Wodurch die Dispensationen vom Eheverbote zwi- schen Schwägern und Schwägerinnen autorisirt werden. 1)
Wir Hieronymus Napoleon, von Gottes Gnaden und durch die Constitutionen König von Westphalen, französischer Prinz, etc. etc.
Allen unsern freundlichen Gruß zuvor.
Die Stände haben, in Gemäßheit des ihnen im Namen des Königs gemachten Vorschlages, und nach Anhörung der Redner des Staatsrathes, und der Commissionen der Stände, am 6ten des laufenden Monats August folgendes Decret erlassen:
Decret.
Die Regierung kann aus wichtigen Gründen das Ehe- verbot zwischen Schwägern und Schwägerinnen aufheben, mit Ausnahme der Fälle, wo die vorhergehende Ehe durch Scheidung aufgelöst ist; was diese letzteren Fälle anbetrifft, so behält das im 162sten Artikel des Gesetzbuches Napoleons enthaltene gänzliche Eheverbot seine volle Wirksamkeit, der-
1) Gesetzbülletin, B. II, S. 35.
Anhang.
III.b Geſetz
Vom 10ten Auguſt 1808,
Wodurch die Diſpenſationen vom Eheverbote zwi- ſchen Schwaͤgern und Schwaͤgerinnen autoriſirt werden. 1)
Wir Hieronymus Napoleon, von Gottes Gnaden und durch die Conſtitutionen Koͤnig von Weſtphalen, franzoͤſiſcher Prinz, ꝛc. ꝛc.
Allen unſern freundlichen Gruß zuvor.
Die Staͤnde haben, in Gemaͤßheit des ihnen im Namen des Koͤnigs gemachten Vorſchlages, und nach Anhoͤrung der Redner des Staatsrathes, und der Commiſſionen der Staͤnde, am 6ten des laufenden Monats Auguſt folgendes Decret erlaſſen:
Decret.
Die Regierung kann aus wichtigen Gruͤnden das Ehe- verbot zwiſchen Schwaͤgern und Schwaͤgerinnen aufheben, mit Ausnahme der Faͤlle, wo die vorhergehende Ehe durch Scheidung aufgeloͤst iſt; was dieſe letzteren Faͤlle anbetrifft, ſo behaͤlt das im 162ſten Artikel des Geſetzbuches Napoleons enthaltene gaͤnzliche Eheverbot ſeine volle Wirkſamkeit, der-
1) Geſetzbuͤlletin, B. II, S. 35.
<TEI><text><back><divn="1"><pbfacs="#f1018"n="1006"/><fwtype="header"place="top">Anhang.</fw><lb/><divn="2"><head>III.<hirendition="#i #sup">b</hi><lb/>
Geſetz</head><lb/><dateline>Vom 10ten Auguſt 1808,</dateline><lb/><argument><p>Wodurch die Diſpenſationen vom Eheverbote zwi-<lb/>ſchen Schwaͤgern und Schwaͤgerinnen autoriſirt<lb/>
werden. <noteplace="foot"n="1)">Geſetzbuͤlletin, B. II, S. 35.</note></p></argument><lb/><p>Wir <hirendition="#larger">Hieronymus Napoleon</hi>, von Gottes Gnaden<lb/>
und durch die Conſtitutionen <hirendition="#larger">Koͤnig von Weſtphalen</hi>,<lb/><hirendition="#larger">franzoͤſiſcher Prinz</hi>, ꝛc. ꝛc.</p><lb/><p>Allen unſern freundlichen Gruß zuvor.</p><lb/><p>Die Staͤnde haben, in Gemaͤßheit des ihnen im Namen<lb/>
des Koͤnigs gemachten Vorſchlages, und nach Anhoͤrung der<lb/>
Redner des Staatsrathes, und der Commiſſionen der<lb/>
Staͤnde, am 6ten des laufenden Monats Auguſt folgendes<lb/>
Decret erlaſſen:</p><lb/><divn="3"><head>Decret.</head><lb/><p>Die Regierung kann aus wichtigen Gruͤnden das Ehe-<lb/>
verbot zwiſchen Schwaͤgern und Schwaͤgerinnen aufheben,<lb/>
mit Ausnahme der Faͤlle, wo die vorhergehende Ehe durch<lb/>
Scheidung aufgeloͤst iſt; was dieſe letzteren Faͤlle anbetrifft,<lb/>ſo behaͤlt das im 162ſten Artikel des Geſetzbuches Napoleons<lb/>
enthaltene gaͤnzliche Eheverbot ſeine volle Wirkſamkeit, der-<lb/></p></div></div></div></back></text></TEI>
[1006/1018]
Anhang.
III.b
Geſetz
Vom 10ten Auguſt 1808,
Wodurch die Diſpenſationen vom Eheverbote zwi-
ſchen Schwaͤgern und Schwaͤgerinnen autoriſirt
werden. 1)
Wir Hieronymus Napoleon, von Gottes Gnaden
und durch die Conſtitutionen Koͤnig von Weſtphalen,
franzoͤſiſcher Prinz, ꝛc. ꝛc.
Allen unſern freundlichen Gruß zuvor.
Die Staͤnde haben, in Gemaͤßheit des ihnen im Namen
des Koͤnigs gemachten Vorſchlages, und nach Anhoͤrung der
Redner des Staatsrathes, und der Commiſſionen der
Staͤnde, am 6ten des laufenden Monats Auguſt folgendes
Decret erlaſſen:
Decret.
Die Regierung kann aus wichtigen Gruͤnden das Ehe-
verbot zwiſchen Schwaͤgern und Schwaͤgerinnen aufheben,
mit Ausnahme der Faͤlle, wo die vorhergehende Ehe durch
Scheidung aufgeloͤst iſt; was dieſe letzteren Faͤlle anbetrifft,
ſo behaͤlt das im 162ſten Artikel des Geſetzbuches Napoleons
enthaltene gaͤnzliche Eheverbot ſeine volle Wirkſamkeit, der-
1) Geſetzbuͤlletin, B. II, S. 35.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
Weitere Informationen:
Bogensignaturen: gekennzeichnet;
Druckfehler: ignoriert;
fremdsprachliches Material: keine Angabe;
Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe;
Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;
i/j in Fraktur: keine Angabe;
I/J in Fraktur: keine Angabe;
Kolumnentitel: gekennzeichnet;
Kustoden: gekennzeichnet;
langes s (ſ): wie Vorlage;
Normalisierungen: keine;
rundes r (ꝛ): keine Angabe;
Seitenumbrüche markiert: ja;
Silbentrennung: wie Vorlage;
u/v bzw. U/V: keine Angabe;
Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;
Vollständigkeit: teilweise erfasst;
Zeichensetzung: wie Vorlage;
Zeilenumbrüche markiert: ja;
Napoléon, Hieronymus: Napoleons Gesetzbuch. Code Napoléon. Straßburg, 1808, S. 1006. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/napoleon_code_1808/1018>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.