Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579.

Bild:
<< vorherige Seite

se Ordnunge hinfüro in vnser Stadt / steiff / veste vnd vnuorbrochen obseruiert vnd gehalten werden solle.

Setzen vnd ordenen demnach wie folget.
TITVLVS 1.
Von der Christlichen Religion.

WO jemandts in der Stadt Braunschweig betroffen vnd gefunden würde / dem die Articul vnsers Christlichen Glaubens nicht bekant noch wisslich weren / vnd er dieselben zu lernen / vorechtlich vnterliesse / der solt in der Stadt nicht geduldet noch gelidden werden / bis so lange er sich der gebür nach / leren vnd vnterrichten liesse.

ALle die in vnser Stadt wonen / vnd sich wesentlich enthalten wollen / sollen sich Christlicher Lere vnd lebens befleissigen / vnd daran keinen

se Ordnunge hinfüro in vnser Stadt / steiff / veste vnd vnuorbrochen obseruiert vnd gehalten werden solle.

Setzen vnd ordenen demnach wie folget.
TITVLVS 1.
Von der Christlichen Religion.

WO jemandts in der Stadt Braunschweig betroffen vnd gefunden würde / dem die Articul vnsers Christlichen Glaubens nicht bekant noch wisslich weren / vnd er dieselben zu lernen / vorechtlich vnterliesse / der solt in der Stadt nicht geduldet noch gelidden werden / bis so lange er sich der gebür nach / leren vnd vnterrichten liesse.

ALle die in vnser Stadt wonen / vnd sich wesentlich enthalten wollen / sollen sich Christlicher Lere vnd lebens befleissigen / vnd daran keinen

<TEI>
  <text>
    <front>
      <div>
        <p><pb facs="#f0004"/>
se Ordnunge hinfüro in vnser Stadt / steiff / veste vnd vnuorbrochen
                     obseruiert vnd gehalten werden solle.</p>
      </div>
    </front>
    <body>
      <div>
        <head>Setzen vnd ordenen demnach wie folget.</head><lb/>
      </div>
      <div>
        <head><hi rendition="#i">TITVLVS</hi> 1.</head><lb/>
      </div>
      <div>
        <head>Von der Christlichen Religion.</head><lb/>
        <p>WO jemandts in der Stadt Braunschweig betroffen vnd gefunden würde / dem die
                     Articul vnsers Christlichen Glaubens nicht bekant noch wisslich weren / vnd er
                     dieselben zu lernen / vorechtlich vnterliesse / der solt in der Stadt nicht
                     geduldet noch gelidden werden / bis so lange er sich der gebür nach / leren vnd
                     vnterrichten liesse.</p>
        <p>ALle die in vnser Stadt wonen / vnd sich wesentlich enthalten wollen / sollen
                     sich Christlicher Lere vnd lebens befleissigen / vnd daran keinen
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0004] se Ordnunge hinfüro in vnser Stadt / steiff / veste vnd vnuorbrochen obseruiert vnd gehalten werden solle. Setzen vnd ordenen demnach wie folget. TITVLVS 1. Von der Christlichen Religion. WO jemandts in der Stadt Braunschweig betroffen vnd gefunden würde / dem die Articul vnsers Christlichen Glaubens nicht bekant noch wisslich weren / vnd er dieselben zu lernen / vorechtlich vnterliesse / der solt in der Stadt nicht geduldet noch gelidden werden / bis so lange er sich der gebür nach / leren vnd vnterrichten liesse. ALle die in vnser Stadt wonen / vnd sich wesentlich enthalten wollen / sollen sich Christlicher Lere vnd lebens befleissigen / vnd daran keinen

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_braunschweig_1579
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_braunschweig_1579/4
Zitationshilfe: Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_braunschweig_1579/4>, abgerufen am 21.11.2024.