Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579.

Bild:
<< vorherige Seite

halten / vnd vnser damit gewertig sein / Bey vormeidunge vnser ernstlichen straffe.

TITVLVS 96.
Von dem ausziehen zu Felde in Kriegsleufften oder sonsten auff vnsern des Raths befehl.

SO wir der Rath vnsere Bürgere vnd Diener in Kriehsleufften / oder sonsten von notwegen / mit jrem Harnische vnd Wehre zu Felde schicken wolten / So sol jeder / den wir darzu fordern / mit seinem Harnische vnd Wehre darzu fertig / gutwillig vnd gehorsam sein / vnd vnsern Heubtleuten vnd Befehlhabern aus dem Felde nicht entfliehen / Bey straffe Leibs vnd guts.

TITVLVS 97.
Wenn in Kriehsleufften oder sonsten von notwegen / bey tage oder nachte ein Glockenschlag würde.

halten / vnd vnser damit gewertig sein / Bey vormeidunge vnser ernstlichen straffe.

TITVLVS 96.
Von dem ausziehen zu Felde in Kriegsleufften oder sonsten auff vnsern des Raths befehl.

SO wir der Rath vnsere Bürgere vnd Diener in Kriehsleufften / oder sonsten von notwegen / mit jrem Harnische vnd Wehre zu Felde schicken wolten / So sol jeder / den wir darzu fordern / mit seinem Harnische vnd Wehre darzu fertig / gutwillig vnd gehorsam sein / vnd vnsern Heubtleuten vnd Befehlhabern aus dem Felde nicht entfliehen / Bey straffe Leibs vnd guts.

TITVLVS 97.
Wenn in Kriehsleufften oder sonsten von notwegen / bey tage oder nachte ein Glockenschlag würde.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0103" n="52"/>
halten / vnd vnser
                     damit gewertig sein / Bey vormeidunge vnser ernstlichen straffe.</p>
      </div>
      <div>
        <head><hi rendition="#i">TITVLVS</hi> 96.</head><lb/>
      </div>
      <div>
        <head>Von dem ausziehen zu Felde in Kriegsleufften oder sonsten auff vnsern des
                     Raths befehl.</head><lb/>
        <p>SO wir der Rath vnsere Bürgere vnd Diener in Kriehsleufften / oder sonsten von
                     notwegen / mit jrem Harnische vnd Wehre zu Felde schicken wolten / So sol jeder
                     / den wir darzu fordern / mit seinem Harnische vnd Wehre darzu fertig /
                     gutwillig vnd gehorsam sein / vnd vnsern Heubtleuten vnd Befehlhabern aus dem
                     Felde nicht entfliehen / Bey straffe Leibs vnd guts.</p>
      </div>
      <div>
        <head><hi rendition="#i">TITVLVS</hi> 97.</head><lb/>
      </div>
      <div>
        <head>Wenn in Kriehsleufften oder sonsten von notwegen / bey tage oder nachte ein
                     Glockenschlag würde.</head><lb/>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[52/0103] halten / vnd vnser damit gewertig sein / Bey vormeidunge vnser ernstlichen straffe. TITVLVS 96. Von dem ausziehen zu Felde in Kriegsleufften oder sonsten auff vnsern des Raths befehl. SO wir der Rath vnsere Bürgere vnd Diener in Kriehsleufften / oder sonsten von notwegen / mit jrem Harnische vnd Wehre zu Felde schicken wolten / So sol jeder / den wir darzu fordern / mit seinem Harnische vnd Wehre darzu fertig / gutwillig vnd gehorsam sein / vnd vnsern Heubtleuten vnd Befehlhabern aus dem Felde nicht entfliehen / Bey straffe Leibs vnd guts. TITVLVS 97. Wenn in Kriehsleufften oder sonsten von notwegen / bey tage oder nachte ein Glockenschlag würde.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_braunschweig_1579
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_braunschweig_1579/103
Zitationshilfe: Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579, S. 52. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_braunschweig_1579/103>, abgerufen am 21.11.2024.