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Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579.

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würde / der sol der Bürgerschafft vorfallen sein / vnd der Stadt mit Weib / Kindern vnd Gesinde ewiglich emperen / ohne gnade.

TITVLVS 103.
Von dem / der fürsetzlich vmb hiernach gemelter vrsachen willen flüchtig wird.

WEr aus der Stadt / von deswegen / das er an der Stadt rechte kein gnügen haben wolte / flüchtig würde / der solt vor einen vnbescheiden mutwilligen Menschen gehalten werden / vnd die zeit seins lebens mit seinem Weibe vnd Kindern der Stadt emperen.

WER auch aus der Stadt vorlauffen würde schulde halben / der solt vorfestet werden.

TITVLVS 104.
Von sachen / die in güte oder mit Rechte entscheiden sein.

würde / der sol der Bürgerschafft vorfallen sein / vnd der Stadt mit Weib / Kindern vnd Gesinde ewiglich emperen / ohne gnade.

TITVLVS 103.
Von dem / der fürsetzlich vmb hiernach gemelter vrsachen willen flüchtig wird.

WEr aus der Stadt / von deswegen / das er an der Stadt rechte kein gnügen haben wolte / flüchtig würde / der solt vor einen vnbescheiden mutwilligen Menschen gehalten werden / vnd die zeit seins lebens mit seinem Weibe vnd Kindern der Stadt emperen.

WER auch aus der Stadt vorlauffen würde schulde halben / der solt vorfestet werden.

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[56/0111] würde / der sol der Bürgerschafft vorfallen sein / vnd der Stadt mit Weib / Kindern vnd Gesinde ewiglich emperen / ohne gnade. TITVLVS 103. Von dem / der fürsetzlich vmb hiernach gemelter vrsachen willen flüchtig wird. WEr aus der Stadt / von deswegen / das er an der Stadt rechte kein gnügen haben wolte / flüchtig würde / der solt vor einen vnbescheiden mutwilligen Menschen gehalten werden / vnd die zeit seins lebens mit seinem Weibe vnd Kindern der Stadt emperen. WER auch aus der Stadt vorlauffen würde schulde halben / der solt vorfestet werden. TITVLVS 104. Von sachen / die in güte oder mit Rechte entscheiden sein.

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Zitationshilfe: Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579, S. 56. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_braunschweig_1579/111>, abgerufen am 13.11.2024.