Müller, Adam Heinrich: Die Elemente der Staatskunst. Bd. 2. Berlin, 1809.Sechzehnte Vorlesung. Von der Natur der bürgerlichen und städtischen Gesetze Heute haben wir auf unsre Weise die Frage: Sechzehnte Vorleſung. Von der Natur der bürgerlichen und ſtädtiſchen Geſetze Heute haben wir auf unſre Weiſe die Frage: <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0134" n="126"/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <div n="3"> <head> <hi rendition="#b">Sechzehnte Vorleſung.</hi> </head><lb/> <argument> <p> <hi rendition="#c">Von der Natur der bürgerlichen und ſtädtiſchen Geſetze<lb/> im Mittelalter.</hi> </p> </argument><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <p><hi rendition="#in">H</hi>eute haben wir auf unſre Weiſe die Frage:<lb/><hi rendition="#aq">qu’est ce que c’est le tiers-état?</hi> zu beantwor-<lb/> ten — aus Deutſchen Geſichtspunkten, und —<lb/> gebe es Gott! — mit altdeutſchem Buͤrgergeiſte.<lb/> Ich habe ſchon bemerkt, daß in Deutſchland,<lb/> wie in Italien, die oft erwaͤhnten drei Elemente<lb/> des wahren politiſchen Lebens auf abgeſonderten<lb/> Territorien ausgebildet wurden. Wie alt auch<lb/> die Spuren des Reichsverbandes ſeyn moͤgen:<lb/> die Verfaſſung war innerlich foͤderativ; geiſtliche,<lb/> adelige und buͤrgerliche Staaten wurden erſt durch<lb/> die Natur, und ſpaͤterhin durch ausgeſprochenes<lb/> Geſetz, in einander verflochten. Die alte Han-<lb/> delsſtraße der Welt blieb nicht umſonſt bis zu<lb/> Ende des funfzehnten Jahrhunderts die ausſchlie-<lb/> ßende. Erſt nachdem Italien, die Schweiz,<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [126/0134]
Sechzehnte Vorleſung.
Von der Natur der bürgerlichen und ſtädtiſchen Geſetze
im Mittelalter.
Heute haben wir auf unſre Weiſe die Frage:
qu’est ce que c’est le tiers-état? zu beantwor-
ten — aus Deutſchen Geſichtspunkten, und —
gebe es Gott! — mit altdeutſchem Buͤrgergeiſte.
Ich habe ſchon bemerkt, daß in Deutſchland,
wie in Italien, die oft erwaͤhnten drei Elemente
des wahren politiſchen Lebens auf abgeſonderten
Territorien ausgebildet wurden. Wie alt auch
die Spuren des Reichsverbandes ſeyn moͤgen:
die Verfaſſung war innerlich foͤderativ; geiſtliche,
adelige und buͤrgerliche Staaten wurden erſt durch
die Natur, und ſpaͤterhin durch ausgeſprochenes
Geſetz, in einander verflochten. Die alte Han-
delsſtraße der Welt blieb nicht umſonſt bis zu
Ende des funfzehnten Jahrhunderts die ausſchlie-
ßende. Erſt nachdem Italien, die Schweiz,
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