Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579.

Bild:
<< vorherige Seite

brechte / der sol den betrogenen als bald bezalen vnd zu frieden stellen / vnd einen Gülden zur straffe geben / Thut er das nicht / sol er vorfestet werden / weis auch der beschwerte sein Gut anzutreffen / er mag es mit seinem Eide ziehen / wie gewonlich.

TITVLVS 57.
Von Garten Dieben.

DIeweile eine zeithero viel klagen komen / das in den Garten viel stelens geübt worden / sol man darauff gute bestellunge thun vnd nachforschen.

WO ein Gartendieb erkundet würde / der sol nach gelegenheit seiner Dieberey / mit der Staupe oder mit dem Stricke gestraffet werden.

WVrde auch einer in frembden Garten betroffen / vnd ohne abbruch seins lebens gar wol geschlagen / Man sol es seiner eigen vorwirckunge zu messen / vnd darüber nicht richten.

WVrde aber der Dieb besehen / vnd entlieffe doch / er sol sich mit dem Eide reinigen / wo es jme der Kleger darzu wil kommen lassen /

brechte / der sol den betrogenen als bald bezalen vnd zu frieden stellen / vnd einen Gülden zur straffe geben / Thut er das nicht / sol er vorfestet werden / weis auch der beschwerte sein Gut anzutreffen / er mag es mit seinem Eide ziehen / wie gewonlich.

TITVLVS 57.
Von Garten Dieben.

DIeweile eine zeithero viel klagen komen / das in den Garten viel stelens geübt worden / sol man darauff gute bestellunge thun vnd nachforschen.

WO ein Gartendieb erkundet würde / der sol nach gelegenheit seiner Dieberey / mit der Staupe oder mit dem Stricke gestraffet werden.

WVrde auch einer in frembden Garten betroffen / vnd ohne abbruch seins lebens gar wol geschlagen / Man sol es seiner eigen vorwirckunge zu messen / vnd darüber nicht richten.

WVrde aber der Dieb besehen / vnd entlieffe doch / er sol sich mit dem Eide reinigen / wo es jme der Kleger darzu wil kommen lassen /

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0068"/>
brechte / der sol den betrogenen
                     als bald bezalen vnd zu frieden stellen / vnd einen Gülden zur straffe geben /
                     Thut er das nicht / sol er vorfestet werden / weis auch der beschwerte sein Gut
                     anzutreffen / er mag es mit seinem Eide ziehen / wie gewonlich.</p>
      </div>
      <div>
        <head><hi rendition="#i">TITVLVS</hi> 57.</head><lb/>
      </div>
      <div>
        <head>Von Garten Dieben.</head><lb/>
        <p>DIeweile eine zeithero viel klagen komen / das in den Garten viel stelens geübt
                     worden / sol man darauff gute bestellunge thun vnd nachforschen.</p>
        <p>WO ein Gartendieb erkundet würde / der sol nach gelegenheit seiner Dieberey / mit
                     der Staupe oder mit dem Stricke gestraffet werden.</p>
        <p>WVrde auch einer in frembden Garten betroffen / vnd ohne abbruch seins lebens gar
                     wol geschlagen / Man sol es seiner eigen vorwirckunge zu messen / vnd darüber
                     nicht richten.</p>
        <p>WVrde aber der Dieb besehen / vnd entlieffe doch / er sol sich mit dem Eide
                     reinigen / wo es jme der Kleger darzu wil kommen lassen /
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0068] brechte / der sol den betrogenen als bald bezalen vnd zu frieden stellen / vnd einen Gülden zur straffe geben / Thut er das nicht / sol er vorfestet werden / weis auch der beschwerte sein Gut anzutreffen / er mag es mit seinem Eide ziehen / wie gewonlich. TITVLVS 57. Von Garten Dieben. DIeweile eine zeithero viel klagen komen / das in den Garten viel stelens geübt worden / sol man darauff gute bestellunge thun vnd nachforschen. WO ein Gartendieb erkundet würde / der sol nach gelegenheit seiner Dieberey / mit der Staupe oder mit dem Stricke gestraffet werden. WVrde auch einer in frembden Garten betroffen / vnd ohne abbruch seins lebens gar wol geschlagen / Man sol es seiner eigen vorwirckunge zu messen / vnd darüber nicht richten. WVrde aber der Dieb besehen / vnd entlieffe doch / er sol sich mit dem Eide reinigen / wo es jme der Kleger darzu wil kommen lassen /

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_braunschweig_1579
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_braunschweig_1579/68
Zitationshilfe: Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_braunschweig_1579/68>, abgerufen am 22.12.2024.