Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857.formalen Gesetzen nicht entspricht oder aus falschen Vordersätzen gezogen wird oder aus beiden Gründen zusammen. Will der Redende täuschen, so wird der Fehl-S. (Paralogismus) zum Trug-S. oder Sophisma, von welchem Aristoteles 2 Arten. nämlich sophismata in dictione (Wortspiele) u. extra dictionem (Gedankentrug, Widersinn) unterschied. Die Alten hatten mehre Sophismen, die sie für unauflösbar hielten, z. B. das sophisma pigrum, den sog. Krokodil-S. u. s. f., allein dieselben lassen sich insgesammt durch genauere Prüfung des Mittelbegriffes aufdecken. Schlußzettel, Schlußnote, heißt die vom Mäckler (Sensal) ausgestellte Bescheinigung über einen durch ihn vermittelten Waarenkauf und hat gerichtliche Gültigkeit. Bei sog. Zeitläufen können die S. selbst wieder zur Speculation dienen, indem sie je nach den Chancen mit Gewinn oder Verlust verkauft werden. Schlyter, Karl Johann, geb. 1795 zu Karlskrona, seit 1838 Professor der Rechte zu Lund, schrieb u. a.: "Corpus juris Sueo-Gotorum antiqui", Bd. 1-8, Lund 1827-53; "Schwedens älteste Eintheilung", Upsala 1835; "Juridische Abhandlungen", Ups. 1836. Schmachtriemen, breiter lederner Riemen, um den Unterleib geschnallt, wird von Reitern, Läufern etc. bisweilen getragen um die Erschütterung des leeren Magens zu mindern. Schmacke, kleiner Kauffahrer, flach und breit gebaut. mit 2 Masten. Küche und Kajüte, besonders in Holland, auf der unteren Weser u. Elbe gewöhnlich. Schmähschrift, s. Libell u. Pasquill. Schmalkalden, Hauptstadt des gleichnamigen kurhess. Kreises, einer Enclave zwischen Gotha, Weimar, Meiningen u. der preuß. Provinz Sachsen, hat 5700 E., Bergbau auf Eisen, Fabrikation von Holz- und Metallwaaren. Schmalkaldische Artikel, s. symbol. Bücher. Schmalkaldischer Bund u. Krieg. Die protest. Stände. die sich weder der kathol. Mehrheit des Reichstages fügen noch die Entscheidung des in nahe Aussicht gestellten allgemeinen Concils anerkennen wollten, waren durch die Politik Kaiser Karls V. sowie durch die eigene Unentschlossenheit abgehalten worden, in eine förmliche Verbindung zu treten. Diese kam erst 27. Febr. 1531 zwischen 9 Fürsten und 11 Städten zu Stande. erneuerte und erweiterte sich 1535 und 1538, konnte sich jedoch zu keiner ernstlichen Unternehmung gegen den Kaiser verstehen, bis 1546, wo der Kaiser, da die meisten der schmalkald. Bündler auf dem Reichstage von Regensburg gar nicht erschienen und von einem Concil nichts wissen wollten, gegen sie als widerspenstige Reichsglieder sehr ernste Worte brauchte und offen rüstete. Jetzt griffen sie Karl V., der kaum 8000 Mann bei Ingolstadt versammelt hatte, mit 70000 an, aber die Häupter des Bundes, der Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen und Landgraf Philipp von Hessen, bewiesen ihre Unfähigkeit als Krieger wie als Politiker, verschmähten die Vorschläge Schärtlins (s. d.) und zogen endlich in ihre Staaten ab, die süddeutschen Bundesglieder der Gnade des Kaisers überlassend, der übrigens nur Geldstrafen verhängte, die Demokratien der Reichsstädte beschränkte und die Freiheit des kathol. Cultus gebot. Dann erst rückte er nordwärts und machte durch die Schlacht bei Mühlberg (24. Apr. 1547), der die Ergebung des Landgrafen Philipp folgte, dem S. ein Ende. Schmalte, s. Smalte. Schmaltz, Mor. Ferd., prot. Theolog, geb. 1785 zu Stolpen bei Dresden, 1816-18 Prediger zu Wien. 1819 Pastor an der Kirche zu Neustadt-Dresden, seit 1833 Hauptpastor an der St. Jakobikirche u. Scholarch in Hamburg, gilt als ausgezeichneter Kanzelredner u. hat sehr viele Predigten drucken lassen. Schmalz, Theod. Anton Heinr., geb. 1760 zu Hannover, seit 1787 Professor der Rechtswissenschaft zu Rinteln, Königsberg, Halle, bis letztere Stadt dem Königreich Westfalen einverleibt wurde, dann in preuß. Staatsdienste. 