Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857.1817, war ein Hauptbegründer der Union zwischen Lutheranern und Reformirten. S. Karl Heinr., Sohn des Vorigen, geb. 1790 zu Berlin, 1828 Professor der Theologie zu Bonn, seit 1847 Consistorialrath zu Magdeburg, theologischer Schriftsteller. Sacken; s. Osten-Sacken. Sackgeld 1) zu eigenstem persönlichem Verbrauch, das nicht in die Handlungs- od. Haushaltungsrechnung fällt. 2) Bei Wechselzahlungen der Abzug für Sack und Bindfaden. Sackpfeife, s. Dudelsack. Sackzehnte, besteht in einem bestimmten Maße vom ausgedroschenen Getreide. Sacra, lat., Heiligthümer; Alles, was zur Religion und zum Cultus gehört; sacra scriptura (abgekürzt: S. S. oder S. Scr.) die hl. Schrift. Sacral, lat.-deutsch. was sich auf das os sacrum bezieht (s. Kreuzbein). Sacrament, lat. sacramentum, der Eid, besonders der Eid des unbedingten Gehorsames, den im alten Rom die neuausgehobenen Soldaten schworen, indem ihr Tribun ihnen denselben vorsprach. In der kath. Kirche bezeichnet S. ein von Christus eingesetztes sichtbares Zeichen der unsichtbaren Mittheilung der Erlösungs- und Heiligungsgnade. An jedem S. läßt sich unterscheiden die Materie, nämlich das äußere sinnlich wahrnehmbare Zeichen, die Sache oder Handlung, und die Form d. h. die Worte, unter welchen ein S. ausgespendet werden muß; mit Ausnahme der Taufe (vergl. Nothtaufe) erheischt jedes S. einen geweihten und vom Bischofe bevollmächtigten Ausspender. Die Zahl der S.e ist bekanntlich sieben, nämlich Taufe. Abendmahl, Firmung, Buße, Letzte Oelung, Priesterweihe und Ehe; s. hierüber die einzelnen Artikel. S.alien, alle mit dem Cult der Kirche zusammenhängenden Ritus und Ceremonien, sacramentalische Gebräuche, dann besonders diejenigen Ceremonien, welche die Ausspendung der heiligen S.e würdiger und feierlicher machen u. dadurch die Andacht erhöhen. - Sacramentarium, lat., das von den Kirchenbehörden gutgeheißene Buch, worin die Vorschriften und Formulare über die Ausspendung der hl. S.e und über die Vornahme anderer liturgischer Handlungen enthalten sind. Das älteste ist von Papst Gelasius I. (492-496), das merkwürdigste, nämlich das von Gregor d. Gr. (590-603), gab 1748 Muratori heraus. - S.ensperre, nennt man in neuerer Zeit häufig die kleinere Excommunication, welche vom Gottesdienste u. mit Ausnahme der Buße besonders von den S.en ausschließt und den Betroffenen unfähig macht, während der Dauer der Strafe ein Kirchenamt zu erlangen oder fortzuführen. - S.sstreitigkeiten waren seit den ersten christlich en Jahrhunderten nichts seltenes und wurden am gewöhnlichsten von solchen erregt, welche sich einbildeten, sie seien der Wirksamkeit der göttlichen Gnade in ihnen ohne alle äußere Zeichen sicher: gnostische Sekten, namentlich die Messalianer, später die Katharer, Albigenser. Waldenser, Wikleff, Huß u. s. f.; in neuerer Zeit gelangten in der Verwerfung aller Aeußerlichkeiten unter den Gläubigen die Quäker (s. d.) am weitesten, indem sie die S.e für Gebräuche erklären, welche lediglich für das Kindesalter der Kirche als sinnliche Zeichen Werth gehabt hätten. Die Reformatoren des 16. Jahrh. nahmen nur die Taufe und das hl. Abendmahl als S.e an, über die Art und Weise der Gegenwart Christi im Abendmahle entbrannte aber der vorzugsweise S.sstreit genannte Streit zwischen Luther und Melanchthon einerseits, Karlstadt, Oekolampad und Zwingli anderseits; die Anhänger beider Parteien mischten sich in den schon 1524 begonnenen, aber seit 1527 maßlos heftig werdenden Kampf, der die Reformirten und Lutheraner dauernd entzweite. Sacramentalen, lat.-deutsch, Eideshelfer. Sacramento, Rio S., Fluß in Obercalifornien, entspringt im Küstengebirge an der Gränze von Oregon, fließt in einem 65 Ml. langen Längenthale gegen Süden, nimmt den von Süden kommend en starken Rio S.-Joaquin auf und ergießt sich in die Suisunbucht, die durch die Carquinesstraße 1817, war ein Hauptbegründer der Union zwischen Lutheranern und Reformirten. S. Karl Heinr., Sohn des Vorigen, geb. 1790 zu Berlin, 1828 Professor der Theologie zu Bonn, seit 1847 Consistorialrath zu Magdeburg, theologischer Schriftsteller. Sacken; s. Osten-Sacken. Sackgeld 1) zu eigenstem persönlichem Verbrauch, das nicht in die Handlungs- od. Haushaltungsrechnung fällt. 2) Bei Wechselzahlungen der Abzug für Sack und Bindfaden. Sackpfeife, s. Dudelsack. Sackzehnte, besteht in einem bestimmten Maße vom ausgedroschenen Getreide. Sacra, lat., Heiligthümer; Alles, was zur Religion und zum Cultus gehört; sacra scriptura (abgekürzt: S. S. oder S. Scr.) die hl. Schrift. Sacral, lat.-deutsch. was sich auf das os sacrum bezieht (s. Kreuzbein). Sacrament, lat. sacramentum, der Eid, besonders der Eid des unbedingten Gehorsames, den im alten Rom die neuausgehobenen Soldaten schworen, indem ihr Tribun ihnen denselben vorsprach. In der kath. Kirche bezeichnet S. ein von Christus eingesetztes sichtbares Zeichen der unsichtbaren Mittheilung der Erlösungs- und Heiligungsgnade. An jedem S. läßt sich unterscheiden die Materie, nämlich das äußere sinnlich wahrnehmbare Zeichen, die Sache oder Handlung, und die Form d. h. die Worte, unter welchen ein S. ausgespendet werden muß; mit Ausnahme der Taufe (vergl. Nothtaufe) erheischt jedes S. einen geweihten und vom Bischofe bevollmächtigten Ausspender. Die Zahl der S.e ist bekanntlich sieben, nämlich Taufe. Abendmahl, Firmung, Buße, Letzte Oelung, Priesterweihe und Ehe; s. hierüber die einzelnen Artikel. S.alien, alle mit dem Cult der Kirche zusammenhängenden Ritus und Ceremonien, sacramentalische Gebräuche, dann besonders diejenigen Ceremonien, welche die Ausspendung der heiligen S.e würdiger und feierlicher machen u. dadurch die Andacht erhöhen. – Sacramentarium, lat., das von den Kirchenbehörden gutgeheißene Buch, worin die Vorschriften und Formulare über die Ausspendung der hl. S.e und über die Vornahme anderer liturgischer Handlungen enthalten sind. Das älteste ist von Papst Gelasius I. (492–496), das merkwürdigste, nämlich das von Gregor d. Gr. (590–603), gab 1748 Muratori heraus. – S.ensperre, nennt man in neuerer Zeit häufig die kleinere Excommunication, welche vom Gottesdienste u. mit Ausnahme der Buße besonders von den S.en ausschließt und den Betroffenen unfähig macht, während der Dauer der Strafe ein Kirchenamt zu erlangen oder fortzuführen. – S.sstreitigkeiten waren seit den ersten christlich en Jahrhunderten nichts seltenes und wurden am gewöhnlichsten von solchen erregt, welche sich einbildeten, sie seien der Wirksamkeit der göttlichen Gnade in ihnen ohne alle äußere Zeichen sicher: gnostische Sekten, namentlich die Messalianer, später die Katharer, Albigenser. Waldenser, Wikleff, Huß u. s. f.; in neuerer Zeit gelangten in der Verwerfung aller Aeußerlichkeiten unter den Gläubigen die Quäker (s. d.) am weitesten, indem sie die S.e für Gebräuche erklären, welche lediglich für das Kindesalter der Kirche als sinnliche Zeichen Werth gehabt hätten. Die Reformatoren des 16. Jahrh. nahmen nur die Taufe und das hl. Abendmahl als S.e an, über die Art und Weise der Gegenwart Christi im Abendmahle entbrannte aber der vorzugsweise S.sstreit genannte Streit zwischen Luther und Melanchthon einerseits, Karlstadt, Oekolampad und Zwingli anderseits; die Anhänger beider Parteien mischten sich in den schon 1524 begonnenen, aber seit 1527 maßlos heftig werdenden Kampf, der die Reformirten und Lutheraner dauernd entzweite. Sacramentalen, lat.-deutsch, Eideshelfer. Sacramento, Rio S., Fluß in Obercalifornien, entspringt im Küstengebirge an der Gränze von Oregon, fließt in einem 65 Ml. langen Längenthale gegen Süden, nimmt den von Süden kommend en starken Rio S.-Joaquin auf und ergießt sich in die Suisunbucht, die durch die Carquinesstraße <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0011" n="10"/> 1817, war ein Hauptbegründer der Union zwischen Lutheranern und Reformirten. 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1817, war ein Hauptbegründer der Union zwischen Lutheranern und Reformirten. S. Karl Heinr., Sohn des Vorigen, geb. 1790 zu Berlin, 1828 Professor der Theologie zu Bonn, seit 1847 Consistorialrath zu Magdeburg, theologischer Schriftsteller.
