Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579.TITVLVS 16. Von deme der seine Wehre aus freuel / damit gewalt zu vben / austziehen
würde. WO jemandts gegen einem andern seine Wehre aus fürsatz vnd freuel / damit gewalt zu vben / vnd nicht vmb Notwehr damit zu thun / ausziehen würde / der sol deshalben mit einer fürsatz verfestet werden. TITVLVS 17. Von Todtschlage. TOdtschlag wird in Rechte zweierleye befunden / Nemlich fürsetzlich vnd zufellig oder vnuorsehnlich. ERstlich / wenn einer mit fürsatz vnd wolbedachtem mute den andern todtschlegt / vnd der wird gegriffen / Sein straffe ist verlierung des Heubts / Nach dem vrtheil Gottes / Wer Menschen Blut vorgeust / des Blut sol auch vergossen werden. TITVLVS 16. Von deme der seine Wehre aus freuel / damit gewalt zu vben / austziehen
würde. WO jemandts gegen einem andern seine Wehre aus fürsatz vnd freuel / damit gewalt zu vben / vnd nicht vmb Notwehr damit zu thun / ausziehen würde / der sol deshalben mit einer fürsatz verfestet werden. TITVLVS 17. Von Todtschlage. TOdtschlag wird in Rechte zweierleye befunden / Nemlich fürsetzlich vnd zufellig oder vnuorsehnlich. ERstlich / wenn einer mit fürsatz vnd wolbedachtem mute den andern todtschlegt / vnd der wird gegriffen / Sein straffe ist verlierung des Heubts / Nach dem vrtheil Gottes / Wer Menschen Blut vorgeust / des Blut sol auch vergossen werden. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0021" n="11"/> </div> <div> <head><hi rendition="#i">TITVLVS</hi> 16.</head><lb/> </div> <div> <head>Von deme der seine Wehre aus freuel / damit gewalt zu vben / austziehen würde.</head><lb/> <p>WO jemandts gegen einem andern seine Wehre aus fürsatz vnd freuel / damit gewalt zu vben / vnd nicht vmb Notwehr damit zu thun / ausziehen würde / der sol deshalben mit einer fürsatz verfestet werden.</p> </div> <div> <head><hi rendition="#i">TITVLVS</hi> 17.</head><lb/> </div> <div> <head>Von Todtschlage.</head><lb/> <p>TOdtschlag wird in Rechte zweierleye befunden / Nemlich fürsetzlich vnd zufellig oder vnuorsehnlich.</p> <p>ERstlich / wenn einer mit fürsatz vnd wolbedachtem mute den andern todtschlegt / vnd der wird gegriffen / Sein straffe ist verlierung des Heubts / Nach dem vrtheil Gottes / Wer Menschen Blut vorgeust / des Blut sol auch vergossen werden.</p> </div> </body> </text> </TEI> [11/0021]
TITVLVS 16.
Von deme der seine Wehre aus freuel / damit gewalt zu vben / austziehen würde.
WO jemandts gegen einem andern seine Wehre aus fürsatz vnd freuel / damit gewalt zu vben / vnd nicht vmb Notwehr damit zu thun / ausziehen würde / der sol deshalben mit einer fürsatz verfestet werden.
TITVLVS 17.
Von Todtschlage.
TOdtschlag wird in Rechte zweierleye befunden / Nemlich fürsetzlich vnd zufellig oder vnuorsehnlich.
ERstlich / wenn einer mit fürsatz vnd wolbedachtem mute den andern todtschlegt / vnd der wird gegriffen / Sein straffe ist verlierung des Heubts / Nach dem vrtheil Gottes / Wer Menschen Blut vorgeust / des Blut sol auch vergossen werden.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |