Moser, Johann Jacob: Erste Grundlehren des jezigen Europäischen Völcker-Rechts, in Fridens- und Kriegs-Zeiten. Nürnberg, 1778.3. Capitel. alle Europäische Souverainen gemeinschafftlicheSache. §. 57. Selbst in Kriegszeiten wird nicht für erlaubt *) Beyspile von 1741. §. 58. Andere persönliche Beleidigungen derer *) Beyspile. Reisen. §. 59. Wann ein Souverain durch ein fremdes §. 60. Und wann diser Fall sich mehrmalen zu- *) Beyspil von Polen und Preussen. §. 61. Man hat auch Beyspile, daß grosse Herrn, *) von Vattel 3, 539. §. 62.
3. Capitel. alle Europaͤiſche Souverainen gemeinſchafftlicheSache. §. 57. Selbſt in Kriegszeiten wird nicht fuͤr erlaubt *) Beyſpile von 1741. §. 58. Andere perſoͤnliche Beleidigungen derer *) Beyſpile. Reiſen. §. 59. Wann ein Souverain durch ein fremdes §. 60. Und wann diſer Fall ſich mehrmalen zu- *) Beyſpil von Polen und Preuſſen. §. 61. Man hat auch Beyſpile, daß groſſe Herrn, *) von Vattel 3, 539. §. 62.
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3. Capitel.
alle Europaͤiſche Souverainen gemeinſchafftliche
Sache.
§. 57.
Selbſt in Kriegszeiten wird nicht fuͤr erlaubt
gehalten, einen ſolchen Herrn heimlich aus dem
Wege raumen zu laſſen:
*⁾ Beyſpile von 1741.
§. 58.
Andere perſoͤnliche Beleidigungen derer
Souverainen unter ſich kommen jezo nicht mehr
leicht und offentlich vor; doch auch nicht gar
nicht.
*⁾ Beyſpile.
Reiſen.
§. 59.
Wann ein Souverain durch ein fremdes
Gebiet reiſen will, laͤßt er billig vorher deſſen
Landesherrn die Anzeige davon thun; oder auch
einen Paß begehren:
§. 60.
Und wann diſer Fall ſich mehrmalen zu-
traͤgt, werden auch wohl Vertraͤge deßwegen
errichtet.
*⁾ Beyſpil von Polen und Preuſſen.
§. 61.
Man hat auch Beyſpile, daß groſſe Herrn,
die ohne Paß incognito durch ein Land reiſeten/
mit Arreſt belegt worden ſeynd.
*⁾ von Vattel 3, 539.
§. 62.
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