hieß von der Gestalt, vielleicht auch von der Größe, Pelanor, Opferkuchen; sie galt vier Chalkus, d. i. einen halben Obolos oder ein Zwölftel Drachme 1, of- fenbar nach Aeginetischem Fuße, weil sie nach diesem eingerichtet sein mußte, und wog eine Aeginetische Mine 2; da nun eine Silbermine an Werth 1200 halbe Obolen enthielt: so muß sich der Preis des Silbers zum Eisen wie 1200:1 verhalten haben; eine erstau- nende Wohlfeilheit des letztern, die sich nur durch die Menge des in Lakonien selbst vorhandenen Metalls und den hohen Preis des Silbers in älterer Zeit erklärt. Zehn Aeginetische Minen Geldeswerth waren hiernach 1200 an Gewicht, gleich 1833 Pfund; und man glaubt gern, daß sie einen Lastwagen beim Transport, und einen bedeutenden Raum zur Aufbewahrung forderten 3.
10.
Daß aber der Besitz von Gold- und Sil- bergeld ausdrücklich den einzelnen Bürgern untersagt war, beweist zum Ueberfluß das durch Skiraphidas oder Phlogidas zu Lysandros Zeit erneuerte Verbot 4; und wie tief noch die alte Sitte wurzelte, sieht man aus der heimlichen Uebertretern desselben angedroheten Todesstrafe: indessen scheint man damals den Besitz von verarbeiteten edlen Metallen nicht mehr verpönt zu haben. Dem Staate aber wurde in jenem Be- schlusse ausdrücklich der Besitz von Gold- und Silber- geld gestattet 5, und auch dies war gewiß nur Erneue-
1 Hesych s. v. pelanor. Die Schol. zu Nik. Alexiph. 488. er- klären pelanou baros falsch mit Obolosgewicht.
2 Plut. Lak. Apophth. p. 220. to sideroun o eoti mna olke Aiginaia, duna- mei de khalkoi tessares.
3 Xenoph. Staat 7, 5. Plut. Lyk. 9.
4 Ephor. und Theopomp bei Plut. Lys. 17. Xenoph. Staat 7, 6. khrusion ge men kai argurion ereunatai kai an ti pou phane, o ekhoo zemioutai. vgl. Nikol. Dam. Aelian V. G. 14, 29.
5demosia men edoxen eisagesthai nomisma toioiton, an de
hieß von der Geſtalt, vielleicht auch von der Groͤße, Πέλανοϱ, Opferkuchen; ſie galt vier Chalkus, d. i. einen halben Obolos oder ein Zwoͤlftel Drachme 1, of- fenbar nach Aeginetiſchem Fuße, weil ſie nach dieſem eingerichtet ſein mußte, und wog eine Aeginetiſche Mine 2; da nun eine Silbermine an Werth 1200 halbe Obolen enthielt: ſo muß ſich der Preis des Silbers zum Eiſen wie 1200:1 verhalten haben; eine erſtau- nende Wohlfeilheit des letztern, die ſich nur durch die Menge des in Lakonien ſelbſt vorhandenen Metalls und den hohen Preis des Silbers in aͤlterer Zeit erklaͤrt. Zehn Aeginetiſche Minen Geldeswerth waren hiernach 1200 an Gewicht, gleich 1833 Pfund; und man glaubt gern, daß ſie einen Laſtwagen beim Transport, und einen bedeutenden Raum zur Aufbewahrung forderten 3.
10.
Daß aber der Beſitz von Gold- und Sil- bergeld ausdruͤcklich den einzelnen Buͤrgern unterſagt war, beweist zum Ueberfluß das durch Skiraphidas oder Phlogidas zu Lyſandros Zeit erneuerte Verbot 4; und wie tief noch die alte Sitte wurzelte, ſieht man aus der heimlichen Uebertretern deſſelben angedroheten Todesſtrafe: indeſſen ſcheint man damals den Beſitz von verarbeiteten edlen Metallen nicht mehr verpoͤnt zu haben. Dem Staate aber wurde in jenem Be- ſchluſſe ausdruͤcklich der Beſitz von Gold- und Silber- geld geſtattet 5, und auch dies war gewiß nur Erneue-
1 Heſych s. v. πἑλανοϱ. Die Schol. zu Nik. Alexiph. 488. er- klaͤren πελάνου βάϱος falſch mit Obolosgewicht.
2 Plut. Lak. Apophth. p. 220. τὁ σιδηϱοῦν ὅ ἐοτι μνᾶ ὁλκῇ Αἰγιναία, δυνά- μει δὲ χαλκοὶ τέσσαϱες.
3 Xenoph. Staat 7, 5. Plut. Lyk. 9.
4 Ephor. und Theopomp bei Plut. Lyſ. 17. Xenoph. Staat 7, 6. χϱυσίον γε μὴν καὶ ἀϱγύϱιον ἐϱευνᾶται καὶ ἄν τί που φανῇ, ὁ ἔχοω ζημιοῦται. vgl. Nikol. Dam. Aelian V. G. 14, 29.
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[206/0212]
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einen halben Obolos oder ein Zwoͤlftel Drachme 1, of-
fenbar nach Aeginetiſchem Fuße, weil ſie nach dieſem
eingerichtet ſein mußte, und wog eine Aeginetiſche
Mine 2; da nun eine Silbermine an Werth 1200 halbe
Obolen enthielt: ſo muß ſich der Preis des Silbers
zum Eiſen wie 1200:1 verhalten haben; eine erſtau-
nende Wohlfeilheit des letztern, die ſich nur durch die
Menge des in Lakonien ſelbſt vorhandenen Metalls und
den hohen Preis des Silbers in aͤlterer Zeit erklaͤrt.
Zehn Aeginetiſche Minen Geldeswerth waren hiernach
1200 an Gewicht, gleich 1833 Pfund; und man glaubt
gern, daß ſie einen Laſtwagen beim Transport, und
einen bedeutenden Raum zur Aufbewahrung forderten 3.
10.
Daß aber der Beſitz von Gold- und Sil-
bergeld ausdruͤcklich den einzelnen Buͤrgern unterſagt
war, beweist zum Ueberfluß das durch Skiraphidas
oder Phlogidas zu Lyſandros Zeit erneuerte Verbot 4;
und wie tief noch die alte Sitte wurzelte, ſieht man
aus der heimlichen Uebertretern deſſelben angedroheten
Todesſtrafe: indeſſen ſcheint man damals den Beſitz
von verarbeiteten edlen Metallen nicht mehr verpoͤnt
zu haben. Dem Staate aber wurde in jenem Be-
ſchluſſe ausdruͤcklich der Beſitz von Gold- und Silber-
geld geſtattet 5, und auch dies war gewiß nur Erneue-
1 Heſych s. v. πἑλανοϱ. Die Schol. zu Nik. Alexiph. 488. er-
klaͤren πελάνου βάϱος falſch mit Obolosgewicht.
2 Plut. Lak.
Apophth. p. 220. τὁ σιδηϱοῦν ὅ ἐοτι μνᾶ ὁλκῇ Αἰγιναία, δυνά-
μει δὲ χαλκοὶ τέσσαϱες.
3 Xenoph. Staat 7, 5. Plut. Lyk. 9.
4 Ephor. und Theopomp bei Plut. Lyſ. 17. Xenoph. Staat
7, 6. χϱυσίον γε μὴν καὶ ἀϱγύϱιον ἐϱευνᾶται καὶ ἄν τί που
φανῇ, ὁ ἔχοω ζημιοῦται. vgl. Nikol. Dam. Aelian V. G. 14, 29.
5 δημοσίᾳ μὲν ἔδοξεν εἰςάγεσϑαι νόμισμα τοιοῖτον, ἂν δέ
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Müller, Karl Otfried: Die Dorier. Vier Bücher. Bd. 2. Breslau, 1824, S. 206. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_hellenische03_1824/212>, abgerufen am 03.03.2025.
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