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Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 2. Zürich, 1796.

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in dir selbst und in dem Beyfall weniger wah-
ren Edlen, und mache dich stark, auch al-
lenfalls Fragen, wie diese, auszuhalten".

11.
Der fürstliche Bier-Wirth.

Heut zu Tag fällt keinem Menschen mehr was
Arges darüber ein, wenn die fürstliche Cammern
auf den Meyereyen und Domanial-Höfen Bier
zu feilem Verkauf brauen lassen, ja wohl die
Unterthanen in gewissen Bezirken dahin gebannt
und gezwungen werden, ihre Haus-Consumtion
in dem fürstlichen Brauhaus zu hohlen. Dass
man vor 200. Jahren noch anders darüber gedacht
und diese Bier-Wirthschaft unter der Würde
eines Fürsten gehalten habe, beweist nachfol-
gender Auszug eines von Kayser Rudolf II.
Dato Prag den 4. Aug. 1579. an Herzog Julius
zu Braunschweig erlassenen Reichs-Hofräthli-
chen Rescripts *):

"Ferners als auch unter andern deren von
Braunschweig Beschwer-Articuln nicht der we-
nigst ist, dass Ewr. Liebden auf Deroselben
Amt-Haüsern zu feilem Kauf Bier brauen

*) Aus Goldasts Reichs-Satzungen II. Theil S. 326.

in dir selbst und in dem Beyfall weniger wah-
ren Edlen, und mache dich stark, auch al-
lenfalls Fragen, wie diese, auszuhalten„.

11.
Der fürstliche Bier-Wirth.

Heut zu Tag fällt keinem Menschen mehr was
Arges darüber ein, wenn die fürstliche Cammern
auf den Meyereyen und Domanial-Höfen Bier
zu feilem Verkauf brauen lassen, ja wohl die
Unterthanen in gewissen Bezirken dahin gebannt
und gezwungen werden, ihre Haus-Consumtion
in dem fürstlichen Brauhaus zu hohlen. Daſs
man vor 200. Jahren noch anders darüber gedacht
und diese Bier-Wirthschaft unter der Würde
eines Fürsten gehalten habe, beweist nachfol-
gender Auszug eines von Kayser Rudolf II.
Dato Prag den 4. Aug. 1579. an Herzog Julius
zu Braunschweig erlassenen Reichs-Hofräthli-
chen Rescripts *):

„Ferners als auch unter andern deren von
Braunschweig Beschwer-Articuln nicht der we-
nigst ist, daſs Ewr. Liebden auf Deroselben
Amt-Haüsern zu feilem Kauf Bier brauen

*) Aus Goldasts Reichs-Satzungen II. Theil S. 326.
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[232/0238] in dir selbst und in dem Beyfall weniger wah- ren Edlen, und mache dich stark, auch al- lenfalls Fragen, wie diese, auszuhalten„. 11. Der fürstliche Bier-Wirth. Heut zu Tag fällt keinem Menschen mehr was Arges darüber ein, wenn die fürstliche Cammern auf den Meyereyen und Domanial-Höfen Bier zu feilem Verkauf brauen lassen, ja wohl die Unterthanen in gewissen Bezirken dahin gebannt und gezwungen werden, ihre Haus-Consumtion in dem fürstlichen Brauhaus zu hohlen. Daſs man vor 200. Jahren noch anders darüber gedacht und diese Bier-Wirthschaft unter der Würde eines Fürsten gehalten habe, beweist nachfol- gender Auszug eines von Kayser Rudolf II. Dato Prag den 4. Aug. 1579. an Herzog Julius zu Braunschweig erlassenen Reichs-Hofräthli- chen Rescripts *): „Ferners als auch unter andern deren von Braunschweig Beschwer-Articuln nicht der we- nigst ist, daſs Ewr. Liebden auf Deroselben Amt-Haüsern zu feilem Kauf Bier brauen *) Aus Goldasts Reichs-Satzungen II. Theil S. 326.

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Zitationshilfe: Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 2. Zürich, 1796, S. 232. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moser_politische02_1796/238>, abgerufen am 21.11.2024.