kurgischen Rhetra zufolge nach Phylen und Oben ge- halten, dann der hohe Rath darnach constituirt und wohl auch die dreihundert Ritter nach derselben Ord- nung gewählt. Indessen wurden doch wohl nicht alle öffentlichen Stellen und Aemter auf solche Weise besetzt, sondern nur die, wo ausgezeichnete Würde und Ehre erfordert wurde; es hatte die Wahlordnung, wie sich un- ten noch zeigen wird, stets eine aristokratische Tendenz. Magistrate mehr demokratischer Art dagegen, nament- lich die Ephoren, müssen ohne Bezug auf die Phylen- eintheilung ernannt worden sein, wie die Fünfzahl der- selben beweist; es ist wahrscheinlich, daß hiebei irgend eine Rücksicht auf die Komen Spartas genommen wurde, deren, wie bewiesen, fünf waren. -- Eine auffallende Parallele zu diesem Zahlenverhältniß bietet das aristokratische Athen. Die Phyle der Adligen und Ritter zerfiel hier in drei Phratrien, welche man mit den drei Phylen der Dorischen Spartiaten vergleichen kann. Als nun der Adel (einer Pairskammer ähnlich) über die Alkmäoniden richtete: so constituirten 300 Eu- patriden das Gericht, 100 aus jeder der Phratrien 1. Und als der Alkmäonide Kleisthenes von der Adelspar- tei vertrieben und die demokratische boule gestürzt wor- den war, setzte Isagoras einen hohen Rath von 300 ein 2. Dagegen wurde die boule, welcher Kleisthenes Entstehung und Dauer gab, auf 500 Bürger gesetzt, und, von der alten Phratrienabtheilung ganz unabhän- gig, nach den neuen lokalen Phylen erwählt.
5.
Außer Sparta scheint kein Dorischer Staat einer Volksabtheilung den Namen Oba gegeben zu ha- ben. Aber auch der sonst gewöhnliche Name der Phra- trien läßt sich nirgends bei den Doriern nachweisen.
1 Plut. Solon 12.
2 Herod. 5, 72.
kurgiſchen Rhetra zufolge nach Phylen und Oben ge- halten, dann der hohe Rath darnach conſtituirt und wohl auch die dreihundert Ritter nach derſelben Ord- nung gewaͤhlt. Indeſſen wurden doch wohl nicht alle oͤffentlichen Stellen und Aemter auf ſolche Weiſe beſetzt, ſondern nur die, wo ausgezeichnete Wuͤrde und Ehre erfordert wurde; es hatte die Wahlordnung, wie ſich un- ten noch zeigen wird, ſtets eine ariſtokratiſche Tendenz. Magiſtrate mehr demokratiſcher Art dagegen, nament- lich die Ephoren, muͤſſen ohne Bezug auf die Phylen- eintheilung ernannt worden ſein, wie die Fuͤnfzahl der- ſelben beweist; es iſt wahrſcheinlich, daß hiebei irgend eine Ruͤckſicht auf die Komen Spartas genommen wurde, deren, wie bewieſen, fuͤnf waren. — Eine auffallende Parallele zu dieſem Zahlenverhaͤltniß bietet das ariſtokratiſche Athen. Die Phyle der Adligen und Ritter zerfiel hier in drei Phratrien, welche man mit den drei Phylen der Doriſchen Spartiaten vergleichen kann. Als nun der Adel (einer Pairskammer aͤhnlich) uͤber die Alkmaͤoniden richtete: ſo conſtituirten 300 Eu- patriden das Gericht, 100 aus jeder der Phratrien 1. Und als der Alkmaͤonide Kleiſthenes von der Adelspar- tei vertrieben und die demokratiſche βουλὴ geſtuͤrzt wor- den war, ſetzte Iſagoras einen hohen Rath von 300 ein 2. Dagegen wurde die βουλὴ, welcher Kleiſthenes Entſtehung und Dauer gab, auf 500 Buͤrger geſetzt, und, von der alten Phratrienabtheilung ganz unabhaͤn- gig, nach den neuen lokalen Phylen erwaͤhlt.
5.
Außer Sparta ſcheint kein Doriſcher Staat einer Volksabtheilung den Namen Oba gegeben zu ha- ben. Aber auch der ſonſt gewoͤhnliche Name der Phra- trien laͤßt ſich nirgends bei den Doriern nachweiſen.
1 Plut. Solon 12.
2 Herod. 5, 72.
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kurgiſchen Rhetra zufolge nach Phylen und Oben ge-
halten, dann der hohe Rath darnach conſtituirt und
wohl auch die dreihundert Ritter nach derſelben Ord-
nung gewaͤhlt. Indeſſen wurden doch wohl nicht alle
oͤffentlichen Stellen und Aemter auf ſolche Weiſe beſetzt,
ſondern nur die, wo ausgezeichnete Wuͤrde und Ehre
erfordert wurde; es hatte die Wahlordnung, wie ſich un-
ten noch zeigen wird, ſtets eine ariſtokratiſche Tendenz.
Magiſtrate mehr demokratiſcher Art dagegen, nament-
lich die Ephoren, muͤſſen ohne Bezug auf die Phylen-
eintheilung ernannt worden ſein, wie die Fuͤnfzahl der-
ſelben beweist; es iſt wahrſcheinlich, daß hiebei irgend
eine Ruͤckſicht auf die Komen Spartas genommen
wurde, deren, wie bewieſen, fuͤnf waren. — Eine
auffallende Parallele zu dieſem Zahlenverhaͤltniß bietet
das ariſtokratiſche Athen. Die Phyle der Adligen und
Ritter zerfiel hier in drei Phratrien, welche man mit
den drei Phylen der Doriſchen Spartiaten vergleichen
kann. Als nun der Adel (einer Pairskammer aͤhnlich)
uͤber die Alkmaͤoniden richtete: ſo conſtituirten 300 Eu-
patriden das Gericht, 100 aus jeder der Phratrien 1.
Und als der Alkmaͤonide Kleiſthenes von der Adelspar-
tei vertrieben und die demokratiſche βουλὴ geſtuͤrzt wor-
den war, ſetzte Iſagoras einen hohen Rath von 300
ein 2. Dagegen wurde die βουλὴ, welcher Kleiſthenes
Entſtehung und Dauer gab, auf 500 Buͤrger geſetzt,
und, von der alten Phratrienabtheilung ganz unabhaͤn-
gig, nach den neuen lokalen Phylen erwaͤhlt.
5.
Außer Sparta ſcheint kein Doriſcher Staat
einer Volksabtheilung den Namen Oba gegeben zu ha-
ben. Aber auch der ſonſt gewoͤhnliche Name der Phra-
trien laͤßt ſich nirgends bei den Doriern nachweiſen.
1 Plut. Solon 12.
2 Herod. 5, 72.
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Müller, Karl Otfried: Die Dorier. Vier Bücher. Bd. 2. Breslau, 1824, S. 80. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_hellenische03_1824/86>, abgerufen am 22.12.2024.
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