Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579.

Bild:
<< vorherige Seite
TITVLVS 93.
Von den Steinwegen / Steinsetzern / Zimmerleuten / Steindeckers / Gartenern / Garten vnd Zeunen.

EIn jeder sol seinen Steinweg machen / vnd wenn er zerbrochen ist / bessern lassen / Vnd wenn er das thun wil / sol er mit den Steinsetzers den Nachbarn zeigen vnd weisen / wie der Steinweg gebawet vnd gebessert werden sol / vnd hören / ob sie damit also auch friedlich sein wollen / Darumb sol niemandt seinen Steinweg zu hoch / vnd seinen Nachbarn zu nachteil setzen lassen / Dann wo das geschehen / vnd das vns dem Rathe geklagt würde / sol der / dem der Steinweg zugehörig / vnd der Steinsetzer jeder einen halben Gülden dafür zu bröke geben / Vnd sol als dann auch der Steinweg wieder auffgenommen / vnd also gemacht werden / das er den Nachbarn nicht schedlich sey / Bey straffe einer festunge.

DIe Zimmerleute sollen / wor sie bawen / keine Sülle / vnd die Steindecker keine Rennen auffnemen / sie fordern dann vorerst die Nach-

TITVLVS 93.
Von den Steinwegen / Steinsetzern / Zimmerleuten / Steindeckers / Gartenern / Garten vnd Zeunen.

EIn jeder sol seinen Steinweg machen / vnd wenn er zerbrochen ist / bessern lassen / Vnd wenn er das thun wil / sol er mit den Steinsetzers den Nachbarn zeigen vnd weisen / wie der Steinweg gebawet vnd gebessert werden sol / vnd hören / ob sie damit also auch friedlich sein wollen / Darumb sol niemandt seinen Steinweg zu hoch / vnd seinen Nachbarn zu nachteil setzen lassen / Dann wo das geschehen / vnd das vns dem Rathe geklagt würde / sol der / dem der Steinweg zugehörig / vnd der Steinsetzer jeder einen halben Gülden dafür zu bröke geben / Vnd sol als dann auch der Steinweg wieder auffgenommen / vnd also gemacht werden / das er den Nachbarn nicht schedlich sey / Bey straffe einer festunge.

DIe Zimmerleute sollen / wor sie bawen / keine Sülle / vnd die Steindecker keine Rennen auffnemen / sie fordern dañ vorerst die Nach-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0098"/>
      </div>
      <div>
        <head><hi rendition="#i">TITVLVS</hi> 93.</head><lb/>
      </div>
      <div>
        <head>Von den Steinwegen / Steinsetzern / Zimmerleuten / Steindeckers / Gartenern /
                     Garten vnd Zeunen.</head><lb/>
        <p>EIn jeder sol seinen Steinweg machen / vnd wenn er zerbrochen ist / bessern
                     lassen / Vnd wenn er das thun wil / sol er mit den Steinsetzers den Nachbarn
                     zeigen vnd weisen / wie der Steinweg gebawet vnd gebessert werden sol / vnd
                     hören / ob sie damit also auch friedlich sein wollen / Darumb sol niemandt
                     seinen Steinweg zu hoch / vnd seinen Nachbarn zu nachteil setzen lassen / Dann
                     wo das geschehen / vnd das vns dem Rathe geklagt würde / sol der / dem der
                     Steinweg zugehörig / vnd der Steinsetzer jeder einen halben Gülden dafür zu
                     bröke geben / Vnd sol als dann auch der Steinweg wieder auffgenommen / vnd also
                     gemacht werden / das er den Nachbarn nicht schedlich sey / Bey straffe einer
                     festunge.</p>
        <p>DIe Zimmerleute sollen / wor sie bawen / keine Sülle / vnd die Steindecker keine
                     Rennen auffnemen / sie fordern dan&#x0303; vorerst die Nach-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0098] TITVLVS 93. Von den Steinwegen / Steinsetzern / Zimmerleuten / Steindeckers / Gartenern / Garten vnd Zeunen. EIn jeder sol seinen Steinweg machen / vnd wenn er zerbrochen ist / bessern lassen / Vnd wenn er das thun wil / sol er mit den Steinsetzers den Nachbarn zeigen vnd weisen / wie der Steinweg gebawet vnd gebessert werden sol / vnd hören / ob sie damit also auch friedlich sein wollen / Darumb sol niemandt seinen Steinweg zu hoch / vnd seinen Nachbarn zu nachteil setzen lassen / Dann wo das geschehen / vnd das vns dem Rathe geklagt würde / sol der / dem der Steinweg zugehörig / vnd der Steinsetzer jeder einen halben Gülden dafür zu bröke geben / Vnd sol als dann auch der Steinweg wieder auffgenommen / vnd also gemacht werden / das er den Nachbarn nicht schedlich sey / Bey straffe einer festunge. DIe Zimmerleute sollen / wor sie bawen / keine Sülle / vnd die Steindecker keine Rennen auffnemen / sie fordern dañ vorerst die Nach-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_braunschweig_1579
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_braunschweig_1579/98
Zitationshilfe: Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_braunschweig_1579/98>, abgerufen am 22.12.2024.