Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579.

Bild:
<< vorherige Seite
TITVLVS 16.
Von deme der seine Wehre aus freuel / damit gewalt zu vben / austziehen würde.

WO jemandts gegen einem andern seine Wehre aus fürsatz vnd freuel / damit gewalt zu vben / vnd nicht vmb Notwehr damit zu thun / ausziehen würde / der sol deshalben mit einer fürsatz verfestet werden.

TITVLVS 17.
Von Todtschlage.

TOdtschlag wird in Rechte zweierleye befunden / Nemlich fürsetzlich vnd zufellig oder vnuorsehnlich.

ERstlich / wenn einer mit fürsatz vnd wolbedachtem mute den andern todtschlegt / vnd der wird gegriffen / Sein straffe ist verlierung des Heubts / Nach dem vrtheil Gottes / Wer Menschen Blut vorgeust / des Blut sol auch vergossen werden.

TITVLVS 16.
Von deme der seine Wehre aus freuel / damit gewalt zu vben / austziehen würde.

WO jemandts gegen einem andern seine Wehre aus fürsatz vnd freuel / damit gewalt zu vben / vnd nicht vmb Notwehr damit zu thun / ausziehen würde / der sol deshalben mit einer fürsatz verfestet werden.

TITVLVS 17.
Von Todtschlage.

TOdtschlag wird in Rechte zweierleye befunden / Nemlich fürsetzlich vnd zufellig oder vnuorsehnlich.

ERstlich / wenn einer mit fürsatz vnd wolbedachtem mute den andern todtschlegt / vnd der wird gegriffen / Sein straffe ist verlierung des Heubts / Nach dem vrtheil Gottes / Wer Menschen Blut vorgeust / des Blut sol auch vergossen werden.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0021" n="11"/>
      </div>
      <div>
        <head><hi rendition="#i">TITVLVS</hi> 16.</head><lb/>
      </div>
      <div>
        <head>Von deme der seine Wehre aus freuel / damit gewalt zu vben / austziehen
                     würde.</head><lb/>
        <p>WO jemandts gegen einem andern seine Wehre aus fürsatz vnd freuel / damit gewalt
                     zu vben / vnd nicht vmb Notwehr damit zu thun / ausziehen würde / der sol
                     deshalben mit einer fürsatz verfestet werden.</p>
      </div>
      <div>
        <head><hi rendition="#i">TITVLVS</hi> 17.</head><lb/>
      </div>
      <div>
        <head>Von Todtschlage.</head><lb/>
        <p>TOdtschlag wird in Rechte zweierleye befunden / Nemlich fürsetzlich vnd zufellig
                     oder vnuorsehnlich.</p>
        <p>ERstlich / wenn einer mit fürsatz vnd wolbedachtem mute den andern todtschlegt /
                     vnd der wird gegriffen / Sein straffe ist verlierung des Heubts / Nach dem
                     vrtheil Gottes / Wer Menschen Blut vorgeust / des Blut sol auch vergossen
                     werden.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[11/0021] TITVLVS 16. Von deme der seine Wehre aus freuel / damit gewalt zu vben / austziehen würde. WO jemandts gegen einem andern seine Wehre aus fürsatz vnd freuel / damit gewalt zu vben / vnd nicht vmb Notwehr damit zu thun / ausziehen würde / der sol deshalben mit einer fürsatz verfestet werden. TITVLVS 17. Von Todtschlage. TOdtschlag wird in Rechte zweierleye befunden / Nemlich fürsetzlich vnd zufellig oder vnuorsehnlich. ERstlich / wenn einer mit fürsatz vnd wolbedachtem mute den andern todtschlegt / vnd der wird gegriffen / Sein straffe ist verlierung des Heubts / Nach dem vrtheil Gottes / Wer Menschen Blut vorgeust / des Blut sol auch vergossen werden.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_braunschweig_1579
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_braunschweig_1579/21
Zitationshilfe: Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579, S. 11. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_braunschweig_1579/21>, abgerufen am 21.11.2024.