der ganzen Schullaufbahn voraus getroffen wird, bei der der ausschlaggebende Faktor lediglich das Geld oder die ehrgeizige Absicht der Eltern zu sein pflegt. Für die gewerblichen Berufe gehörte dagegen eine eigentliche Gewerbe- oder Realschule, die mit einem Grundstock allgemeinbildender, für alle gemein- samer und obligatorischer Fächer eine möglichst reiche Fülle von Fachkursen verbände, zwischen denen die Wahl freistände, oder vielmehr durch den Beruf, für den man sich entscheidet, bestimmt wäre. Und zwar nehme ich für diese ebenfalls einen sechsjährigen Kursus an. Sie würde dann über die Leistungen der heutigen Volksschule, auch wenn man die Fortbildungs- schule (etwa nach süddeutscher Art) hinzunimmt, um ein nam- haftes hinausgehen. Dass die Fortbildungsschule, auch bei der besten bisher erreichten Organisation, nichts mehr als ein Notbehelf ist, ist ja fast allgemein anerkannt. Sie wird irgend einmal abgelöst werden müssen durch die Vollschule für alle bis zum 18. Jahr. Diese müsste dann nur eine sehr freie Organisation in der beschriebenen Art erhalten, so dass die Anfänge der beruflichen Ausbildung ("Lehrjahre") sich teils in Gestalt von Fachkursen unmittelbar anschlössen, teils, sofern das nicht angeht, daneben Platz behielten. Als Ueber- gang dazu ist vorerst anzustreben, dass der Fortbildungsunter- richt inhaltlich erweitert und vertieft, und in solche Stunden (die Frühstunden des Tages) verlegt wird, wo die Kräfte noch frisch und die Empfänglichkeit lebendig ist.
An diesen wenigen allgemeinen Sätzen in Betreff der Schule dürfen wir es nach der Absicht dieser "Grundlinien" genug sein lassen. Denn noch bleibt die dritte Art der Or- ganisation zur Willensbildung zu behandeln übrig, von der bisher nicht einmal der Name feststeht.
§ 22. Soziale Organisationen zur Willenserziehung: 3. Freie Selbsterziehung im Gemeinleben der Erwachsenen.
Die Willensbildung verblieb auf der ersten Stufe ganz im Gebiete des Sinnlich-Praktischen; sie erhob sich auf der zweiten
der ganzen Schullaufbahn voraus getroffen wird, bei der der ausschlaggebende Faktor lediglich das Geld oder die ehrgeizige Absicht der Eltern zu sein pflegt. Für die gewerblichen Berufe gehörte dagegen eine eigentliche Gewerbe- oder Realschule, die mit einem Grundstock allgemeinbildender, für alle gemein- samer und obligatorischer Fächer eine möglichst reiche Fülle von Fachkursen verbände, zwischen denen die Wahl freistände, oder vielmehr durch den Beruf, für den man sich entscheidet, bestimmt wäre. Und zwar nehme ich für diese ebenfalls einen sechsjährigen Kursus an. Sie würde dann über die Leistungen der heutigen Volksschule, auch wenn man die Fortbildungs- schule (etwa nach süddeutscher Art) hinzunimmt, um ein nam- haftes hinausgehen. Dass die Fortbildungsschule, auch bei der besten bisher erreichten Organisation, nichts mehr als ein Notbehelf ist, ist ja fast allgemein anerkannt. Sie wird irgend einmal abgelöst werden müssen durch die Vollschule für alle bis zum 18. Jahr. Diese müsste dann nur eine sehr freie Organisation in der beschriebenen Art erhalten, so dass die Anfänge der beruflichen Ausbildung („Lehrjahre“) sich teils in Gestalt von Fachkursen unmittelbar anschlössen, teils, sofern das nicht angeht, daneben Platz behielten. Als Ueber- gang dazu ist vorerst anzustreben, dass der Fortbildungsunter- richt inhaltlich erweitert und vertieft, und in solche Stunden (die Frühstunden des Tages) verlegt wird, wo die Kräfte noch frisch und die Empfänglichkeit lebendig ist.
An diesen wenigen allgemeinen Sätzen in Betreff der Schule dürfen wir es nach der Absicht dieser „Grundlinien“ genug sein lassen. Denn noch bleibt die dritte Art der Or- ganisation zur Willensbildung zu behandeln übrig, von der bisher nicht einmal der Name feststeht.
§ 22. Soziale Organisationen zur Willenserziehung: 3. Freie Selbsterziehung im Gemeinleben der Erwachsenen.
Die Willensbildung verblieb auf der ersten Stufe ganz im Gebiete des Sinnlich-Praktischen; sie erhob sich auf der zweiten
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der ganzen Schullaufbahn voraus getroffen wird, bei der der
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gehörte dagegen eine eigentliche Gewerbe- oder Realschule,
die mit einem Grundstock allgemeinbildender, für alle gemein-
samer und obligatorischer Fächer eine möglichst reiche Fülle
von Fachkursen verbände, zwischen denen die Wahl freistände,
oder vielmehr durch den Beruf, für den man sich entscheidet,
bestimmt wäre. Und zwar nehme ich für diese ebenfalls einen
sechsjährigen Kursus an. Sie würde dann über die Leistungen
der heutigen Volksschule, auch wenn man die Fortbildungs-
schule (etwa nach süddeutscher Art) hinzunimmt, um ein nam-
haftes hinausgehen. Dass die Fortbildungsschule, auch bei der
besten bisher erreichten Organisation, nichts mehr als ein
Notbehelf ist, ist ja fast allgemein anerkannt. Sie wird irgend
einmal abgelöst werden müssen durch die Vollschule für
alle bis zum 18. Jahr. Diese müsste dann nur eine sehr
freie Organisation in der beschriebenen Art erhalten, so dass
die Anfänge der beruflichen Ausbildung („Lehrjahre“) sich
teils in Gestalt von Fachkursen unmittelbar anschlössen, teils,
sofern das nicht angeht, daneben Platz behielten. Als Ueber-
gang dazu ist vorerst anzustreben, dass der Fortbildungsunter-
richt inhaltlich erweitert und vertieft, und in solche Stunden
(die Frühstunden des Tages) verlegt wird, wo die Kräfte noch
frisch und die Empfänglichkeit lebendig ist.
An diesen wenigen allgemeinen Sätzen in Betreff der
Schule dürfen wir es nach der Absicht dieser „Grundlinien“
genug sein lassen. Denn noch bleibt die dritte Art der Or-
ganisation zur Willensbildung zu behandeln übrig, von der
bisher nicht einmal der Name feststeht.
§ 22.
Soziale Organisationen zur Willenserziehung:
3. Freie Selbsterziehung im Gemeinleben der Erwachsenen.
Die Willensbildung verblieb auf der ersten Stufe ganz im
Gebiete des Sinnlich-Praktischen; sie erhob sich auf der zweiten
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Natorp, Paul: Sozialpädagogik. Stuttgart, 1899, S. 213. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/natorp_sozialpaedagogik_1899/229>, abgerufen am 21.11.2024.
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