Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579.Von Hoeckwercke. ALle vnd jede frembde Kauffleute / die allhie Hoeckwerck zum Marckte bringen / Sollen damit in jeder Wochen nicht mehr dann des Dingstags im Hagen / vnd des Freitags in der Altenstadt zu Marckte stehen / vnd allein vnsern Bürgern / Bürgerinnen vnd Inwonern / vnd wissentlich keinen frembden vorkeuffen / Bey straffe einer Marck. TITVLVS 68. Von den Saltzführern. DIe Saltzführer / so Saltz allhie zu marckte bringen / vnd daselbst fehele haben / sollen es auff dem Marckte oder auff den Strassen allhie vorkeuffen / vnd niemandt sol solch Saltz / wenn es von dem Marckte wieder abgeführet würde / einnemen vnd herbergen / bey straffe eins Gülden / so offt das geschege. TITVLVS 69. Von Erbe vnd Zinse zu vorkeuffen oder zu vorgeben. Von Hoeckwercke. ALle vnd jede frembde Kauffleute / die allhie Hoeckwerck zum Marckte bringen / Sollen damit in jeder Wochen nicht mehr dann des Dingstags im Hagen / vnd des Freitags in der Altenstadt zu Marckte stehen / vnd allein vnsern Bürgern / Bürgerinnen vnd Inwonern / vnd wissentlich keinen frembden vorkeuffen / Bey straffe einer Marck. TITVLVS 68. Von den Saltzführern. DIe Saltzführer / so Saltz allhie zu marckte bringen / vnd daselbst fehele haben / sollen es auff dem Marckte oder auff den Strassen allhie vorkeuffen / vnd niemandt sol solch Saltz / wenn es von dem Marckte wieder abgeführet würde / einnemen vnd herbergen / bey straffe eins Gülden / so offt das geschege. TITVLVS 69. Von Erbe vnd Zinse zu vorkeuffen oder zu vorgeben. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0079" n="40"/> </div> <div> <head>Von Hoeckwercke.</head><lb/> <p>ALle vnd jede frembde Kauffleute / die allhie Hoeckwerck zum Marckte bringen / Sollen damit in jeder Wochen nicht mehr dann des Dingstags im Hagen / vnd des Freitags in der Altenstadt zu Marckte stehen / vnd allein vnsern Bürgern / Bürgerinnen vnd Inwonern / vnd wissentlich keinen frembden vorkeuffen / Bey straffe einer Marck.</p> </div> <div> <head><hi rendition="#i">TITVLVS</hi> 68.</head><lb/> </div> <div> <head>Von den Saltzführern.</head><lb/> <p>DIe Saltzführer / so Saltz allhie zu marckte bringen / vnd daselbst fehele haben / sollen es auff dem Marckte oder auff den Strassen allhie vorkeuffen / vnd niemandt sol solch Saltz / wenn es von dem Marckte wieder abgeführet würde / einnemen vnd herbergen / bey straffe eins Gülden / so offt das geschege.</p> </div> <div> <head><hi rendition="#i">TITVLVS</hi> 69.</head><lb/> </div> <div> <head>Von Erbe vnd Zinse zu vorkeuffen oder zu vorgeben.</head><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [40/0079]
Von Hoeckwercke.
ALle vnd jede frembde Kauffleute / die allhie Hoeckwerck zum Marckte bringen / Sollen damit in jeder Wochen nicht mehr dann des Dingstags im Hagen / vnd des Freitags in der Altenstadt zu Marckte stehen / vnd allein vnsern Bürgern / Bürgerinnen vnd Inwonern / vnd wissentlich keinen frembden vorkeuffen / Bey straffe einer Marck.
TITVLVS 68.
Von den Saltzführern.
DIe Saltzführer / so Saltz allhie zu marckte bringen / vnd daselbst fehele haben / sollen es auff dem Marckte oder auff den Strassen allhie vorkeuffen / vnd niemandt sol solch Saltz / wenn es von dem Marckte wieder abgeführet würde / einnemen vnd herbergen / bey straffe eins Gülden / so offt das geschege.
TITVLVS 69.
Von Erbe vnd Zinse zu vorkeuffen oder zu vorgeben.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |