Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579.brechte / der sol den betrogenen als bald bezalen vnd zu frieden stellen / vnd einen Gülden zur straffe geben / Thut er das nicht / sol er vorfestet werden / weis auch der beschwerte sein Gut anzutreffen / er mag es mit seinem Eide ziehen / wie gewonlich. TITVLVS 57. Von Garten Dieben. DIeweile eine zeithero viel klagen komen / das in den Garten viel stelens geübt worden / sol man darauff gute bestellunge thun vnd nachforschen. WO ein Gartendieb erkundet würde / der sol nach gelegenheit seiner Dieberey / mit der Staupe oder mit dem Stricke gestraffet werden. WVrde auch einer in frembden Garten betroffen / vnd ohne abbruch seins lebens gar wol geschlagen / Man sol es seiner eigen vorwirckunge zu messen / vnd darüber nicht richten. WVrde aber der Dieb besehen / vnd entlieffe doch / er sol sich mit dem Eide reinigen / wo es jme der Kleger darzu wil kommen lassen / brechte / der sol den betrogenen als bald bezalen vnd zu frieden stellen / vnd einen Gülden zur straffe geben / Thut er das nicht / sol er vorfestet werden / weis auch der beschwerte sein Gut anzutreffen / er mag es mit seinem Eide ziehen / wie gewonlich. TITVLVS 57. Von Garten Dieben. DIeweile eine zeithero viel klagen komen / das in den Garten viel stelens geübt worden / sol man darauff gute bestellunge thun vnd nachforschen. WO ein Gartendieb erkundet würde / der sol nach gelegenheit seiner Dieberey / mit der Staupe oder mit dem Stricke gestraffet werden. WVrde auch einer in frembden Garten betroffen / vnd ohne abbruch seins lebens gar wol geschlagen / Man sol es seiner eigen vorwirckunge zu messen / vnd darüber nicht richten. WVrde aber der Dieb besehen / vnd entlieffe doch / er sol sich mit dem Eide reinigen / wo es jme der Kleger darzu wil kommen lassen / <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0068"/> brechte / der sol den betrogenen als bald bezalen vnd zu frieden stellen / vnd einen Gülden zur straffe geben / Thut er das nicht / sol er vorfestet werden / weis auch der beschwerte sein Gut anzutreffen / er mag es mit seinem Eide ziehen / wie gewonlich.</p> </div> <div> <head><hi rendition="#i">TITVLVS</hi> 57.</head><lb/> </div> <div> <head>Von Garten Dieben.</head><lb/> <p>DIeweile eine zeithero viel klagen komen / das in den Garten viel stelens geübt worden / sol man darauff gute bestellunge thun vnd nachforschen.</p> <p>WO ein Gartendieb erkundet würde / der sol nach gelegenheit seiner Dieberey / mit der Staupe oder mit dem Stricke gestraffet werden.</p> <p>WVrde auch einer in frembden Garten betroffen / vnd ohne abbruch seins lebens gar wol geschlagen / Man sol es seiner eigen vorwirckunge zu messen / vnd darüber nicht richten.</p> <p>WVrde aber der Dieb besehen / vnd entlieffe doch / er sol sich mit dem Eide reinigen / wo es jme der Kleger darzu wil kommen lassen / </p> </div> </body> </text> </TEI> [0068]
brechte / der sol den betrogenen als bald bezalen vnd zu frieden stellen / vnd einen Gülden zur straffe geben / Thut er das nicht / sol er vorfestet werden / weis auch der beschwerte sein Gut anzutreffen / er mag es mit seinem Eide ziehen / wie gewonlich.
TITVLVS 57.
Von Garten Dieben.
DIeweile eine zeithero viel klagen komen / das in den Garten viel stelens geübt worden / sol man darauff gute bestellunge thun vnd nachforschen.
WO ein Gartendieb erkundet würde / der sol nach gelegenheit seiner Dieberey / mit der Staupe oder mit dem Stricke gestraffet werden.
WVrde auch einer in frembden Garten betroffen / vnd ohne abbruch seins lebens gar wol geschlagen / Man sol es seiner eigen vorwirckunge zu messen / vnd darüber nicht richten.
WVrde aber der Dieb besehen / vnd entlieffe doch / er sol sich mit dem Eide reinigen / wo es jme der Kleger darzu wil kommen lassen /
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