1810 Director und Ordinarius der Juristenfakultät an der neuerrichteten Universität Berlin, wo er 1831 st. S. verfaßte viele juristische u. staatswirthschaftliche Schriften, unter anderm in den 90ger formalen Gesetzen nicht entspricht oder aus falschen Vordersätzen gezogen wird oder aus beiden Gründen zusammen. Will der Redende täuschen, so wird der Fehl-S. (Paralogismus) zum Trug-S. oder Sophisma, von welchem Aristoteles 2 Arten. nämlich sophismata in dictione (Wortspiele) u. extra dictionem (Gedankentrug, Widersinn) unterschied. Die Alten hatten mehre Sophismen, die sie für unauflösbar hielten, z. B. das sophisma pigrum, den sog. Krokodil-S. u. s. f., allein dieselben lassen sich insgesammt durch genauere Prüfung des Mittelbegriffes aufdecken. Schlußzettel, Schlußnote, heißt die vom Mäckler (Sensal) ausgestellte Bescheinigung über einen durch ihn vermittelten Waarenkauf und hat gerichtliche Gültigkeit. Bei sog. Zeitläufen können die S. selbst wieder zur Speculation dienen, indem sie je nach den Chancen mit Gewinn oder Verlust verkauft werden. Schlyter, Karl Johann, geb. 1795 zu Karlskrona, seit 1838 Professor der Rechte zu Lund, schrieb u. a.: „Corpus juris Sueo-Gotorum antiqui“, Bd. 1–8, Lund 1827–53; „Schwedens älteste Eintheilung“, Upsala 1835; „Juridische Abhandlungen“, Ups. 1836. Schmachtriemen, breiter lederner Riemen, um den Unterleib geschnallt, wird von Reitern, Läufern etc. bisweilen getragen um die Erschütterung des leeren Magens zu mindern. Schmacke, kleiner Kauffahrer, flach und breit gebaut. mit 2 Masten. Küche und Kajüte, besonders in Holland, auf der unteren Weser u. Elbe gewöhnlich. Schmähschrift, s. Libell u. Pasquill. Schmalkalden, Hauptstadt des gleichnamigen kurhess. Kreises, einer Enclave zwischen Gotha, Weimar, Meiningen u. der preuß. Provinz Sachsen, hat 5700 E., Bergbau auf Eisen, Fabrikation von Holz- und Metallwaaren. Schmalkaldische Artikel, s. symbol. Bücher. Schmalkaldischer Bund u. Krieg. Die protest. Stände. die sich weder der kathol. Mehrheit des Reichstages fügen noch die Entscheidung des in nahe Aussicht gestellten allgemeinen Concils anerkennen wollten, waren durch die Politik Kaiser Karls V. sowie durch die eigene Unentschlossenheit abgehalten worden, in eine förmliche Verbindung zu treten. Diese kam erst 27. Febr. 1531 zwischen 9 Fürsten und 11 Städten zu Stande. erneuerte und erweiterte sich 1535 und 1538, konnte sich jedoch zu keiner ernstlichen Unternehmung gegen den Kaiser verstehen, bis 1546, wo der Kaiser, da die meisten der schmalkald. Bündler auf dem Reichstage von Regensburg gar nicht erschienen und von einem Concil nichts wissen wollten, gegen sie als widerspenstige Reichsglieder sehr ernste Worte brauchte und offen rüstete. Jetzt griffen sie Karl V., der kaum 8000 Mann bei Ingolstadt versammelt hatte, mit 70000 an, aber die Häupter des Bundes, der Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen und Landgraf Philipp von Hessen, bewiesen ihre Unfähigkeit als Krieger wie als Politiker, verschmähten die Vorschläge Schärtlins (s. d.) und zogen endlich in ihre Staaten ab, die süddeutschen Bundesglieder der Gnade des Kaisers überlassend, der übrigens nur Geldstrafen verhängte, die Demokratien der Reichsstädte beschränkte und die Freiheit des kathol. Cultus gebot. Dann erst rückte er nordwärts und machte durch die Schlacht bei Mühlberg (24. Apr. 1547), der die Ergebung des Landgrafen Philipp folgte, dem S. ein Ende. Schmalte, s. Smalte. Schmaltz, Mor. Ferd., prot. Theolog, geb. 1785 zu Stolpen bei Dresden, 1816–18 Prediger zu Wien. 1819 Pastor an der Kirche zu Neustadt-Dresden, seit 1833 Hauptpastor an der St. Jakobikirche u. Scholarch in Hamburg, gilt als ausgezeichneter Kanzelredner u. hat sehr viele Predigten drucken lassen. Schmalz, Theod. Anton Heinr., geb. 1760 zu Hannover, seit 1787 Professor der Rechtswissenschaft zu Rinteln, Königsberg, Halle, bis letztere Stadt dem Königreich Westfalen einverleibt wurde, dann in preuß. Staatsdienste. 1810 Director und Ordinarius der Juristenfakultät an der neuerrichteten Universität Berlin, wo er 1831 st. S. verfaßte viele juristische u. staatswirthschaftliche Schriften, unter anderm in den 90ger <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0101" n="100"/> formalen Gesetzen nicht entspricht oder aus falschen Vordersätzen gezogen wird oder aus beiden Gründen zusammen. Will der Redende täuschen, so wird der <hi rendition="#g">Fehl</hi>-S. (Paralogismus) zum <hi rendition="#g">Trug</hi>-S. oder Sophisma, von welchem Aristoteles 2 Arten. nämlich <hi rendition="#i">sophismata in dictione</hi> (Wortspiele) u. <hi rendition="#i">extra dictionem</hi> (Gedankentrug, Widersinn) unterschied. Die Alten hatten mehre Sophismen, die sie für unauflösbar hielten, z. B. das <hi rendition="#i">sophisma pigrum</hi>, den sog. Krokodil-S. u. s. f., allein dieselben lassen sich insgesammt durch genauere Prüfung des Mittelbegriffes aufdecken.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Schlußzettel</hi>, <hi rendition="#g">Schlußnote</hi>, heißt die vom Mäckler (Sensal) ausgestellte Bescheinigung über einen durch ihn vermittelten Waarenkauf und hat gerichtliche Gültigkeit. Bei sog. Zeitläufen können die S. selbst wieder zur Speculation dienen, indem sie je nach den Chancen mit Gewinn oder Verlust verkauft werden.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Schlyter</hi>, Karl Johann, geb. 1795 zu Karlskrona, seit 1838 Professor der Rechte zu Lund, schrieb u. a.: „<hi rendition="#i">Corpus juris Sueo-Gotorum antiqui</hi>“, Bd. 1–8, Lund 1827–53; „Schwedens älteste Eintheilung“, Upsala 1835; „Juridische Abhandlungen“, Ups. 1836.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Schmachtriemen</hi>, breiter lederner Riemen, um den Unterleib geschnallt, wird von Reitern, Läufern etc. bisweilen getragen um die Erschütterung des leeren Magens zu mindern.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Schmacke</hi>, kleiner Kauffahrer, flach und breit gebaut. mit 2 Masten. Küche und Kajüte, besonders in Holland, auf der unteren Weser u. Elbe gewöhnlich.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Schmähschrift</hi>, s. Libell u. Pasquill.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Schmalkalden</hi>, Hauptstadt des gleichnamigen kurhess. Kreises, einer Enclave zwischen Gotha, Weimar, Meiningen u. der preuß. Provinz Sachsen, hat 5700 E., Bergbau auf Eisen, Fabrikation von Holz- und Metallwaaren.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Schmalkaldische Artikel</hi>, s. symbol. Bücher.