Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 2. Zürich, 1796.

Bild:
<< vorherige Seite

in dir selbst und in dem Beyfall weniger wah-
ren Edlen, und mache dich stark, auch al-
lenfalls Fragen, wie diese, auszuhalten".

11.
Der fürstliche Bier-Wirth.

Heut zu Tag fällt keinem Menschen mehr was
Arges darüber ein, wenn die fürstliche Cammern
auf den Meyereyen und Domanial-Höfen Bier
zu feilem Verkauf brauen lassen, ja wohl die
Unterthanen in gewissen Bezirken dahin gebannt
und gezwungen werden, ihre Haus-Consumtion
in dem fürstlichen Brauhaus zu hohlen. Dass
man vor 200. Jahren noch anders darüber gedacht
und diese Bier-Wirthschaft unter der Würde
eines Fürsten gehalten habe, beweist nachfol-
gender Auszug eines von Kayser Rudolf II.
Dato Prag den 4. Aug. 1579. an Herzog Julius
zu Braunschweig erlassenen Reichs-Hofräthli-
chen Rescripts *):

"Ferners als auch unter andern deren von
Braunschweig Beschwer-Articuln nicht der we-
nigst ist, dass Ewr. Liebden auf Deroselben
Amt-Haüsern zu feilem Kauf Bier brauen

*) Aus Goldasts Reichs-Satzungen II. Theil S. 326.

in dir selbst und in dem Beyfall weniger wah-
ren Edlen, und mache dich stark, auch al-
lenfalls Fragen, wie diese, auszuhalten„.

11.
Der fürstliche Bier-Wirth.

Heut zu Tag fällt keinem Menschen mehr was
Arges darüber ein, wenn die fürstliche Cammern
auf den Meyereyen und Domanial-Höfen Bier
zu feilem Verkauf brauen lassen, ja wohl die
Unterthanen in gewissen Bezirken dahin gebannt
und gezwungen werden, ihre Haus-Consumtion
in dem fürstlichen Brauhaus zu hohlen. Daſs
man vor 200. Jahren noch anders darüber gedacht
und diese Bier-Wirthschaft unter der Würde
eines Fürsten gehalten habe, beweist nachfol-
gender Auszug eines von Kayser Rudolf II.
Dato Prag den 4. Aug. 1579. an Herzog Julius
zu Braunschweig erlassenen Reichs-Hofräthli-
chen Rescripts *):

„Ferners als auch unter andern deren von
Braunschweig Beschwer-Articuln nicht der we-
nigst ist, daſs Ewr. Liebden auf Deroselben
Amt-Haüsern zu feilem Kauf Bier brauen

*) Aus Goldasts Reichs-Satzungen II. Theil S. 326.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p> <hi rendition="#et"><pb facs="#f0238" n="232"/>
in dir selbst und in dem Beyfall weniger wah-<lb/>
ren Edlen, und mache dich stark, auch al-<lb/>
lenfalls Fragen, wie diese, auszuhalten&#x201E;.</hi> </p>
        </div><lb/>
        <div n="2">
          <head>11.<lb/>
Der fürstliche Bier-Wirth.</head><lb/>
          <milestone rendition="#hr" unit="section"/>
          <p>Heut zu Tag fällt keinem Menschen mehr was<lb/>
Arges darüber ein, wenn die fürstliche Cammern<lb/>
auf den Meyereyen und Domanial-Höfen Bier<lb/>
zu feilem Verkauf brauen lassen, ja wohl die<lb/>
Unterthanen in gewissen Bezirken dahin gebannt<lb/>
und gezwungen werden, ihre Haus-Consumtion<lb/>
in dem fürstlichen Brauhaus zu hohlen. Da&#x017F;s<lb/>
man vor 200. Jahren noch anders darüber gedacht<lb/>
und diese Bier-Wirthschaft unter der Würde<lb/>
eines Fürsten gehalten habe, beweist nachfol-<lb/>
gender Auszug eines von Kayser Rudolf II.<lb/>
Dato Prag den 4. Aug. 1579. an Herzog Julius<lb/>
zu Braunschweig erlassenen Reichs-Hofräthli-<lb/>
chen Rescripts <note place="foot" n="*)"><hi rendition="#i">Aus Goldasts Reichs-Satzungen</hi> II. Theil S. 326.</note>:</p><lb/>
          <p>&#x201E;Ferners als auch unter andern deren von<lb/>
Braunschweig Beschwer-Articuln nicht der we-<lb/>
nigst ist, da&#x017F;s Ewr. Liebden auf Deroselben<lb/><hi rendition="#i"><hi rendition="#g">Amt-Haüsern zu feilem Kauf Bier brauen<lb/></hi></hi></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[232/0238] in dir selbst und in dem Beyfall weniger wah- ren Edlen, und mache dich stark, auch al- lenfalls Fragen, wie diese, auszuhalten„. 11. Der fürstliche Bier-Wirth. Heut zu Tag fällt keinem Menschen mehr was Arges darüber ein, wenn die fürstliche Cammern auf den Meyereyen und Domanial-Höfen Bier zu feilem Verkauf brauen lassen, ja wohl die Unterthanen in gewissen Bezirken dahin gebannt und gezwungen werden, ihre Haus-Consumtion in dem fürstlichen Brauhaus zu hohlen. Daſs man vor 200. Jahren noch anders darüber gedacht und diese Bier-Wirthschaft unter der Würde eines Fürsten gehalten habe, beweist nachfol- gender Auszug eines von Kayser Rudolf II. Dato Prag den 4. Aug. 1579. an Herzog Julius zu Braunschweig erlassenen Reichs-Hofräthli- chen Rescripts *): „Ferners als auch unter andern deren von Braunschweig Beschwer-Articuln nicht der we- nigst ist, daſs Ewr. Liebden auf Deroselben Amt-Haüsern zu feilem Kauf Bier brauen *) Aus Goldasts Reichs-Satzungen II. Theil S. 326.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/moser_politische02_1796
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/moser_politische02_1796/238
Zitationshilfe: Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 2. Zürich, 1796, S. 232. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moser_politische02_1796/238>, abgerufen am 21.12.2024.