Sacken; s. Osten-Sacken.
Sackgeld 1) zu eigenstem persönlichem Verbrauch, das nicht in die Handlungs- od. Haushaltungsrechnung fällt. 2) Bei Wechselzahlungen der Abzug für Sack und Bindfaden.
Sackpfeife, s. Dudelsack.
Sackzehnte, besteht in einem bestimmten Maße vom ausgedroschenen Getreide.
Sacra, lat., Heiligthümer; Alles, was zur Religion und zum Cultus gehört; sacra scriptura (abgekürzt: S. S. oder S. Scr.) die hl. Schrift.
Sacral, lat.-deutsch. was sich auf das os sacrum bezieht (s. Kreuzbein).
Sacrament, lat. sacramentum, der Eid, besonders der Eid des unbedingten Gehorsames, den im alten Rom die neuausgehobenen Soldaten schworen, indem ihr Tribun ihnen denselben vorsprach. In der kath. Kirche bezeichnet S. ein von Christus eingesetztes sichtbares Zeichen der unsichtbaren Mittheilung der Erlösungs- und Heiligungsgnade. An jedem S. läßt sich unterscheiden die Materie, nämlich das äußere sinnlich wahrnehmbare Zeichen, die Sache oder Handlung, und die Form d. h. die Worte, unter welchen ein S. ausgespendet werden muß; mit Ausnahme der Taufe (vergl. Nothtaufe) erheischt jedes S. einen geweihten und vom Bischofe bevollmächtigten Ausspender. Die Zahl der S.e ist bekanntlich sieben, nämlich Taufe. Abendmahl, Firmung, Buße, Letzte Oelung, Priesterweihe und Ehe; s. hierüber die einzelnen Artikel. S.alien, alle mit dem Cult der Kirche zusammenhängenden Ritus und Ceremonien, sacramentalische Gebräuche, dann besonders diejenigen Ceremonien, welche die Ausspendung der heiligen S.e würdiger und feierlicher machen u. dadurch die Andacht erhöhen. – Sacramentarium, lat., das von den Kirchenbehörden gutgeheißene Buch, worin die Vorschriften und Formulare über die Ausspendung der hl. S.e und über die Vornahme anderer liturgischer Handlungen enthalten sind. Das älteste ist von Papst Gelasius I. (492–496), das merkwürdigste, nämlich das von Gregor d. Gr. (590–603), gab 1748 Muratori heraus. – S.ensperre, nennt man in neuerer Zeit häufig die kleinere Excommunication, welche vom Gottesdienste u. mit Ausnahme der Buße besonders von den S.en ausschließt und den Betroffenen unfähig macht, während der Dauer der Strafe ein Kirchenamt zu erlangen oder fortzuführen. – S.sstreitigkeiten waren seit den ersten christlich en Jahrhunderten nichts seltenes und wurden am gewöhnlichsten von solchen erregt, welche sich einbildeten, sie seien der Wirksamkeit der göttlichen Gnade in ihnen ohne alle äußere Zeichen sicher: gnostische Sekten, namentlich die Messalianer, später die Katharer, Albigenser. Waldenser, Wikleff, Huß u. s. f.; in neuerer Zeit gelangten in der Verwerfung aller Aeußerlichkeiten unter den Gläubigen die Quäker (s. d.) am weitesten, indem sie die S.e für Gebräuche erklären, welche lediglich für das Kindesalter der Kirche als sinnliche Zeichen Werth gehabt hätten. Die Reformatoren des 16. Jahrh. nahmen nur die Taufe und das hl. Abendmahl als S.e an, über die Art und Weise der Gegenwart Christi im Abendmahle entbrannte aber der vorzugsweise S.sstreit genannte Streit zwischen Luther und Melanchthon einerseits, Karlstadt, Oekolampad und Zwingli anderseits; die Anhänger beider Parteien mischten sich in den schon 1524 begonnenen, aber seit 1527 maßlos heftig werdenden Kampf, der die Reformirten und Lutheraner dauernd entzweite.
Sacramentalen, lat.-deutsch, Eideshelfer.
Sacramento, Rio S., Fluß in Obercalifornien, entspringt im Küstengebirge an der Gränze von Oregon, fließt in einem 65 Ml. langen Längenthale gegen Süden, nimmt den von Süden kommend en starken Rio S.-Joaquin auf und ergießt sich in die Suisunbucht, die durch die Carquinesstraße
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Zitationshilfe: | Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857, S. 10. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon05_1857/11>, abgerufen am 22.02.2025. |