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Schmalkaldischer Bund u. Krieg</hi>. Die protest. Stände. die sich weder der kathol. Mehrheit des Reichstages fügen noch die Entscheidung des in nahe Aussicht gestellten allgemeinen Concils anerkennen wollten, waren durch die Politik Kaiser Karls V. sowie durch die eigene Unentschlossenheit abgehalten worden, in eine förmliche Verbindung zu treten. Diese kam erst 27. Febr. 1531 zwischen 9 Fürsten und 11 Städten zu Stande. erneuerte und erweiterte sich 1535 und 1538, konnte sich jedoch zu keiner ernstlichen Unternehmung gegen den Kaiser verstehen, bis 1546, wo der Kaiser, da die meisten der schmalkald. Bündler auf dem Reichstage von Regensburg gar nicht erschienen und von einem Concil nichts wissen wollten, gegen sie als widerspenstige Reichsglieder sehr ernste Worte brauchte und offen rüstete. Jetzt griffen sie Karl V., der kaum 8000 Mann bei Ingolstadt versammelt hatte, mit 70000 an, aber die Häupter des Bundes, der Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen und Landgraf Philipp von Hessen, bewiesen ihre Unfähigkeit als Krieger wie als Politiker, verschmähten die Vorschläge Schärtlins (s. d.) und zogen endlich in ihre Staaten ab, die süddeutschen Bundesglieder der Gnade des Kaisers überlassend, der übrigens nur Geldstrafen verhängte, die Demokratien der Reichsstädte beschränkte und die Freiheit des kathol. Cultus gebot. Dann erst rückte er nordwärts und machte durch die Schlacht bei Mühlberg (24. Apr. 1547), der die Ergebung des Landgrafen Philipp folgte, dem S. ein Ende.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Schmalte</hi>, s. Smalte.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Schmaltz</hi>, Mor. Ferd., prot. Theolog, geb. 1785 zu Stolpen bei Dresden, 1816–18 Prediger zu Wien. 1819 Pastor an der Kirche zu Neustadt-Dresden, seit 1833 Hauptpastor an der St. Jakobikirche u. Scholarch in Hamburg, gilt als ausgezeichneter Kanzelredner u. hat sehr viele Predigten drucken lassen.</p><lb/> </div> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><hi rendition="#b">Schmalz</hi>, Theod. Anton Heinr., geb. 1760 zu Hannover, seit 1787 Professor der Rechtswissenschaft zu Rinteln, Königsberg, Halle, bis letztere Stadt dem Königreich Westfalen einverleibt wurde, dann in preuß. Staatsdienste. 1810 Director und Ordinarius der Juristenfakultät an der neuerrichteten Universität Berlin, wo er 1831 st. S. verfaßte viele juristische u. staatswirthschaftliche Schriften, unter anderm in den 90ger </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [100/0101]
formalen Gesetzen nicht entspricht oder aus falschen Vordersätzen gezogen wird oder aus beiden Gründen zusammen. Will der Redende täuschen, so wird der Fehl-S. (Paralogismus) zum Trug-S. oder Sophisma, von welchem Aristoteles 2 Arten. nämlich sophismata in dictione (Wortspiele) u. extra dictionem (Gedankentrug, Widersinn) unterschied. Die Alten hatten mehre Sophismen, die sie für unauflösbar hielten, z. B. das sophisma pigrum, den sog. Krokodil-S. u. s. f., allein dieselben lassen sich insgesammt durch genauere Prüfung des Mittelbegriffes aufdecken.
Schlußzettel, Schlußnote, heißt die vom Mäckler (Sensal) ausgestellte Bescheinigung über einen durch ihn vermittelten Waarenkauf und hat gerichtliche Gültigkeit. Bei sog. Zeitläufen können die S. selbst wieder zur Speculation dienen, indem sie je nach den Chancen mit Gewinn oder Verlust verkauft werden.
