Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579.darüber geklagt würde / solte Beklagter dem Kleger auch seinen zugefügten schaden erstatten. TITVLVS 61. Von dem Zol vnd Zolzeichen. EIn jeder er sey in oder auslendisch / sol vns dem Rathe den rechten gesetzten vnd gewonlichen Zol geben / dann so das jemandt nicht thun / sondern vns mit dem Zol betrogen vnd vorkürtzet hette / der solt vns den Zol / den er vns entwendet / neun mal geben / Bey straffe einer festunge. WEr vnsere Zolzeichen vnd Freyzeichen aus vnser Zolbuden fordern / vnd die frembden Leuten aus betrug / in oder ausserhalbe vnser Stadt zugebrauchen / zustellen vnd vberantworten würde / der sol vorfestet werden mit einer fürsatz. TITVLVS 62. Von der Müntze. darüber geklagt würde / solte Beklagter dem Kleger auch seinen zugefügten schaden erstatten. TITVLVS 61. Von dem Zol vnd Zolzeichen. EIn jeder er sey in oder auslendisch / sol vns dem Rathe den rechten gesetzten vñ gewonlichen Zol geben / dann so das jemandt nicht thun / sondern vns mit dem Zol betrogen vnd vorkürtzet hette / der solt vns den Zol / den er vns entwendet / neun mal geben / Bey straffe einer festunge. WEr vnsere Zolzeichen vnd Freyzeichen aus vnser Zolbuden fordern / vnd die frembden Leuten aus betrug / in oder ausserhalbe vnser Stadt zugebrauchen / zustellen vnd vberantworten würde / der sol vorfestet werden mit einer fürsatz. TITVLVS 62. Von der Müntze. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0071" n="36"/> darüber geklagt würde / solte Beklagter dem Kleger auch seinen zugefügten schaden erstatten.</p> </div> <div> <head><hi rendition="#i">TITVLVS</hi> 61.</head><lb/> </div> <div> <head>Von dem Zol vnd Zolzeichen.</head><lb/> <p>EIn jeder er sey in oder auslendisch / sol vns dem Rathe den rechten gesetzten vñ gewonlichen Zol geben / dann so das jemandt nicht thun / sondern vns mit dem Zol betrogen vnd vorkürtzet hette / der solt vns den Zol / den er vns entwendet / neun mal geben / Bey straffe einer festunge.</p> <p>WEr vnsere Zolzeichen vnd Freyzeichen aus vnser Zolbuden fordern / vnd die frembden Leuten aus betrug / in oder ausserhalbe vnser Stadt zugebrauchen / zustellen vnd vberantworten würde / der sol vorfestet werden mit einer fürsatz.</p> </div> <div> <head><hi rendition="#i">TITVLVS</hi> 62.</head><lb/> </div> <div> <head>Von der Müntze.</head><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [36/0071]
darüber geklagt würde / solte Beklagter dem Kleger auch seinen zugefügten schaden erstatten.
TITVLVS 61.
Von dem Zol vnd Zolzeichen.
EIn jeder er sey in oder auslendisch / sol vns dem Rathe den rechten gesetzten vñ gewonlichen Zol geben / dann so das jemandt nicht thun / sondern vns mit dem Zol betrogen vnd vorkürtzet hette / der solt vns den Zol / den er vns entwendet / neun mal geben / Bey straffe einer festunge.
WEr vnsere Zolzeichen vnd Freyzeichen aus vnser Zolbuden fordern / vnd die frembden Leuten aus betrug / in oder ausserhalbe vnser Stadt zugebrauchen / zustellen vnd vberantworten würde / der sol vorfestet werden mit einer fürsatz.
TITVLVS 62.
Von der Müntze.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |