigenhändig verfaßt u. s. w. (Bair. 1794).


Spieß, Christian Heinr., als Romanenschriftsteller gewöhnlich neben K. G. Cramer genannt, geb. 1755 zu Freiberg in Sachsen, herumziehender Schauspieler, gest. 1799 als Wirthschaftsbeamter in Böhmen. Er fand mit dem Schauspiel "Klara von Hoheneichen" (1790) großen Beifall, fabricirte eine Menge Schauspiele und als Nachahmer von Göthe's Götz von Berlichingen wo möglich noch mehr Romane, von denen die 12 schlafenden Jungfrauen, der Löwenritter u. a. noch jetzt fleißig in allen Kasernen gelesen werden. Mochte auch S. ästhetisch noch so tief stehen u. Tieck über die "wundervollen, bizarren und tollen Romane" desselben spotten, so bleibt doch die Erfindungsgabe des Mannes bemerkenswerth und seine Romane schaden insgesammt in sittlicher und religiös-politischer Beziehung nicht soviel, als gar mancher der neuesten Weltschmerz- und Tendenzromane.


Spießglanz, s. Antimon.

gebracht wurden; anfangs dienten sie vielleicht ausschließlich zum Wahrsagen, wie ihr alter ital. u. span. Name (naibi, naypes, an das arab. Nebi d. h. Prophet anklingend) zu beweisen scheint. Ursprünglich wurden sie gemalt, nach 1350 in Deutschland mit Holzplatten gedruckt, wie dies auch gegenwärtig in der Regel geschieht. Daß das Kartenspiel eine Nachahmung des Kriegsspieles ist, sieht man aus der Abtheilung in 4 Partien (Farben) und der Rangbezeichnung. Nach altfranz. Weise hatte jede Farbe 8 Soldaten, mit 2–9 numerirt, einen Buben (valet), Stallmeister (écuyer), Königin (dame, die franz. Galanterie ersetzte dadurch den Obersten), König (roi); das Aß (1) war die Fahne der Farbe. In Deutschland unterschied man die 4 Farben: Herz, Blätter (od. Spaten, Schaufeln, Schüppe), Eichel (od. Kreuz) u. Schellen, als Embleme des geistlichen, bürgerlichen, des knechtischen u. adeligen Standes. Engländer u. Franzosen unterscheiden Herz (coeur, heart), Klee (trèfle, club), Eckstein (carreau, engl. diamond, Diamant), Spieß (pique, spade); Italiener, Spanier und Portugiesen: Becher (cupi), Münzen (denari), Stöcke (bastoni), Degen (spadoni). In Frankreich und Deutschland gab man früher den Königen etc. historische Namen.


Spieluhren, s. Uhren.


Spielvertrag, verbindet die Spielenden, je nach dem Ausgang des Spieles einen Verlust zu übernehmen (Gewinn des andern); an sich nicht unsittlich, wohl aber wenn der Geist der Gewinnsucht vorherrscht u. der Spieler das Geschick herausfordert, um ohne Arbeit zu erwerben. Die Spielsucht der Germanen ist bekannt, sie spielten selbst um die persönliche Freiheit; Spielschulden waren Ehrenschulden, doch gehen sie schon im Sachsenspiegel nicht auf die Erben über und es wurde allgemeine Regel, daß man nur so viel gültig verspielen dürfe als man an Geld od. Fahrniß bei sich trage. Es gibt für Verspieltes keine Rückforderungsklage, aber auch für Spielschulden, Darlehn fürs Spiel in der Regel kein Klagrecht, ausnahmsweise im frz. Recht für mäßige Summen im Spielen zur Leibesübung. Bei verbotenem Spiel ist das Spielgeld zur Strafe verfallen, das auf der Tafel sowie das Gewonnene, nebst der richterlichen Buße.


Spielwaaren, Spielzeug für Kinder aus Holz, Bein, Blech, Blei etc., bilden in Nürnberg, Berchtesgaden, Gröden, in einigen Gegenden des Erzgebirges, des Thüringerwalds u. Schwarzwalds einen wichtigen Industriezweig.


Spieren, in der Seemannssprache 3 bis 8'' starke Stangen, die zu Raen, kleinen Mastbäumen etc. verwendet werden.


Spieß, Phil. Ernst, gelehrter Archivar, geb. 1734 zu Ettenstadt bei Weißenburg in Bayern, studierte in Jena die Rechte, wurde aber 1754 wegen seiner außerordentlichen Leibeslänge unter die Soldaten gesteckt, stieg zum Offizier und studierte eifrig, erhielt die Stelle eines Archivars am geheimen Landesarchiv auf der Plassenburg bei Kulmbach u. st. 1794. Seine Schriften befaßten sich meist mit neu aufgefundenen archivarischen Seltenheiten und Erörterungen hierüber, die einen eifrigen Alterthumsforscher erkennen lassen. C. Ch. Th. Hacker gab heraus: Lebensumstände des Herrn P. E. S., von ihm eigenhändig verfaßt u. s. w. (Bair. 1794).


Spieß, Christian Heinr., als Romanenschriftsteller gewöhnlich neben K. G. Cramer genannt, geb. 1755 zu Freiberg in Sachsen, herumziehender Schauspieler, gest. 1799 als Wirthschaftsbeamter in Böhmen. Er fand mit dem Schauspiel „Klara von Hoheneichen“ (1790) großen Beifall, fabricirte eine Menge Schauspiele und als Nachahmer von Göthe's Götz von Berlichingen wo möglich noch mehr Romane, von denen die 12 schlafenden Jungfrauen, der Löwenritter u. a. noch jetzt fleißig in allen Kasernen gelesen werden. Mochte auch S. ästhetisch noch so tief stehen u. Tieck über die „wundervollen, bizarren und tollen Romane“ desselben spotten, so bleibt doch die Erfindungsgabe des Mannes bemerkenswerth und seine Romane schaden insgesammt in sittlicher und religiös-politischer Beziehung nicht soviel, als gar mancher der neuesten Weltschmerz- und Tendenzromane.


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[285/0286] gebracht wurden; anfangs dienten sie vielleicht ausschließlich zum Wahrsagen, wie ihr alter ital. u. span. Name (naibi, naypes, an das arab. Nebi d. h. Prophet anklingend) zu beweisen scheint. Ursprünglich wurden sie gemalt, nach 1350 in Deutschland mit Holzplatten gedruckt, wie dies auch gegenwärtig in der Regel geschieht. Daß das Kartenspiel eine Nachahmung des Kriegsspieles ist, sieht man aus der Abtheilung in 4 Partien (Farben) und der Rangbezeichnung. Nach altfranz. Weise hatte jede Farbe 8 Soldaten, mit 2–9 numerirt, einen Buben (valet), Stallmeister (écuyer), Königin (dame, die franz. Galanterie ersetzte dadurch den Obersten), König (roi); das Aß (1) war die Fahne der Farbe. In Deutschland unterschied man die 4 Farben: Herz, Blätter (od. Spaten, Schaufeln, Schüppe), Eichel (od. Kreuz) u. Schellen, als Embleme des geistlichen, bürgerlichen, des knechtischen u. adeligen Standes. Engländer u. Franzosen unterscheiden Herz (coeur, heart), Klee (trèfle, club), Eckstein (carreau, engl. diamond, Diamant), Spieß (pique, spade); Italiener, Spanier und Portugiesen: Becher (cupi), Münzen (denari), Stöcke (bastoni), Degen (spadoni). In Frankreich und Deutschland gab man früher den Königen etc. historische Namen. Spieluhren, s. Uhren. Spielvertrag, verbindet die Spielenden, je nach dem Ausgang des Spieles einen Verlust zu übernehmen (Gewinn des andern); an sich nicht unsittlich, wohl aber wenn der Geist der Gewinnsucht vorherrscht u. der Spieler das Geschick herausfordert, um ohne Arbeit zu erwerben. Die Spielsucht der Germanen ist bekannt, sie spielten selbst um die persönliche Freiheit; Spielschulden waren Ehrenschulden, doch gehen sie schon im Sachsenspiegel nicht auf die Erben über und es wurde allgemeine Regel, daß man nur so viel gültig verspielen dürfe als man an Geld od. Fahrniß bei sich trage. Es gibt für Verspieltes keine Rückforderungsklage, aber auch für Spielschulden, Darlehn fürs Spiel in der Regel kein Klagrecht, ausnahmsweise im frz. Recht für mäßige Summen im Spielen zur Leibesübung. Bei verbotenem Spiel ist das Spielgeld zur Strafe verfallen, das auf der Tafel sowie das Gewonnene, nebst der richterlichen Buße. Spielwaaren, Spielzeug für Kinder aus Holz, Bein, Blech, Blei etc., bilden in Nürnberg, Berchtesgaden, Gröden, in einigen Gegenden des Erzgebirges, des Thüringerwalds u. Schwarzwalds einen wichtigen Industriezweig. Spieren, in der Seemannssprache 3 bis 8'' starke Stangen, die zu Raen, kleinen Mastbäumen etc. verwendet werden. Spieß, Phil. Ernst, gelehrter Archivar, geb. 1734 zu Ettenstadt bei Weißenburg in Bayern, studierte in Jena die Rechte, wurde aber 1754 wegen seiner außerordentlichen Leibeslänge unter die Soldaten gesteckt, stieg zum Offizier und studierte eifrig, erhielt die Stelle eines Archivars am geheimen Landesarchiv auf der Plassenburg bei Kulmbach u. st. 1794. Seine Schriften befaßten sich meist mit neu aufgefundenen archivarischen Seltenheiten und Erörterungen hierüber, die einen eifrigen Alterthumsforscher erkennen lassen. C. Ch. Th. Hacker gab heraus: Lebensumstände des Herrn P. E. S., von ihm eigenhändig verfaßt u. s. w. (Bair. 1794). Spieß, Christian Heinr., als Romanenschriftsteller gewöhnlich neben K. G. Cramer genannt, geb. 1755 zu Freiberg in Sachsen, herumziehender Schauspieler, gest. 1799 als Wirthschaftsbeamter in Böhmen. Er fand mit dem Schauspiel „Klara von Hoheneichen“ (1790) großen Beifall, fabricirte eine Menge Schauspiele und als Nachahmer von Göthe's Götz von Berlichingen wo möglich noch mehr Romane, von denen die 12 schlafenden Jungfrauen, der Löwenritter u. a. noch jetzt fleißig in allen Kasernen gelesen werden. Mochte auch S. ästhetisch noch so tief stehen u. Tieck über die „wundervollen, bizarren und tollen Romane“ desselben spotten, so bleibt doch die Erfindungsgabe des Mannes bemerkenswerth und seine Romane schaden insgesammt in sittlicher und religiös-politischer Beziehung nicht soviel, als gar mancher der neuesten Weltschmerz- und Tendenzromane. Spießglanz, s. Antimon.

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857, S. 285. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon05_1857/286>, abgerufen am 21.12.2024.