hörte 1. Um den König waren im Felde stets drei von den Gleichen, die ihn in allen Geschäften unterstütz- ten 2. Auch scheint es, daß die Erziehung der Glei- chen manches Eigenthümliche hatte 3. Diesen stellt man am natürlichsten die Geringeren gegenüber, und wenn diese von den Spartiaten unterschieden werden, so sind unter letztern, in einem engeren Sinne des Worts, wohl eben die Homöen verstanden 4. So viel leuchtet dem Unbefangenen auch bei der Spärlichkeit dieser Nachrichten ein, daß hier von einem an den Personen haftenden Unterschiede die Rede ist, der freilich dadurch vermittelt wird, daß jeder Homöos seinen Rang durch Schlechtigkeit verlieren, und jeder Andere denselben durch Tüchtigkeit verdienen konnte; aber, wenn dies nicht der Fall war, dann doch der Familie blieb und auf die Kinder überging, da er nur in diesem Falle die Erziehung bestimmen konnte 5.
8.
Wir gehen nach dieser Vorbereitung über die Abtheilungen und Classen der Bürger auf die Erörterung über: wie die Staatsgewalt in Sparta und den andern Dorischen Städten vertheilt war und gehandhabt wurde.
Als Fundament stellen wir voraus eine Rhetra des Lykurg 6, die, als Spruch des Pythischen Gottes abgefaßt 7, die Grundzüge der ganzen Verfassung giebt:
1 Hell. 3, 3, 5. vgl. Arist. Pol. 5, 7. Hernach ist bei Xen. wohl Spartiatai prägnant für omoioi gesagt. vgl. Schneider zur Stelle, und zu 5, 3, 9.
2 Staat 13, 1.
3 Anab. 4, 6, 14. Der in der Kyropädie so vielfältig lakonisirende Xen. er- wähnt auch hier omoious u. omotimous. 1, 5, 5. 2, 1, 2.
4 S. Note 1.
5 Arist. sagt wohl ehne Bezug auf den bestimmteren Sprachgebrauch, daß die Parthenier ek ton omoion waren. Pol. 5, 6, 1. Vgl. noch Manso 1, 1. S. 231. 238. 3, 1. S. 217.
6 Plut. Lyk. 6.
7 s. Bd. 2. S. 134. 3. S. 18.
hoͤrte 1. Um den Koͤnig waren im Felde ſtets drei von den Gleichen, die ihn in allen Geſchaͤften unterſtuͤtz- ten 2. Auch ſcheint es, daß die Erziehung der Glei- chen manches Eigenthuͤmliche hatte 3. Dieſen ſtellt man am natuͤrlichſten die Geringeren gegenuͤber, und wenn dieſe von den Spartiaten unterſchieden werden, ſo ſind unter letztern, in einem engeren Sinne des Worts, wohl eben die Homoͤen verſtanden 4. So viel leuchtet dem Unbefangenen auch bei der Spaͤrlichkeit dieſer Nachrichten ein, daß hier von einem an den Perſonen haftenden Unterſchiede die Rede iſt, der freilich dadurch vermittelt wird, daß jeder Homoͤos ſeinen Rang durch Schlechtigkeit verlieren, und jeder Andere denſelben durch Tuͤchtigkeit verdienen konnte; aber, wenn dies nicht der Fall war, dann doch der Familie blieb und auf die Kinder uͤberging, da er nur in dieſem Falle die Erziehung beſtimmen konnte 5.
8.
Wir gehen nach dieſer Vorbereitung uͤber die Abtheilungen und Claſſen der Buͤrger auf die Eroͤrterung uͤber: wie die Staatsgewalt in Sparta und den andern Doriſchen Staͤdten vertheilt war und gehandhabt wurde.
Als Fundament ſtellen wir voraus eine Rhetra des Lykurg 6, die, als Spruch des Pythiſchen Gottes abgefaßt 7, die Grundzuͤge der ganzen Verfaſſung giebt:
1 Hell. 3, 3, 5. vgl. Ariſt. Pol. 5, 7. Hernach iſt bei Xen. wohl Σπαϱτιᾶται praͤgnant fuͤr ὅμοιοι geſagt. vgl. Schneider zur Stelle, und zu 5, 3, 9.
2 Staat 13, 1.
3 Anab. 4, 6, 14. Der in der Kyropaͤdie ſo vielfaͤltig lakoniſirende Xen. er- waͤhnt auch hier ὁμοίους u. ὁμοτίμους. 1, 5, 5. 2, 1, 2.
4 S. Note 1.
5 Ariſt. ſagt wohl ehne Bezug auf den beſtimmteren Sprachgebrauch, daß die Parthenier ἐκ τῶν ὁμοίων waren. Pol. 5, 6, 1. Vgl. noch Manſo 1, 1. S. 231. 238. 3, 1. S. 217.
6 Plut. Lyk. 6.
7 ſ. Bd. 2. S. 134. 3. S. 18.
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man am natuͤrlichſten die Geringeren gegenuͤber, und
wenn dieſe von den Spartiaten unterſchieden werden,
ſo ſind unter letztern, in einem engeren Sinne des
Worts, wohl eben die Homoͤen verſtanden 4. So viel
leuchtet dem Unbefangenen auch bei der Spaͤrlichkeit
dieſer Nachrichten ein, daß hier von einem an den
Perſonen haftenden Unterſchiede die Rede iſt,
der freilich dadurch vermittelt wird, daß jeder Homoͤos
ſeinen Rang durch Schlechtigkeit verlieren, und jeder
Andere denſelben durch Tuͤchtigkeit verdienen konnte;
aber, wenn dies nicht der Fall war, dann doch der
Familie blieb und auf die Kinder uͤberging, da er nur
in dieſem Falle die Erziehung beſtimmen konnte 5.
8.
Wir gehen nach dieſer Vorbereitung uͤber die
Abtheilungen und Claſſen der Buͤrger auf die Eroͤrterung
uͤber: wie die Staatsgewalt in Sparta und den andern
Doriſchen Staͤdten vertheilt war und gehandhabt wurde.
Als Fundament ſtellen wir voraus eine Rhetra
des Lykurg 6, die, als Spruch des Pythiſchen Gottes
abgefaßt 7, die Grundzuͤge der ganzen Verfaſſung giebt:
1 Hell. 3, 3, 5. vgl. Ariſt. Pol. 5, 7. Hernach iſt bei Xen.
wohl Σπαϱτιᾶται praͤgnant fuͤr ὅμοιοι geſagt. vgl. Schneider zur
Stelle, und zu 5, 3, 9.
2 Staat 13, 1.
3 Anab. 4,
6, 14. Der in der Kyropaͤdie ſo vielfaͤltig lakoniſirende Xen. er-
waͤhnt auch hier ὁμοίους u. ὁμοτίμους. 1, 5, 5. 2, 1, 2.
4 S.
Note 1.
5 Ariſt. ſagt wohl ehne Bezug auf den beſtimmteren
Sprachgebrauch, daß die Parthenier ἐκ τῶν ὁμοίων waren. Pol. 5,
6, 1. Vgl. noch Manſo 1, 1. S. 231. 238. 3, 1. S. 217.
6 Plut. Lyk. 6.
7 ſ. Bd. 2. S. 134. 3. S. 18.
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Müller, Karl Otfried: Die Dorier. Vier Bücher. Bd. 2. Breslau, 1824, S. 84. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_hellenische03_1824/90>, abgerufen am 03.03.2025.
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