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Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579.

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se Ordnunge hinfüro in vnser Stadt / steiff / veste vnd vnuorbrochen obseruiert vnd gehalten werden solle.

Setzen vnd ordenen demnach wie folget.
TITVLVS 1.
Von der Christlichen Religion.

WO jemandts in der Stadt Braunschweig betroffen vnd gefunden würde / dem die Articul vnsers Christlichen Glaubens nicht bekant noch wisslich weren / vnd er dieselben zu lernen / vorechtlich vnterliesse / der solt in der Stadt nicht geduldet noch gelidden werden / bis so lange er sich der gebür nach / leren vnd vnterrichten liesse.

ALle die in vnser Stadt wonen / vnd sich wesentlich enthalten wollen / sollen sich Christlicher Lere vnd lebens befleissigen / vnd daran keinen

se Ordnunge hinfüro in vnser Stadt / steiff / veste vnd vnuorbrochen obseruiert vnd gehalten werden solle.

Setzen vnd ordenen demnach wie folget.
TITVLVS 1.
Von der Christlichen Religion.

WO jemandts in der Stadt Braunschweig betroffen vnd gefunden würde / dem die Articul vnsers Christlichen Glaubens nicht bekant noch wisslich weren / vnd er dieselben zu lernen / vorechtlich vnterliesse / der solt in der Stadt nicht geduldet noch gelidden werden / bis so lange er sich der gebür nach / leren vnd vnterrichten liesse.

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[0004] se Ordnunge hinfüro in vnser Stadt / steiff / veste vnd vnuorbrochen obseruiert vnd gehalten werden solle. Setzen vnd ordenen demnach wie folget. TITVLVS 1. Von der Christlichen Religion. WO jemandts in der Stadt Braunschweig betroffen vnd gefunden würde / dem die Articul vnsers Christlichen Glaubens nicht bekant noch wisslich weren / vnd er dieselben zu lernen / vorechtlich vnterliesse / der solt in der Stadt nicht geduldet noch gelidden werden / bis so lange er sich der gebür nach / leren vnd vnterrichten liesse. ALle die in vnser Stadt wonen / vnd sich wesentlich enthalten wollen / sollen sich Christlicher Lere vnd lebens befleissigen / vnd daran keinen

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Zitationshilfe: Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_braunschweig_1579/4>, abgerufen am 13.11.2024.