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Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579.

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TITVLVS 93.
Von den Steinwegen / Steinsetzern / Zimmerleuten / Steindeckers / Gartenern / Garten vnd Zeunen.

EIn jeder sol seinen Steinweg machen / vnd wenn er zerbrochen ist / bessern lassen / Vnd wenn er das thun wil / sol er mit den Steinsetzers den Nachbarn zeigen vnd weisen / wie der Steinweg gebawet vnd gebessert werden sol / vnd hören / ob sie damit also auch friedlich sein wollen / Darumb sol niemandt seinen Steinweg zu hoch / vnd seinen Nachbarn zu nachteil setzen lassen / Dann wo das geschehen / vnd das vns dem Rathe geklagt würde / sol der / dem der Steinweg zugehörig / vnd der Steinsetzer jeder einen halben Gülden dafür zu bröke geben / Vnd sol als dann auch der Steinweg wieder auffgenommen / vnd also gemacht werden / das er den Nachbarn nicht schedlich sey / Bey straffe einer festunge.

DIe Zimmerleute sollen / wor sie bawen / keine Sülle / vnd die Steindecker keine Rennen auffnemen / sie fordern dann vorerst die Nach-

TITVLVS 93.
Von den Steinwegen / Steinsetzern / Zimmerleuten / Steindeckers / Gartenern / Garten vnd Zeunen.

EIn jeder sol seinen Steinweg machen / vnd wenn er zerbrochen ist / bessern lassen / Vnd wenn er das thun wil / sol er mit den Steinsetzers den Nachbarn zeigen vnd weisen / wie der Steinweg gebawet vnd gebessert werden sol / vnd hören / ob sie damit also auch friedlich sein wollen / Darumb sol niemandt seinen Steinweg zu hoch / vnd seinen Nachbarn zu nachteil setzen lassen / Dann wo das geschehen / vnd das vns dem Rathe geklagt würde / sol der / dem der Steinweg zugehörig / vnd der Steinsetzer jeder einen halben Gülden dafür zu bröke geben / Vnd sol als dann auch der Steinweg wieder auffgenommen / vnd also gemacht werden / das er den Nachbarn nicht schedlich sey / Bey straffe einer festunge.

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[0098] TITVLVS 93. Von den Steinwegen / Steinsetzern / Zimmerleuten / Steindeckers / Gartenern / Garten vnd Zeunen. EIn jeder sol seinen Steinweg machen / vnd wenn er zerbrochen ist / bessern lassen / Vnd wenn er das thun wil / sol er mit den Steinsetzers den Nachbarn zeigen vnd weisen / wie der Steinweg gebawet vnd gebessert werden sol / vnd hören / ob sie damit also auch friedlich sein wollen / Darumb sol niemandt seinen Steinweg zu hoch / vnd seinen Nachbarn zu nachteil setzen lassen / Dann wo das geschehen / vnd das vns dem Rathe geklagt würde / sol der / dem der Steinweg zugehörig / vnd der Steinsetzer jeder einen halben Gülden dafür zu bröke geben / Vnd sol als dann auch der Steinweg wieder auffgenommen / vnd also gemacht werden / das er den Nachbarn nicht schedlich sey / Bey straffe einer festunge. DIe Zimmerleute sollen / wor sie bawen / keine Sülle / vnd die Steindecker keine Rennen auffnemen / sie fordern dañ vorerst die Nach-

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Zitationshilfe: Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_braunschweig_1579/98>, abgerufen am 13.11.2024.