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Müllner, Adolph: Der Kaliber. Leipzig, 1829.

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"Aber wie denken Sie nun die Sache zu wenden?"

"Werde vor der Hand die lange Bank versuchen, werde den Herrn Untersuchungs-Richter ein wenig chikaniren, mit Erlaubniß. Kann eine kleine Nase absetzen, aber interim aliquid fit." (Indessen kann sich etwas zutragen.)

In der That zögerte er mit der zweiten Vertheidigungs-Schrift, und trat endlich mit der früher nur oberflächlich berührten Einwendung auf, daß in der Untersuchung ein Fehler begangen worden: der Thatbestand sey nicht vollständig erhoben, es sey nichts geschehen, um das Werkzeug herbeizuschaffen, womit der Todtschlag begangen worden seyn sollte. Das sey aber nothwendig, wenn noch irgend eine Möglichkeit vorhanden sey, es zu finden, weil das Werkzeug eben so gut Vertheidigungsgründe liefern könnte, als eine Leichenöffnung. Er

„Aber wie denken Sie nun die Sache zu wenden?“

„Werde vor der Hand die lange Bank versuchen, werde den Herrn Untersuchungs-Richter ein wenig chikaniren, mit Erlaubniß. Kann eine kleine Nase absetzen, aber interim aliquid fit.“ (Indessen kann sich etwas zutragen.)

In der That zögerte er mit der zweiten Vertheidigungs-Schrift, und trat endlich mit der früher nur oberflächlich berührten Einwendung auf, daß in der Untersuchung ein Fehler begangen worden: der Thatbestand sey nicht vollständig erhoben, es sey nichts geschehen, um das Werkzeug herbeizuschaffen, womit der Todtschlag begangen worden seyn sollte. Das sey aber nothwendig, wenn noch irgend eine Möglichkeit vorhanden sey, es zu finden, weil das Werkzeug eben so gut Vertheidigungsgründe liefern könnte, als eine Leichenöffnung. Er

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[158/0178] „Aber wie denken Sie nun die Sache zu wenden?“ „Werde vor der Hand die lange Bank versuchen, werde den Herrn Untersuchungs-Richter ein wenig chikaniren, mit Erlaubniß. Kann eine kleine Nase absetzen, aber interim aliquid fit.“ (Indessen kann sich etwas zutragen.) In der That zögerte er mit der zweiten Vertheidigungs-Schrift, und trat endlich mit der früher nur oberflächlich berührten Einwendung auf, daß in der Untersuchung ein Fehler begangen worden: der Thatbestand sey nicht vollständig erhoben, es sey nichts geschehen, um das Werkzeug herbeizuschaffen, womit der Todtschlag begangen worden seyn sollte. Das sey aber nothwendig, wenn noch irgend eine Möglichkeit vorhanden sey, es zu finden, weil das Werkzeug eben so gut Vertheidigungsgründe liefern könnte, als eine Leichenöffnung. Er

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Zitationshilfe: Müllner, Adolph: Der Kaliber. Leipzig, 1829, S. 158. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/muellner_kaliber_1829/178>, abgerufen am 26.04.2024.