Schlyter, Karl Johann, geb. 1795 zu Karlskrona, seit 1838 Professor der Rechte zu Lund, schrieb u. a.: „Corpus juris Sueo-Gotorum antiqui“, Bd. 1–8, Lund 1827–53; „Schwedens älteste Eintheilung“, Upsala 1835; „Juridische Abhandlungen“, Ups. 1836.
Schmachtriemen, breiter lederner Riemen, um den Unterleib geschnallt, wird von Reitern, Läufern etc. bisweilen getragen um die Erschütterung des leeren Magens zu mindern.
Schmacke, kleiner Kauffahrer, flach und breit gebaut. mit 2 Masten. Küche und Kajüte, besonders in Holland, auf der unteren Weser u. Elbe gewöhnlich.
Schmähschrift, s. Libell u. Pasquill.
Schmalkalden, Hauptstadt des gleichnamigen kurhess. Kreises, einer Enclave zwischen Gotha, Weimar, Meiningen u. der preuß. Provinz Sachsen, hat 5700 E., Bergbau auf Eisen, Fabrikation von Holz- und Metallwaaren.
Schmalkaldische Artikel, s. symbol. Bücher.
Schmalkaldischer Bund u. Krieg. Die protest. Stände. die sich weder der kathol. Mehrheit des Reichstages fügen noch die Entscheidung des in nahe Aussicht gestellten allgemeinen Concils anerkennen wollten, waren durch die Politik Kaiser Karls V. sowie durch die eigene Unentschlossenheit abgehalten worden, in eine förmliche Verbindung zu treten. Diese kam erst 27. Febr. 1531 zwischen 9 Fürsten und 11 Städten zu Stande. erneuerte und erweiterte sich 1535 und 1538, konnte sich jedoch zu keiner ernstlichen Unternehmung gegen den Kaiser verstehen, bis 1546, wo der Kaiser, da die meisten der schmalkald. Bündler auf dem Reichstage von Regensburg gar nicht erschienen und von einem Concil nichts wissen wollten, gegen sie als widerspenstige Reichsglieder sehr ernste Worte brauchte und offen rüstete. Jetzt griffen sie Karl V., der kaum 8000 Mann bei Ingolstadt versammelt hatte, mit 70000 an, aber die Häupter des Bundes, der Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen und Landgraf Philipp von Hessen, bewiesen ihre Unfähigkeit als Krieger wie als Politiker, verschmähten die Vorschläge Schärtlins (s. d.) und zogen endlich in ihre Staaten ab, die süddeutschen Bundesglieder der Gnade des Kaisers überlassend, der übrigens nur Geldstrafen verhängte, die Demokratien der Reichsstädte beschränkte und die Freiheit des kathol. Cultus gebot. Dann erst rückte er nordwärts und machte durch die Schlacht bei Mühlberg (24. Apr. 1547), der die Ergebung des Landgrafen Philipp folgte, dem S. ein Ende.
Schmalte, s. Smalte.
Schmaltz, Mor. Ferd., prot. Theolog, geb. 1785 zu Stolpen bei Dresden, 1816–18 Prediger zu Wien. 1819 Pastor an der Kirche zu Neustadt-Dresden, seit 1833 Hauptpastor an der St. Jakobikirche u. Scholarch in Hamburg, gilt als ausgezeichneter Kanzelredner u. hat sehr viele Predigten drucken lassen.
Schmalz, Theod. Anton Heinr., geb. 1760 zu Hannover, seit 1787 Professor der Rechtswissenschaft zu Rinteln, Königsberg, Halle, bis letztere Stadt dem Königreich Westfalen einverleibt wurde, dann in preuß. Staatsdienste. 1810 Director und Ordinarius der Juristenfakultät an der neuerrichteten Universität Berlin, wo er 1831 st. S. verfaßte viele juristische u. staatswirthschaftliche Schriften, unter anderm in den 90ger
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-08-19T11:47:14Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2020-08-19T11:47:14Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |